Okt
26
8360
<ul>
<li>Grundlagen des Straßen- und Verkehrsrechts (Straßenverkehrsordnung)</li>
<li>Zivilrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht</li>
<li>Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21)</li>
<li>zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97) Teil A, B, C, D</li>
<li>ASR A5.2</li>
<li>Anordnung durch die Behörde (verkehrsrechtliche Anordnung)</li>
<li>Einsatz von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (Einrichten einer Arbeitsstelle im Straßenraum, Inhalt eines Verkehrszeichenplanes, Einsatz von Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierung, bauliche Leitelemente)</li>
<li>Abnahme der Arbeitsstelle, Kontrolle und Wartung der Arbeitsstelle von kürzerer und längerer Dauer</li>
<li>Arbeitssicherheit, Umweltschutz</li>
</ul>
<p>Das Seminar vermittelt die notwendige Sachkunde zu den Forderungen der Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) und den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-St. 97).<br />
<br />
„Der Nachweis für die Eignung und Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen sind bei Angebotsabgabe nachzuweisen.“ (ZTV-St. 97)<br />
<br />
Eintagesseminar: innerörtliche Straßen und Landstraßen (Baustellen von kürzerer und längerer Dauer)</p>
Okt
27
8484
<p><strong>Bestehende Bauverträge</strong></p>
<ol>
<li>Preisrisiko: Das Beschaffungs- und Preisrisiko trägt der Auftragnehmer </li>
<li>Gesetzlicher Rettungsanker: Störung der Geschäftsgrundlage gem. § 313 Abs. 1 BGB
<ul>
<li>Preisanpassung</li>
<li>Beendigung des Vertrages gem. § 313 Abs. 3 BGB</li>
</ul>
</li>
<li>Nachträgliche Vereinbarung einer Preisgleitklausel
<ul>
<li>bei öffentlichen Bauaufträgen</li>
<li>bei privaten Bauaufträgen</li>
</ul>
</li>
<li>Lieferengpässe wegen des Ukrainekrieges
<ul>
<li>Leistungseinstellung wegen Unmöglichkeit der Leistung?</li>
<li>Behinderung aufgrund höherer Gewalt (§ 6 Abs. 2 Nr. 1 c) VOB/B)</li>
<li>Verlängerung der Ausführungsfrist</li>
<li>Entfall Vertragsstrafe</li>
<li>Problem: Wie gut war/ist das Bestellmanagement?</li>
</ul>
</li>
<li>Neue „explodierte“ Preise bei Mehrmengen > 10%, Nachträge wegen geänderter/zusätzlicher Leistungen</li>
<li>Lösungsansätze
<ul>
<li>Vorauszahlungen</li>
<li>Abschlagszahlungen für eigens gefertigte oder gelieferte Bauteile und -stoffe (§ 16 Abs. 2 VOB/B)</li>
<li>gemeinsames Liefermanagement</li>
</ul>
</li>
</ol>
<p><strong>Laufende Vergabeverfahren</strong></p>
<ul>
<li>Anspruch auf Preisgleitklausel (kosten- oder indexbasiert)?</li>
<li>Berechnungsbeispiele /Selbstbehalt/Quote AN – AG (insb. Formblatt 225 des VHB)</li>
</ul>
<p>Ziel des Webinars ist die Vermittlung der rechtlichen Möglichkeiten, Chancen, Risiken und auch der Grenzen der Handlungsmöglichkeiten von Auftraggebern, Auftragnehmern und Planern bei Bauaufträgen (einschließlich NU- und Transportverträgen) in Bezug auf Lieferengpässe und Preisexplosionen wegen der Folgen der Corona-Pandemie und des Angriffskriegs gegen die Ukraine.</p>
Nov
06
8639
<p><strong>Prozessuale Grundlagen</strong></p>
<ul>
<li>Darstellung der Beweispflichten der Vertragspartner</li>
</ul>
<p><strong>Rechtsgrundlagen des Baurechts</strong></p>
<ul>
<li>BGB, VOB, HOAI</li>
<li>anerkannte Regeln der Technik</li>
<li>Allgemeine Geschäftsbedingungen</li>
<li>Technische Normen und sonstige Vorschriften</li>
</ul>
<p><strong>Baubeteiligte</strong></p>
<ul>
<li>Vertragspartner</li>
<li>Erfüllungsgehilfen des Bauherren</li>
