Dez
09
9058
<ul>
<li>Teil 1000: Grundlagen und Betonbauqualitätsklassen (BBQ)</li>
<li>Teil 2: Beton</li>
<li>Teil 3: Bauausführung</li>
<li>wesentliche Änderungen gegenüber der alten Norm</li>
<li>Einführung in die BetonBauQualitätsklassen (BBQ-Klassen)</li>
<li>Einordnung in Qualitätsniveaus nach Komplexität der Planung, Betonherstellung und Verarbeitung</li>
<li>Kommunikation zwischen den Beteiligten</li>
<li>Änderungen bei der Überwachung und Einordnung von Betonbaustellen nach ÜK1 u. ÜK2</li>
<li>Im Zuge der Überarbeitung wurde in Teilen der neuen Norm die wesentlichen Grundlagen der europäischen Normen DIN EN 206 (Beton) und DIN EN 13670 (Bauausführung) umgesetzt.</li>
</ul>
<p>Im August 2023 erschien die neue Betonnorm DIN 1045. Die Norm umfasst sieben Teile. Teil 1000 ist die neue Rahmennorm, in der das Konzept der BetonBauQualitätsklassen dargestellt wird. Die Normenteile DIN 1045-1, DIN 1045-2 und DIN 1045-3 enthalten die Regeln für die Planung, Bemessung und Konstruktion, den Baustoff Beton und die Bauausführung. Die Teile 4, 40 und 41 behandeln Betonfertigteile. Mit der neuen DIN 1045 kommen maßgebende Verfahrensänderungen auf alle Beteiligten zu. Das Seminar vermittelt dazu die wesentlichsten Schwerpunkte zur Anwendung der Norm.</p>
Dez
11
9084
<ul>
<li>Aktuelle Neuerungen für das Jahr 2025</li>
<li>Neuerungen aus 2024 und ihr aktueller Umsetzungsstand (Familienpflegezeitgesetz, Wachstumschancengesetz)</li>
<li>Aktuelle Sozialversicherungs- und Steuerwerte</li>
<li>Wichtige Aufgaben zum Jahreswechsel</li>
<li>Besonderheiten zum neuen Jahr im Baugewerbe – geplante und durchgeführte Gesetzesänderungen</li>
<li>Bauhauptgewerbe: neuer Entgelttarif 2024 und seine Umsetzung</li>
<li>Baugewerbe im Winter: Grundlagen der Baulohnabrechnung im Winter</li>
<li>Besonderheiten beim Saison-Kurzarbeitergeld, Winterbauförderung</li>
<li>Urlaubsberechnung und Verfallsfristen – (abhängig vom Teilnehmerkreis)</li>
<li>Übungen zu den Themen und Zeit für ihre Fragen</li>
</ul>
<p> </p>
<p><strong>Hinweis: Die Seminarinhalte werden den entsprechenden gesetzlichen und tariflichen Entwicklungen angepasst und aktualisiert.</strong></p>
<p>Zahlreiche gesetzliche Anpassungen und Neuerungen werden mit dem Jahreswechsel wirksam und sind bei der Baulohnabrechnung zu berücksichtigen. Dies betrifft Änderungen in den Bautarifen, in der Abrechnung mit den Sozialkassen, steuerliche Regelungen u.dglm.</p>
<p>Dieses Fachseminar bringt Sie auf den aktuellsten Stand. Dabei werden die am Jahresende anstehenden Aufgaben und Arbeiten anhand praktischer Beispiele dargestellt und Lösungen dafür aufgezeigt.</p>
<p>Das Fachseminar wendet sich an alle Anwender der Lohn- und Gehaltsabrechnung, die sich mit aktuellen Änderungen im Baulohn vertraut machen möchten – ganz unabhängig von den jeweils eingesetzten Programmen zur Lohnabrechnung. Sie haben die Möglichkeit Ihre konkreten Fragen auch vorab per E-Mail an info@bauakademie-sachsen.de zu stellen, so dass diese Fragen dann im Seminar besondere Berücksichtigung finden.</p>
Dez
11
9162
<ul>
<li>Grundlagen des Straßen- und Verkehrsrechts (Straßenverkehrsordnung)</li>
<li>Zivilrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht</li>
<li>Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21)</li>
<li>zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97) Teil A, B, C</li>
<li>ASR A5.2</li>
<li>Anordnung durch die Behörde (verkehrsrechtliche Anordnung)</li>
<li>Einsatz von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (Einrichten einer Arbeitsstelle im Straßenraum, Inhalt eines Verkehrszeichenplanes, Einsatz von Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierung, bauliche Leitelemente)</li>
<li>Abnahme der Arbeitsstelle, Kontrolle und Wartung der Arbeitsstelle von kürzerer und längerer Dauer</li>
<li>Arbeitssicherheit, Umweltschutz</li>
</ul>
<p>Das Seminar vermittelt die notwendige Sachkunde zu den Forderungen der Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) und den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-St. 97).<br />
<br />
„Der Nachweis für die Eignung und Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen sind bei Angebotsabgabe nachzuweisen.“ (ZTV-St. 97)<br />
<br />
Eintagesseminar: innerörtliche Straßen und Landstraßen (Baustellen von kürzerer und längerer Dauer)</p>
Dez
16
9259
<ul>
<li>Grundlagen des Straßen- und Verkehrsrechts (Straßenverkehrsordnung)</li>
<li>Zivilrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht</li>
<li>Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21)</li>
<li>zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97) Teil A, B, C</li>
<li>ASR A5.2</li>
<li>Anordnung durch die Behörde (verkehrsrechtliche Anordnung)</li>
<li>Einsatz von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (Einrichten einer Arbeitsstelle im Straßenraum, Inhalt eines Verkehrszeichenplanes, Einsatz von Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierung, bauliche Leitelemente)</li>
<li>Abnahme der Arbeitsstelle, Kontrolle und Wartung der Arbeitsstelle von kürzerer und längerer Dauer</li>
<li>Arbeitssicherheit, Umweltschutz</li>
</ul>
<p>Das Seminar vermittelt die notwendige Sachkunde zu den Forderungen der Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) und den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-St. 97).<br />
<br />
„Der Nachweis für die Eignung und Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen sind bei Angebotsabgabe nachzuweisen.“ (ZTV-St. 97)<br />
<br />
Eintagesseminar: innerörtliche Straßen und Landstraßen (Baustellen von kürzerer und längerer Dauer)</p>
Dez
16
9261
<ul>
<li>Grundlagen des Straßen- und Verkehrsrechts (Straßenverkehrsordnung)</li>
<li>Zivilrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht</li>
<li>Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21)</li>
<li>zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97) Teil A, B, C, D</li>
<li>ASR A5.2</li>
<li>Anordnung durch die Behörde (verkehrsrechtliche Anordnung)</li>
<li>Einsatz von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (Einrichten einer Arbeitsstelle im Straßenraum, Inhalt eines Verkehrszeichenplanes, Einsatz von Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierung, bauliche Leitelemente)</li>
<li>Abnahme der Arbeitsstelle, Kontrolle und Wartung der Arbeitsstelle von kürzerer und längerer Dauer </li>
<li>Arbeitssicherheit, Umweltschutz</li>
</ul>
<p>Das Seminar vermittelt die notwendige Sachkunde zu den Forderungen der Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) und den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97).</p>
<p>Der Nachweis für die Eignung und Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen ist bei Angebotsabgabe nachzuweisen.</p>
<p><strong>Zweitagesseminar:</strong> Alle Arten von Straßen inklusive Autobahnen, Nachtbaustellen (Arbeiten von kürzerer und längerer Dauer).</p>
Jan
10
9096
<ul>
<li>Grundsatz: freie Kalkulation</li>
<li>Preisangabe von 0,00 EUR zulässig?</li>
<li>Sind Unterkostenangebote immer auszuschließen?</li>
<li>Sind positionsbezogene Nachlässe zulässig?</li>
<li>Sind Kalkulationsvorgaben des AG vergaberechtlich zulässig?</li>
<li>Kann der AG den Mindeststundenlohn vorgeben?</li>
<li>Kann der Auftraggeber einen Mindestrabatt vorgeben?</li>
<li>Ist jede versteckte Preiszuordnung eine Mischkalkulation?</li>
<li>Darf der Bieter Ausschreibungsfehler ausnutzen?</li>
<li>Grenzen der freien Kalkulation</li>
</ul>
<p>Die Vergabe öffentlicher Aufträge folgt strengen formalen Regeln, deren nicht exakte Befolgung zum zwingenden Ausschluss des Angebotes führt. Auf der anderen Seite eröffnet das Vergaberecht dem Bieter erhebliche Spielräume bei der Interpretation der Vergabeunterlagen und der Kalkulation. Allerdings ist das Vergaberecht auch sehr schnelllebig und wird von den zahlreichen Vergabekammern und -senaten in Deutschland unterschiedlich interpretiert. Dem nicht genug, ändert der Gesetzgeber kaum eine andere für das Bauunternehmen relevante Materie so häufig wie das Vergaberecht.</p>
<p> </p>
<p>Ziel dieser Seminarreihe ist es, dass der Bieter das aktuelle Vergaberecht bezüglich der unten stehenden Themen fehlerfrei anwendet, Risiken erkennt und Chancen nutzt. Die die Vergabe durchführenden Architektur-/Ingenieurbüros sollen bei der Beratung der Auftraggeber die Spielräume des Vergaberechts erkennen und die Regeln im Sinne des Wettbewerbs anwenden können.</p>
<p> </p>
<p>Diesem Anliegen widmet sich die Online-Seminarreihe <a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/aktuelles-vergaberecht-in-5-schritten-zum-vergabeprofi-online-seminarreihe-9095">"Aktuelles Vergaberecht"</a>, welche sich sehr kompakt und flexibel ausgewählten Fragen des Vergaberechts widmet. Dabei werden in einem Einführungsvortrag die Grundlagen zu einem Thema praxisgerecht erläutert und die Probleme in der Vergabepraxis aufgezeigt, welche zu Gerichtsprozessen und entsprechenden Urteilen geführt haben. Auf diese Weise gewinnen die Teilnehmer ein Verständnis für besonders, auch formal heikle Punkte in der Vergabepraxis und können ihre Fragen aus ihrer Berufspraxis mit einem sehr versierten Fachanwalt für Vergaberecht diskutieren.</p>
<p> </p>
<p>In Formaten von 1,5 Stunden können Sie sich jeweils an einem Freitagmorgen kurz und fokussiert online weiterbilden. Sollte Ihnen ein Termin ungelegen sein, können Sie die Aufzeichnung des Seminars in einem begrenzten Zeitfenster auch zu einem späteren Zeitpunkt anschauen und auf diese Weise die Weiterbildung flexibel gestalten, ganz wie es zu Ihren Terminen passt.</p>
Jan
10
9164
<p>In diesem Kurs werden folgende Inhalte behandelt:</p>
<ul>
<li>Warum sind Gefährdungsbeurteilungen notwendig?</li>
<li>Wie werden Gefährdungsbeurteilungen gemäß TOP-Prinzip verfasst?</li>
<li>Was versteht man unter dem TOP-Prinzip?</li>
<li>Praktische Anleitung zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung</li>
</ul>
<p>Unser Kurs zum Thema Arbeitsschutz mit Schwerpunkt auf Gefährdungsbeurteilungen bietet Ihnen einen umfassenden Einblick in die Bedeutung und den Prozess des Arbeitsschutzes und der damit verbundenen Gefährdungsbeurteilungen.</p>
<p> </p>
<p>Nach Abschluss dieses Seminars werden Sie in der Lage sein, Gefährdungsbeurteilungen schnell, unkompliziert und rechtssicher zu erstellen und somit aktiv zur Sicherheit am Arbeitsplatz beizutragen.</p>
Jan
14
9258
<p><strong>Einführung</strong></p>
<ul>
<li>Aktuelles Regelwerk im Straßenbau</li>
<li>Straßenaufbau, Bauweisen und Eigenschaften der Fahrbahnoberfläche</li>
<li>Anforderungen an Unterbau und Untergrund</li>
<li>Dimensionierung von Straßenkonstruktionen (RStO 12)</li>
</ul>
<p><strong>Planung und Ausführung von Asphaltarbeiten</strong></p>
<ul>
<li>Auswahl von geeignetem Asphaltmischgut</li>
<li>aktuelle Anforderungen zur Nachhaltigkeit von Asphalt</li>
<li>Herstellung, Einbau und Qualitätssicherung</li>
</ul>
<p><strong>Abrechnung und Abnahme von Asphaltarbeiten</strong></p>
<ul>
<li>Prüfungen zur Qualitätssicherung</li>
<li>Anwendung von Abzugsregelungen am Beispiel</li>
</ul>
<p>Das Seminar befasst sich anhand baupraktischer Erfahrungen mit neusten Entwicklungen im Asphaltstraßenbau.</p>
<p>Nachdem nun der Bund-Länder-Ausschuss zum Schlussentwurf der TL und ZTV Asphalt-StB 25 Stellung genommen hat, ist davon auszugehen, dass nunmehr Mitte 2025 das Asphalt-Regelwerk eingeführt wird. In der Schulung wird auf wesentliche Änderungen bzw. Neuerungen eingegangen.</p>
Jan
15
9256
<ul>
<li>Führungsstil – Interessen statt Positionen</li>
<li>Fragetechnik – Informationen statt Bewertungen</li>
<li>Rhetorik - Einladen statt Abwehren</li>
<li>Praxisbeispiele und intensives Anwendungstraining</li>
</ul>
<p>Die Anforderungen an die zwischenmenschlichen Kompetenzen nehmen zu. Mitarbeitende und Führungskräfte müssen gut kommunizieren können, betriebsintern und nach außen, um nicht nur gute, sondern sehr gute Ergebnisse zu erzielen. Sie kennen Situationen, beruflich ebenso wie im Privaten, da könnten Sie verzweifeln! Sie werden einfach nicht verstanden? Die passenden Worte gehen Ihnen aus, und es wird immer schwieriger, das Richtige richtig zu sagen. Und zack sitzen auch schon die Emotionen am Lenkrad. Obwohl ganz und gar nicht gewollt, enden solche Gespräche dann statt mit einer erfreulichen Lösung leider nicht seltenmit einem faulen Kompromiss oder gar in einer ausweglosen Sackgasse. Mit einer effizienten Gesprächstechnik machen Sie sich eine Macht zu Eigen, die Ihnen Türen und Tore zu Ihrem Gesprächspartner öffnet. Auf Emotionen müssen Sie dabei nicht verzichten, überlassen ihnen jedoch nicht das Steuer. Sie behalten den Überblick und einen kühlen Kopf, weil Sie den Gesprächsprozess ganz bewusst moderieren können. Statt fauler Kompromisse entstehen echte Win-Win -Situationen für beide Seiten. Das schafft Vertrauen und sichert Ihnen langfristig tragfähige Geschäftsbeziehungen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Im Seminar erfahren und trainieren Sie, wie Sie</strong></p>
<ul>
<li>das geheime Prinzip unserer Sprache einsetzen</li>
<li>mentale Programme ihres Gesprächspartners identifizieren und nutzen</li>
<li>proaktiv und kontrolliert das Gespräch führen</li>
<li>Aktives Zuhören zu ihrem Lenkrad machen</li>
<li>mit ultimativer Körpersprache überzeugen</li>
</ul>
<p>Dieses Vertiefungsseminar ist ein in sich inhaltlich abgeschlossenes Seminar und auch ohne Teilnahme am Basisseminar buchbar.</p>
Jan
17
9097
<ul>
<li>das Zustandekommen eines Vertrages – Voraussetzungen und Bedingungen</li>
<li>Wann können erhöhte Preise des NU doch gegenüber AG geltend gemacht werden?</li>
<li>die Angebotsbindefrist – Voraussetzungen und Auswirkungen von Fristverlängerungen </li>
<li>die Zuschlagserteilung</li>
<li>Modifiziertes Angebot auch bei Hinweis auf neue Bauzeit?</li>
<li>Besteht ein Anspruch auf Mehrkosten bei einer verzögerten Vergabe?</li>
<li>Entschädigung nach § 642 BGB bei verzögerter Zuschlagserteilung?</li>
</ul>
<p>Die Vergabe öffentlicher Aufträge folgt strengen formalen Regeln, deren nicht exakte Befolgung zum zwingenden Ausschluss des Angebotes führt. Auf der anderen Seite eröffnet das Vergaberecht dem Bieter erhebliche Spielräume bei der Interpretation der Vergabeunterlagen und der Kalkulation. Allerdings ist das Vergaberecht auch sehr schnelllebig und wird von den zahlreichen Vergabekammern und -senaten in Deutschland unterschiedlich interpretiert. Dem nicht genug, ändert der Gesetzgeber kaum eine andere für das Bauunternehmen relevante Materie so häufig wie das Vergaberecht.</p>
<p> </p>
<p>Ziel dieser Seminarreihe ist es, dass der Bieter das aktuelle Vergaberecht bezüglich der unten stehenden Themen fehlerfrei anwendet, Risiken erkennt und Chancen nutzt. Die die Vergabe durchführenden Architektur-/Ingenieurbüros sollen bei der Beratung der Auftraggeber die Spielräume des Vergaberechts erkennen und die Regeln im Sinne des Wettbewerbs anwenden können.</p>
<p> </p>
<p>Diesem Anliegen widmet sich die Online-Seminarreihe <a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/aktuelles-vergaberecht-in-5-schritten-zum-vergabeprofi-online-seminarreihe-9095">"Aktuelles Vergaberecht"</a>, welche sich sehr kompakt und flexibel ausgewählten Fragen des Vergaberechts widmet. Dabei werden in einem Einführungsvortrag die Grundlagen zu einem Thema praxisgerecht erläutert und die Probleme in der Vergabepraxis aufgezeigt, welche zu Gerichtsprozessen und entsprechenden Urteilen geführt haben. Auf diese Weise gewinnen die Teilnehmer ein Verständnis für besonders, auch formal heikle Punkte in der Vergabepraxis und können ihre Fragen aus ihrer Berufspraxis mit einem sehr versierten Fachanwalt für Vergaberecht diskutieren.</p>
<p> </p>
<p>In Formaten von 1,5 Stunden können Sie sich jeweils an einem Freitagmorgen kurz und fokussiert online weiterbilden. Sollte Ihnen ein Termin ungelegen sein, können Sie die Aufzeichnung des Seminars in einem begrenzten Zeitfenster auch zu einem späteren Zeitpunkt anschauen und auf diese Weise die Weiterbildung flexibel gestalten, ganz wie es zu Ihren Terminen passt.</p>
Jan
17
9113
<ul>
<li>Grundlagen der Sachmängelgewährleistung</li>
<li>Definition eines Baumangels</li>
<li>Rechte des Auftraggebers bei Mängeln nach BGB und VOB/B</li>
<li>Mängelrechte von der Abnahme bis hin zu Neuerstellung</li>
<li>Mängelrechte nach Abnahme</li>
<li>Prüfungs- und Hinweispflichten</li>
<li>gemeinsame Verursachung von Mängeln durch mehrere Beteiligte, z.B. Architekt und Bauunternehmer</li>
<li>Haftung von Drittunternehmen</li>
<li>Beweissicherung</li>
<li>Themen rund um die Verjährung</li>
</ul>
<p>Zeit‐ und Kostendruck bei Bauvorhaben begünstigen die Entstehung von Mängeln. Mängel sind daher die Hauptursache zahlreicher baurechtlicher Streitigkeiten, die sich in der Regel als zeit‐ und kostenintensiv erweisen.</p>
<p> </p>
<p>Die frühzeitige und baubegleitende Nutzung von Streitvermeidungsstrategien tragen dazu bei, Konflikte um Baumängel nicht eskalieren zu lassen. Eine Anwendung der (rechtlichen) Möglichkeiten, wie u.a. frühzeitige, konsequente Bedenkenanmeldung, Nutzung der Möglichkeit von Teilabnahmen, Änderungsvereinbarungen und eine sorgfältige Dokumentation sowie Beweissicherung können das Streitpotenzial verringern. Bei Vorliegen eines Mangels sollte ebenfalls an die Sicherung von Ansprüchen gegenüber Subunternehmern, u.a. durch Mängelrügen oder Einbehalte, gedacht werden.</p>
<p> </p>
<p>Ziel des Seminars ist es, die Grundlagen des Gewährleistungsrechts praxisbezogen und leicht verständlich zu vermitteln. Durch Übertragung der Rechtssprache in verständliche Begrifflichkeiten werden Berührungsängste gegenüber der Nutzung der rechtlichen Möglichkeiten aus BGB und VOB/Teil B abgebaut. Fallbeispiele unterstützen die Ausführungen zum Umgang mit Mängeln während der Bauphase. Die gemeinschaftliche Erarbeitung von Musterschreiben ermöglicht den praktischen Einsatz der vermittelten Kenntnisse.</p>
Jan
21
9761
<p><strong>Rechtsgrundlagen</strong></p>
<ul>
<li>Behinderungen nach § 6 Abs. 1 VOB/B – Anmeldung und Abmeldung</li>
<li>Schadensersatz nach § 6 Abs. 6 VOB/B</li>
<li>Annahmeverzug des Auftraggebers nach § 642 BGB</li>
<li>Dokumentation der eigenen Leistungsbereitschaft</li>
<li>Anordnungen zur Bauzeit nach §§ 1 Abs. 3 und 4 VOB/B</li>
<li>Mehrmengen und Mindermengen</li>
<li>Winter/Wetter/Naturkatastrophen</li>
<li>Corona, Ukrainekrieg und sonstige „Höhere Gewalt“</li>
<li>Umfang der Pflicht des Auftragnehmers zu Kompensation und Beschleunigungsmaßnahmen</li>
<li>Geänderte oder zusätzliche Leistungen, §§ 2 Abs. 5 und 6 VOB/B – Mehrkostenanzeige mit Hinweis auf Bauzeitverlängerung – so konkret wie möglich, so ausführlich wie nötig</li>
<li>Dokumentationsmittel auf der Baustelle (Bautagesberichte, Fotos, Videos, Lieferscheine etc.)</li>
</ul>
<p><strong>Dokumentation („bauablaufbezogene Darstellung“)</strong></p>
<ul>
<li>Wann ist sie notwendig?</li>
<li>Darstellung der Störung und der Störungsauswirkungen auf Folgeleistungen</li>
<li>Berücksichtigung von eigenem Bauverzug?</li>
<li>Darstellung der Bauzeitauswirkungen von Nachtragsleistungen, Mehr- oder Mindermengen</li>
<li>Berechnung der Bauzeitverlängerung und Fortschreibung des Terminplans (verschiedene Methoden)</li>
</ul>
<p><strong>Ermittlung der Entschädigungshöhe nach § 642 BGB</strong></p>
<ul>
<li>Für welchen Zeitraum besteht ein Anspruch auf Entschädigung?</li>
<li>Umfasst die Entschädigung auch die Allgemeinen Geschäftskosten und den Gewinn?</li>
<li>Kalkulierte oder tatsächliche Kosten, was gilt?</li>
</ul>
