Zum Hauptinhalt springen

Netzwerk Bildung im Bauwesen (BiB)

Präambel

Ständige Weiterbildung der Mitarbeiter ist ein ausschlaggebender Faktor im Wettbewerb. Auch in der Vergangenheit haben Kammern und Verbände ihren Mitgliedern Angebote zur Weiterbildung unterbreitet. Neu in Sachsen ist die Bündelung dieser Aktivitäten im

                                     Netzwerk Bildung im Bauwesen (BiB).

Synergieeffekte bringen Kosteneinsparungen und damit für die Teilnehmer moderate Seminar- und Tagungsgebühren. Die umfassende Information und der schnelle Zugriff auf die Weiterbildungsmaßnahmen aller Partner des Netzwerkes geben dem interessierten Teilnehmer die Möglichkeit, aus einem breiten Veranstaltungsangebot auszuwählen. 

Partner im Netzwerk BiB sind:

 
Vereinbarungen

  1. Die Partner vereinbaren, auf dem Gebiet der Aus- und Weiterbildung ihrer Mitglieder und Mitgliedsunternehmen zusammenzuarbeiten.
  2. Die Partner tauschen regelmäßig Informationen und Programme zu geplanten Veranstaltungen ihrer Bildungseinrichtungen aus und stimmen diese insoweit ab, dass Veranstaltungen mit gleichem Inhalt und Ziel sich terminlich nicht überschneiden. Sie bieten ihren eigenen Mitgliedern und Mitgliedsunternehmen besonders geeignete Veranstaltungen der Partner direkt in Mitgliederpublikationen, Rundschreiben o. ä. an. Die Anmeldung der Teilnehmer nimmt in diesem Fall die eigene Institution entgegen und leitet diese an den Veranstalter weiter.
  3. Die Partner tragen dafür Sorge, dass ihre Mitglieder und Mitgliedsunternehmen sich vor allem im Internet schnell und umfassend über das komplette Veranstaltungsangebot aller Partner informieren können. Sie gestalten dafür an geeigneter Stelle eine Informationsseite zum 'Netzwerk Bildung im Bauwesen' und fügen für jeden Partner einen Link auf dessen Veranstaltungs-/Weiterbildungsseite ein. Die Anmeldung erfolgt in diesem Fall direkt beim Veranstalter.
  4. Die Mitglieder der Partner und deren Mitarbeiter sowie die Mitarbeiter der Mitgliedsunternehmen sind berechtigt, an den Veranstaltungen der Partner zu den gleichen Bedingungen wie Mitglieder bzw. Mitarbeiter von Mitgliedsunternehmen der Veranstalter teilzunehmen. Dazu wird die Angabe der Mitgliedsnummer als Legitimation anerkannt.
  5. Die Partner organisieren jährlich ein bis zwei Veranstaltungen als gemeinsame Veranstaltungen, insbesondere mit dem Ziel einer vernetzten Öffentlichkeitsarbeit.
  6. Das Netzwerk BiB ist offen für weitere Kammern und Verbände, die ihre Aus- und Weiterbildungsangebote in das Netzwerk einbringen wollen.
  7. Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Dauer geschlossen. Sie kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform und hat gegen über allen übrigen Vertragspartnern zu erfolgen.

 

Leipzig, 21.11.2005