<li>Weisungsbefugnis</li>
<li>Zuständigkeiten</li>
</ul>
<p><strong>Vertragsarten</strong></p>
<ul>
<li>Einheitspreisvertrag</li>
<li>Pauschalvertrag
<ul>
<li>Detailpauschalvertrag</li>
<li>Globalpauschalvertrag</li>
</ul>
</li>
<li>Stundenlohnvertrag</li>
</ul>
<p><strong>Der Bauvertrag nach VOB/B versus BGB</strong></p>
<ul>
<li>Vor- und Nachteile für AG und AN</li>
<li>Vergleich Nachtragsmanagement</li>
</ul>
<p><strong>Vertragspflichten/Vertragsinhalt</strong></p>
<ul>
<li>Abgrenzung geschuldete Leistung und Nachtragsleistung</li>
<li>Vergütungserfolg versus funktionstaugliche Bauleistung</li>
</ul>
<p><strong>Kündigung</strong></p>
<ul>
<li>Kündigungsarten</li>
<li>Formerfordernisse</li>
</ul>
<p> </p>
<p><strong>Hinweis: </strong>Sollte Ihnen ein Termin ungelegen sein, können Sie die Aufzeichnung des Moduls in einem begrenzten Zeitfenster auch zu einem späteren Zeitpunkt anschauen.</p>
<p>Kenntnisse im Baurecht sind eine Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Abwicklung von Bauverträgen. Oft wird dessen Bedeutung erst an leidvollen Erfahrungen in der Praxis erkannt. Dabei können bereits Grundkenntnisse helfen, grobe Fehler zu vermeiden. Zudem ist ein Überblick über die zahlreichen, rechtlich relevanten Vorschriften und Regelwerke und deren Zusammenwirken hilfreich, um Sachverhalte richtig einordnen und Abhängigkeiten und deren Konsequenzen beurteilen zu können.</p>
<p> </p>
<p>Die Online-Seminarreihe <a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/basiswissen-baurecht-online-seminarreihe-8638">"Basiswissen Baurecht"</a> widmet sich diesem Anliegen und möchte einen Überblick über das Baurecht, die Vertragsgestaltung und die vertragskonforme Abwicklung von Bauvorhaben geben. Dabei werden Fragen der Geltendmachung von Ansprüchen in Form von Nachträgen durch geänderte und zusätzliche Leistungen ebenso behandelt wie durch Leistungsänderungen. Zudem widmet sich der Lehrgang der Abnahme, Abrechnung und Gewährleistung von Bauvorhaben und dem Thema Mängel.</p>
<p> </p>
<p>Die Teilnehmer erlangen ein Grundverständnis für Formerfordernisse und die rechtskonforme Gestaltung von Schriftverkehr und in kompakter Weise einen Überblick über alle wesentlichen baurechtlichen Ansätze zur vertragskonformen Abwicklung von Bauvorhaben.</p>
<p> </p>
<p>Damit wendet sich der Lehrgang sowohl an jene, die Bauleitungsaufgaben in einem ausführenden Bauunternehmen oder Bauhandwerksbetrieb wahrnehmen wollen als auch an jene, die als Bauüberwacher für Ingenieurbüros und Bauherren tätig sind und Grundlagenwissen im Baurecht erwerben möchten.</p>
<p> </p>
<p>Das Modul 1 widmet sich den "Grundlagen des Baurechts und Vertragsarten".</p>
<ul>
</ul>
Nov
07
8743
<p><strong>Teil 1: Nachträge und Preisanpassung</strong></p>
<p><strong>Nachtragssystematik der VOB/B</strong></p>
<ul>
<li>Einseitige Anordnungsrechte des Auftraggebers nach § 1 Abs. 3 und 4 VOB/B</li>
<li>Die Nachtragsvorschriften der VOB/B in § 2 Abs. 5 und 6</li>
<li>Die Auswirkung der BGH-Entscheidung vom 08.08.2019 auf die Höhe der Nachtragsvergütung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zu VOB/B-Nachträgen</li>
</ul>
<p><strong>Die Nachtragsvorschriften im BGB für ab dem 01.01.2018 abgeschlossene Bauverträge</strong></p>
<ul>
<li>Das "Änderungsbegehren" des AG/Verpflichtung des AN zur Erstellung eines Nachtragsangebotes (§ 650b BGB)</li>
<li>Herbeiführung des Einvernehmens über die Änderung und die Vergütungsanpassung</li>