<p>(Bau-)Zeit ist Geld! Es gibt kaum ein Bauvorhaben, das pünktlich beendet wird. <strong>Aber: Keine Chance hat der „Bauzeitnachtrag 1 pauschal“!</strong> Bauzeitansprüche sind je nach Anspruchsgrundlage und deren Voraussetzungen aufzustellen und zu dokumentieren. Kommt die Störung aus dem Bereich des Auftraggebers, sind je nach Fallgestaltung Mehrvergütungs-, Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche möglich, ebenfalls eine etwaige Bauzeitverlängerung und der Entfall von Vertragsstrafenvereinbarungen. Um diese unterschiedlichen Ansprüche, die auch kumulativ bei einem Bauvorhaben auftreten können, durchzusetzen, bedarf es der vertieften Kenntnis von den entsprechenden Anspruchsgrundlagen und den Dokumentationsanforderungen und dem notwendigen Schriftwechsel, bspw. Behinderungsanzeige, Nachtragsstellung, Inverzugsetzung, Anerbieten der eigenen Leistung etc.<br />
<br />
Das lernen die Teilnehmer in dem Seminar anhand der aktuellen Rechtsprechung. Systematisch wird das notwendige Wissen vermittelt von der ersten Bauablaufstörung (was bereits eine verzögerte Vergabe sein kann) über die baubegleitende Dokumentation bis zur gerichtsfesten Aufbereitung und Durchsetzung der Nachtragsforderung. Auf die aktuelle Rechtsprechung wird praxisgerecht eingegangen.</p>
Jan
21
9277Technik
Halle/Holleben
9277
<p><strong>Baugrunduntersuchungen im Wasser- und Verkehrsbau</strong></p>
<ul>
<li>Wichtige Normen</li>
<li>Wichtige Begriffsdefinitionen (Geotechnische Kategorien, Baugrundrisiko)</li>
<li>Baugrundrisiko - Beispiele aus dem Spezialtiefbau</li>
<li>Klassische Methoden der Baugrunduntersuchung</li>
<li>Kurzer Exkurs zum Thema Homogenbereiche</li>
</ul>
<p><strong>Überblick über geophysikalische Methoden anhand von Praxisbeispielen</strong></p>
<ul>
<li>Hohlraum- und Karsterkundung</li>
<li>Weichschichterkundung</li>
<li>Strukturerkundung mit dem Georadar</li>
<li>Bestimmung bodendynamischer Parameter</li>
<li>Schwingungsmessungen</li>
<li>Optimierte Erkundungsstrategie</li>
</ul>
<p><strong>Baugruben (Grundlagen, Vor- und Nachteile, praktische Beispiele inkl.Fehlerbetrachtungen, Kostendiskussion)</strong></p>
<ul>
<li>Trägerbohlwände</li>
<li>Bohrpfahlwände</li>
<li>Spundwände</li>
<li>Schlitzwände</li>
<li>Vorstellung eigener Bauprojekte</li>
<li>Herstellungsfehler an Beispielen erläutert und diskutiert</li>
</ul>
<p>Mit einer umfassenden Erkundung und Beschreibung des Baugrundes lassen sich negative Überraschungen und Kostensteigerungen für ein Bauprojekt vermeiden. Das Baugrundgutachten bildet die Grundlage für die richtige und kostengünstigste Wahl bei der Umsetzung der Bauaufgabe und gibt an ob bzw. welche Spezialtiefbaumaßnahmen erforderlich werden.</p>
<p> </p>
<p>Dieses Seminar, aus der Reihe <strong>„Baugrund und Spezialtiefbau“</strong> gibt als Grundlage einen Überblick über die wesentlichen Baugrunduntersuchungsmethoden und zeigt auf, wie durch geeignete Verknüpfung von punktuellen und flächenhaften Untersuchungsverfahren ein verbessertes Baugrundmodell für die notwendigen Baumaßnahmen erarbeitet werden kann.</p>
<p> </p>
<p>In Abhängigkeit der jeweils erkundeten Baugrundbedingungen wird speziell auf die Herstellung von Baugruben eingegangen. Es werden die gebräuchlichsten Verbauarten für offene oder gegen Grundwasser abdichtende Baugruben an praktischen Beispielen erläutert, Vor- und Nachteile besprochen, tendenziell werden die Baukosten betrachtet und Herstellungsfehler an Beispielen aufgezeigt.</p>
Jan
22
9763
<ul>
<li>Was ist Baustellen- und Nachtragsmanagement?</li>
<li>Anspruchsgrundlagen für die Durchsetzung von Nachträgen </li>
<li>das Bau-Soll als Maßstab für Nachträge und Mängelansprüche</li>
<li>Verteilung der Aufgaben im Baustellen- und Nachtragsmanagement</li>
<li>Konfliktpotential aus Bauablaufstörungen und deren finanziellen Auswirkungen</li>
<li>Nachweiserfordernisse und Informationsfluss für die Nachtragsdurchsetzung</li>
<li>Welche Instrumente setzt der Polier ein und was ist wie zu dokumentieren?</li>
<li>zielgerichtete Kommunikation mit Architekten und Bauherren</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Der Polier besetzt als Führungskraft eine Schlüsselposition bei der Bauausführung. Niemand auf der Baustelle kennt Art und Umfang der ausgeführten Leistung und die Ausführungsbedingungen besser als er. Er trägt eine hohe Kostenverantwortung für die Arbeiten auf der Baustelle und muss wissen, welche Leistungen "nachtragsfähig" sind.<br />
<br />
Ziel des Baustellen- und Nachtragsmanagementes ist eine Optimierung des Bauablaufes, das Erkennen von Problempotentialen sowie schnelles und rechtlich „korrektes" reagieren bei Störungen des Bauablaufes. Dazu ist die vertraglich geschuldete Leistung (Bau-Soll) unter Berücksichtigung der individuellen Realisierungsbedingungen fortwährend mit der tatsächlich ausgeführten Leistung (Bau-Ist) zu vergleichen. Hier setzt die Bedeutung einer zeitnahen und vollständigen Dokumentation am Ort des Geschehens durch denjenigen, der die ausgeführte Leistung am besten kennt, an den Polier.<br />
<br />
Im Seminar wird den Polieren vermittelt, welche Bedeutung das Baustellen- und Nachtragsmanagement für das Projektergebnis und damit für den Erfolg ihres Unternehmens hat. Es wird aufgezeigt, wie und warum Poliere dazu einen wichtigen Beitrag leisten können.</p>
Jan
23
9764
<ul>
<li>Die VOB als Allgemeine Geschäftsbedingung – was genau bedeutet das?</li>
<li>Einseitige Leistungsbestimmung des AG - wie weit geht dieses Recht des AG?</li>
<li>Leistungsverweigerung durch den AN – wann darf der AN seine Leistung verweigern?</li>
<li>Mitteilungs- und Prüfungspflichten des AN – wie und wann muss sich der AN schriftlich absichern?</li>
<li>Hat der AN/Bieter bereits vorvertragliche Verpflichtungen?</li>
<li>Was ist eine Bedenkenanmeldung und wie muss Sie verfasst werden?</li>
<li>Fortführung der Bauarbeiten auch bei bestehenden Bedenken – welche Konsequenzen können entstehen?</li>
<li>Wann ist der AN behindert und wie sichert der AN in diesem Fall seine Rechte?</li>
<li>Welche Ersatzmaßnahmen sind zumutbar?</li>
<li>Mehr-, Minder- und zusätzliche Leistungen durch den AN – auf welcher Grundlage erfolgt die Vergütung?</li>
<li>Was bedeutet die zusätzliche Leistung für die Bauzeit?</li>
<li>Einhaltung der Ausführungsfristen – was ist bei sehr kurzen Ausführungsfristen durch den AN unbedingt zu beachten?</li>
<li>Der AN setzt Sub-Unternehmer ein. Kann sich der AG dagegen wehren?</li>
<li>Richtiges Verhalten beim Erkennen eines Baumangels - Wann ist die Leistung des AN mangelhaft?</li>
<li>Wie funktioniert die Mangelanzeige und was ist bei der „Ersatzvornahme“ zu berücksichtigen?</li>
<li>Wie stellt man Abschlags- und Schlussrechnungen auf und wann müssen diese gezahlt werden?</li>
<li>Was ist die Schlusszahlungserklärung?</li>
<li>Dokumentation von Stundenlohnarbeiten</li>
<li>Was ist die Zustandsfeststellung und wie hilft sie dem AN bei der internen Qualitätssicherung?</li>
<li>Wie funktioniert eine rechtsgeschäftliche Abnahme?</li>
<li>Darf der Architekt des Bauherrn die Leistungen abnehmen?</li>
<li>Was ist Gewährleistung und wie lange dauert die Verjährungsfrist für Mängelansprüche?</li>
<li>Wie wird generell im Schadensfall verfahren?</li>
<li>Wie verhält man sich im Streitfall?</li>
</ul>
<p>Auch nach der Reform des BGB-Bauvertrags-Rechts wird die VOB in den meisten Bauverträgen vereinbart. Die Handhabung der einzelnen Regelungen möchte das Seminar durch einen Praktiker vermitteln, der kein Jurist ist und über jahrelange Erfahrung sowohl als Bauleiter als auch als Bauüberwacher verfügt und der seine Berufserfahrung an praktischen Beispielen an die Teilnehmer vermittelt.</p>
<p>Dabei liegt das Hauptaugenmerk auf dem Teil B, dem Projektmanagement, indem aufgezeit wird, was ausgewählte Paragraphen beinhalten und wie diese auf der Baustelle angewendet werden. Der Teil C – ca. 70 Gewerkenormen – wird in ihrer Systematik besprochen, so dass auch in diesem VOB-Bereich das Wesentliche im Überblick erkennbar wird.</p>
<p>Die Teilnehmer haben die Möglichkeit Fragen aus ihrem Arbeitsalltag mit dem Referenten zu diskutieren. </p>
Jan
23
9037
<p><strong>Mindestbeitrag Berufsbildung</strong></p>
<p><strong>Die Tarifrente Bau seit 01.01.2016</strong></p>
<ul>
<li>Für wen gilt die Tarifrente Bau?</li>
</ul>
<p><strong>Sozialkassenbeiträge</strong></p>
<ul>
<li>Wer ist beitragspflichtig und wie sind die Daten zu melden?</li>
<li>Mindestlohn in der Bauwirtschaft</li>
</ul>
<p><strong>Urlaub für gewerbliche Arbeitnehmer im Baugewerbe </strong> </p>
<ul>
<li>spezielle, auf die besondere Situation von Arbeitnehmern der Bauwirtschaft abgestimmte Regelung</li>
<li>Mindesturlaubsvergütung für Zeiten von Arbeitsausfällen ohne Lohnanspruch bei Krankheit und Bezug von Saison-Kug</li>
</ul>
<p><strong>Berufsbildung</strong></p>
<ul>
<li>die Förderung der betrieblichen sowie überbetrieblichen Ausbildung und die Urlaubsregelung gewerblicher Arbeitnehmer im Auslernjahr</li>
</ul>
<p><strong>Online Anwendung</strong></p>
<ul>
<li>das Bau-Portal: SOK@-BAU Online</li>
</ul>
<p><strong>Sicherungskonten</strong></p>
<ul>
<li>kostengünstige Absicherung von Guthaben aus Arbeitszeitkonten</li>
</ul>
<p>Das Seminar vermittelt Informationen zum Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft und erläutert dessen Aufgaben und Leistungen durch Mitarbeiter von SOKA-BAU. Dazu gehört auch die Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft durch Leistungen der Agentur für Arbeit.</p>
<p> </p>
<p>Sie haben die Möglichkeit, Ihre individuellen Fragen im Seminar vorzutragen, können diese aber auch gern bereits vorab per E-Mail unter info@bauakademie-sachsen.de einreichen. Ihre Fragen werden dann im Seminar diskutiert und beantwortet.</p>
Jan
24
9098
<ul>
<li>die Preisaufklärung nach § 16d und § 15 VOB/A</li>
<li>Fallstricke</li>
<li>Erklärungsmöglichkeiten</li>
</ul>
<p>Die Vergabe öffentlicher Aufträge folgt strengen formalen Regeln, deren nicht exakte Befolgung zum zwingenden Ausschluss des Angebotes führt. Auf der anderen Seite eröffnet das Vergaberecht dem Bieter erhebliche Spielräume bei der Interpretation der Vergabeunterlagen und der Kalkulation. Allerdings ist das Vergaberecht auch sehr schnelllebig und wird von den zahlreichen Vergabekammern und -senaten in Deutschland unterschiedlich interpretiert. Dem nicht genug, ändert der Gesetzgeber kaum eine andere für das Bauunternehmen relevante Materie so häufig wie das Vergaberecht.</p>
<p> </p>
<p>Ziel dieser Seminarreihe ist es, dass der Bieter das aktuelle Vergaberecht bezüglich der unten stehenden Themen fehlerfrei anwendet, Risiken erkennt und Chancen nutzt. Die die Vergabe durchführenden Architektur-/Ingenieurbüros sollen bei der Beratung der Auftraggeber die Spielräume des Vergaberechts erkennen und die Regeln im Sinne des Wettbewerbs anwenden können.</p>
<p> </p>
<p>Diesem Anliegen widmet sich die Online-Seminarreihe <a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/aktuelles-vergaberecht-in-5-schritten-zum-vergabeprofi-online-seminarreihe-9095">"Aktuelles Vergaberecht"</a>, welche sich sehr kompakt und flexibel ausgewählten Fragen des Vergaberechts widmet. Dabei werden in einem Einführungsvortrag die Grundlagen zu einem Thema praxisgerecht erläutert und die Probleme in der Vergabepraxis aufgezeigt, welche zu Gerichtsprozessen und entsprechenden Urteilen geführt haben. Auf diese Weise gewinnen die Teilnehmer ein Verständnis für besonders, auch formal heikle Punkte in der Vergabepraxis und können ihre Fragen aus ihrer Berufspraxis mit einem sehr versierten Fachanwalt für Vergaberecht diskutieren.</p>
<p> </p>
<p>In Formaten von 1,5 Stunden können Sie sich jeweils an einem Freitagmorgen kurz und fokussiert online weiterbilden. Sollte Ihnen ein Termin ungelegen sein, können Sie die Aufzeichnung des Seminars in einem begrenzten Zeitfenster auch zu einem späteren Zeitpunkt anschauen und auf diese Weise die Weiterbildung flexibel gestalten, ganz wie es zu Ihren Terminen passt.</p>
Jan
28
9458
<ul>
<li>aktuelle Normen und Regelwerke DIN 18533 Teil 1 und 3, DIN 18195 Beiblatt 2, Rili PMBC, Rili MDS, Rili FPD</li>
<li>Anwendungsübersichten</li>
<li>Vorbereitung Abdichtungen – u.a. Untergrund prüfen, Entfernen Zementleim, Verschluss Fehlstellen, Schutz vor Rückdurchfeuchtung, Verbundhohlkehle, Voranstriche</li>
<li>Ausführung der Abdichtungen mit PMBC</li>
<li>Ausführung der Abdichtungen mit MDS</li>
<li>Ausführung der Abdichtung mit FPD</li>
<li>Abdichtungsdetails – Sockel, Türen und tiefliegende Fenster, Anschluss- und Bewegungsfugen, Rohrdurchführungen, Eindichtung Kellerlichtschächte</li>
<li>Schutzschichten – fachgerechte Ausführung der Verarbeitung der Schutz-/Dämmplatten</li>
<li>Protokollierung/Kontrolle der Abdichtungsarbeiten</li>
</ul>
<p>Die Teilnehmer erhalten im Seminar umfassende Kenntnisse über die aktuellen DIN-Normen und Richtlinien zur erdberührten Abdichtung.</p>
<p>An speziellen Praxisbeispielen werden Konstruktionsdetails und Ausführungen von Bitumendickbeschichtungen (PMBC), mineralische Dichtungsschlämmen (MDS) und bitumenfreien Dickbeschichtungen (FPD) erläutert und vorgeführt.</p>
Jan
30
9165
<p>Vier wissenschaftliche Modelle und dazugehörige Beispiele, die Ihnen zeigen, wie Sie Ihre Führungskompetenzen steigern und richtig anwenden können:</p>
<p><strong>Grid Modell</strong></p>
<ul>
<li>Das Managerial Grid ist ein wissenschaftliches Modell, das die Kombinationsmöglichkeiten von Mitarbeiter- und Sachaufgabenorientierung im Management aufzeigt. Es soll ein Erklärungsansatz der Menschenführung in Unternehmen und Organisationen sein.</li>
</ul>
<p><strong>Herzberg Modell</strong></p>
<ul>
<li>Das Modell beinhaltet, was die Motive menschlichen Handelns sind und wie man menschliche Verhaltensweisen für sich selbst nutzen kann, um beispielsweise Menschen an ihrem Arbeitsplatz besser zu motivieren.</li>
</ul>
<p><strong>Personalportfolio</strong></p>
<ul>
<li>Das Personalportfolio ist ein Instrument des Personalmanagements, das die Einordnung aller Mitarbeiter der Belegschaft nach ihrer jeweiligen Performance (gezeigte Leistung des Mitarbeiters) und ihrem Potenzial (individuelle Potenzial des Mitarbeiters) ermöglicht.</li>
<li>Mithilfe des Personalportfolios überprüfen Personalmanager, ob die Belegschaft den Anforderungen der Gegenwart und Zukunft gewachsen ist.</li>
</ul>
<p><strong>Persolog – das Persönlichkeitsprofil</strong></p>
<ul>
<li>Ein Persönlichkeitsprofil ist in gewisser Weise ein „Persönlichkeitstest“, der auf einer Selbsteinschätzung basiert. Die Auswertung eines solchen Persönlichkeitstests zeigt die Kombination Ihrer dominierenden persönlichen Eigenschaften. Dabei werden Stärken und Potenziale erkennbar und Sie erhalten wertvolle Hinweise zu Entwicklungsmöglichkeiten.</li>
</ul>
<p>Unser Seminar zum Thema Mitarbeiterführung und das zielorientierte Einsetzen von Führungsmechanismen bietet Ihnen einen umfassenden Einblick in die verschiedenen Führungsinstrumente und -techniken, die Sie benötigen, um Ihre Mitarbeiter erfolgreich zu führen. In diesem Seminar geben wir einen Einblick, wie Sie effektive Führungsmechanismen einsetzen können, um Motivation, Produktivität und Teamarbeit in Ihrem Team zu steigern. Erfahren Sie, wie Sie mit Hilfe von vier unterschiedlichen Modellen zum Thema Mitarbeiterführung Ihre Führungskompetenzen weiterentwickeln und erfolgreich in die Praxis umsetzen können.</p>
Jan
31
9099
<ul>
<li>Nachfordern von Unterlagen und Preisangaben</li>
<li>teure Irrtümer</li>
<li>taktische Möglichkeiten</li>
<li>Was darf nachgefordert werden, was nicht?</li>
</ul>
<p>Die Vergabe öffentlicher Aufträge folgt strengen formalen Regeln, deren nicht exakte Befolgung zum zwingenden Ausschluss des Angebotes führt. Auf der anderen Seite eröffnet das Vergaberecht dem Bieter erhebliche Spielräume bei der Interpretation der Vergabeunterlagen und der Kalkulation. Allerdings ist das Vergaberecht auch sehr schnelllebig und wird von den zahlreichen Vergabekammern und -senaten in Deutschland unterschiedlich interpretiert. Dem nicht genug, ändert der Gesetzgeber kaum eine andere für das Bauunternehmen relevante Materie so häufig wie das Vergaberecht.</p>
<p> </p>
<p>Ziel dieser Seminarreihe ist es, dass der Bieter das aktuelle Vergaberecht bezüglich der unten stehenden Themen fehlerfrei anwendet, Risiken erkennt und Chancen nutzt. Die die Vergabe durchführenden Architektur-/Ingenieurbüros sollen bei der Beratung der Auftraggeber die Spielräume des Vergaberechts erkennen und die Regeln im Sinne des Wettbewerbs anwenden können.</p>
<p> </p>
<p>Diesem Anliegen widmet sich die Online-Seminarreihe <a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/aktuelles-vergaberecht-in-5-schritten-zum-vergabeprofi-online-seminarreihe-9095">"Aktuelles Vergaberecht"</a>, welche sich sehr kompakt und flexibel ausgewählten Fragen des Vergaberechts widmet. Dabei werden in einem Einführungsvortrag die Grundlagen zu einem Thema praxisgerecht erläutert und die Probleme in der Vergabepraxis aufgezeigt, welche zu Gerichtsprozessen und entsprechenden Urteilen geführt haben. Auf diese Weise gewinnen die Teilnehmer ein Verständnis für besonders, auch formal heikle Punkte in der Vergabepraxis und können ihre Fragen aus ihrer Berufspraxis mit einem sehr versierten Fachanwalt für Vergaberecht diskutieren.</p>
<p> </p>
<p>In Formaten von 1,5 Stunden können Sie sich jeweils an einem Freitagmorgen kurz und fokussiert online weiterbilden. Sollte Ihnen ein Termin ungelegen sein, können Sie die Aufzeichnung des Seminars in einem begrenzten Zeitfenster auch zu einem späteren Zeitpunkt anschauen und auf diese Weise die Weiterbildung flexibel gestalten, ganz wie es zu Ihren Terminen passt.</p>
Feb
04
9264Management
Halle/Holleben
9264
<ul>
<li>Begriffsdefinition/-klärung „lean“</li>
<li>Historische Entwicklung von Lean Construction</li>
<li>Ideale der Lean Management Philosophie</li>
<li>Wertschöpfung für den Kunden</li>
<li>Fünf Prinzipien des Lean Managements nach Womack & Jones</li>
<li>Wert aus Sicht des Kunden und Identifikation des Wertstroms</li>
<li>Fluss-Prinzip und Pull-Prinzip</li>
<li>Kaizen/Kontinuierliche Verbesserung</li>
<li>Verschwendung und Verschwendungsarten</li>
<li>Überblick Methoden und Werkzeuge, mit Fokus auf das Bauwesen</li>
<li>Anwendungsfelder und Einsatzmöglichkeiten</li>
<li>Nutzen und Herausforderungen bei der Umsetzung von Lean Construction in der Praxis</li>
</ul>
<p>Das Seminar vermittelt die Grundlagen der Lean Management Philosophie, mit Fokus der Übertragung in die Bauwirtschaft und bietet einen hervorragenden und kompakten Einstieg in das Thema.</p>
<p> </p>
<p>Die Teilnehmer lernen die Ideale und Prinzipien von Lean Management kennen und entwickeln ein Verständnis für die „Lean Kultur“. Sie erhalten einen Überblick über Methoden und Werkzeuge für die Anwendung von Lean Management in der Bauwirtschaft und lernen mögliche Einsatzfelder kennen. So schaffen Sie die Grundlage, um Lean Construction-Projekte in Ihrem Unternehmen oder in Ihrem Umfeld anzugehen.</p>
<p> </p>
<p>Das praxisorientierte Grundlagenseminar beinhaltet interaktive Lernsimulationen, mit deren Hilfe die Lerninhalte in Teams, spielerisch und nachhaltig vermittelt werden. Der intensive Austausch des Trainers mit den Teilnehmern und eine offene Kommunikation mit Raum für Fragen und Berichte aus der Praxis, fördern bereits in der Veranstaltung den Transfer in den Praxisalltag.</p>
<p><br />
<br />
Um Ihren Lernerfolg sicherzustellen und ausreichend Raum für Austausch und Begegnung zu ermöglichen, ist die Teilnehmerzahl begrenzt.</p>
<p><br />
(Die Veranstaltung wurde konzipiert mit freundlicher Unterstützung der GLCI Academy des German Lean Construction Institutes www.glci.de)</p>
Feb
05
9459
<ul>
<li>aktuelle Regelwerke WTA-Merkblätter, Rili PMBC, Rili MDS, Rili FPD</li>
<li>Schadensursachen</li>
<li>Diagnostik/Untersuchungsmethoden</li>
<li>Auswertung und Entwicklung von Sanierungskonzepten</li>
<li>Vorbereitungsarbeiten – u.a. Herstellung tragfähiger Untergründe,</li>
