Neue gesetzliche Vorgaben gem. StrlSchG für Arbeitgeber in Radonschutzvorsorgebieten - Auswirkungen auf die Gefährdungsbeurteilung
Termin / Ort | 15.12.2020 I 09:00 - 16:00 Uhr I Dresden |
Zielstellung | Hinweis: Die Veranstaltung wird coronabedingt eventuell teilweise oder ganz online durchgeführt. Nähere Informationen erhalten Sie zeitnah vor dem Beginn.
Ziel ist es, dass die verantwortlichen Arbeitgeber oder deren Beauftragte (Arbeitsplatzverantwortliche) in den ab 01.01.2021 ausgewiesenen Radon-Vorsorgegebieten ihre zusätzlichen Pflichten und Verantwortungsbereiche im Sinne der Fürsorgepflicht gegenüber den Arbeitnehmern kennen. Diese ergeben sich aus dem StrSchG (Strahlenschutzgesetz) und sollen im Sinne der obligatorischen Beurteilung der Arbeits- und Gesundheitsbedingungen (GBU) sowie der Maßnahmenhierarchie gemäß ArbSchG rechtssicher wahrgenommen werden können. |
Inhalt |
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Teilnehmerkreis | Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Unternehmer, Arbeitgeber, Arbeitsplatzverantwortliche gem. StrlSchG |
Teilnehmergebühr | 290,- € / 220,- €* inkl. Seminarunterlagen, Mittagessen u. Getränke Die mit einem Stern(*) gekennzeichnete
Teilnehmergebühr gilt für Mitgliedsunternehmen folgender Institution/en:
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Veranstaltungsort | Bauakademie Sachsen Standort Dresden Neuländer Straße 29 01129 Dresden |
Referent/en