<li>Anderenfalls: Anordnungsrecht erst nach 30 Tagen</li>
<li>Vergütungsanpassung nach § 650c BGB entweder nach tatsächlich erforderlichen Kosten oder einer hinterlegten Auftragskalkulation</li>
<li>Die 80 %-Regelung in § 650c Abs. 3 BGB</li>
<li>Das einstweilige Verfügungsverfahren nach § 650d BGB</li>
</ul>
<p><strong>Bedeutung der BGB Nachtragsvorschriften für VOB/B-Bauverträge / Wann gelten welche Regelungen?</strong></p>
<p><strong>Preisanpassung bei Mengenabweichungen ohne auftraggeberseitige Anordnung</strong></p>
<ul>
<li>Nach § 2 Abs. 3 beim Einheitspreisvertrag</li>
<li>Die Grundsatzentscheidung des BGH vom 08.08.2019</li>
<li>Mengenermittlungsrisiko beim Pauschalvertrag nach § 2 Abs. 7 VOB/B</li>
</ul>
<p><strong>Teil 2: Gestörte Bauabläufe</strong></p>
<p><strong>Verzug und Behinderung/Begriffsdefinitionen/Fallkonstellationen · Voraussetzungen für den Verzug des Auftragnehmers</strong></p>
<ul>
<li>Ansprüche des Auftraggebers bei Verzug Behinderungen und unterlassene Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers</li>
<li>Hauptursachen für Behinderungen</li>
<li>Unterscheidung zwischen "verlangsamten" Bauabläufen (schleichende Behinderung) und Unterbrechungen</li>
</ul>
<p><strong>Ansprüche des Auftragnehmers bei Behinderungen</strong></p>
<ul>
<li>Anspruch auf Ausführungsfristverlängerung (§ 6 Abs. 2 VOB/B)</li>
<li>Entschädigungsanspruch (§ 642 BGB) oder Schadensersatzanspruch (§ 6 Abs. 6 VOB/B) nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH</li>
</ul>
<p><strong>Dokumentationspflichten des Auftragnehmers bei Behinderungen</strong></p>
<ul>
<li>Inhaltliche und formelle Voraussetzungen der Behinderungsanzeige nach § 6 Abs. 1 VOB/B</li>
<li>Bauablaufbezogene Darstellung der Behinderung und ihrer Auswirkungen durch zeitnahe und aussagekräftige Bautagesberichte</li>
</ul>
<p><strong>Höhere Gewalt und unabwendbare Umstände </strong></p>
<ul>
<li>Fallkonstellationen/Ansprüche der Parteien/Dokumentationspflichten</li>
<li>Normales Wetter oder "statistische Ausreißer" nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B</li>
</ul>
<p><strong>Lieferengpässe und Materialpreiserhöhungen aufgrund des Ukraine-Kriegs</strong></p>
<p>Die wichtigsten Themen am Bau sind gleichzeitig die schwierigsten. Deshalb behandeln wir sie in einem Intensivseminar an einem Tag. Im ersten Teil werden die Nachtragsvorschriften der VOB/B und die seit dem 01.01.2018 geltenden BGB-Regelungen zu Nachträgen vorgestellt und herausgearbeitet, welche Bestimmungen im konkreten Einzelfall gelten. Ein Schwerpunkt liegt in der Abkehr des BGH von der vorkalkulatorischen Preisfortschreibung durch sein Grundsatzurteil aus dem Jahr 2019 zu Mehrmengen nach § 2 Abs. 3 VOB/Bund die nachfolgende Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zu VOB/B-Verträgen.</p>
<p> </p>
<p>Im zweiten Seminarteil geht es um die Ansprüche der Vertragsparteien bei verzögerter Leistungserbringung durch den Auftragnehmer einerseits sowie um Behinderungen durch den Auftraggeber andererseits. Der Schwerpunkt liegt auf den Dokumentationspflichten des Auftragnehmers (Behinderungsanzeige sowie aussagekräftige Bautagesberichte) und der aktuellen Rechtsprechung des BGH zum Entschädigungsanspruch nach § 642 BGB. Am Ende des Seminars behandeln wir das Thema Lieferengpässe und Materialpreiserhöhungen aufgrund des Ukraine-Kriegs.</p>
<p> </p>