<li>nachträgliche Vertikalabdichtung erdberührter Außenwände</li>
<li>nachträgliche Querschnittsabdichtung im Injektageverfahren mit Silikonmikroemulsion/Silan</li>
<li>Abdichtung Bodenflächen</li>
<li>Innenabdichtungen</li>
<li>Sanierputzsysteme</li>
<li>Ausführungsbeispiele</li>
</ul>
<p>Die Teilnehmer erhalten im Seminar umfassende Kenntnisse über die aktuellen Regelwerke zur Mauerwerksinstandsetzung.</p>
<p>An speziellen Praxisbeispielen werden Konstruktionsdetails und Ausführungen erläutert und vorgeführt.</p>
Feb
06
9237
<ul>
<li>Grundlagen des Straßen- und Verkehrsrechts (Straßenverkehrsordnung)</li>
<li>Zivilrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht</li>
<li>Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21)</li>
<li>zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97) Teil A, B, C</li>
<li>ASR A5.2</li>
<li>Anordnung durch die Behörde (verkehrsrechtliche Anordnung)</li>
<li>Einsatz von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (Einrichten einer Arbeitsstelle im Straßenraum, Inhalt eines Verkehrszeichenplanes, Einsatz von Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierung, bauliche Leitelemente)</li>
<li>Abnahme der Arbeitsstelle, Kontrolle und Wartung der Arbeitsstelle von kürzerer und längerer Dauer</li>
<li>Arbeitssicherheit, Umweltschutz</li>
</ul>
<p>Das Seminar vermittelt die notwendige Sachkunde zu den Forderungen der Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) und den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-St. 97).<br />
<br />
„Der Nachweis für die Eignung und Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen sind bei Angebotsabgabe nachzuweisen.“ (ZTV-St. 97)<br />
<br />
Eintagesseminar: innerörtliche Straßen und Landstraßen (Baustellen von kürzerer und längerer Dauer)</p>
Feb
06
9615
<ul>
<li>Festlegungen in der Betontechnik, Aufbau, Inhalt und Struktur der Betonnorm DIN 1045:2023-08 (DIN 1045-1000, DIN 1045-2 und DIN 1045-3)</li>
<li>Betonbauqualitätsklassen</li>
<li>Ständige Betonprüfstelle / Anerkannte Überwachungsstelle</li>
<li>Einordnung der Betonbauwerke in Überwachungsklasse 1 oder 2</li>
<li>Expositionsklassen / Festigkeitsklassen</li>
<li>Bestellen und Abnahme von Transportbeton</li>
<li>Bauausführung – Regelung der Überwachung von Baustellen der Überwachungsklasse 2</li>
<li>Transportieren, Fördern und Verarbeiten des Betons</li>
<li>Prüfung von Beton – Frischbetonprüfung / Festbetonprüfung</li>
<li>Nachbehandeln</li>
<li>Einflüsse auf die Dauerhaftigkeit</li>
</ul>
<p>Die Regelwerke im Betonbau (DIN EN 1992, DIN EN 206/DIN 1045-2 und DIN EN 13670/DIN 1045-3) entwickeln sich ständig weiter und erfordern eine hohe Qualifikation der Beschäftigten auf Betonbaustellen. Der Lehrgang zeigt praxisbezogen die notwendigen Maßnahmen zur fachgerechten Arbeit mit Beton und hilft Mängel zu vermeiden.</p>
<p><br />
Gemäß DIN 1045-2:2023-08, Abschnitt 9.6.1 müssen Führungskräfte und maßgebliches Fachpersonal für Betonherstellung, -transport und Produktionskontrolle in Abständen von höchstens drei Jahren eine Schulung auf dem Gebiet des Betonbaus nachweisen. Gemäß DIN 1045-3:2023-08, Anhang C.1 müssen auch die Fachkräfte für den Einbau von Beton der Überwachungsklasse 2 in Abständen von höchstens drei Jahren eine Schulung auf dem Gebiet des Betonbaus nachweisen.<br />
<br />
<strong>Die Teilnehmer erhalten einen Schulungsnachweis ÜK2 .</strong></p>
Feb
07
9263
<ul>
<li>empfohlene Anforderungen an die Zusammensetzung</li>
<li>Eignung, Herstellung, Einsatzgebiete</li>
<li>Hinweise für die Ausführung mit den Schwerpunkten
<ul>
<li>Vorbereitung der Unterlage</li>
<li>Einbau</li>
<li>Verdichtung und Nachbehandlung</li>
</ul>
</li>
<li>Wirkungsweise im Verhältnis zur Belastungsklasse der FB</li>
</ul>
<p>Ziel ist die Vermittlung von Wissen für den sicheren Umgang mit Reparaturasphalten und die Anforderungen für den richtigen Einsatz der verschiedenen Reparaturasphalte.</p>
<p>Mit den Teilnehmern werden die dafür geeigneten Baustoffe und die umweltrelevanten Aspekte betrachtet. Die anzuwendenden Prüfungen und das zu verwendende Bauverfahren für die fachgerechte Ausführung der Schadstellenbeseitigung werden erklärt.</p>
<p>In diesem Seminar werden die drei häufigsten Produktarten von Reparaturasphalten behandelt, welche bei Schadstellen zum Einsatz kommen.</p>
<p>Dazu gehört das Einkomponenten Mischgut welches sofort verwendbar sind. Das Zweikomponenten Mischgut welches ggf. nur mit einer Wasserzugabe verwendbar wird und das Mehrkomponentige Mischgut welches kurz vor dem Einbau angemischt wird, ist Inhalt des Seminares für die fachgerechte Reparatur von Schlaglöchern in Asphaltstraßen.</p>
Feb
07
9112
<ul>
<li>Überblick Vertragstypen </li>
<li>Risiken bei Vertragsschluss</li>
<li>Rechtssichere Behandlung von Nachträgen</li>
<li>Behinderung und Unterbrechung der Bauleistung / Bauzeitverlängerung</li>
<li>Nachunternehmereinsatz</li>
<li>Prüfungs- und Hinweispflichten</li>
<li>Haftung / Beweissicherung / Verjährung</li>
<li>Durchsetzung von Ansprüchen</li>
</ul>
<p>Alle am Bau Beteiligten kommen früher oder später mit rechtlichen Fragestellungen in Kontakt. Fallstricke lauern dabei von Beginn bis zum Ende jedes Bauvorhabens und führen nicht selten zu zeit‐ und kostenintensiven baurechtlichen Streitigkeiten.<br />
<br />
Bereits bei der Vertragsgestaltung gibt es Zahlreiches zu beachten, aber auch die Ausführung der Bauleistung birgt erhebliche rechtliche Risiken, die mit den entsprechenden Kenntnissen vermieden werden können. Die Sensibilisierung für rechtlich kritische Situationen während der Bauausführung trägt dazu bei, Konflikte im Bauvorhaben nicht eskalieren zu lassen.<br />
<br />
Hilfsmittel und Mustertexte, wie u.a. als Handlungsempfehlungen im Rahmen von Nachträgen, Strategien bei der Behinderung und Unterbrechung von Bauleistungen, Nutzung der Möglichkeit von Änderungsvereinbarungen und eine sorgfältige Dokumentation sowie Beweissicherung können das Streitpotenzial verringern. Tipps und Tricks für die Durchsetzung von Ansprüchen können existenzbedrohende Situationen abwenden. <br />
<br />
Ziel des Seminars ist es, die rechtlichen Fallstricke rund um Bauvorhaben aufzuzeigen und Lösungsmöglichkeiten an die Hand zu geben. Durch Übertragung der Rechtssprache in verständliche Begrifflichkeiten werden Berührungsängste gegenüber der Nutzung der rechtlichen Möglichkeiten aus BGB und VOB/Teil B abgebaut.<br />
<br />
Fallbeispiele unterstützen die Ausführungen zum Umgang mit rechtlichen Problemen während des Bauvorhabens. Die gemeinschaftliche Erarbeitung von Musterschreiben ermöglicht den praktischen Einsatz der vermittelten Kenntnisse.</p>
Feb
07
9100
<ul>
<li>Aufhebung der Ausschreibung wegen Budgetüberschreitung</li>
<li>Rechte des Bieters</li>
</ul>
<p>Die Vergabe öffentlicher Aufträge folgt strengen formalen Regeln, deren nicht exakte Befolgung zum zwingenden Ausschluss des Angebotes führt. Auf der anderen Seite eröffnet das Vergaberecht dem Bieter erhebliche Spielräume bei der Interpretation der Vergabeunterlagen und der Kalkulation. Allerdings ist das Vergaberecht auch sehr schnelllebig und wird von den zahlreichen Vergabekammern und -senaten in Deutschland unterschiedlich interpretiert. Dem nicht genug, ändert der Gesetzgeber kaum eine andere für das Bauunternehmen relevante Materie so häufig wie das Vergaberecht.</p>
<p> </p>
<p>Ziel dieser Seminarreihe ist es, dass der Bieter das aktuelle Vergaberecht bezüglich der unten stehenden Themen fehlerfrei anwendet, Risiken erkennt und Chancen nutzt. Die die Vergabe durchführenden Architektur-/Ingenieurbüros sollen bei der Beratung der Auftraggeber die Spielräume des Vergaberechts erkennen und die Regeln im Sinne des Wettbewerbs anwenden können.</p>
<p> </p>
<p>Diesem Anliegen widmet sich die Online-Seminarreihe <a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/aktuelles-vergaberecht-in-5-schritten-zum-vergabeprofi-online-seminarreihe-9095">"Aktuelles Vergaberecht"</a>, welche sich sehr kompakt und flexibel ausgewählten Fragen des Vergaberechts widmet. Dabei werden in einem Einführungsvortrag die Grundlagen zu einem Thema praxisgerecht erläutert und die Probleme in der Vergabepraxis aufgezeigt, welche zu Gerichtsprozessen und entsprechenden Urteilen geführt haben. Auf diese Weise gewinnen die Teilnehmer ein Verständnis für besonders, auch formal heikle Punkte in der Vergabepraxis und können ihre Fragen aus ihrer Berufspraxis mit einem sehr versierten Fachanwalt für Vergaberecht diskutieren.</p>
<p> </p>
<p>In Formaten von 1,5 Stunden können Sie sich jeweils an einem Freitagmorgen kurz und fokussiert online weiterbilden. Sollte Ihnen ein Termin ungelegen sein, können Sie die Aufzeichnung des Seminars in einem begrenzten Zeitfenster auch zu einem späteren Zeitpunkt anschauen und auf diese Weise die Weiterbildung flexibel gestalten, ganz wie es zu Ihren Terminen passt.</p>
Feb
11
9688Technik
Halle/Holleben
9688
<ol>
<li>allgemeine Gedanken zur Instandhaltung
<ul>
<li>Öffentlichkeit, Wahrnehmung, Wertigkeit</li>
<li>Wann instandsetzen?</li>
<li>Konzepte zur Instandhaltung</li>
<li>Zahlen und Fakten; ein Auszug</li>
</ul>
</li>
<li>Instandhaltung in der Praxis
<ul>
<li>Vorstellung verschiedener Projekte aus Hochbau,<br />
Straßenbau und Ingenieurbau</li>
</ul>
</li>
<li>Untersuchungen vor der Instandhaltung</li>
<li>Erfahrungsaustausch</li>
</ol>
<p style="margin-bottom:0cm"><span style="line-height:normal"><span style="font-size:10.5pt"><span style="font-family:"Arial",sans-serif">Neue Infrastrukturprojekte ziehen die Aufmerksamkeit von Presse und Politik auf sich. Doch der eigentlich interessante Sektor des Bauens liegt nicht in den großartig gescheiterten Neubau-Großprojekten sondern im Schatten der Wahrnehmung der Allgemeinheit.<br />
Die Instandsetzung und Erhaltung von Infrastruktur ist die Herausforderung der nächsten Jahre(zehnte). Viele Bauwerke - errichtet in den 50iger und 60iger Jahren des vorherigen Jahrhunderts - nähern sich dem Ende ihrer normativen Lebensdauer. Was tun? Bauen wir alles neu und wäre das überhaupt bezahlbar? Wann macht es Sinn, alte Bauwerke weiter zu nutzen?</span></span></span><br />
<span style="line-height:normal"><span style="font-size:10.5pt"><span style="font-family:"Arial",sans-serif">Hier liegen die wirklichen Herausforderungen für die Baubranche.</span></span></span></p>
<p style="margin-bottom:0cm"><span style="line-height:normal"><span style="font-size:10.5pt"><span style="font-family:"Arial",sans-serif">Der Vortrag wird einen Einblick in diese Thematik geben. Erfahrungen aus unterschiedlichen Blickwinkeln und zu verschiedensten Projekten werden geschildert, </span></span></span><span style="font-size:10.5pt"><span style="line-height:115%"><span style="font-family:"Arial",sans-serif">Beispiele in der Sanierung gezeigt und die Herangehensweisen erläutert.<br />
Ziel ist die Sensibilisierung für das Thema der Instandhaltung, Instandsetzung und Ertüchtigung, der Erfahrungsaustausch und die Steigerung der Wertigkeit in der Wahrnehmung.</span></span></span></p>
Feb
12
9061
<p><strong>Brandschutz in der Planung und der Ausführung</strong></p>
<ul>
<li>Einführung baulicher, anlagentechnischer, organisatorischer Brandschutz</li>
<li>gesetzliche Grundlagen, verfahrenstechnische Fragen</li>
<li>Bestands- und Denkmalschutz allgemein und anhand von Praxisbeispielen</li>
</ul>
<p><strong>Brandschutznachweis/Brandschutzkonzept</strong></p>
<ul>
<li>Vorgaben und Inhalte auf Grundlage der vfdb-Richtlinie 01/01 und des AHO-Hefts Nr. 17 – Bauordnungsrechtlicher Brandschutz</li>
</ul>
<p><strong>Lösungen typischer baulicher Brandschutzprobleme - Praxisbeispiele</strong></p>
<ul>
<li>Bauteile / Baustoffe / Abschottungen</li>
<li>Abweichungen</li>
<li>Erleichterungen</li>
</ul>
<p>Ziel des Seminars ist es, die Grundlagen des vorbeugenden baulichen Brandschutzes beim Bauen im Bestand zu vermitteln. Dazu wird zunächst eine einführende Übersicht über den baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz anhand anschaulicher Beispiele und der gesetzlichen Rahmenbedingungen gegeben.</p>
<p> </p>
<p>Schwerpunkt des weiteren Seminarverlaufs ist die problem-/bauteilbezogene Darstellung und Begründung konkreter Gestaltungsvorschläge zur Umsetzung des baulichen Brandschutzes in bestehenden Gebäuden unterschiedlicher Konstruktion und Nutzung.</p>
<p> </p>
<p>Die Beispiele sind geeignet, eigene Fragen zu stellen und zu diskutieren.</p>
<p> </p>
Feb
12
9255
<ul>
<li>Ressourcencheck – relevante Aspekte – der Blick über den Tellerrand</li>
<li>Zielkriterien definieren – praxisrelevante Methodik (SMART)</li>
<li>Verhandlungsspielraum ermitteln - praxisrelevante Methodik (BATNA, WATNA, ZOPA)</li>
<li>Praxisbeispiele und intensives Anwendungstraining</li>
</ul>
<p>Denken Sie, dass Sie häufig gar nicht verhandeln können, weil Sie es sich nicht mit Ihrem Geschäftspartner verscherzen wollen, oder Ihre Verhandlungsposition für zu schwach halten. Oft bewerten Sie die Ausgangssituation für eine Verhandlung aus Ihrer Erfahrung nach gewohnten Kriterien, ohne diese für die aktuelle Situation zu hinterfragen. Sie verschenken so jedoch wertvollen Chancen. Mit effizienter Gesprächstechnik erkunden Sie zuerst die Interessen Ihres Verhandlungspartners. OK. Ein erster wichtiger Schritt. Aber diese Informationen nützen Ihnen nur dann etwas, wenn Sie Ihre eignen Zielkriterien und Ressourcen genau im Blick haben. Denn erst dann sind Sie in der Lage, die passende Verhandlungstechnik zu wählen.Das Ziel einer jeden Verhandlung ist eine Entscheidung. Dabei ist die Fähigkeit, gut zu verhandeln, der Weg, Widerstände auszuräumen und zu überzeugen. Die Kunst besteht darin, blitzschnell als einer Vielzahl bewehrter Techniken, die passende auszuwählen. Vergleichbar mit einem Schlüsselbund, aus dem Sie blitzschnell den passenden Schlüssel greifen. Verhandeln Sie hingegen mit ungeeigneter oder gar keiner Technik, verbrauchen Sie unnötig Energie und kommen nicht an Ihr Ziel. Es ist, als würden Sie im Fahrplan der DB einen Flug auswählen wollen. Mit der richtigen, für die Situation geeigneten Verhandlungstechnik sparen viel Zeit und Kraft und nutzen Ihre Erfolgschancen.</p>
<p><strong>Diese Vertiefungsseminar ist ein in sich inhaltlich abgeschlossenes Seminar und auch ohne Teilnahme am Basisseminar buchbar.</strong></p>
Feb
13
9252
<p><strong>Dokumentation als Voraussetzungen für den Nachweis</strong></p>
<ul>
<li>Kostenanzeigen nach VOB</li>
<li>Bauzeitplan</li>
<li>Bautagebuch</li>
<li>Baubesprechungen</li>
<li>Fotodokumentation</li>
</ul>
<p><strong>Darstellung von „Bau-Ist“</strong></p>
<ul>
<li>Vertragsbausoll-Aufzeichnungen</li>
<li>Soll-Aufzeichnungen</li>
<li>Text</li>
</ul>
<p><strong>Soll-Ist und Anspruchsgrundlage</strong></p>
<ul>
<li>Gegenüberstellung der Leistungen</li>
<li>Soll-Ist-Organigramm auf Basis der VOB/A</li>
</ul>
<p><strong>Aufstellung des Leistungsverzeichnisses</strong></p>
<ul>
<li>Gliederung nach VOB/B in Mehr- und Mindermassen</li>
<li>geänderte Leistungen und Behinderungen</li>
<li>zusätzliche Leistungen</li>
</ul>
<p><strong>Darstellung der Kalkulation bei Einheitspreisänderungen</strong></p>
<ul>
<li>Aufzeigen der einzelnen Rechenwege</li>
<li>Vergleich zur Urkalkulation</li>
</ul>
<p>Macht der Auftragnehmer im Zusammenhang mit Nachträgen Fehler, so führt dies im günstigsten Fall nur zu einer zeitlichen Verzögerung, im schlimmsten Fall zum völligen Verlust der Vergütungsansprüche. Störungen im Bauablauf während eines Bauvorhabens sind häufig in der Praxis kaum zu vermeiden. Das Seminar soll aufzeigen, wie wichtig und notwendig die tägliche Auseinandersetzung von „Bau-Ist“ und „Bau-Soll“ in Verbindung zum Leistungstext des Vertrages sind.</p>
<p>Um eine qualifizierte Nachtragsbearbeitung der laufenden Baustelle zu realisieren, ist die Dokumentation auf der Basis der VOB unerlässlich. Ziel ist es, die Notwendigkeit der baubegleitenden Kontrolle des Vertrages aufzuzeigen um ungewollte Mehrleistungen ohne Vergütungen zu vermeiden. Es wird verdeutlicht, wie wichtig und kostensparend eine zeitnahe und gute Nachtragsbearbeitung ist.</p>
Feb
13
9065
<ul>
<li>Allgemeine Grundlagen und Herkunft der Bedarfsplanung </li>
<li>DIN 18205 – Bedarfsplanung im Bauwesen, weitere Regelwerke</li>
<li>Am Projekt Beteiligte und Bedarfsplanung</li>
<li>Gegenstand der Bedarfsplanung und Durchführung</li>
<li>Gegenstand der Planungsgrundlagen und Bereitstellung</li>
<li>Anhang: Arbeitshilfe: Bedarfsplanung – Definitionen, Strukturen und Ergebnisse</li>
</ul>
<p>Wenn es beim Bauen Probleme gibt, liegt das oft an einer ungenügenden Bedarfsplanung. Das heißt, die Bauaufgabe ist ungenügend definiert, die Bedürfnisse von Bauherren und Nutzern werden nicht ausreichend ermittelt und vermittelt. Nun werden Planen und Bauen immer komplexer, die Anzahl der Beteiligten wie die der technischen Möglichkeiten steigt. Das macht es erforderlich, zu Beginn einer Planung die Bauaufgabe umfassend zu definieren.</p>
<p> </p>
<p>Bedarfsplanung im Bauwesen bedeutet</p>
<ul>
<li>methodische Ermittlung der Bedürfnisse von Bauherren und Nutzern;</li>
<li>zielgerichtete Aufbereitung als „Bedarf“ und</li>
<li>Umsetzung in bauliche Anforderungen.</li>
</ul>
<p> </p>
<p>Für den festgestellten Bedarf kommen in vielen Fällen mehrere Varianten der Bedarfsdeckung in Betracht. Eine davon kann ein Neubau sein. Auch die Umnutzung, die Erweiterung, die Anmietung oder der Ankauf/Mietkauf eines bestehenden Gebäudes kann als Lösung in Betracht kommen. In jedem Fall sollen über einen Bedarfsplan hinaus als Planungsgrundlagen ein Raumprogramm, ein Funktionsprogramm, ein Ausstattungsprogramm, eine Standardbeschreibung, Angaben zu Standort und Grundstück, ein Kostenrahmen sowie ein Terminrahmen aufgestellt werden. Wenn ein vorhandenes Gebäude für die Nutzung in Betracht gezogen wird, sind vor Beginn der Objekt- und Fachplanung eine umfassende Bestandsaufnahme des Objekts sowie gegebenenfalls weitere Untersuchungen erforderlich. </p>
<ul>
</ul>
Feb
13
9111Technik
Halle/Holleben
9111
<ul>
<li>Grundlagen des Straßen- und Verkehrsrechts (Straßenverkehrsordnung)</li>
<li>Zivilrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht</li>
<li>Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21)</li>
<li>zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97) Teil A, B, C</li>
<li>ASR A5.2</li>
<li>Anordnung durch die Behörde (verkehrsrechtliche Anordnung)</li>
<li>Einsatz von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (Einrichten einer Arbeitsstelle im Straßenraum, Inhalt eines Verkehrszeichenplanes, Einsatz von Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierung, bauliche Leitelemente)</li>
<li>Abnahme der Arbeitsstelle, Kontrolle und Wartung der Arbeitsstelle von kürzerer und längerer Dauer</li>
<li>Arbeitssicherheit, Umweltschutz</li>
</ul>
<p>Das Seminar vermittelt die notwendige Sachkunde zu den Forderungen der Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) und den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-St. 97).<br />
<br />
„Der Nachweis für die Eignung und Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen sind bei Angebotsabgabe nachzuweisen.“ (ZTV-St. 97)<br />
<br />
Eintagesseminar: innerörtliche Straßen und Landstraßen (Baustellen von kürzerer und längerer Dauer)</p>
Feb
13
9110Technik
Halle/Holleben
9110
<ul>
<li>Grundlagen des Straßen- und Verkehrsrechts (Straßenverkehrsordnung)</li>
<li>Zivilrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht</li>
<li>Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21)</li>
<li>zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97) Teil A, B, C, D</li>
<li>ASR A5.2</li>
<li>Anordnung durch die Behörde (verkehrsrechtliche Anordnung)</li>
