Sachkunde Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen nach MVAS 1999 (RSA 1995, ZTV SA 1997) ohne Bundesautobahnen
Termin / Ort | 05.03.2021 I 08:00 - 15:00 Uhr I Bautzen |
Zielstellung | Jeder an Baumaßnahmen Beteiligte muss seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Laut RSA 95 obliegt sie demjenigen, „der im öffentlichen Straßenraum Arbeiten ausführt oder ausführen lässt.“ Dabei ist der aktuelle Nachweis über die Schulung der Verantwortlichen zur Verkehrssicherung an Baustellen bereits bei Angebotsabgabe durch den Bieter zu erbringen. Dies geht aus dem allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 19/1999 des Bundesministeriums für Verkehrs-, Bau- und Wohnungswesen hervor, in dem es heißt: "Bauunternehmen, welche im Bereich von Bundesfernstraßen bzw. Autobahnen Bauleistungen erbringen, haben die Verantwortlichen zu schulen." |
Inhalt | Eintagesseminar - innerörtliche Straßen und Landstraßen (Baustellen von kürzerer und längerer Dauer) Zweitagesseminar - für alle Arten von Straßen, einschließlich Autobahnen inkl. Nachtbaustellen (Baustellen von kürzerer und längere Dauer)
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Teilnehmerkreis | Planer, Bauleiter und bauleitendes Personal, Meister sowie Poliere aus Bauunternehmen, Bauverwaltungen und Ingenieurbüros |
Teilnehmergebühr | 240,- € / 180,- €* inkl. Seminarunterlagen, Mittagessen u. Getränke Die mit einem Stern(*) gekennzeichnete
Teilnehmergebühr gilt für Mitgliedsunternehmen folgender Institution/en:
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Veranstaltungsort | Bauakademie Sachsen Standort Bautzen Edisonstraße 4 02625 Bautzen |
Einladung
Ansprechpartner