<p>Das Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmer in kompakter Form auf den aktuellen Wissensstand zu bringen und ihnen praxisrelevante Hinweise für den richtigen Schriftverkehr und die zeitnahe Dokumentation der Geschehnisse auf der Baustelle zu geben.</p>
Nov
08
8090
<p><strong>Strukturierter Überblick über die aktuell gültigen Vorschriften</strong></p>
<p><strong>Mineralische Abfälle</strong></p>
<ul>
<li>Relevante Reglungen und zu berücksichtigende, aktuelle, abfallrechtliche Bestimmungen</li>
<li>Querverbindungen</li>
<li>Haftungsrisiken</li>
<li>Chancen für den Abfallerzeuger</li>
</ul>
<p>Bundestag und Bundesrat haben die sogenannte <strong>Mantelverordnung</strong> (Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung des Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung) verabschiedet, welche am 01. August 2023 in Kraft getreten ist.</p>
<p>Die <strong>Ersatzbaustoffverordnung (EBV)</strong> enthält erstmalig bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Anforderungen an die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe. Darunter fallen auch Recycling-Baustoffe aus Bau- und Abbruchabfällen, Bodenaushub, Baggergut, Gleisschotter u.s.w. Sie gibt zum einen für die jeweiligen Ersatzbaustoffe beziehungsweise für deren Materialklassen Grenzwerte in Bezug auf bestimmte Schadstoffe vor, deren Einhaltung durch den Hersteller im Rahmen einer Güteüberwachung zu gewährleisten ist. Zum anderen sieht sie an diese Materialklassen angepasste Einbauweisen vor, die vom Verwender beim Einbau in das technische Bauwerk entsprechend den örtlichen Gegebenheiten zu beachten sind.</p>
<p>Mit der Neufassung der <strong>Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)</strong> soll die seit dem Jahr 1999 im Wesentlichen unveränderte Verordnung an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und die im Vollzug gewonnenen Erfahrungen angepasst werden. Darüber hinaus wird ihr Regelungsbereich auf das Auf- oder Einbringen von Materialien unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht ausgedehnt. Damit werden die Anforderungen an die Verwertung von Materialien in Verfüllungen von Abgrabungen und Tagebauen erstmalig bundeseinheitlich und rechtsverbindlich festgelegt.</p>
<p>Die <strong>Deponieverordnung (DepV)</strong> wird dahingehend ergänzt, dass bestimmte nach Ersatzbaustoffverordnung güteüberwachte Ersatzbaustoffe ohne zusätzliche Untersuchungen deponiert werden dürfen.</p>
<p>Die <strong>Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)</strong> enthält lediglich eine Folgeänderung aufgrund der neu eingeführten Ersatzbaustoffverordnung. Die Vorgaben und Verpflichtungen der GewAbfV gelten damit ebenso für Ersatzbaustoffe als auch für Gemische aus Ersatzbaustoffen und natürlichen Baustoffen. Das Seminar richtet sich insbesondere an alle im Erd- und Tiefbau tätigen Bauherren, Planer, Bauüberwacher und verantwortlichen Mitarbeiter aus ausführenden Unternehmen sowie der Tiefbauämter bzw. Behörden.</p>
Nov
13
8640
<p><strong>Abrechnung</strong></p>
<ul>
<li>Abschlags- und Schlussrechnung</li>
<li>Fälligkeit und Verzug</li>
</ul>
<p><strong>Nachtragswesen im BGB- und VOB-Vertrag</strong></p>
<ul>
<li>Mehr- und Mindermengen</li>
<li>geänderte und zusätzliche Leistungen</li>
</ul>
<p> </p>
<p><strong>Hinweis: </strong>Sollte Ihnen ein Termin ungelegen sein, können Sie die Aufzeichnung des Moduls in einem begrenzten Zeitfenster auch zu einem späteren Zeitpunkt anschauen.</p>