<li>Einsatz von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (Einrichten einer Arbeitsstelle im Straßenraum, Inhalt eines Verkehrszeichenplanes, Einsatz von Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierung, bauliche Leitelemente)</li>
<li>Abnahme der Arbeitsstelle, Kontrolle und Wartung der Arbeitsstelle von kürzerer und längerer Dauer </li>
<li>Arbeitssicherheit, Umweltschutz</li>
</ul>
<p>Das Seminar vermittelt die notwendige Sachkunde zu den Forderungen der Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) und den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97).</p>
<p>Der Nachweis für die Eignung und Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen ist bei Angebotsabgabe nachzuweisen.</p>
<p><strong>Zweitagesseminar:</strong> Alle Arten von Straßen inklusive Autobahnen, Nachtbaustellen (Arbeiten von kürzerer und längerer Dauer).</p>
Feb
17
9262
<ul>
<li>Grundlagen des Straßen- und Verkehrsrechts (Straßenverkehrsordnung)</li>
<li>Zivilrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht</li>
<li>Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21)</li>
<li>zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97) Teil A, B, C, D</li>
<li>ASR A5.2</li>
<li>Anordnung durch die Behörde (verkehrsrechtliche Anordnung)</li>
<li>Einsatz von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (Einrichten einer Arbeitsstelle im Straßenraum, Inhalt eines Verkehrszeichenplanes, Einsatz von Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierung, bauliche Leitelemente)</li>
<li>Abnahme der Arbeitsstelle, Kontrolle und Wartung der Arbeitsstelle von kürzerer und längerer Dauer </li>
<li>Arbeitssicherheit, Umweltschutz</li>
</ul>
<p>Das Seminar vermittelt die notwendige Sachkunde zu den Forderungen der Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) und den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97).</p>
<p>Der Nachweis für die Eignung und Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen ist bei Angebotsabgabe nachzuweisen.</p>
<p><strong>Zweitagesseminar:</strong> Alle Arten von Straßen inklusive Autobahnen, Nachtbaustellen (Arbeiten von kürzerer und längerer Dauer).</p>
Feb
17
9260
<ul>
<li>Grundlagen des Straßen- und Verkehrsrechts (Straßenverkehrsordnung)</li>
<li>Zivilrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht</li>
<li>Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21)</li>
<li>zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97) Teil A, B, C</li>
<li>ASR A5.2</li>
<li>Anordnung durch die Behörde (verkehrsrechtliche Anordnung)</li>
<li>Einsatz von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (Einrichten einer Arbeitsstelle im Straßenraum, Inhalt eines Verkehrszeichenplanes, Einsatz von Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierung, bauliche Leitelemente)</li>
<li>Abnahme der Arbeitsstelle, Kontrolle und Wartung der Arbeitsstelle von kürzerer und längerer Dauer</li>
<li>Arbeitssicherheit, Umweltschutz</li>
</ul>
<p>Das Seminar vermittelt die notwendige Sachkunde zu den Forderungen der Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) und den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-St. 97).<br />
<br />
„Der Nachweis für die Eignung und Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen sind bei Angebotsabgabe nachzuweisen.“ (ZTV-St. 97)<br />
<br />
Eintagesseminar: innerörtliche Straßen und Landstraßen (Baustellen von kürzerer und längerer Dauer)</p>
Feb
19
9040
<p><strong>Grundlagen</strong></p>
<ul>
<li>Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Entsendung von Arbeitnehmern</li>
</ul>
<p><strong>Besonderheiten</strong></p>
<ul>
<li>Einschränkungen der Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe</li>
</ul>
<p><strong>Rechte und Pflichten / Haftung und Haftungsrisiken</strong></p>
<ul>
<li>Sozialversicherungs-, Unfallversicherungs- und Urlaubskassenbeiträge</li>
<li>Mindestlohn</li>
<li>Fallbeispiele</li>
</ul>
<p>In diesem Seminar werden die Vorteile und Haftungsrisiken der Arbeitnehmerüberlassung in der Bauwirtschaft beleuchtet. Es wird aufgezeigt, wie der Hauptunternehmer für die korrekte Abführung der Sozialversicherungsbeiträge, BG-BAU-Beiträge, Mindestlöhne und SOKA-BAU-Beiträge der Nachunternehmer haften kann.</p>
<p> </p>
<p>Durch praxisnahe Beispiele und rechtliche Grundlagen erhalten die Teilnehmer ein umfassendes Verständnis für dieses wichtige Thema.</p>
Mär
06
9109
<ul>
<li>Bauleistungsvertrag</li>
<li>Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis</li>
<li>Bedeutung der Ausführungsunterlagen für die Bauausführung</li>
<li>Baustellendokumentation</li>
<li>Beweissicherung auf der Baustelle</li>
<li>Nachträge, zusätzliche Leistungen</li>
<li>Nebenleistungen, besondere Leistungen</li>
<li>Behinderung und Unterbrechung der Bauausführung</li>
<li>Abnahme gem. VOB/B</li>
<li>Nachweis der Zulässigkeit / Berechtigung seiner Forderungen von Mehrvergütungen durch den Auftragnehmer</li>
<li>Erarbeitung der Dokumentationen als Nachweis berechtigter Forderungen</li>
</ul>
<p>Das Bauvorhaben läuft nicht wie geplant? Verzögerungen bei Baubeginn und -ablauf wegen fehlender Vorleistungen des Auftragebers, Verzug anderer Gewerke oder auch Bauzeitänderungen aufgrund geänderter oder zusätzlicher Leistungen sind zu bewältigen.</p>
<p><br />
Was ist zu tun, wenn sich bei den Massen und Mengen erhebliche Abweichungen gegenüber der Ausschreibung ergeben oder einige Leistungsverzeichnispositionen gar nicht zur Ausführung kommen? Für die erfolgreiche Abwicklung von Bauvorhaben benötigen die gewerblichen Führungskräfte auf der Baustelle neben dem Fachwissen und ihrer praktischen Erfahrung auch Kenntnisse, mit denen sie in der Lage sind, sich auf der Baustelle vertragsgerecht zu verhalten.</p>
<p><br />
Wichtige Fragen, die zu kären sind:</p>
<ul>
<li>Wann muss ich Bedenken anmelden, wann Baubehinderung?</li>
<li>Handelt es sich um eine zusätzliche Leistung und was muss ich tun, um die diesbezüglichen Werklohnansprüche zu sichern?</li>
<li>Wie verhalte ich mich, wenn der Auftraggeber Planungsänderungen vornimmt?</li>
<li>Was tun, wenn der Auftraggeber einer Mitwirkungspflicht nicht nachkommt oder Anweisungen erteilt, die nicht ausgeführt werden können?</li>
<li>Wann muss ich welche Fristen setzten? </li>
<li>Sind Sie in der Auftraggeberposition?</li>
<li>Wie reagiere ich richtig auf die Forderung nach Mehrvergütung?</li>
<li>Welche Dokumentation kann ich verlangen?</li>
</ul>
<p>Das Seminar möchte den Teilnehmern anhand griffiger Beispielsfälle aufzeigen, in welchen Siuationen und auf welche Weise sie aktiv werden können und müssen.</p>
Mär
07
9836
<p><strong>Vertragsgrundlagen</strong></p>
<ul>
<li>Der Architekten-/Ingenieurvertrag als Werkvertrag</li>
<li>Konkrete Umstände des Projektes definieren</li>
<li>Definition des Vertragsgegenstandes</li>
<li>Welche Vertragsgrundlagen sind sinnvoll?</li>
<li>Vertragsziele definieren als Werkerfolge</li>
</ul>
<p><strong>Leistungspflichten und Nebenpflichten</strong></p>
<ul>
<li>Leistungsbilder definieren (nicht bloß Verweis auf HOAI)</li>
<li>Leistungspflichten des Auftragnehmers (Hol- oder Bringpflichten)</li>
<li>Leistungspflichten des Auftraggebers</li>
<li>Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (AHO Schriftenreihe 9)</li>
<li>Definition von ansonsten unbestimmten Rechtsbegriffen (mitwirken, entscheiden, vorbereiten, unterstützen, stichprobenhafte oder tiefe Prüfung etc.)</li>
<li>Dauerbrenner geänderte und zusätzliche Planungsleistungen und deren Honorierung</li>
</ul>
<p><strong>Die Projektlaufzeit und Folgen von Verlängerungen</strong></p>
<ul>
<li>Keine interessengerechte Regelung im Gesetz oder der HOAI</li>
<li>Notwendigkeit von Vertragsklauseln für die Projektverlängerung und deren Honorierung (untauglich: RBBau-Klausel)</li>
</ul>
<p><strong>Zahlungen und Teilleistungsbewertung</strong></p>
<ul>
<li>bei Projektunterbrechung</li>
<li>bei vorzeitiger Beendigung</li>
</ul>
<p><strong>Urheberrecht</strong></p>
<p>Grundlage der Pflichten und Rechte der Vertragspartner ist der Vertrag und die gesetzlichen Regelungen. Architekten- und Ingenieurverträge sind einem ständigen Wandel durch Rechtsprechung und Gesetzesänderungen unterworfen. Mit veralteten Vertragsmustern zu arbeiten, birgt daher ein hohes Risiko, vermeintliche Rechte nicht durchsetzen und Pflichten nicht einfordern zu können. Ziel des Seminares ist es, die Teilnehmer für die regelungsbedürftigen Sachverhalte zu sensibilisieren und ihnen vom Vertragspartner vorgelegte Vertragsmuster kritisch zu prüfen.</p>
Mär
07
9076
<ul>
<li>Grundlagen des Straßen- und Verkehrsrechts (Straßenverkehrsordnung)</li>
<li>Zivilrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht</li>
<li>Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21)</li>
<li>zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97) Teil A, B, C</li>
<li>ASR A5.2</li>
<li>Anordnung durch die Behörde (verkehrsrechtliche Anordnung)</li>
<li>Einsatz von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (Einrichten einer Arbeitsstelle im Straßenraum, Inhalt eines Verkehrszeichenplanes, Einsatz von Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierung, bauliche Leitelemente)</li>
<li>Abnahme der Arbeitsstelle, Kontrolle und Wartung der Arbeitsstelle von kürzerer und längerer Dauer</li>
<li>Arbeitssicherheit, Umweltschutz</li>
</ul>
<p>Das Seminar vermittelt die notwendige Sachkunde zu den Forderungen der Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) und den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-St. 97).<br />
<br />
„Der Nachweis für die Eignung und Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen sind bei Angebotsabgabe nachzuweisen.“ (ZTV-St. 97)<br />
<br />
Eintagesseminar: innerörtliche Straßen und Landstraßen (Baustellen von kürzerer und längerer Dauer)</p>
Mär
13
9108Management
Halle/Holleben
9108
<p><strong>Mitarbeiterführung</strong></p>
<ul>
<li>Komplexität der Führungsaufgaben und Einordnen der eigenen Rolle</li>
<li>Überblick zu Führungsinstrumenten</li>
<li>Aufgaben richtig Delegieren</li>
<li>konstruktiv Rückmeldung geben</li>
<li>Mitarbeiter motivieren</li>
</ul>
<p><strong>Grundlagen guter Kommunikation</strong></p>
<ul>
<li>Methoden und Techniken zur Gesprächsführung</li>
<li>Effektivität durch Struktur und gute Vorbereitung</li>
<li>Beziehung gestalten und aufrecht erhalten</li>
</ul>
<p><span style="background:white"><span style="font-family:"Arial",sans-serif">Dass gute Mitarbeiterführung einen maßgeblichen Beitrag zum Erfolg eines Unternehmens leistet, ist weitgehend unbestritten. Die Art und Weise der Führung – ihre Qualität – bestimmt in hohem Maße die Leistungsbereitschaft und das Engagement der Mitarbeiter und damit die Erreichung der Unternehmensziele.</span></span></p>
<p><span style="background:white"><span style="font-family:"Arial",sans-serif">Gute Führung versteht sich dabei als bewusster Prozess der Beeinflussung, ausgerichtet an den Zielen des Unternehmens und dem Verhalten der Mitarbeiter. Dabei geht es nicht um Manipulation; vielmehr ist d</span></span><span style="font-family:"Arial",sans-serif">ie Führungskraft Teil eines komplexen Gefüges aus einzelnen Mitarbeiterpersönlichkeiten, mehr oder weniger gut funktionierenden (Projekt-)Teams sowie mehr oder weniger klar formulierten Aufgabenstellungen und Zielen. </span></p>
<p><span style="font-family:"Arial",sans-serif">Um in dieser Komplexität erfolgreich zu agieren, braucht die Führungskraft die Akzeptanz und das Vertrauen der geführten Menschen. Gute Kommunikation spielt hierbei eine Schlüsselrolle, nicht zuletzt weil die Mehrzahl der gängigen Führungsinstrumente auf eben dieser Kernkompetenz aufbaut.</span></p>
<p><span style="font-family:"Arial",sans-serif">Im Seminar erarbeiten Sie sich Grundsätze guter und zielgerichteter Kommunikation, die Sie anschließend auf unterschiedliche Situationen in Ihrem Führungsalltag übertragen. Sie reflektieren Ihre Rolle und Ihre Aufgaben als Führungskraft sowie über Möglichkeiten, motivierenden Einfluss auf das Verhalten Ihre Mitarbeiter zu nehmen.</span></p>
Mär
13
9167
<p><strong>vertiefen - trainieren -Sicherheit gewinnen -ausprobieren -experimentieren -auf dem neuesten Stand sein</strong></p>
<ul>
<li><em>Ausbilder/-in als Coach</em> - Ausbildungsprozesse zielorientiert begleiten</li>
<li><em>Kommunikationstraining für Ausbilder/-innen</em> - Sicher vor und mit Auszubildenden reden</li>
<li><em>Konflikte in der Ausbildung </em>- Probleme sicher und souverän lösen</li>
<li><em>Lernortkooperation</em> - Gelingendes Zusammenwirken verschiedener Lernorte in der Praxis-</li>
<li><em>Aktive Ausbildungsmethoden</em> - Handlungsorientierte Methoden trainieren</li>
<li><em>Azubis zielorientiert beurteilen</em> - Beurteilen, nicht verurteilen</li>
<li><em>Recruiting-Workshop</em> - Auszubildende zielorientiert finden, auswählen und binden</li>
<li><em>Azubis führen und motivieren</em> - Der sichere Umgang mit jungen Menschen</li>
<li><em>Qualitätssichernde Ausbildung</em> - Planung und Organisation leicht gemacht</li>
</ul>
<p>Ausbildung ist ein erfolgreicher Weg die eigenen Fach- und Führungskräfte aus allen Ebene für sich zu gewinnen. Viel wird zurzeit über den Punkt der Effektivität auf Grundlage einer Vorbildung der Jugend gestritten. Es gibt einfache und effektive Wege die richtigen Jugendlichen für unser Unternehmen zu finden und hierbei auch alle Möglichkeiten auszuschöpfen.</p>
<p>In unserem Seminar lernen Sie, welche vielfältigen Kompetenzen Ausbilder heutzutage benötigen, um eine erfolgreiche und motivierende Ausbildung zu gewährleisten. Neben Fachwissen und Autorität sind Kenntnisse in Pädagogik, Methodik und Didaktik sowie Führungskompetenzen unerlässlich. Der Dozent zeigen Ihnen, wie Sie als Ausbilder nicht nur als Fachmann, sondern auch als Lehrer, Erzieher und Freund agieren können, um Ihre Auszubildenden bestmöglich zu unterstützen.</p>
<p>Das Seminar richtet sich an alle Ausbilder und Mitarbeiter, die junge Menschen auf ihrem Ausbildungsweg begleiten und ihnen Vorbild und Führungskraft sein möchten. Anhand konkreter Fallbeispiele werden die Seminarinhalte veranschaulicht und deren praktische Umsetzung im Arbeitsalltag erörtert.</p>
<p>Wenn Sie Ihre Ausbildung erfolgreich, bezahlbar und mit Freude gestalten möchten, ist dieses Seminar genau das Richtige für Sie.</p>
Mär
13
9075
<p><strong>Mindestbeitrag Berufsbildung</strong></p>
<p><strong>Die Tarifrente Bau seit 01.01.2016</strong></p>
<ul>
<li>Für wen gilt die Tarifrente Bau?</li>
</ul>
<p><strong>Sozialkassenbeiträge</strong></p>
<ul>
<li>Wer ist beitragspflichtig und wie sind die Daten zu melden?</li>
<li>Mindestlohn in der Bauwirtschaft</li>
</ul>
<p><strong>Urlaub für gewerbliche Arbeitnehmer im Baugewerbe </strong> </p>
<ul>
<li>spezielle, auf die besondere Situation von Arbeitnehmern der Bauwirtschaft abgestimmte Regelung</li>
<li>Mindesturlaubsvergütung für Zeiten von Arbeitsausfällen ohne Lohnanspruch bei Krankheit und Bezug von Saison-Kug</li>
</ul>
<p><strong>Berufsbildung</strong></p>
<ul>
<li>die Förderung der betrieblichen sowie überbetrieblichen Ausbildung und die Urlaubsregelung gewerblicher Arbeitnehmer im Auslernjahr</li>
</ul>
<p><strong>Online Anwendung</strong></p>
<ul>
<li>das Bau-Portal: SOK@-BAU Online</li>
</ul>
<p><strong>Sicherungskonten</strong></p>
<ul>
<li>kostengünstige Absicherung von Guthaben aus Arbeitszeitkonten</li>
</ul>
<p>Das Seminar vermittelt Informationen zum Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft und erläutert dessen Aufgaben und Leistungen durch Mitarbeiter von SOKA-BAU. Dazu gehört auch die Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft durch Leistungen der Agentur für Arbeit.</p>
<p> </p>
<p>Sie haben die Möglichkeit, Ihre individuellen Fragen im Seminar vorzutragen, können diese aber auch gern bereits vorab per E-Mail unter info@bauakademie-sachsen.de einreichen. Ihre Fragen werden dann im Seminar diskutiert und beantwortet.</p>
Mär
13
9114
<p><strong>Mindestbeitrag Berufsbildung</strong></p>
<p><strong>Die Tarifrente Bau seit 01.01.2016</strong></p>
<ul>
<li>Für wen gilt die Tarifrente Bau?</li>
</ul>
<p><strong>Sozialkassenbeiträge</strong></p>
<ul>
<li>Wer ist beitragspflichtig und wie sind die Daten zu melden?</li>
<li>Mindestlohn in der Bauwirtschaft</li>
</ul>
<p><strong>Urlaub für gewerbliche Arbeitnehmer im Baugewerbe </strong> </p>
<ul>
<li>spezielle, auf die besondere Situation von Arbeitnehmern der Bauwirtschaft abgestimmte Regelung</li>
<li>Mindesturlaubsvergütung für Zeiten von Arbeitsausfällen ohne Lohnanspruch bei Krankheit und Bezug von Saison-Kug</li>
</ul>
<p><strong>Berufsbildung</strong></p>
<ul>
<li>die Förderung der betrieblichen sowie überbetrieblichen Ausbildung und die Urlaubsregelung gewerblicher Arbeitnehmer im Auslernjahr</li>
</ul>
<p><strong>Online Anwendung</strong></p>
<ul>
<li>das Bau-Portal: SOK@-BAU Online</li>
</ul>
<p><strong>Sicherungskonten</strong></p>
<ul>
<li>kostengünstige Absicherung von Guthaben aus Arbeitszeitkonten</li>
</ul>
<p>Das Seminar vermittelt Informationen zum Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft und erläutert dessen Aufgaben und Leistungen durch Mitarbeiter von SOKA-BAU. Dazu gehört auch die Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft durch Leistungen der Agentur für Arbeit.</p>
<p> </p>
<p>Sie haben die Möglichkeit, Ihre individuellen Fragen im Seminar vorzutragen, können diese aber auch gern bereits vorab per E-Mail unter info@bauakademie-sachsen.de einreichen. Ihre Fragen werden dann im Seminar diskutiert und beantwortet.</p>
Mär
14
9765
<p><strong>Abrechnung und Zahlung beim BGB-Vertrag</strong></p>
<ul>
<li>Bauvertrag nach § 650a BGB</li>
<li>Abschlagszahlungen nach § 632a BGB</li>
<li>prüffähige Schlussrechnung § 650g BGB</li>
<li>Zahlungsverzug und Verzugszinsen §§ 286, 288 BGB</li>
<li>Mahnung und Fristsetzung</li>
<li>Skonti – vertragliche Vereinbarungen, rechtliche Voraussetzungen, Fristberechnung</li>
</ul>
<p><strong>Abrechnung und Zahlung beim VOB/B-Vertrag</strong></p>
<ul>
<li>Anforderungen an eine prüffähige Abrechnung nach § 14 VOB/B</li>
<li>Abschlagsrechnung, (Teil-)Schlussrechnung</li>
<li>Zahlungsfristen der VOB/B gemäß § 16 Abs. 1 und 3 VOB/B</li>
<li>Zahlungsverzug und Verzugszinsen § 16 Abs. 5 Nr. 1 bis 3 VOB/B</li>
<li>Mahnung und Fristsetzung</li>
<li>Schlusszahlungsfalle des § 16 Abs. 3 Nr. 2 bis 5 VOB/B
<ul>
<li>Vorbehalt</li>
<li>Vorbehaltsbegründung</li>
</ul>
</li>
</ul>
<p><strong>Sicherheiten</strong></p>
<ul>
<li>Arten der Sicherheit §§ 232 - 240 BGB</li>
<li>Bauhandwerkersicherung gemäß § 650f BGB</li>
<li>Sicherheitsleistung nach § 17 VOB/B</li>
<li>Was muss die Bürgschaft regeln?</li>
</ul>
<p><strong>Verjährung</strong></p>
<ul>
<li>Verjährung von Forderungen nach § 195 BGB</li>
</ul>
<p>Welcher Bauunternehmer kennt das nicht: Abschlagsrechnungen werden zögerlich bezahlt, die Schlussrechnung ewig geprüft und dann gekürzt mit der Behauptung, es liege kein gemeinsames Aufmaß vor, die Mengen werden bestritten, die Nachträge seien nicht beauftragt etc. Der wirtschaftliche Erfolg des Bauunternehmens hängt nicht allein von seinen technischen, sondern auch von seinen kaufmännischen Kompetenzen ab. Dabei stellen sich immer wieder rechtliche Fragen zu den Themenkomplexen Aufmaß, Abrechnung, Fälligkeit, Mahnwesen (1., 2., 3. Mahnung als Negativbeispiel), Fristsetzung, Leistungseinstellung bei Nichtzahlung, dem Umgang mit Sicherheiten und der Verjährung.</p>
<p>Ziel des Seminares ist die Beherrschung der formellen und inhaltlichen Anforderungen der Rechtsprechung und der gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen für die Forderungsaufstellung und -durchsetzung. Konkrete Beispiele aus der Praxis vermitteln das praktische und rechtssichere Forderungsmanagement. Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, Forderungen richtig und prüffähig abzurechnen, die Einhaltung von Zahlungsfristen zu kontrollieren, ausstehende Zahlungen (richtig!) anzumahnen und Verjährungsfristen korrekt zu berechnen und einzuhalten. Die Empfänger von Rechnungen lernen den richtigen Umgang mit unrichtigen, unprüfbaren, falsch bezeichneten Abrechnungen und mit Mahnungen und sog. „Inverzugsetzungen“.</p>