<p>Kenntnisse im Baurecht sind eine Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Abwicklung von Bauverträgen. Oft wird dessen Bedeutung erst an leidvollen Erfahrungen in der Praxis erkannt. Dabei können bereits Grundkenntnisse helfen, grobe Fehler zu vermeiden. Zudem ist ein Überblick über die zahlreichen, rechtlich relevanten Vorschriften und Regelwerke und deren Zusammenwirken hilfreich, um Sachverhalte richtig einordnen und Abhängigkeiten und deren Konsequenzen beurteilen zu können.</p>
<p> </p>
<p>Die Online-Seminarreihe <a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/basiswissen-baurecht-online-seminarreihe-8638">"Basiswissen Baurecht"</a> widmet sich diesem Anliegen und möchte einen Überblick über das Baurecht, die Vertragsgestaltung und die vertragskonforme Abwicklung von Bauvorhaben geben. Dabei werden Fragen der Geltendmachung von Ansprüchen in Form von Nachträgen durch geänderte und zusätzliche Leistungen ebenso behandelt wie durch Leistungsänderungen. Zudem widmet sich der Lehrgang der Abnahme, Abrechnung und Gewährleistung von Bauvorhaben und dem Thema Mängel.</p>
<p> </p>
<p>Die Teilnehmer erlangen ein Grundverständnis für Formerfordernisse und die rechtskonforme Gestaltung von Schriftverkehr und in kompakter Weise einen Überblick über alle wesentlichen baurechtlichen Ansätze zur vertragskonformen Abwicklung von Bauvorhaben.</p>
<p> </p>
<p>Damit wendet sich der Lehrgang sowohl an jene, die Bauleitungsaufgaben in einem ausführenden Bauunternehmen oder Bauhandwerksbetrieb wahrnehmen wollen als auch an jene, die als Bauüberwacher für Ingenieurbüros und Bauherren tätig sind und Grundlagenwissen im Baurecht erwerben möchten.</p>
<p> </p>
<p>Das Modul 2 widmet sich den Themen "Abrechnung und Nachtragsmanagement".</p>
Nov
14
8075
<p>Es besteht die Möglichkeit, Erfahrungen, Erfolge und Schwierigkeiten auszutauschen und zusammenzutragen, auf die die Dozenten begleitend zu ihren Vorträgen eingehen können. Die seit Beginn des letzten Jahres laufenden Messungen und evtl. bereits vorliegende Messergebnisse in Zusammenhang mit dem Vollzug des Strahlenschutzgesetzes werden dargestellt. Der „Radonschutz im Blickpunkt der Arbeit des Sachverständigen“ wird ebenso, bezüglich auf die Radiologischen Messungen, Messtechnik und Messdurchführungen, betrachtet. Informationen zur neuen Vorschrift DIN und deren Bearbeitungs-bzw. Umsetzungsstand ergänzen dies.<br />
Abgerundet wird die Veranstaltung mit gesammelten Erfahrungen beim “Radonschutz in sächsischen Kommunen“, die mit Hinweisen zum nachhaltigen Radonschutz gekoppelt werden – auch vor dem Hintergrund der Energieeffizienz und steigender Energiepreise.</p>
<p>Vorträge:</p>
<ul>
<li>Radonschutz im Blickpunkt der Arbeit des Sachverständigen für Radiologische Messungen, Messtechnik und Messdurchführungen</li>
<li>Radonschutz in sächsischen Kommunen-praktische Hinweise für einen nachhaltigen Radonschutz</li>
<li>Radonsicheres Bauen – Notwendigkeiten und gewonnene Erkenntnisse. Neue Erkenntnisse in der Umsetzung – besondere Berücksichtigung Energieeffizienz und Nachhaltigkeit</li>
</ul>
<p>Seit 2014 wird in Sachsen die Weiterbildung zur Radonfachperson in enger Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, der Bauindustrie und dem KORA e.V. durchgeführt.</p>
<p>Über 200 Absolventen sind seitdem erfolgreich in der Analyse, Messung, Zielberatung, Erarbeitung von Lösungsvorschlägen aber auch in der begleitenden Umsetzungs- und Wirkungskontrolle tätig. Dabei zählen sie private, wie auch öffentliche Bauherren und mit der Ausweisung der Radonvorsorgegebiete, zunehmend auch Arbeitgeber zu ihren Kunden. Für nicht wenige Absolventen ist seit ihrer Weiterbildung geraume Zeit vergangen, in der sich auf diesem Spezialgebiet relevante Veränderungen und Entwicklungen ergaben – sich aber auch ein Erfahrungsschatz ansammelte.</p>
<p>Die Bauakademie Sachsen veranstaltet nun erstmalig eine Auffrischung bzw. Weiterbildung der Radonfachperson, mit dem Ziel, dass</p>
<ul>
<li>ein Erfahrungsaustausch der RFP erfolgen kann,</li>
<li>behördlicherseits über Erfahrungen und Ergebnisse des Gesetzesvollzuges informiert wird,</li>
<li>aktuelle Richtlinien, Vorschriften, Leitfäden und Entwicklungen in ihrer praktischen Anwendung aufgezeigt werden können.</li>
</ul>
Nov
14
8161
<ul>
<li>korrektes Führen des Bautagebuches während der Bauzeit</li>
<li>richtiges Umsetzen des Leistungsverzeichnisses und deren Dokumentation</li>
<li>Behinderungen, Bedenken, Verzögerungen</li>
<li>zusätzliche und geänderte Leistungen, Nachträge</li>
<li>die digitale Führung des Bautagebuchs</li>
<li>praktische Beispiele, Fragen und Diskussion<strong> </strong></li>
</ul>
<p>Bauleiter und Poliere sind für eine qualitäts- und termingerechte Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle verantwortlich. Gleichzeitig darf der wirtschaftliche Aspekt nich aus den Augen verloren werden. Die große Anzahl der zu koordinierenden Gewerke und der stetig wachsende Druck, die enge Terminplanung zur Fertigstellung einzuhalten, zwingen die Steuerung der Vorgänge effizient zu bearbeiten, zu organisieren und zu kontrollieren. „An den richtigen Stellen im Bautagebuch das Richtige eintragen“. Es soll aufgezeigt werden wie wichtig und im Endeffekt kostensparend eine gute Dokumentation ist, auch unter dem Aspekt während der laufenden Bauzeit entscheidende Dokumente für eine eventuelle Nachtragsforderung vorlegen zu können. Ziel ist es ebenfalls, den Seminarteilnehmern die Notwendigkeit der baubegleitenden Kontrolle darzustellen und somit die Abweichungen vom Bau-Soll zum Bau-Ist festzustellen.</p>
Nov
15
8496
<p><strong>Teil 1: Bauvorbereitung</strong></p>
<ul>
<li>Welches sind die grundlegenden Pflichten des Bauleiters?</li>
<li>Welche Vollmacht hat der Bauleiter?</li>
<li>Ist der „verantwortliche Bauleiter i.S.d. LBO“ eine lohnende Aufgabe?</li>
<li>In welcher Beziehung steht der Bauleiter zum Architekten?</li>
</ul>
<p><strong>Teil 2: Bauablauf</strong></p>
<ul>
<li>Intensität der Bauleitung – wie oft muss der Bauleiter auf der Baustelle sein?</li>
<li>Koordination der Nachunternehmer</li>
<li>Juristische Bedeutung von Vertragsterminen – wann ist der Unternehmer in Verzug?</li>
<li>Bautagebuch und andere Dokumentationspflichten</li>
<li>Baurundgänge, Zustandfeststellungen, Baubesprechungen, Jourfix</li>
<li>Was sind die anerkannten Regeln der Technik? Was ist die gewerbliche Verkehrssitte?</li>
<li>Übersicht über die VOB/C (ATV´s)</li>
<li>Qualitätssicherung auf der Baustelle</li>
<li>Umgang mit Bedenken- und Behinderungsmeldungen</li>
<li>Leistungsverweigerungsrechte des AG (Werklohnzahlung) und AN (Leistungserstellung)</li>
<li>Ersatzmaßnahmen wegen mangelhafter Leistung oder Terminüberschreitung</li>
<li>Mustererstellung und Bemusterung</li>
</ul>
<p><strong>Teil 3: Abrechnung, Abnahme und Gewährleistung</strong></p>
<ul>
<li>Nachtragsprüfung und Verhandlungen bei Nachtragsbegehren
<ul>
<li>Was ist die Urkalkulation? Hat der Bauherr ein Recht zur Einsichtnahme?</li>