<p>Daneben wird der sinnvolle Umgang mit den verschiedenen Sicherheiten des BGB und der VOB/B und die richtige Geltendmachung von berechtigten Leistungsverweigerungsrechten und Herausgabeansprüchen für alle Arten von Sicherheiten vermittelt.</p>
Mär
14
9022
<ul>
<li>Bauzeit-und Bauablaufplanung im Bau-SOLL</li>
<li>Ausführungsfristen / Berechnung von Fristen</li>
<li>Bauzeit im Angebotsstadium</li>
<li>Entscheidende Elemente für eine erfolgreiche Angebotskalkulation</li>
<li>Checkliste Bau-SOLL</li>
<li>Die Erstellung des SOLL-Bauzeitenplan</li>
<li>Struktur eines Bauzeitenplans als Balkenplan</li>
<li>Fortschreibung von Bauzeitenplänen/baubetriebliche Darstellung von Bauablaufänderungen</li>
</ul>
<p>Bauabläufe basieren selbstverständlich auf dem Erfahrungsschatz von Bauleiter und Arbeitsvorbereiter. Allerdings gilt es die Vorgaben und Eckpfeiler der Verdingungsunterlagen in den Soll-Bauzeitenplan einzupflegen.</p>
<p> </p>
<p>Die Struktur und Geschwindigkeiten der Teilleistungen des Vertrages sind bei einem baubetrieblich fachgerechten Soll-Bauzeitenplan jedoch nicht auf Grundlage einer Einschätzung vorzunehmen. Der Soll-Bauzeitenplan ist ein Spiegelbild der Auftragskalkulation. Denn bereits hier sind die auf Erfahrung basierenden zeitlichen Bewertungen erfolgt.</p>
Mär
14
9068
<ul>
<li>Grundlagen des Straßen- und Verkehrsrechts (Straßenverkehrsordnung)</li>
<li>Zivilrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht</li>
<li>Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21)</li>
<li>zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97) Teil A, B, C</li>
<li>ASR A5.2</li>
<li>Anordnung durch die Behörde (verkehrsrechtliche Anordnung)</li>
<li>Einsatz von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (Einrichten einer Arbeitsstelle im Straßenraum, Inhalt eines Verkehrszeichenplanes, Einsatz von Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierung, bauliche Leitelemente)</li>
<li>Abnahme der Arbeitsstelle, Kontrolle und Wartung der Arbeitsstelle von kürzerer und längerer Dauer</li>
<li>Arbeitssicherheit, Umweltschutz</li>
</ul>
<p>Das Seminar vermittelt die notwendige Sachkunde zu den Forderungen der Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) und den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-St. 97). „Der Nachweis für die Eignung und Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen sind bei Angebotsabgabe nachzuweisen.“ (ZTV-St. 97)<br />
<br />
<strong>Fortbildungsseminar</strong></p>
<p>Innerörtliche Straßen und Landstraßen (Arbeitsstellen von kürzerer und längerer Dauer)</p>
Mär
18
8955
<ul>
<li>Wiederholung Grundlagen der Baukalkulation (Arten der Kalkulation, EKT, BGK, AGK, WuG, Verfahren der Kalkulation, Abrechnungsregeln und Nebenleistungen/Besondere Leistungen nach VOB/C)</li>
<li>Ersatz von Eigen- und Fremdleistungen</li>
<li>Kalkulation von Preisgleitklauseln</li>
<li>Wahl des richtigen Umlageverfahrens</li>
<li>Strategische Baupreisbildung</li>
<li>Kalkulation von Vertragsänderungen</li>
<li>Gemeinkostenausgleich</li>
<li>Deckungsbeitragsrechnung</li>
<li>Kalkulation von Sonderpositionen</li>
</ul>
<p>Die Kalkulation dokumentiert die Zusammensetzung der Baupreise einzelner Leistungspositionen sowie des kumulierten Angebotspreises. Nachtragskalkulationen bauen oft auf dieser Kalkulation auf oder sind auf Basis neue Ansätze aufzustellen. Daher ist es wichtig, die Möglichkeiten und Einflussfaktoren der Kalkulation zu kennen und richtig anzuwenden.</p>
<p> </p>
<p>In diesem Seminar sollen aufbauend auf den Grundlagen der Kalkulation (nicht Inhalt dieses Seminars) die nachfolgend aufgeführten Inhalte behandelt werden. Damit wird das erforderliche Fachwissen für Baupraktiker vermittelt, welches für die zielorientierte Angebots- und Nachtragskalkulation erforderlich ist. Im Seminar werden die baubetrieblichen Grundlagen vorgetragen und anhand vieler praktischer Rechenbeispiele erklärt.</p>
<p><span style="font-size:11.0pt"><span style="font-family:"Arial",sans-serif">Bitte bringen Sie zu den Seminaren einen Taschenrechner mit.</span></span></p>
Mär
20
9279
<ul>
<li>Grundlagen des Straßen- und Verkehrsrechts (Straßenverkehrsordnung)</li>
<li>Zivilrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht</li>
<li>Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21)</li>
<li>zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97) Teil A, B, C</li>
<li>ASR A5.2</li>
<li>Anordnung durch die Behörde (verkehrsrechtliche Anordnung)</li>
<li>Einsatz von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (Einrichten einer Arbeitsstelle im Straßenraum, Inhalt eines Verkehrszeichenplanes, Einsatz von Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierung, bauliche Leitelemente)</li>
<li>Abnahme der Arbeitsstelle, Kontrolle und Wartung der Arbeitsstelle von kürzerer und längerer Dauer</li>
<li>Arbeitssicherheit, Umweltschutz</li>
</ul>
<p>Das Seminar vermittelt die notwendige Sachkunde zu den Forderungen der Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) und den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-St. 97).<br />
<br />
„Der Nachweis für die Eignung und Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen sind bei Angebotsabgabe nachzuweisen.“ (ZTV-St. 97)<br />
<br />
Eintagesseminar: innerörtliche Straßen und Landstraßen (Baustellen von kürzerer und längerer Dauer)</p>
Mär
21
9766
<p><strong>Gründzüge des Bauinsolvenzrechts</strong></p>
<ul>
<li>Die Insolvenzgründe</li>
<li>Der Insolvenzantrag – wer kann ihn stellen?</li>
<li>Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens</li>
<li>Unterschiede zwischen vorläufigem und endgültigem Insolvenzverwalter</li>
<li>Unterschied Masseverbindlichkeiten und Insolvenzforderungen</li>
</ul>
<p><strong>Die Insolvenz des Auftragnehmers</strong></p>
<ul>
<li>Das Wahlrecht der Vertragsfortsetzung gem. § 103 InsO</li>
<li>Das Sonderkündigungsrecht des Auftraggebers gem. § 8 Abs. 2 VOB/B</li>
<li>Insolvenz als wichtiger Kündigungsgrund gem. § 648a BGB</li>
<li>Vertragliche Kündigungsklauseln in Bauverträgen</li>
<li>Zahlungseinstellung wegen Insolvenzantrag des Auftragnehmers?</li>
<li>Aufrechnungsverbot</li>
<li>Vereinbarungen mit dem Insolvenzverwalter zur Abwicklung</li>
<li>Mängelrechte in der Insolvenz</li>
<li>Der ewige Streit mit dem Insolvenzverwalter über die Fertigstellungsmehrkosten</li>
<li>Alternativ:Vertragsfortführung statt Kündigung?</li>
<li>Verwertung von Vertragserfüllungsbürgschaften</li>
</ul>
<p><strong>Die Insolvenz des Auftraggebers (Bauherr, Generalunternehmer)</strong></p>
<ul>
<li>Das Anfechtungsrecht des Insolvenzverwalters von Zahlungen und Willenserklärungen (Vergleichsvereinbarungen) in der Krise und nach Insolvenzantrag und Verfahrenseröffnung</li>
<li>Die Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle</li>
</ul>
<p>Gerät ein Unternehmen in Schieflage und kommt es zur Insolvenz, gelten andere als die üblichen Bauvertragsregeln für noch offene Leistungen und die Bezahlung erbrachter Leistungen, die Rückforderung von Überzahlungen und noch nicht fest eingebauter Materialien. Es stehen sich zwei absolut unterschiedliche Rechtspositionen gegenüber: „Retten, was zu retten ist“.</p>
Mär
21
9070
<ul>
<li>Welche Sprache sprechen die Kommunikationspartner?</li>
<li>Was ist der Unterschied zwischen Information und Kommunikation?</li>
<li>Kann man sich gegenseitig verstehen?</li>
<li>Bewusst und unbewusst: „Man kann nicht nicht kommunizieren“ (Paul Watzlawick)</li>
<li>Menschenkenntnis: Persönlichkeitstypen und deren Bedürfnisse</li>
<li>Verhandlungsstrategien: wann gilt eine Verhandlung als erfolgreich?</li>
<li>„Richtig“ entscheiden</li>
<li>Innere Sammlung und Praktizieren von Achtsamkeit als ideale Einstimmung für Meetings und Verhandlungen</li>
<li>Hilfreiche Techniken für einen professionellen und zieldienlichen Umgang im Sinne einer Lösung</li>
<li>Checklisten zur Vorbereitung von Meetings</li>
</ul>
<p>In diesem Seminar soll ein Bewusstsein für mögliche Kommunikationshürden geweckt werden. Aus diesen Erkenntnissen lassen sich Strategien entwickeln, um einen win-win-Informationsaustausch wahrscheinlicher zu machen. Sie lernen, wie Sie mit Missverständnissen und Konfrontationen in Konfliktsituationen umgehen können, um daraus Kraft und Argumente für eine zieldienliche Lösung im Interesse aller Parteien zu fokussieren. Lernen Sie, durch die Akzeptanz und das Erwarten von Restriktionen, die Sie nicht beeinflussen können, sich auf das Machbare auszurichten und das, was Sie aktiv gestalten können. Lernen Sie, ein geschätzter Verhandlungs- und Kommunikationspartner zu werden.</p>
Mär
21
9023
<ul>
<li>Verzögerungen bei der Bauausführung</li>
<li>Dokumentation des Bauablaufes</li>
<li>Anzeigewesen und Baustellendokumentation</li>
<li>§5 Abs. 3 VOB/ B Abhilfeaufforderung</li>
<li>§6 VOB/ B Behinderung und Unterbrechung der Ausführung</li>
<li>§4 Abs. 3 VOB/ B Bedenken der Ausführung</li>
</ul>
<p>Oftmals schrecken Auftragnehmer vor einer Behinderungsanzeige zurück, da man sich mit dem Auftraggeber nicht “auf Kriegsfuß” stellen wolle. Dabei hat die Behinderungsanzeige unterschiedliche Bedeutung. Sie entwickelt nicht nur eine Schutzfunktion für den Auftragnehmer, sie hat auch eine Informations- und Warnfunktion für den Auftraggeber und entspricht somit dem Grundgedanken des Kooperationsvertrages.</p>
<p> </p>
<p>Weiterhin hat der Auftraggeber das Recht, Abhilfe zu verlangen, sofern dieser der Ansicht ist, dass die zeitliche Entwicklung der Bauleistung Verzug erwarten lässt.</p>
Mär
24
8990
<ul>
<li>Schnittstellen der Arbeitsvorbereitung und Kalkulation nach Auftragseingang (Kalkulation und Bauzeitenplan)</li>
<li>fachgerechter Umgang mit dem Lang- und Kurztext des Auftrages</li>
<li>Organisation der fachgerechten Erstellung von Aufmaßen</li>
<li>Einweisung in die VOB/B</li>
<li>das Anzeigewesen nach VOB/B, hier insbesondere: Ankündigungen, Behinderungen, Bedenken, zusätzliche und geänderte Leistungen etc.</li>
<li>Erkennen von Nachtragsleistungen innerhalb des Vertrages</li>
<li>Dokumentation und Schriftverkehr während der Vertragslaufzeit</li>
<li>praktische Beispiele der Dokumentation und Nachtragserstellung inkl. Kalkulation</li>
<li>Was tun bei unberechtigten Zahlungskürzungen von Abschlags- und Schlussrechnungen?</li>
<li>Verzögerungen bei der Bauausführung</li>
<li>Leistungsstandermittlungen</li>
<li>Aufgaben bei Abnahme und Gewährleistungsarbeiten</li>
<li>individuelle Fragen und Diskussion</li>
</ul>
<p>Das Seminar soll aufzeigen wie die täglichen Konflikte und Probleme vor Ort auf der Baustelle und im Büro behandelt werden müssen. Besonderer Wert wird auf den Umgang mit vertraglichen Regelungen und deren besondere Formerfordernis auf Basis der VOB, vom Auftrag bis zur Schlussrechnung gelegt. Ebenfalls soll aufgezeigt werden wie wichtig und kostensparend eine gute Dokumentation ist und das diese gleichzeitig bei Laufendhaltung während der Bauzeit das entscheidende Dokument für eine evtl. Nachtragsforderung darstellt.</p>
<p> </p>
<p>Ziel ist es ebenfalls den Seminarteilnehmern die Notwendigkeit der baubegleitenden Kontrolle darzustellen, um die Abweichungen vom Bau-Soll zum Bau-Ist aufzuzeigen. Die Dokumentation der Vergütungsanpassung, Bau-Soll, Bau-Ist, Soll-Ist, das Nachtragsleistungsverzeichnis und die Kalkulation der Nachtragsansprüche werden den Teilnehmern anhand praktischer Beispiele vermittelt.</p>
<p><span style="font-size:11.0pt"><span style="font-family:"Arial",sans-serif">Bitte bringen Sie zu den Seminaren einen Taschenrechner und vorhandene Gesetzestexte (BGB, VOB) mit.</span></span></p>
Mär
25
9767
<p><strong>Grundlagen</strong></p>
<ul>
<li>Bau-Soll</li>
<li>Nachtragsmanagement u. a. </li>
</ul>
<p><strong>Ursachen für Nachträge</strong></p>
<ul>
<li>die wichtigsten Ursachen für Nachträge</li>
</ul>
<p><strong>Strategien der Auftraggeber zur Vermeidung von Nachträgen</strong></p>
<ul>
<li>Wie schützt sich der Auftraggeber gegen Nachträge?</li>
</ul>
<p><strong>Wie gehen Bauunternehmen mit Nachträgen um?</strong></p>
<ul>
<li>eine Bestandsaufnahme des tatsächlichen Nachtragsmanagements in den Bauunternehmen</li>
</ul>
<p><strong>Anspruchsgrundlagen für Nachträge erkennen</strong></p>
<ul>
<li>die Basis für den Nachtragserfolg</li>
</ul>
<p><strong>Nachtragsangebote richtig stellen</strong></p>
<ul>
<li>Kalkulation</li>
<li>Angebotsaufbau</li>
<li>Angebotsstrategie usw.</li>
</ul>
<p><strong>Nachträge erfolgreich verhandeln</strong></p>
<ul>
<li>praxisbewährte Vorgehensweisen erfolgreicher Gesprächs- und Verhandlungsführung</li>
</ul>
<p>Tiefe Preise in Verbindung mit hohen Risiken kennzeichnen den Baumarkt, auch wenn die Baupreise etwas gestiegen sind. Es ist deshalb von existenzieller Bedeutung für Bauunternehmen, die Rechte aus dem Bauvertrag vollständig auszuschöpfen – also nichts zu verschenken. Nachträge spielen hierbei eine wesentliche Rolle.</p>
<p> </p>
<p>Im Seminar geht es um das Erkennen und Realisieren berechtigter Nachträge. Die Teilnehmer werden sensibilisiert, das Nachtragspotenzial zu identifizieren und zu nutzen. Dabei werden nicht nur die rechtlichen Aspekte, sondern insbesondere auch die Umsetzung von Nachtragsforderungen wie z. B. die Gestaltung von Spielräumen bei der Nachtragserstellung und der Verhandlung thematisiert. Im Ergebnis sollen die Teilnehmer besser in der Lage sein, Nachträge durchzusetzen und damit das Baustellenergebnis zu steigern.</p>
Mär
25
8989
<ul>
<li>Schnittstellen der Auftragsvergabe und Urkalkulation nach Auftragseingang (Kalkulation und Bauzeitenplan)</li>
<li>fachgerechter Umgang mit dem Lang- und Kurztext des Auftrages</li>
<li>Organisation der fachgerechten Erstellung von Aufmaßen</li>
<li>Einweisung in die VOB/B</li>
<li>das Anzeigewesen nach VOB/B, hier insbesondere:
<ul>
<li>Ankündigungen</li>
<li>Behinderungen</li>
<li>Bedenken</li>
<li>zusätzliche und geänderte Leistungen etc.</li>
</ul>
</li>
<li>Erkennen und Vermeiden von Nachtragsleistungen innerhalb des Vertrages</li>
<li>Dokumentation und Schriftverkehr während der Vertragslaufzeit</li>
<li>praktische Beispiele der Dokumentation und Nachtragsbearbeitung/-prüfung inkl. Kalkulation</li>
<li>Verzögerungen bei der Bauausführung</li>
<li>Aufgaben bei Abnahme und Gewährleistungsarbeiten</li>
<li>Ausgleichsberechnung nach VOB, Untersuchen der Gemeinkostendeckung</li>
<li>individuelle Fragen und Diskussion</li>
</ul>
<p>Das Seminar soll aufzeigen, wie die täglichen Konflikte zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vor Ort auf der Baustelle und im Büro behandelt werden müssen. Besonderer Wert wird auf den Umgang mit vertraglichen Regelungen und deren besondere Formerfordernis auf Basis der VOB, vom Auftrag bis zur Schlussrechnung gelegt.</p>
<p> </p>
<p>Ebenfalls soll aufgezeigt werden, wie wichtig und kostensparend eine gute Dokumentation ist und das diese gleichzeitig bei Laufendhaltung während der Bauzeit das entscheidende Dokument für ein evtl. erfolgreiches Nachtragsmanagement /-abwehr darstellt. Ziel ist es ebenfalls, den Seminarteilnehmern die Notwendigkeit der baubegleitenden Kontrolle darzustellen und somit die Abweichungen vom Bau-Soll zum Bau-Ist aufzuzeigen.</p>
<p> </p>
<p>Berechtigte und unberechtigte Nachtragsansprüche werden den Teilnehmern anhand praktischer Beispiele aufgezeigt.</p>
<p><span style="font-size:11.0pt"><span style="font-family:"Arial",sans-serif">Bitte bringen Sie zu den Seminaren einen Taschenrechner und vorhandene Gesetzestexte (BGB, VOB) mit.</span></span></p>
Mär
26
9768
<ul>
<li>Vertragsverhältnisse am Bau</li>
<li>Erklärender und Erklärungsempfänger</li>
<li>Formerfordernisse und Formempfehlungen mit Mustertexten</li>
<li>richtiger Inhalt der notwendigen Erklärungen</li>
<li>Bedenkenanmeldung und Reaktion auf Schweigen, Ablehnung und Zustimmung des AG</li>
<li>Behinderungsan- und -abmeldung</li>
<li>bauablaufbezogene Darstellung von Störungen (Bauzeitnachtrag)</li>
<li>Nachtragsanmeldung und -aufstellung</li>
<li>Frist- und Nachfristsetzungen</li>
<li>Mahnung</li>
<li>Abnahmeverlangen und -verweigerung</li>
<li>Mangelrügen und Mangelbeseitigungsanzeige</li>
<li>Bauprotokolle</li>
<li>Bautagesberichte</li>
<li>Rapportzettel/Stundenlohnzettel</li>
<li>kaufmännische Bestätigungsschreiben</li>
</ul>
<p>Wie Sie richtig, kurz und präzise den notwendigen Schriftwechsel am Bau führen. Der Bauleiter muss nicht nur baufachlich richtig und technisch versiert für die Lösung der Bauaufgabe sorgen, sondern auch mit den Baubeteiligten rechtswirksam kommunizieren. Fehler wirken sich meist erst spät aus, sind dann aber im Regelfall nicht mehr umkehrbar.<br />
<br />
Die Teilnehmer lernen, wie sie notwendige und nützliche Erklärungen, Schreiben, Aufforderungen an die Baubeteiligten (Auftraggeber, Auftragnehmer, Nachunternehmer, Architekten, SiGE-Koordinatoren, Behördenvertreter) rechtssicher abgeben. Anhand typischer Praxisbeispiele wird dargestellt, wann das „gesprochene Wort" reicht und wann ein Schreiben - kurz und bündig - notwendig ist.<br />
<br />
Behandelt werden die Anforderungen an Formulierungen wie z. B. in Bautagesberichten, Bauprotokollen, Stundenlohnzetteln, Nachtrags- und Bedenkenanmeldungen, Behinderungsanzeigen, Abnahmeverlangen und Mängelanzeigen. Dabei wird auch auf Kommunikationstaktiken im Umgang mit „schwierigen" Partnern auf der Baustelle eingegangen.</p>
Mär
26
9280
<ul>
<li>Grundlagen des Straßen- und Verkehrsrechts (Straßenverkehrsordnung)</li>
<li>Zivilrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht</li>
<li>Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21)</li>
<li>zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97) Teil A, B, C</li>
<li>ASR A5.2</li>
<li>Anordnung durch die Behörde (verkehrsrechtliche Anordnung)</li>
<li>Einsatz von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (Einrichten einer Arbeitsstelle im Straßenraum, Inhalt eines Verkehrszeichenplanes, Einsatz von Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierung, bauliche Leitelemente)</li>
<li>Abnahme der Arbeitsstelle, Kontrolle und Wartung der Arbeitsstelle von kürzerer und längerer Dauer</li>
<li>Arbeitssicherheit, Umweltschutz</li>
</ul>
<p>Das Seminar vermittelt die notwendige Sachkunde zu den Forderungen der Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) und den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-St. 97).<br />
<br />
„Der Nachweis für die Eignung und Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen sind bei Angebotsabgabe nachzuweisen.“ (ZTV-St. 97)<br />
<br />
Eintagesseminar: innerörtliche Straßen und Landstraßen (Baustellen von kürzerer und längerer Dauer)</p>
Mär
27
9078
<ul>
<li>Die Aufgaben der Terminplanung der an Planung und Ausführung Beteiligten (Bauherr, Architekten und Ingenieure, ausführende Firmen) im Überblick</li>
<li>Techniken und Darstellungsformen der Terminplanung (Terminliste, Weg-Zeit-Diagramm, Balkenplan und Netzplan)</li>
<li>Ebenen der Terminplanung (Terminrahmen und Generalablaufplan, Grobablaufpläne sowie Detailablauf- und Steuerungspläne)</li>
<li>Die Aufgaben der Terminplanung in der HOAI 2013 im Vergleich der HOAI alter Fassung; Auslegung der Teilleistungen und deren Bedeutung hinsichtlich Aufwand und Vergütung</li>
<li>Terminplanung als Regelkreis (Terminermittlung, Terminkontrolle und Terminsteuerung)</li>
<li>Sondergebiete der Terminplanung: Gestörter Bauablauf und Maßnahmen sowie Winterbau</li>
</ul>
<p>Die Terminplanung gehört zu den Berufsaufgaben des Architekten. Nicht in allen Fällen werden Bauvorhaben termingerecht erstellt. Dafür gibt es zahlreiche Gründe, die der Architekt nicht zu vertreten hat. Häufig sind Architekten für die Terminplanung nicht ausreichend vorbereitet.<br />
<br />
Bislang wurde der Terminplanung in der HOAI nicht die notwendige Bedeutung beigemessen. In der HOAI 2013 sind nun in mehreren Leistungsphasen Teilleistungen der Terminplanung enthalten. Diese werden benannt, aber nicht erläutert, so dass Unsicherheit entstehen kann, wie diese Leistungen erbracht werden sollen.<br />
<br />
Im Rahmen des Seminars werden die Grundzüge der Terminplanung behandelt. Weiterhin werden die bisherigen und die neuen Teilleistungen der Terminplanung entsprechend der HOAI 2013 interpretiert und es werden Hinweise zur praktischen Anwendung gegeben.</p>
<ul>
</ul>
Mär
28
9024
<ul>
<li>Mengenänderungen und Vergütungsanpassungen</li>
<li>Vertragstypen</li>
<li>Die durchdachte Kalkulation und deren Dokumentation</li>
<li>Mengenänderungen im Hauptvertag § 2 Abs. 3 VOB/B</li>
<li>Ausgleichsberechnung</li>
</ul>
<p>Grundlage eines Einheitspreises sind im Zuge der Angebotserstellung die ausgeschriebenen Vordermengen je Leistungsposition. Auf Basis der geforderten Vertragsleistung erfolgt die Kalkulation, welche sich in Form von Einheitspreisen darstellt.</p>
<p> </p>
<p>Die Vergütung erfolgt auf Basis dieser Einheitspreise in Verbindung zu den Abrechnungsmengen je Leistungsposition. Erfolgen im Zuge der Abrechnung jedoch hohe Schwankungen zwischen Vordermenge und Abrechnungsmenge kann dieses teilweise weitreichende Auswirkungen auf die wirtschaftliche Abrechnung haben. Dieses gilt für beide Vertragspartner. Die VOB/ B gibt den Vertragspartnern im § 2 Abs. 3 die Möglichkeit der Einheitspreisanpassung und unterstreicht somit die Grundlage des Kooperationsvertrages.</p>
<p> </p>
<p>Neben der Einheitspreisanpassung besteht zudem auch die Möglichkeit einer Ausgleichsberechnung auf Grundlage der Schlussrechnungsmengen über alles (Vertragspositionen und Nachträge).</p>
Apr
01
8625
<p><strong>Abnahme (§ 12 VOB/B)</strong></p>
<ul>
<li>Der Abnahmebegriff</li>
<li>Wann ist die Abnahme zu erklären?</li>
<li>Rechtswirkungen der Abnahme</li>
<li>Abnahmearten nach VOB/B und BGB (Teilabnahme, förmliche und fiktive Abnahmen)</li>
<li>Verhalten des AN bei streitiger Abnahmeverweigerung des AG</li>
</ul>
<p><strong>Zustandsfeststellung bei Verweigerung der Abnahme (§ 650g BGB)</strong></p>
<ul>
<li>Anspruch auf gemeinsame Zustandsfeststellung (§ 650g Abs. 1 BGB)</li>
<li>Voraussetzungen der einseitigen Zustandsfeststellung (§ 650g Abs. 2 BGB)</li>
<li>Zweck und Rechtsfolgen der Zustandsfeststellung (§ 650g Abs. 3 BGB)</li>
</ul>
<p><strong>Der Mangelbegriff nach §13 Abs. 1 VOB/B</strong></p>
<ul>
<li>Die drei Erscheinungsformen des Mangels (subjektiv, funktionaler Mangelbegriff)</li>
<li>Bedeutung des Begriffs "die anerkannten Regeln der Technik" und ihre Änderung zwischen Vertragsabschluss und Abnahme Mängelansprüche des Auftraggebers vor- und nach der Abnahme (§ 13 Abs. 5 - 7 VOB/B/§ 641 Abs. 3 BGB)</li>
<li>Anspruch auf Mangelbeseitigung (Bedeutung einer schriftlichen Mangelrüge)</li>
<li>Zurückbehaltungsrecht mit Druckzuschlag (§ 641 Abs. 3 BGB)</li>
<li>Selbst- bzw. Ersatzvornahme vor- und nach der Abnahme (§ 13 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B/§ 4 Abs. 7 i. V. m. § 8 Abs. 3 VOB/B)</li>
<li>Minderung bei unverhältnismäßig hohen Mangelbeseitigungskosten (§ 13 Abs. 6 VOB/B)</li>
<li>Schadensersatzanspruch für Mangelfolgeschäden (§ 13 Abs. 7 VOB/B)</li>
</ul>
<p><strong>Die Verjährung der Mängelanssprüche</strong></p>
<ul>
<li>nach § 13 Abs. 4 Nr. 1 und 2 VOB/B</li>
<li>nach § 634 a BGB</li>
<li>Hemmung und Unterbrechung der Verjährung</li>
<li>Abnahme der Mängelbeseitigungsleistung (§ 13 Abs. 5 Nr. 1 Satz 3 VOB/B)</li>
<li>Besonderheiten beim Kauf von Baustoffen: Verjährungsfristen sowie Anspruch auf Ersatz der Aus- und Einbaukosten (§§ 438, 439 BGB)/Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB</li>
</ul>
<p><strong>Die Prüfung- und Bedenken Hinweispflichten des Auftragnehmers (§ 4 Abs. 3 i. V. m. § 13 Abs. 3 VOB/B)</strong></p>
<ul>
<li>Wogegen müssen Bedenken angemeldet werden?</li>
<li>Umfang der Prüfungspflichten in der Bieter- und Angebotsphase bzw. nach Zuschlagserteilung</li>
<li>Formelle und inhaltliche Voraussetzungen an den Bedenkenhinweis nach § 4 Abs. 3 VOB/B</li>
<li>Umgang des Auftraggebers mit Bedenkenhinweisen</li>
<li>Rechtsfolge von Bedenkenhinweisen nach § 13 Abs. 3 VOB/B</li>
</ul>
<p><strong>Gesamtschuldnerische Haftung zwischen Architekten/Ingenieurin und AN</strong></p>
<ul>
<li>Fallkonstellationen: Planungsfehler bzw. Bauüberwachungspflichtverletzung</li>
<li>Haftungsquoten von AN und Architekten/Ingenieuren</li>
</ul>
<p><strong>Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B)</strong></p>
<ul>
<li>Voraussetzungen einer wirksamen Sicherungsabrede</li>
<li>Voraussetzungen einer Inanspruchnahme der Sicherheit</li>
<li>Rückgabe der Sicherheit</li>
</ul>
<p>Die "Abnahme" ist Dreh- und Angelpunkt des Bauvertrages. Deshalb besprechen wir zunächst den Begriff der Abnahme, die Abnahmewirkungen sowie die verschiedenen Formen der Abnahmeerklärung des Auftraggebers. Im Anschluss geht es um die Frage, was unter einem "wesentlichen Mangel", der den Auftraggeber zur Abnahmeverweigerung berechtigt, zu verstehen ist. Für ab dem 01.01.2018 abgeschlossene Verträge hat ein Auftragnehmer im Fall einer Abnahmeverweigerung das Recht auf eine gemeinsame Zustandsfeststellung nach § 650g BGB. Die Voraussetzungen sowie die Rechtsfolgen dieser Vorschrift werden ausführlich erörtert.</p>
<p> </p>
<p>Ein weiterer Schwerpunkt des Seminars sind der Mangelbegriff sowie die Mängelansprüche des Auftraggebers vor bzw. nach der Abnahme und die damit im Zusammenhang stehenden Beweisprobleme. Dazu gehören die enorm praxisrelevanten Prüfungs- und Bedenkenhinweispflichten des Auftragnehmers nach § 4 Abs. 3 der VOB/B und seine Rechtsfolgen (§ 13 Abs. 3 VOB/B).</p>
<p> </p>
<p>Danach besprechen wir die Verjährung der Gewährleistungsansprüche sowie die verschiedenen Sachverhalte, die zu einer Hemmung oder Unterbrechung (Neubeginn) der Gewährleistungsfristen führten. Hier bestehen wichtige Unterschiede zwischen den Regelungen der VOB/B und dem BGB.</p>
<p> </p>
<p>Im letzten Teil des Seminars behandeln wir das Thema der Gewährleistungssicherheiten. Dabei wird die aktuelle Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von Sicherungsvereinbarungen dargestellt.</p>
<p> </p>
<p>Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmern fundierte Kenntnisse zur Abnahme und Mängelhaftung zu vermitteln und dabei auf den jeweiligen Schriftverkehr und die Dokumentationspflichten einzugehen.</p>
Apr
01
9054
<ul>
<li>aktuelle Regelwerke zum Betonstraßenbau</li>
<li>Aufbau von Betonstraßen</li>
<li>Anforderungen an die Betonausgangsstoffe</li>
<li>Alkali–Kieselsäure–Reaktion (AKR)</li>
<li>Aufgaben des Betonherstellers</li>
<li>qualitätsgerechter Einbau - Anforderungen an die Betoneigenschaften</li>
<li>Qualitätssicherung während des Einbaus</li>
<li>Betonerhaltungsmaßnahmen</li>
<li>besondere Betone und Verfahren im Straßenbau (Schnellbeton, Whitetopping …)</li>
<li>Hinweise auf neue Merkblätter</li>
<li>Qualifikation des Personals</li>
<li>Zusammenfassung und Ausblick</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Betonfahrbahndecken zeichnen sich gegenüber anderen Bauweisen durch eine Reihe von Vorteilen aus. Jedoch werden heute nur wenige Straßen mit Beton ausgeführt.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Seminar wird die Teilnehmer informieren, was es heißt Straßen aus Beton zu realisieren und wie Schäden vermieden werden können. Aufgebaut wird auf die aktuellen Regelwerke und es wird ein Ausblick auf neue Regelungen gegeben. Die Betonerhaltungsmaßnahmen sind sach- und fachgerecht auszuführen und dabei können neue Verfahren angewendet werden, die eine schnelle Verkehrsfreigabe ermöglichen. Beispiele werden dazu vorgestellt.</p>
<p style="text-align: justify;">Ziel des Seminars ist, die Möglichkeiten des Baus von Verkehrsflächen aus Beton darzustellen und den Teilnehmern die Vorteile des Betonstraßenbaus zu erläutern.</p>
Apr
01
9071
<ul>
<li>Was ist ein Konflikt?</li>
<li>Grundlagen der Kommunikation</li>
<li>Modell der Eskalationsstufen</li>
<li>Konfliktanalyse und Konfliktdiagnose</li>
<li>Welchen Nutzen und Sinn haben Konflikte?</li>
<li>Konfliktbewältigungsarten</li>
<li>Vorbereitung von Konfliktgesprächen</li>
<li>Situationsadäquate Interventionsmöglichkeiten</li>
</ul>
<p>Ein Leben ohne Konflikte gibt es nicht. Wir erleben es sowohl im beruflichen als auch im privaten Umfeld fast täglich: wir setzen uns „aus-ein-ander“.</p>
<p> </p>
<p>Jeder kennt die inneren Konflikte nach dem Motto: „Einerseits…, Andererseits…“ bei denen es abzuwägen gilt. Auch auf allen gesellschaftlichen Ebenen müssen wir aufeinander zugehen und Kompromisse eingehen. Betriebliche Hierarchien gilt es zu berücksichtigen, gesellschaftliche und politische Differenzen zu gestalten. Immer geht es jedoch um eine Diskrepanz von Bedürfnissen die aus unterschiedlichen Betrachtungsweisen und Blickwinkeln entsteht und nicht selten eskaliert.</p>
<p> </p>
<p>Wie können wir uns bei Konflikten so positionieren und handeln, dass der Fokus auf konstruktiven und lösungsorientierten Kooperationen liegt?</p>
<p> </p>
<p>In diesem Seminar erwerben Sie nicht nur theoretisches Wissen. Sie haben die Gelegenheit, Ihre konkreten praktischen Beispiele einzubringen. Durch Austausch in der Gruppe und Feedback lernen Sie sich, Ihren persönlichen Konfliktstil und Ihre Wirkung besser kennen. Sie können Veränderungen Ihrer Konfliktlösungsstrategien ausprobieren und auf Auswirkungen hin überprüfen. Sie entwickeln ein Verständnis für unterschiedliche Bedürfnisse und erwerben Kenntnisse für aktives und konstruktives Verhalten.</p>
Apr
02
9064
<p><strong>Einführung</strong></p>
<ul>
<li>Wie „ticken“ Brandschutzkonzeptersteller, Prüfingenieure und Behörden</li>
<li>Wie ist ein Brandschutzkonzept „zu lesen“ / umzusetzen</li>
</ul>
<p> </p>
<p><strong>Brandschutztechnische Bauüberwachung</strong></p>
<ul>
<li>Unterscheidung zu Bauleiter nach LBO und Prüfingenieure für Brandschutz</li>
<li>Leitfaden anhand des AHO Heft Nr. 17 (Prinzipielle Übereinstimmung – Systematisch-stichprobenartige Kontrollen – Baubegleitende Qualitätskontrolle)</li>
<li>Beispiele für zu kontrollierende / anzusehende Bauteile (Schottungen, Türen usw.)</li>
</ul>
<p> </p>
<p><strong>Zulassungen / Nachweise / Zertifikate / Dokumentation</strong></p>
<ul>
<li>AbZ / AbP / ZiE / ETA / vBG / aBG – möglichst einfach erklärt</li>
<li>Schottkataster</li>
<li>Einbindung von Sachverständigen und Sachkundigen nach Technischer Prüfungsverordnung (z. B. SächsTechPrüfVO)</li>
</ul>
<p>Die Fachdisziplin „Brandschutz“ nimmt seit mehreren Jahren ein immer breiteres Feld ein. Doch ist dies keine Nische oder Insel, sondern brandschutzrelevante Belange sind in allen bautechnischen Fachdisziplinen essenziell.</p>
<p> </p>
<p>Daher muss auch der Bauleiter vor Ort wissen und verstehen, wie ein Konzept und die Bauplanungen konkret auf der Baustelle umzusetzen ist.</p>
<p>Wie wird aus einer „bunten Wand“ eines Brandschutzkonzeptes ein zulassungskonformes Gesamtwerk, welches möglichst ohne Nachforderungen und Mängel abgeschlossen wird.</p>
<p> </p>
<p>Jeder Seminarteilnehmer bekommt das AHO Heft Nr. 17 “Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz” von uns ausgehändigt. </p>
Apr
04
9025
<ul>
<li>Preisfortschreibung im Wandel</li>
<li>VOB/A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen</li>
<li>VOB/B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen</li>
<li>VOB/C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen</li>
<li>Zusammenstellung der Verdingungsunterlagen</li>
<li>Nachtragsleistungen</li>
<li>Tatsächlich erforderliche Kosten</li>
</ul>
<p>Seit der Neueinführung des Bauvertragsrechts im Jahr 2018 ist ein großer Aufschrei in der Bauwelt in Bezug auf Leistungsänderungen beziehungsweise Zusatzleistungen umhergegangen. Plötzlich soll alles anders sein, denn nun wären Preisfortschreibungen nicht mehr auf Basis einer UrKalkulation sondern nach den tatsächlich erforderlichen Kosten umzusetzen.</p>
<p> </p>
<p>Eine große Panik macht(e) sich breit, denn mittlerweile sind die ersten Urteile am BGH gefällt, welche diese Begrifflichkeit in die Urteilsbegründung einbezieht.</p>
<p> </p>
<p>Es stellt sich jedoch die Frage, ob “tatsächlich” alles anders geworden ist oder lediglich die Angst einer vermeintlich neuen Begrifflichkeit für Unruhe sorgt… Getreu nach dem Motto “Was der Bauer nicht kennt, frisst er nicht.”</p>
Apr
04
9517Technik
Halle/Holleben
9517
<ol>
<li><span style="font-family:"Calibri",sans-serif">Erfassung von Massendaten mittels terrestrischer Laserscanner und Drohnen</span></li>
<li><span style="font-family:"Calibri",sans-serif">Verarbeitung der Daten zur Erzeugung referenzierter Punktwolken</span></li>
<li><span style="font-family:"Calibri",sans-serif">Übergabe in verschiedene Exportformate</span></li>
<li><span style="font-family:"Calibri",sans-serif">Digitale Modellierung mittels CAD und KI-Tools</span></li>
</ol>
<p>Die Ingenieurvermessung entwickelt sich ständig weiter und bietet immer schnellere und umfassendere Messmethoden für Projekte im Hoch- und Tiefbau. Um für Ihre Vorhaben die richtigen Vermessungsleistungen auszuwählen, stellen wir Ihnen neueste Instrumente, Software und Arbeitsweisen vor. Dabei sollen theoretische Grundlagen wiederholt und vertieft werden sowie aktuelle Verfahren des terrestrischen Laserscannings, der Drohnenvermessung und der Modellerstellung aus Punktwolken behandelt werden. Die Veranstaltung beinhaltet einen theoretischen und einen praktischen Teil.</p>
Apr
07
9077
<ul>
<li>Erkennen und Bewerten von Schadstoffen in Innenräumen</li>
<li>Erstellung von Schadstoffkatastern</li>
<li>Erfassung von Entsorgungswegen </li>
<li>Das Vorsorgeprinzip</li>
<li>Schadstoffe in Gebäuden</li>
<li>Schadstoffe und Gesundheitsbelastung</li>
<li>Schadstofferfassung in Bestandsgebäuden</li>
<li>Grenzwerte und Bewertungshilfen</li>
<li>Regelungen und Richtlinien</li>
<li>Vorgaben der Berufsgenossenschaften im Umgang mit Schadstoffen</li>
<li>Ausbau, Entsorgung und Deponierung</li>
</ul>
<p>Schadstoffe gelangen und gelangten früher häufig mit Baumaterialen oder Möbeln in Gebäude. Beim Sanieren gelangen sie durch Dämmmaterialien, Dichtungsfugen, Anstriche oder Kleber in die Altbauten. Die Liste möglicher gesundheitsgefährdender Stoffe ist lang: Asbest, Formaldehyd, Holzschutzmittel, Chloride, Schimmelpilze, Bakterien, PAK und vieles mehr. </p>
<p> </p>
<p>Schadstoffe belasten das Raumklima – häufig ohne das es bewusst wahrgenommen wird – und werden über Jahre abgegeben. Schwerflüchtige Substanzen lagern sich dabei gerne an Partikel, wie zum Beispiel Staub an. Je nach Dichtigkeit des Objektes (z.B. nach Sanierungen) und Belastungshöhe der Schadstoffe können die Partikel von gesundheitlichen Problemen bis hin zu schweren Erkrankungen der Nutzer führen.</p>
<p> </p>
<p>Bei wärmetechnischen Sanierungen zum Beispiel müssen Sie die Grenzwerte für Schadstoffe in Innenräumen beachten. Durch die Verbesserung der Luftdichtigkeit nach einer Sanierung erhöht sich die Schadstoffkonzentration meist. Ist diese Belastung zu hoch, müssen Sie neben den geplanten Maßnahmen eine Schadstoffsanierung vornehmen. Die Schadstoffe sind gesondert zu entsorgen und führen ggf. zu erhöhten Abbruch- und Entsorgungskosten. Hierzu erstellen Sie in der Regel ein Schadstoffkataster und legen Entsorgungswege fest.</p>
<p> </p>
<p>Im Seminar lernen Sie, welche Schadstoffe Sie an Gebäuden vorfinden und worin ihr Gefahrenpotential besteht. Grenzwerte für Innenräume werden dargelegt. Sie erfahren, wie Sie ein Schadstoff-Screening und/oder Raumluftmessungen zur Analyse von Schadstoffsubstanzen durchführen und das Schadstoffkataster für ein Gebäude aufbauen. Sie lernen außerdem, welche Richtlinien und rechtliche Anforderungen Sie für ihre Planung und Ausführung von Schadstoffsanierungen beachten müssen.</p>
Apr
08
9062
<p><strong>Anforderungen des GEG bei der Altbausanierung:</strong></p>
<ul>
<li>Regeln und Ausnahmen</li>
<li>Wärmedämmung: Wieviel bringt die Verbesserung der U-Werte?</li>
<li>Wirtschaftlichkeit von energetischen Maßnahmen im Bestand</li>
<li>Dampfsperre – empfehlenswert oder lieber doch nicht?</li>
</ul>
<p><strong>Luftdichtigkeit: </strong></p>
<ul>
<li>Was führt zu feuchtesicheren Konstruktionen?</li>
</ul>
<p><strong>Innendämmung: </strong></p>
<ul>
<li>Wärmebrücken</li>
<li>Schimmel</li>
<li>Tauwasser – wie ist dies vermeidbar?</li>
</ul>
<p> </p>
<p>Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bezieht in immer größerem Maße auch die Altbausanierung in den Anforderungskatalog mit ein. Damit wirft sie die Frage nach Sanierungsmethoden auf, die wärmetechnisch effektiv und zugleich verträglich mit der vorhandenen, oft inhomogenen Bausubstanz sind.</p>
<p> </p>
<p>Bei schützenswerten Gebäuden sind denkmalrechtliche Anforderungen eine zusätzliche Herausforderung. Ist die Fassade schützenswert, so ist eine Innendämmung oft die einzige Alternative zur üblichen Fassadendämmung. Auch der nachträgliche Ausbau von zuvor ungenutzten Bereichen (Dachböden, Anbauten, Kellern) kann zu Konflikten zwischen historischer Substanz und heutigen technischen Regeln führen.</p>
<p> </p>
<p>Auf Basis der aktuellen GEG- und KfW-Anforderungen analysieren Sie im Seminar die Energieeinsparpotentiale und die Wirtschaftlichkeit von Energieeinsparmaßnahmen.</p>
<p>An zahlreichen Beispielen aus der Praxis lernen Sie Lösungsalternativen kennen, mit denen Sie zeitgemäßen Wärme- und Feuchteschutz, eine bauphysikalisch sichere Ausführung und den Schutz der historischen Bausubstanz gleichermaßen erreichen.</p>
Apr
08
9771
<p><strong>Nachtragssystematik der VOB/B</strong></p>
<ul>
<li>Einseitige Anordnungsrechte des Auftraggebers nach § 1 Abs. 3 und 4 VOB/B</li>
<li>Die Nachtragsvorschriften der VOB/B in § 2 Abs. 5 und 6</li>
<li>Die Auswirkung der BGH-Entscheidung vom 08.08.2019 auf die Höhe der Nachtragsvergütung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Kammergerichts und weiterer Oberlandesgerichte</li>
</ul>
<p><strong>Die Nachtragsvorschriften im BGB für ab dem 01.01.2018 abgeschlossene Bauverträge</strong></p>
<ul>
<li>Das "Änderungsbegehren" des AG/Verpflichtung des AN zur Erstellung eines Nachtragsangebotes (§ 650b BGB)</li>
<li>Herbeiführung des Einvernehmens über die Änderung und die Vergütungsanpassung</li>
<li>Anordnungsrecht erst nach 30 Tagen</li>
<li>Vergütungsanpassung nach § 650c BGB entweder nach tatsächlich erforderlichen Kosten oder einer hinterlegten Auftragskalkulation</li>
<li>Die 80 %-Regelung in § 650c Abs. 3 BGB</li>
<li>Das einstweilige Verfügungsverfahren nach § 650d BGB</li>
<li>Welche Regelungen gelten auch bei VOB-Verträgen?</li>
</ul>
<p><strong>Bedeutung der BGB Nachtragsvorschriften für VOB-Bauverträge / Wann gelten welche Regelungen?</strong></p>
<ul>
<li>Bedeutung des AGB-Rechts</li>
<li>AGB-rechtlich unwirksame VOB/B-Vorschriften</li>
</ul>
<p><strong>Die Bedeutung der Auslegung des Bauvertrages / zentrale Auslegungsgrundsätze</strong></p>
<ul>
<li>Auslegung des Vertrages als sinnvolles Ganzes nach dem objektiven Empfängerhorizont</li>
<li>Grundsatz des Vorrangs der spezielleren Regelung nach dem Sprachverständnis der einschlägigen Verkehrskreise</li>
<li>Bedeutung und Wirksamkeit von Rangfolgeregelungen</li>
<li>Umgang mit Widersprüchen zwischen Text und Plan</li>
<li>Die Bedeutung der Abschnitte 4 der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (VOB/C), DIN 18299 ff.</li>
<li>Hat der Bieter Prüfungs- und Bedenkenhinweispflichten in der Angebotsphase?</li>
<li>Praktischer Umgang mit erkannten Unklarheiten, Fehlern und Widersprüchen </li>
</ul>
<p><strong>Mengenabweichungen beim Einheitspreisvertrag nach § 2 Abs. 3 VOB/B</strong></p>
<ul>
<li>Mengenabweichungen um mehr als 10 % ohne auftraggeberseitige Anordnung</li>
<li>Grundsatzentscheidung des BGH vom 08.08.2019</li>
</ul>
<p><strong>Mengenabweichungen bei Pauschalverträgen nach § 2 Abs. 7 VOB/B</strong></p>
<ul>
<li>Unterschiedliche Pauschalvertragstypen; Detail- oder Global-Pauschalvertrag</li>
<li>Die 20 %-Grenze bei Mengenabweichungen im Detail-Pauschalvertrag</li>
</ul>
<p>Es gibt kaum ein Thema, über das so viel gestritten wird wie über Nachträge am Bau. Eine Hauptursache dafür ist, dass Bauvorhaben nicht vor ihrem Beginn zu Ende geplant, sondern endgültige Planungsentscheidungen erst im Bauverlauf getroffen werden. Häufig beruhen Leistungsbeschreibungen auf Standardtexten oder sind unklar bzw. widersprüchlich. Auch das führt zu Streit über die Frage, welche Leistungen bereits nach dem Vertrag zu erbringen sind und wofür eine Nachtragsvergütung geschuldet ist.</p>
<p>Unternehmer erkennen Nachträge oft zu spät bzw. verkennen die rechtlichen Voraussetzungen für Nachtragsansprüche. Deshalb behandeln wir die Frage, wie mit widersprüchlichen bzw. unklaren Leistungsbeschreibungen umzugehen ist. Dabei geht es um die Auslegung des Bauvertrags und in welchen Fällen Hinweispflichten des Bieters bereits in der Angebotsphase bestehen. Die Teilnehmer werden anhand praktischer Beispiele durch alle Nachtragsvorschriften der VOB/B und des BGB geführt. Dabei werden die Unterschiede herausgearbeitet und erläutert, wann welche Vorschriften gelten. Das ist enorm praxisrelevant, weil die BGB-Nachtragsvorschriften, jedenfalls aber Teile der gesetzlichen Regelungen, auch bei VOB-Verträgen anwendbar sind. </p>
<p>Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Mengenänderungen wegen falscher Mengenangaben bei Einheits- und Pauschalverträgen sowie der Abkehr von der vorkalkulatorischen Preisfortschreibung durch den BGH im August 2019. Schließlich erfolgen Hinweise für den erforderlichen Schriftverkehr und die Dokumentation. Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmern fundierte Kenntnisse über alle relevanten Vergütungs- und Nachtragsfragen zu vermitteln.</p>
Apr
09
9090
<p><strong>Grundlegende Aufgaben des Bauleiters und des Bauüberwachers</strong></p>
<ul>
<li>Begriffsklärung Bauleitung, Bauüberwachung und Fachbauleitung</li>
<li>In welcher Beziehung steht der Bauleiter zum Bauüberwacher, Planer und Auftraggeber?</li>
<li>… und dann war da noch der Projektsteuerer – welche Aufgabe hat die Projektsteuerung?</li>
<li>Welche grundlegende Leistungspflicht hat der Bauleiter/Bauüberwacher während der Bauausführung?</li>
<li>Welche Vollmacht haben der Objektüberwacher des Bauherrn und sonstige Bauherrnvertreter?</li>
<li>Ist der „verantwortliche Bauleiter i.S.d. LBO“ eine lohnende Aufgabe?</li>
</ul>
<p><strong>Der Bauablauf</strong></p>
<ul>
<li>Intensität der Bauleitung?</li>
<li>Werkzeuge zur Koordination der am Bau Beteiligten</li>
<li>Dokumentationspflichten</li>
<li>Rundgänge, Zustandfeststellungen, Besprechungen</li>
<li>Qualitätssicherung auf der Baustelle</li>
<li>Einhaltung von Terminen</li>
<li>Mustererstellung und Bemusterung</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis: </strong><br />
Sollte Ihnen der Termin ungelegen sein, können Sie die Aufzeichnung des Seminars in einem begrenzten Zeitfenster auch zu einem späteren Zeitpunkt anschauen. </p>
<p>Bauleiter und Bauüberwacher haben vielfältige Aufgaben zu bewältigen. Dabei geht es nicht nur darum, die Aufgaben richtig zu tun, sondern die richtigen Aufgaben zu tun! Andernfalls wird sowohl der Bauleiter als auch der Bauüberwacher durch die vielen Sonderwünsche vom Auftraggeber nicht zu seiner eigentlichen Tätigkeit kommen.</p>
<p> </p>
<p>Modul 1 erläutert die Strukturen und Verantwortlichkeiten der Projektbeteiligten an einem Bauvorhaben. Dabei werden sowohl die jeweiligen Zuständigkeiten als auch die Abgrenzung der Aufgaben der Projektbeteiligten aufgezeigt und der Verantwortungsbereich der Bauleitung definiert. Zudem wird die Art der Zusammenarbeit, der Abhängigkeiten, Vollmachten und Weisungsbefugnisse der Projektbeteiligten diskutiert und erläutert.</p>
<p> </p>
<p>Ein weiterer Schwerpunkt widmet sich dem Bauablauf. In einer effizienten Organisation von Bauabläufen liegt der Schlüssel zur Wirtschaftlichkeit der Bauleitungstätigkeit, der Termineinhaltung, der Sicherstellung einer hohen Qualität der Bauleistung und der Einhaltung der Baukosten. Dabei gilt es auf der Baustelle Strukturen zu schaffen, die eine klare, transparente und gut dokumentierte Bauabwicklung ermöglichen, wofür das Handwerkszeug in diesem Modul vermittelt wird.</p>
<p> </p>
<p>Das Modul ist Teil des Lehrganges <a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/basiswissen-bauleitungbauueberwachung-online-seminarreihe-8844">„Basiswissen Bauleitung/Bauüberwachung“</a>, welcher in 4 Einzelmodulen die Kernaufgaben der Bauleitung und Bauüberwachung vermittelt und Online durchgeführt wird. Der Lehrgang wendet sich insbesondere an jene, die sich Grundlagen im Bereich der Bauleitung und Bauüberwachung aneignen und von den Berufserfahrungen eines praxiserprobten Bauleiters/Bauüberwachers profitieren möchten. Dabei wird durch das systematische Bearbeiten und Beantworten grundlegender Fragestellungen dem Teilnehmer das notwendige Basiswissen praxisnah und sofort einsetzbar an die Hand gegeben.</p>
Apr
10
9063
<p>Das Online-Seminar ist wie folgt gegliedert:</p>
<ul>
<li>Grundlagen des Projektmanagements (und Fragebogen)</li>
<li>Bauherrenorganisation</li>
<li>Projektleitung</li>
<li>Projektsteuerung</li>
</ul>
<p>Eine wesentliche Grundlage des Online-Seminars sind die Grundleistungen der Leistungsbilder in</p>
<ul>
<li>AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“: Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft – Standards für Leistungen und Vergütung, Heft 9 der Schriftenreihe des AHO, Berlin im März 2020 und</li>
<li>Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI Änderungsverordnung - Fassung: Januar 2021)</li>
</ul>
<p>Nicht nur die Bauaufgaben, auch die Organisation der Zusammenarbeit einer größeren Zahl von Projektbeteiligten haben sich im Laufe der Zeit grundlegend verändert. Bauvorhaben müssen in möglichst kurzer Zeit erstellt werden. Alle am Projekt Beteiligten bringen ihre unterschiedlichen Interessen ein. An die Stelle des Bauherrn ist die Bauherrenorganisation getreten. Das Planen und Bauen zeichnen sich inzwischen durch die Zusammenarbeit von vielen Spezialisten aus. So fallen mehr Koordinations- und Führungsaufgaben als früher an.</p>
<p> </p>
<p>Es müssen bei möglichst kurzer Bauzeit und begrenzten finanziellen Mitteln unter Einsatz zahlreicher Projektbeteiligter komplexe Aufgaben unter Vorgabe hoher Qualität gemeistert werden. Erfahrungen in der Planung und Ausführung von Bauprojekten reichen allein nicht mehr aus. Vielmehr sind Kenntnisse im Projektmanagement und bestimmte persönliche Eigenschaften notwendig, um die Führungs- und Koordinationsaufgaben übernehmen zu können, die für das Gelingen eines Projekts unverzichtbar sind.</p>
<p> </p>
<p>Projektmanagement umfasst die „Gesamtheit von Führungsaufgaben, -organisation, -techniken und -mitteln für die Initiierung, Definition, Planung, Steuerung und den Abschluss von Projekten.“ Ein Projekt ist ein „Vorhaben, das im Wesentlichen durch Einmaligkeit der Bedingungen in ihrer Gesamtheit gekennzeichnet ist. Beispiel: Zielvorgabe, zeitliche, finanzielle, personelle oder andere Begrenzungen, projektspezifische Organisation.“ (DIN 69901-5:2009-01)</p>
<p>Folgerichtig haben sich in der Bau- und Immobilienwirtschaft Aufgabenfelder und Leistungsbilder entwickelt, die den veränderten Anforderungen Rechnung tragen.</p>
<p> </p>
<p>Die Teilnehmer des Online-Seminars werden gebeten, vorab einen Fragebogen zu den Bauherrenaufgaben und den baufachlichen Aufgaben zu bearbeiten. Die Ergebnisse werden im Seminar gemeinsam besprochen. Alle damit verbundenen Fragen werden vom Referenten ausführlich erläutert.</p>
Apr
10
9079
<ul>
<li>Sie erhalten eine Vorstellung von Zeitmanagement-Strategien mit pro und contra.</li>
<li>Sie testen verschiedene Strategien und Anwendungen in Ihrer konkreten aktuellen Situation und finden heraus, welche Zeitmanagement-Methoden Sie individuell für sich stimmig kombinieren können. Praktische Übungen lassen Sie Ihre Bedürfnisse und Fähigkeiten erleben und hilfreiche Strategien finden.</li>
<li>Sie erlangen eine neue Sicht auf Ihre Zeit- und Lebensplanung.</li>
<li>Sie erlernen hilfreiche Techniken gegen Zeitfresser und Störfaktoren.</li>
<li>Sie lernen, eindeutige Prioritäten zu setzen.</li>
<li>Sie erarbeiten Strategien für die persönliche Zielplanung.</li>
<li>Sie erhalten hilfreiche Checklisten zur praktischen Anwendung im Alltag</li>
</ul>
<p>Immer mehr Aufgaben erfüllen in immer weniger Zeit und mit immer weniger Personal bei stetiger Erreichbarkeit. Stoppen Sie das Hamsterrad und erlangen Sie wieder Gestaltungskraft bei der Organisation Ihres Arbeitsalltages.</p>
<p> </p>
<p>Dieses Seminar bietet Ihnen Gelegenheit, Ihr eigenes Konzept eines Zeitmanagements zu entwickeln. Sie erlangen einen Überblick über Ihre aktuellen Aufgaben und Aktivitäten. Sie lernen, Ihre Arbeitsorganisation zu optimieren, Ihre Zeit klug einzuteilen und besser zu planen. Dadurch vermeiden Sie Stress und Termindruck. Sie werden wertvolle Zeitreserven entdecken und erleben spürbar mehr Effizienz und Effektivität.</p>
Apr
10
9542
<p><strong>Überblick Baustoffe und Materialverhalten</strong></p>
<ul>
<li>Last oder Zwang?</li>
<li>typische Schadensauslöser</li>
<li>Kriechen und Schwinden – die unterschätzten Langzeitverformungen</li>
</ul>
<p><strong>Bauen nach Normen oder nach den erforderlichen Regeln der Technik?</strong></p>
<ul>
<li>Einordnung der zugrunde liegenden Regeln der Technik</li>
<li>Allgemein anerkannte Regeln der Technik und Stand der Technik</li>
<li>Einordnung Normen und erforderliche Sonderlösungen</li>
</ul>
<p><strong>Bauwerksabdichtungen, Neu- und Altbau</strong></p>
<ul>
<li>WU-Wannen: hochwertig genutzt und Anforderungen an die Dichtigkeit</li>
<li>Bitumen- und PMBC (KMB)-Abdichtungen: von Mängeln zu Schäden</li>
<li>Grundlagen der erforderlichen Qualitätssicherung</li>
<li>Altbaukeller: Wie dicht muss der Keller sein?</li>
</ul>
<p><strong>Balkone, Terrassen, Außentreppen</strong></p>
<ul>
<li>weniger Sanierungen! Anforderungen und dauerhafte Lösungen in Neubau und Bestand</li>
<li>aus Fehlern lernen – der Blick über den Teller- und Terrassenrand</li>
<li>Details: Geländer und Abdeckungen: Wie geht es DIN-gerecht und mangelfrei?</li>
<li>Schwellen: Welche Aufkantungshöhen?</li>
</ul>
<p><strong>Putze – innen und außen</strong></p>
<ul>
<li>Grundlagen: mechanische Grundsätze, Beanspruchungen</li>
<li>Außenputze:
<ul>
<li>jeder Riss ein Schaden?</li>
<li>Nachbehandlung – der Feind der Bauzeit</li>
</ul>
</li>
<li>Innenputze:
<ul>
<li>Dünnlagenputze und Toleranzen</li>
<li>schnelles Bauen – späte Schäden</li>
</ul>
</li>
</ul>
<p><strong>Neue Bauweisen – große Formate – neue Herausforderungen</strong></p>
<ul>
<li>Mauerwerk geklebt statt verfugt: rissefrei möglich?</li>
<li>große Fliesen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik?</li>
<li>neue Mängel und Folgen für den Bauablauf</li>
</ul>
<p><strong>Wärme- und Feuchteschutz</strong></p>
<ul>
<li>Praxismängel statt ENEV-Theorie: Ist immer der Nutzer schuld?</li>
<li>weniger heizen und schimmelfrei wohnen: Geht das?</li>
<li>Wohnungslüftung – welche, wann, wie?</li>
<li>typische Mängel bei Neu- und Umbau</li>
</ul>
<p>In möglichst breitem Dialog mit den unterschiedlichen Teilnehmern werden die wesentlichen Mangel- und Schadensarten vorgestellt, bewertet und Hinweise zur Vermeidung gegeben. Materialbedingte Grundlagen und typische Schadensmechanismen werden dargelegt und daraus neue und bekannte Mängel analysiert. Die Teilnehmer werden so in die Lage versetzt, Abweichungen bereits im frühen Planungsstadium zu erkennen und zu vermeiden. Ziel ist es, weitestgehend unabhängig von Normen und Regelungen problembehaftete Details und Bauweisen zu planen und früh zu erkennen, welche Einflüsse schadensträchtig sind, um hier rechtzeitig gegensteuern zu können.</p>
Apr
11
9069
<ul>
<li>Neuigkeiten zur Baustellenverordnung</li>
<li>Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen zur Baustellenverordnung (RAB)</li>
<li>Neuigkeiten im Bereich RAB 30, Anlage B</li>
</ul>
<p> </p>
<p>Das Seminar schließt mit einer Prüfung ab. </p>
<p>Das Seminar richtet sich an erfahrene SiGe-Koordinatoren, die ihre Fertigkeiten und Kenntnisse in der praktischen Koordinatorentätigkeit erweitern bzw. auffrischen möchten.</p>
<p>Entsprechend der Empfehlung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sind für zertifizierte Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren nach RAB 30, Anlage C entsprechende Fort- und Weiterbildungsseminare durchzuführen.</p>
<p> </p>
<p>Das Seminar wird in Form eines Workshops durchgeführt, mit dem Ziel alle Teilnehmer in die Diskussionsrunden einzubeziehen. Sie sollen dabei mit neuem Wissen ausgestattet werden bzw. ihr vorhandenes Wissen auffrischen.</p>
<p> </p>
<p>Die Grundlage ist dabei die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen, (Baustellenverordnung – BaustellV) und die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen zur Baustellenverordnung (RAB).</p>
Apr
14
9073
<ul>
<li>Was genau ist eigentlich Baustellenmanagement/Prozessmanagement? </li>
<li>Warum betreiben wir es?</li>
<li>Was ist der konkrete Nutzen?</li>
<li>Welche Rollen sollten besetzt sein? </li>
<li>Wo sollte es organisatorisch angesiedelt sein? </li>
<li>Prozessmanagement-Kreislauf</li>
<li>Strategie-Phase</li>
<li>Dokumentierung und Modellierung</li>
<li>Optimierung von Prozessen</li>
<li>Implementierung neuer Soll-Prozesse</li>
<li>Prozess-Controlling</li>
<li>Transfereinheit </li>
</ul>
<p>Beim Baustellenmanagement geht es darum, Abläufe reibungsloser und sicherer zu gestalten. Dass Prozesse zur Zielerreichung des Unternehmens beitragen sollen, dass die Optimierung von Prozessen eine spannende Aufgabe voller Kreativität und Innovationskraft ist, wird häufig übersehen. </p>
<p>In der Praxis gilt es also insbesondere der Belegschaft näherzubringen, was genau Baustellenmanagement ist, welche guten Gründe es dafür gibt und wie alle Beteiligten davon profitieren können.</p>
<p>Sie erhalten Lösungsansätze für das Demographieproblem, indem es Wissen sichert. Baustellenmanagement ist automatischer Treiber für Optimierungen, kann die Fehlerkultur im Unternehmen verändern, für Rechtssicherheit sorgen und die Mitarbeiterzufriedenheit erhöhen. Die Teilnehmener können die Inhalte direkt im Anschluss an das Seminar umsetzen und das Baustellenmanagement im Unternehmen mit einigen wenigen klaren Vorgehensschritten auf ein neues Level heben. Auch wenn wir durch Fehler oftmals ganz gut lernen, können durch die Anwendung der Inhalte dieses Seminars in der Praxis Abkürzungen genommen und das Baustellenmanagement rasch professionalisiert werden.</p>
Apr
15
9681Technik
Dresden
/ alternativ Online
9681
<ul>
<li>Grundlagen zum Carbonbeton und Einführung in Zulassungen und Richtlinien</li>
<li>Anwendungsmöglichkeiten und aktuelle Systeme am Markt</li>
<li>Planungsgrundlagen und Bemessungsbeispiel</li>
<li>Regeldetails zur Ausführungsplanung</li>
</ul>
<p>Der Grundstein der nachhaltigen Bauwerkserhaltung unter dem Einsatz von Carbonbeton wird durch die Planer gelegt. Angefangen bei der Bauwerksuntersuchung durch die Sachverständigen über die objektplanenden Architekten bis zu den Ingenieuren, welche die Statik zur Tragwerksverstärkung aufstellen, ist eine interdisziplinäre Zusammenarbeit für die Güte der Instandsetzungsmaßnahme essenziell. Mit der Schulung für Planer erhalten die genannten Stakeholder einen umfassenden Einblick in die Anwendung von Carbonbeton in der Bauwerkserhaltung, des Weiteren werden Grundlagen einzelner Verfahren dargestellt und Bemessungsgrundlagen vermittelt sowie auf die neue „CARBOrefit-Planungsmappe“ eingegangen.</p>
<p> </p>
<p>Hierbei werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede mit der konventionellen Stahlbetonbauweise ausgearbeitet und auf den aktuellen Stand der Technik und Normung eingegangen. Nachfolgend werden die Inhalte und der Umfang der Schulung kurz dargestellt. Für die Anerkennung bei einer anderen Architekten- und Ingenieurkammer kontaktieren Sie bitte die CARBOCON GmbH.</p>
Apr
16
9074
<ul>
<li>Ausgewählte Kapitel der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau (ZTV E-StB)</li>
<li>Erläuterungen zum technischen Regelwerk, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen</li>
<li>Geotechnische Untersuchungen, Einstufung und Unterscheidung von Boden und Fels – Benennung, Beschreibung und Klassifizierung nach DIN EN ISO 14688, Unterschiede zur Bodenklassifikation nach DIN 18 196</li>
<li>Frostempfindlichkeit von Böden</li>
<li>Laborprüfungen, z.B. Bestimmung der Proctordichte nach DIN 18 127</li>
<li>direkte und indirekte Feldprüfungen zur Ermittlung der Verdichtungskenngrößen</li>
<li>Einbauen und Verdichten – Verdichtungsanforderungen, Festlegung der Prüfkriterien, Prüfung der erzielten Qualität und Ergebnisinterpretation</li>
<li>Darstellung der Prüfmethoden M1, M2, M3</li>
<li>Erstellen von Prüfplänen, Einrichtung von Probefeldern</li>
<li>Prüfverfahren zur Volumenbestimmung im Feld (Ausstechzylinder, Densitometer, Ersatzverfahren)</li>
<li>Prüfen des Verformungsmoduls auf dem Planum (statischer Plattendruckversuch nach DIN 18 134, Bestimmung des dynamischen Verformungsmoduls gemäß TP BF-StB Teil B 8.3)</li>
<li>Erläuterung der Durchführung und Auswertung der Prüfverfahren und -methoden, Dokumentation, Analyse von Schwachstellen, Fallunterscheidungen und baustellenpraktische Empfehlungen zur Umsetzung</li>
</ul>
<p>Das Seminar vermittelt geotechnisches Fachwissen zur Erdarbeiten in Boden und Fels, insbesondere im Straßenbau nach der ZTV E-StB.</p>
<p>Als umfassendes Regelwerk in der Praxis eingesetzt, werden die bodenmechanischen Zusammenhänge zwischen Baugrund, Tragschicht und Tragfähigkeitsanforderungen intensiv betrachtet.</p>
<p>Inhaltlich werden die Themen Baugrundbewertung und Messdatenerfassung behandelt sowie die Konsequenzen auf die Ergebnisse und deren Interpretation auf der Baustelle abgeleitet.</p>
<p>Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, Erdbaumaßnahmen zielgerichtet umzusetzen und fachlich fundierte Entscheidungen sowohl zu bewerten als auch zu treffen.</p>
Apr
25
9437
<ul>
<li>Ursachen von Feuchteschäden</li>
<li>Schadensfeststellung mit Unterstützung von Feuchtemessgerät und Thermografie</li>
<li>Analyse von Feuchteschäden</li>
<li>Besonders gefährdete Baustoffe</li>
<li>Beispiele zu Putz- und Fassadenfeuchteschäden</li>
<li>Beispiele von Schimmelschäden und Schäden aus dem Foggingeffekt</li>
<li>Sanierungskonzepte</li>
</ul>
<p>Die wichtigsten Voraussetzungen für eine dauerhafte Beseitigung der Feuchte und der bereits entstandenen Schäden ist die Ursachenforschung, damit die richtigen Maßnahmen ergriffen werden können. Dabei sollen sinnvolle und kostengünstige Verfahren zum Einsatz kommen.</p>
Apr
28
9066
<p><strong>Die Arbeitsoberfläche Office 2016</strong></p>
<ul>
<li>Menüband, Register, Gruppen, Kontextmenüs, Tastenbelegungen</li>
<li>Bildschirmeinstellungen, Ansichten</li>
</ul>
<p><strong>Excel</strong></p>
<ul>
<li>Arbeiten im Tabellenblatt
<ul>
<li>Eingabe von Zahlen und Texten, Besonderheiten</li>
<li>Formatierungsgrundlagen, Zahlenformate</li>
<li>Tabellenstruktur bearbeiten</li>
</ul>
</li>
<li>Formeln und Funktionen
<ul>
<li>grundlegender Aufbau von Formeln und Funktionen</li>
<li>Grundrechenarten</li>
<li>Funktion AutoSumme</li>
<li>einfache statistische Funktionen (Min, Max, Mittelwert, Anzahl)</li>
</ul>
</li>
<li>Diagramme in Excel
<ul>
<li>einfache Diagramme erstellen und bearbeiten</li>
</ul>
</li>
</ul>
<p>In keinem Berufsfeld kommt man heute ohne Computer aus. Arbeitsvorgänge können, sofern man über das entsprechende PC-Wissen verfügt, einfacher und effektiver gestaltet werden.</p>
<p> </p>
<p>Ziel dieses Seminars ist es, die Grundlagen von Microsoft Office Excel zu vermitteln oder vorhandenes Wissen aufzufrischen. Arbeitsbezogene Fragen der Teilnehmer werden beantwortet und das vermittelte Wissen wird an praxisbezogenen Übungen gefestigt.</p>
Apr
29
9067
<p><strong>Formeln und Funktionen</strong></p>
<ul>
<li>das Register Formeln und die Funktionsbibliothek</li>
<li>relativer und absoluter Zellbezug</li>
<li>weiterführende statistische Funktionen (Bsp. Mittelwertwenn, Zählenwenn)</li>
<li>weiterführende Funktionen wie verschachtelte Wenn-Funktion, Und, Oder</li>
<li>Verweisfunktionen (Sverweis, Wverweis)</li>
<li>Prozentrechnung, Besonderheiten in Excel</li>
</ul>
<p><strong>Diagramme in Excel</strong></p>
<ul>
<li>einfache Diagramme erstellen und bearbeiten</li>
</ul>
<p><strong>Weiterführende Informationen</strong></p>
<ul>
<li>Anlegen von DropDown-Listen</li>
<li>Blattschutz und Arbeitsmappenschutz</li>
</ul>
<p>Ziel dieses Seminars ist es, weiterführende Kenntnisse im Microsoft Office Programm Excel zu vermitteln. Arbeitsbezogene Fragen der Teilnehmer werden beantwortet und das vermittelte Wissen wird an praxisbezogenen Übungen gefestigt.</p>
<p>Hinweis: Voraussetzung sind belastbare Vorkenntnisse der Grundlagenfunktionen von Excel</p>
<p>(Neueinsteigern empfehlen wir unsere Grundlagenschulung).</p>
Apr
30
9682
<p><strong>Word</strong></p>
<ul>
<li>nützliche Formatierungen (z.B. geschützte Leerzeichen)</li>
<li>Seitenzahlen formatieren (z.B. erste Seite anders)</li>
<li>Serienbriefe/-mails/Etiketten erstellen</li>
<li>Inhaltsverzeichnisse/Gliederungen erstellen und formatieren</li>
<li>Einbinden von Excel-Tabellen,</li>
<li>Umbrüche, Spalten</li>
</ul>
<p> </p>
<p><strong>Power Point</strong></p>
<ul>
<li>Folienmaster</li>
<li>Animationen</li>
<li>Tabellen und Diagramme erstellen und formatieren</li>
</ul>
<p> </p>
<p><strong>Outlook</strong></p>
<ul>
<li>Die Arbeitsumgebung von Outlook</li>
<li>E-Mails empfangen, bearbeiten, versenden und verwalten</li>
<li>E-Mails mit Anhang versenden</li>
<li>Termine und Ereignisse bearbeiten und verwalten</li>
<li>Erinnerungsfunktion und Terminserien einrichten</li>
<li>Nutzung von Aufgaben sowie Nachverfolgung bzw. Verknüpfung von Mails mit Aufgaben</li>
<li>Regelassistenten einrichten (z.B. automatische Verschiebung von Mails mit einem festgelegten Betreff oder Absender in Unterordner)</li>
</ul>
<p>Ziel dieses Seminars ist es, grundlegende Kenntnisse in den Microsoft Office Programmen Word, Power Point, Outlook zu vermitteln.</p>
<p>Arbeitsbezogene Fragen der Teilnehmer werden beantwortet und das vermittelte Wissen wird an praxisbezogenen Übungen gefestigt.</p>
<p> </p>
Mai
06
9769
<ul>
<li>Einführung und Begriffe</li>
<li>Vertraglich vereinbarter Bauablauf “Bausoll 0”</li>
<li>Bauablaufstörungen
<ul>
<li>Mehrmengen gemäß § 2 (3) VOB/B</li>
<li>geänderte/zusätzliche Leistungen gemäß §§ 2 (5 f.) VOB/B</li>
<li>geänderte Randbedingungen der Leistungserbringung</li>
<li>„Schlechtwetter“</li>
<li>Baustopp</li>
</ul>
</li>
<li>Behinderungen und deren Folgen</li>
<li>Dokumentation von Störungen, Behinderungen und deren Folgen
<ul>
<li>Bauablaufplan „Bausoll 0“</li>
<li>Behinderungsanzeige gemäß § 6 (1) VOB/B</li>
<li>Bautagesberichte</li>
<li>störungsmodifizierter Bauablaufplan</li>
</ul>
</li>
<li>zeitliche Folgen gestörter Bauabläufe</li>
<li>monetäre Folgen gestörter Bauabläufe
<ul>
<li>Vergütung gemäß §§ 2 (5 f.) VOB/B bzw. § 650b BGB</li>
<li>Schadenersatz gemäß § 6 (6) VOB/B</li>
<li>Entschädigung gemäß § 642 BGB</li>
</ul>
</li>
</ul>
<p>Nahezu jeder Bauablauf ist gestört – darüber herrscht Einigkeit. Diese Einigkeit fehlt allerdings regelmäßig bei der Beurteilung, wer Störungen im Bauablauf zu vertreten hat und wie sich diese konkret ausgewirkt haben. Die Analyse gestörter Bauabläufe ist deshalb normalerweise dem baubetrieblichen Gutachter vorbehalten.<br />
</p>
<p>In diesem Seminar sollen die Grundlagen für die Beurteilung von Störungen im Bauablauf vorgestellt werden. Dazu wird auf die Definition des vereinbarten Bausolls, auf verschiedenste Ursachen für dessen Störung und deren Auswirkungen (Behinderungen) eingegangen. Darauf aufbauend wird gezeigt, welche bauzeitlichen Ansprüche der Auftragnehmer hinsichtlich der Verschiebung der Vertragstermine, vor allem aber welche monetären Ansprüche er für die durch die Behinderung entstehenden Mehraufwendungen hat. Im Einzelnen wird dabei auf die Ansprüche gemäß § 2 Abs. 5 VOB/B / 650b BGB, § 6 Abs. 6 VOB/B und § 642 BGB eingegangen. Besonderes Augenmerk wird auf die Dokumentation von Bauablaufstörungen gelegt, da diese stets Voraussetzung für die Durchsetzung von rechtmäßigen Ansprüchen sind. Maßstab hierfür sind Vorgaben der aktuellen Rechtsprechung, vor allem die Grundsatzurteile des BGH.<br />
</p>
<p>Das Seminar soll das strategische Fachwissen vermitteln, wie ein Bauablauf zu dokumentieren ist und wie auf Störungen reagiert werden kann. Für Auftragnehmer ist es besonders wichtig, die rechtlichen Anforderungen an die Nachweisführung erfüllen zu können, Auftraggeber müssen solche Forderungen sachlich prüfen können. Konkrete Beispiele zeigen die praktische Anwendung zur Ermittlung der zeitlichen und monetären Ansprüche des AN. Ziel des Seminares soll es sein, den am Bau Beteiligten ein Verständnis für die Bewertung von Bauablaufstörungen und die Berechnung der sich daraus ergebende Ansprüche zu vermitteln.</p>
Mai
07
9091
<p><strong>Exkurs zur nachtragslosen Bauvertragsart</strong></p>
<ul>
<li>Welches ist die „sicherste“ Bauvertragsart?</li>
<li>Welche Kriterien sind für den Bauleiter bei Vertragsvergabe besonders wichtig?</li>
<li>Welche Vor- und Nachteile ergeben sich für den Bauleiter bei schlüsselfertiger Vergabe?</li>
<li>Was wird verpauschaliert und wer trägt das?</li>
<li>Mengenermittlungsrisiko beim Pauschalvertrag?</li>
<li>Gibt es unterschiedliche Pauschalvertragsarten?</li>
<li>Was bedeutet „schlüsselfertig“ im Rahmen des Pauschalvertrages?</li>
<li>Welcher Planungsstand sollte bei einem „Schlüsselfertig- Vertrag“ unbedingt vorliegen?</li>
</ul>
<p><strong>Kostenkontrolle und -verfolgung</strong></p>
<ul>
<li>Warum kommt es zu Nachträgen und warum ist das Nachtragsangebot des AN gegenüber der beauftragten Leistung deutlich teurer?</li>
<li>Wie weit reicht das einseitige Leistungsänderungsrecht des Bauherrn?</li>
<li>Was ist die Urkalkulation?</li>
<li>Was ist der ortsübliche Preis?</li>
<li>Was ist ein marktüblicher Preis?</li>
<li>Wer hat die Änderung der Leistung zu beschreiben?</li>
<li>Einhaltung der DIN 276 während der Bauleitung – auf was sollte der Architekt unbedingt achten?</li>
<li>Fehlerhafte Nachtragsprüfung durch den Architekten – hat der Auftraggeber einen Schadensersatzanspruch?</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis: </strong><br />
Sollte Ihnen der Termin ungelegen sein, können Sie die Aufzeichnung des Seminars in einem begrenzten Zeitfenster auch zu einem späteren Zeitpunkt anschauen. </p>
<p>Bauleiter und Bauüberwacher haben vielfältige Aufgaben zu bewältigen. Dabei geht es nicht nur darum, die Aufgaben richtig zu tun, sondern die richtigen Aufgaben zu tun! Andernfalls wird sowohl der Bauleiter als auch der Bauüberwacher durch die vielen Sonderwünsche vom Auftraggeber nicht zu seiner eigentlichen Tätigkeit kommen.</p>
<p> </p>
<p>Module 2 widmet sich den unterschiedlichen Bauvertragsarten und erläutert die Vor- und Nachteile für die Bauleitung. Dabei liegt der Schwerpunkt vor allem in der praktischen Handhabung und Umsetzung von Bauverträgen und weniger in der juristischen Auslegung und Interpretation von Bauverträgen.</p>
<p> </p>
<p>Zudem widmet sich das Modul der Kostenkontrolle und -verfolgung. Es gibt zahlreiche Ursachen und Einflussfaktoren, die zu Abweichungen der ursprünglich geplanten Kosten führen. Neben Änderungswünschen des Bauherren können auch Preisänderungen der Lieferanten, Bauzeitverlängerungen u.a. zu höheren Kosten führen. Daher müssen diese Abweichungen erfasst und ggf. als Nachtrag geltend gemacht werden, wobei in diesem Modul Fragen rund um die Nachtragserstellung diskutiert werden.</p>
<p> </p>
<p>Das Modul ist Teil des Lehrganges <a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/basiswissen-bauleitungbauueberwachung-online-seminarreihe-8844">„Basiswissen Bauleitung/Bauüberwachung“</a>, welcher in 8 Einzelmodulen die Kernaufgaben der Bauleitung und Bauüberwachung vermittelt und Online durchgeführt wird. Der Lehrgang wendet sich insbesondere an jene, die sich Grundlagen im Bereich der Bauleitung und Bauüberwachung aneignen und von den Berufserfahrungen eines praxiserprobten Bauleiters/Bauüberwachers profitieren möchten. Dabei wird durch das systematische Bearbeiten und Beantworten grundlegender Fragestellungen dem Teilnehmer das notwendige Basiswissen praxisnah und sofort einsetzbar an die Hand gegeben.</p>
Mai
14
9092
<p><strong>Mangelmanagement, Abnahme und Verjährung</strong></p>
<ul>
<li>Wie wird eine Mängelanzeige rechtssicher formuliert?</li>
<li>Wie viele Nachfristen sind zu setzen?</li>
<li>Gibt es einen Unterschied zwischen der Mängelanzeige vor und nach der Abnahme?</li>
<li>Was ist die Ersatzvornahme?</li>
<li>Was ist die Selbstvornahme?</li>
<li>Kann der Auftraggeber ohne weiteres eine Selbstvornahme durchführen?</li>
<li>Welche verschiedenen Arten der Abnahme gibt es?</li>
<li>Was sind die wesentlichsten Unterschiede nach BGB und VOB?</li>
<li>Was bedeutet förmliche Abnahme?</li>
<li>Ist der Bauvertrag zwischen AG und AN mit rechtsgeschäftlicher Abnahme fertig?</li>
</ul>
<p><strong>Abrechnung und Kostenfeststellung</strong></p>
<ul>
<li>Wie werden die einzelnen Gewerke richtig abgerechnet – welche Regelungen sind einschlägig im BGB- und VOB-Vertrag?</li>
<li>Abrechnungsregelungen im Hochbau</li>
<li>In welchem zeitlichen Rahmen kann der Unternehmer Abschlagsrechnungen stellen?</li>
<li>Wann ist eine Rechnung nicht prüfbar?</li>
<li>Welche Prüfzeiten gibt es für Abschlags- und Schlussrechnungen nach VOB/B und BGB?</li>
<li>Wie und in welcher Zeit muss der Architekt die Rechnung prüfen, wenn es zwischen AG und AN eine Skontoabrede gibt?</li>
<li>Bis wann kann der AG zu viel gezahlten Werklohn beim Unternehmer zurückfordern?</li>
<li>Bis wann kann der Unternehmer zu wenig geforderten Werklohn vom Auftraggeber einfordern?</li>
<li>Kann der Unternehmer nach der Schlussrechnungsstellung noch „Nachträge“ geltend machen?</li>
<li>Was ist die Schlusszahlungsmitteilung?</li>
<li>Wie lange muss der AG auf die Schlussrechnung warten?</li>
</ul>
<p> </p>
<p><strong>Hinweis: </strong><br />
Sollte Ihnen der Termin ungelegen sein, können Sie die Aufzeichnung des Seminars in einem begrenzten Zeitfenster auch zu einem späteren Zeitpunkt anschauen. </p>
<p>Bauleiter und Bauüberwacher haben vielfältige Aufgaben zu bewältigen. Dabei geht es nicht nur darum, die Aufgaben richtig zu tun, sondern die richtigen Aufgaben zu tun! Andernfalls wird sowohl der Bauleiter als auch der Bauüberwacher durch die vielen Sonderwünsche vom Auftraggeber nicht zu seiner eigentlichen Tätigkeit kommen.</p>
<p> </p>
<p>Modul 3 widmet sich dem Mangelmanagement, der Abnahme und Verjährung sowie der Abrechnung und Kostenfeststellung. Mängel sind an Bauvorhaben eher die Regel als eine Ausnahme und können auch zur Verweigerung der Abnahme und zu Einbehalten führen. Daher gilt es, ein Mangelmanagement zu entwickeln, welches eine Mangelbeseitigung auch in der Zeit der Gewährleistung sichert. Das Modul vermittelt die inhaltlichen und formalen Möglichkeiten und Erfordernisse, die im Mangelmanagement, bei der Abnahme und Verjährung gelten und zu beachten sind. Bei der Abrechnung von Bauvorhaben sind sowohl kaufmännische als auch bauvertragsrechtliche und abrechnungstechnische Erfordernisse und Regelungen zu beachten. Falsche oder fehlerhafte Abrechnungen führen zu Korrekturen, zum Verzug der Zahlung und beeinflussen die Liquidität. Diese Zusammenhänge werden im Modul vermittelt.</p>
<p> </p>
<p>Das Modul ist Teil des Lehrganges <a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/basiswissen-bauleitungbauueberwachung-online-seminarreihe-8844">„Basiswissen Bauleitung/Bauüberwachung“</a>, welcher in 8 Einzelmodulen die Kernaufgaben der Bauleitung und Bauüberwachung vermittelt und Online durchgeführt wird. Der Lehrgang wendet sich insbesondere an jene, die sich Grundlagen im Bereich der Bauleitung und Bauüberwachung aneignen und von den Berufserfahrungen eines praxiserprobten Bauleiters/Bauüberwachers profitieren möchten. Dabei wird durch das systematische Bearbeiten und Beantworten grundlegender Fragestellungen dem Teilnehmer das notwendige Basiswissen praxisnah und sofort einsetzbar an die Hand gegeben.</p>
Mai
15
9770
<ul>
<li>Schäden bei Neubauten und in der Gewährleistungsfrist – Pfusch am Bau Planungsmängel, fehlende oder mangelhafte Gutachten, geotechnische Kategorien Ausführungsmängel, Baugrundrisiko</li>
<li>Problematischer Baugrund, Auffüllungen, Schäden bei Hangbebauung, Grundbruch</li>
<li>Planungshilfen und Karten: Geologie, Ingenieurgeologie, Moorverbreitung, Altbergbau, Gefahrenhinweiskarten, Dürremonitor u.a.m.</li>
<li>Wasser- und Feuchteschäden, Hydrogeologie, Grundwassereinflüsse, Schichtenwasser, Rohrbrüche</li>
<li>Späte Schäden im Bestand, Historische Gründungen</li>
<li>Setzungsbedingte Schäden, Setzungen, Hebungen, verschiedene Rissbilder</li>
<li>Schäden durch Naturereignisse (Austrocknung, Schrumpfung, Baumbestand) oder Oberflächenversiegelungen, Leitungstrassen</li>
<li>Sekundärschäden durch Einflüsse aus der Nachbarschaft, Baustellen, Abgrabungen (DIN 4123), Grundwasserabsenkungen, Ausspülungen</li>
<li>Erschütterungen und deren Messung (DIN 4150, Bewertung, Prognose), Erdbeben, Fracking</li>
<li>Bergbauschäden (Altbergbau, Bergsenkungsgebiete), Geothermiebohrungen, Altspülfelder</li>
<li>Urteile im Zusammenhang mit Gebäudeschäden und Baugrund, weitere Schadensbeispiele</li>
<li>Sanierungsmöglichkeiten, Sanierungsbeispiele</li>
<li>Schadensanalyse, Checkliste</li>
</ul>
<p>Schäden an Gebäuden durch Veränderungen im Baugrund können sich als Risse, Schiefstellungen oder auch Feuchteschäden bemerkbar machen, die die Tragfähigkeit von Gebäuden bedrohen können. Baugrundbedingte Schäden können bereits beim Neubau, in der Gewährleistungsfrist oder manchmal erst nach Jahrzehnten im Bestand auftreten.</p>
<p>Besonders infolge des außergewöhnlichen Dürrejahres 2018 kam es vielerorts zu Gründungsschäden auch am alten Gebäudebestand. Mit zu erwartenden weiteren Dürren erfährt das Seminarthema daher eine zusätzliche Bedeutung.</p>
<p>Im Seminar werden grundlegende Zusammenhänge dargestellt, wie aus der Interaktion von Baugrund, Grundwasser, Gründung und Bauwerk typische Schäden an Gebäuden entstehen können und wie diese Schäden erkannt, beurteilt und saniert werden können.</p>
Mai
21
9093
<p><strong>Anwendung der VOB/B+C in der Bauausführung</strong></p>
<ul>
<li>Einsatz der VOB/B beim Endverbrauchervertrag – ist das nach der aktuellen Rechtsprechung noch möglich, welche Alternativen hat der Architekt?</li>
<li>Was bedeutet VOB/B als allgemeine Geschäftsbedingung und VOB/C als anerkannte Regel der Technik?</li>
<li>die Systematik der Gewerkenormen von VOB/C</li>
<li>Sind Änderung einzelner Vereinbarungen aus dem Teil C möglich – beispielsweise im Titel Abrechnung?</li>
<li>die „Baustelleneinrichtungs-Norm“ DIN 18299</li>
<li>Geänderte u. zusätzl. Leistungen – Besonderheiten § 2</li>
<li>Stundenlohnarbeiten – eine lohnende Abrechungsart für den AN – besonderes Risiko für den Architekten?</li>
<li>Bedenkenanmeldung</li>
<li>Schutz der eigenen Leistung</li>
<li>Nachunternehmereinsatz</li>
<li>Begehungen und Zustandsbesichtigungen</li>
<li>Abhilfeverlangen und Verzugsmitteilung wegen Terminverschiebungen</li>
<li>Behinderung wegen fehlender Baufreiheit oder Pläne</li>
<li>Regelungen zur Vertragsstrafe</li>
<li>Abnahme und Verjährung</li>
<li>Abrechnung und Zahlung</li>
</ul>
<p><strong>Umgang mit Maßtoleranzen auf Baustellen</strong></p>
<ul>
<li>DIN 18202 ff (Maßtoleranzen) Eignung für die Planung?</li>
<li>Maßtoleranzen in der Ausschreibung</li>
<li>Wer regelt Maßtoleranzen auf der Baustelle?</li>
<li>Begriffe, Grundsätze und Anwendung der DIN 18202</li>
<li>Hat der Unternehmer eine besondere Prüfpflicht?</li>
<li>Sind Toleranzanforderungen über die jeweilige ATV der VOB/C hinaus zulässig?</li>
<li>Bauen mit „Null-Toleranzen“ geht das?</li>
<li>Wann, wie, von wem und wo wird gemessen?</li>
<li>Definition Mangelbegriff, optischer Mangel</li>
<li>vertraglich vereinbarte Maßtoleranzen</li>
<li>Minderungsberechnung wegen Toleranzüberschreitung</li>
<li>Umgang mit abweichenden Maßtoleranzen bei verschiedenen Gewerken</li>
<li>Umgang mit Maßtoleranzen in der Gewährleistungszeit</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis: </strong><br />
Sollte Ihnen der Termin ungelegen sein, können Sie die Aufzeichnung des Seminars in einem begrenzten Zeitfenster auch zu einem späteren Zeitpunkt anschauen. </p>
<p>Bauleiter und Bauüberwacher haben vielfältige Aufgaben zu bewältigen. Dabei geht es nicht nur darum, die Aufgaben richtig zu tun, sondern die richtigen Aufgaben zu tun! Andernfalls wird sowohl der Bauleiter als auch der Bauüberwacher durch die vielen Sonderwünsche vom Auftraggeber nicht zu seiner eigentlichen Tätigkeit kommen.</p>
<p> </p>
<p>Modul 4 widmet sich der Anwendung der VOB/B+C in der Bauausführung und dem Umgang mit Maßtoleranzen auf der Baustelle. Die VOB ist eine Allgemeinen Geschäftsbedingung, welche die Interessen von Auftraggeber und Auftragnehmer ausgewogen regelt und in zahlreichen Klauseln einheitliche Herangehensweisen zu Fragen der Bauabwicklung in Teil B als auch der Abrechnung von Bauleistungen in Teil C bietet und nach wie vor eine breite Anwendung findet. Daher sind Kenntnisse dieser Regelungen für Bauleiter essentiell. Im Modul wird ein Überblick über die VOB und deren Handhabung für Bauleiter vermittelt, wobei wesentliche Aspekte an Beispielen näher vorgestellt werden. Maßtoleranzen entscheiden, ob eine Bauleistung mangelfrei oder mangelhaft ist und ob z. B. ein nachfolgendes Gewerk nahtlos weiterarbeiten kann oder zusätzliche Aufwendungen erforderlich werden u.dgl.m. Sie sind eine sachliche Bewertungsbasis über die Qualität der erbrachten Bauleistung. Daher sind Kenntnisse über die Handhabung von Maßtoleranzen wesentlich für einen Bauleiter.</p>
<p> </p>
<p>Das Modul ist Teil des Lehrganges <a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/basiswissen-bauleitungbauueberwachung-online-seminarreihe-8844">„Basiswissen Bauleitung/Bauüberwachung“</a>, welcher in 8 Einzelmodulen die Kernaufgaben der Bauleitung und Bauüberwachung vermittelt und Online durchgeführt wird. Der Lehrgang wendet sich insbesondere an jene, die sich Grundlagen im Bereich der Bauleitung und Bauüberwachung aneignen und von den Berufserfahrungen eines praxiserprobten Bauleiters/Bauüberwachers profitieren möchten. Dabei wird durch das systematische Bearbeiten und Beantworten grundlegender Fragestellungen dem Teilnehmer das notwendige Basiswissen praxisnah und sofort einsetzbar an die Hand gegeben.</p>