<li>Was ist ein marktüblicher Preis?</li>
<li>Wer hat die Änderung der Leistung zu beschreiben?</li>
<li>Fehlerhafte Nachtragsprüfung durch den Architekten – hat der Auftraggeber einen Schadensersatzanspruch?</li>
</ul>
</li>
<li>Abnahme- und Mängelmanagement (Qualitätssicherung)
<ul>
<li>Wie wird eine Mängelanzeige rechtssicher formuliert?</li>
<li>Wie viele Nachfristen sind zu setzen?</li>
<li>Gibt es einen Unterschied zwischen der Mängelanzeige vor und nach der Abnahme?</li>
<li>Was ist die Ersatzvornahme? Was ist die Selbstvornahme?</li>
<li>Kann der Auftraggeber ohne weiteres eine Selbstvornahme durchführen?</li>
<li>Welche verschiedenen Arten der Abnahme gibt es?</li>
<li>Was bedeutet förmliche Abnahme?</li>
<li>Fertigstellungsmeldungen durch den Unternehmer</li>
</ul>
</li>
<li>Abrechnung beim Bauvertrag
<ul>
<li>In welchem zeitlichen Rahmen kann der Unternehmer Abschlagsrechnungen stellen?</li>
<li>Wann ist eine Rechnung nicht prüfbar?</li>
<li>Welche Prüfzeiten gibt es für Abschlags- und Schlussrechnungen nach VOB/B und BGB?</li>
<li>Was passiert, wenn die Rechnung mit Skonto belegt ist?</li>
<li>Bis wann kann der Auftraggeber zuviel gezahlten Werklohn beim Unternehmer zurückfordern?</li>
<li>Wie lange muss der Auftraggeber auf die Schlussrechnung warten?</li>
<li>Kann der Unternehmer nach der Schlussrechnungsstellung noch „Nachträge“ geltend machen?</li>
<li>Was ist die Schlusszahlungsmitteilung?</li>
</ul>
</li>
</ul>
<p>Vor allem bauleitungsunerfahrene Ingenieure tun sich schwer mit vielen Formvorschriften und Regularien die bei der Realisierung eines Bauvorhabens einzuhalten sind.</p>
<p> </p>
<p>Baustelleneinrichtung, Pflasterprotokolle, Sicherung von Nachbargrundstücken, Einholung von Ausnahmegenehmigungen, Sichtung und Abforderung maßgebender Pläne und Unterlagen, Mängel- und Abnahmemanagement, Nachtragsstellung und -verfolgung, Terminkontrolle, Abrechnung sowie der Umgang mit Gewährleistungssachverhalten sind nur einige der anspruchsvollen Aufgaben die der Bauleiter „vor Ort“ selbstverständlich zu erledigen hat.</p>
<p> </p>
<p>Dem Seminarteilnehmer wird durch das systematische Beantworten grundlegender Fragen praxisnahes und sofort einsetzbares Wissen an die Hand gegeben.</p>
Nov
16
8078
<ul>
<li>Grundlagen der Gestaltung und Planungshinweise </li>
<li>Sanierung von Parkhäusern und Tiefgaragen am konkreten Beispiel</li>
<li>Feststellen des Bauzustandes (IST-Zustand)</li>
<li>Erstellen des Instandsetzungskonzeptes </li>
<li>Überwachung und Ausführung unter besonderer Beachtung von Fugenausbildung, Rissbildung und Oberflächenschutzsystemen</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Parkhäuser und Tiefgaragen unterliegen einer ständigen hohen Belastung durch Witterung, Verkehrslasten und chemische Angriffe. Trotz einer intensiven Wartung lässt sich eine Sanierung jedoch nicht immer vermeiden.</p>
<p style="text-align: justify;">Im Seminar wird an konkreten Beispielen der Weg einer fachgerechten Sanierung von der Bauzustandsanalyse über das Instandsetzungskonzept bis zur Ausführung und Überwachung dargestellt. Dabei wird besonders auf Fehler eingegangen bzw. Handlungsorientierungen vermittelt.</p>
Nov
16
8390
<ul>
<li>Grundlagen des Straßen- und Verkehrsrechts (Straßenverkehrsordnung)</li>
<li>Zivilrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht</li>
<li>Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21)</li>
<li>zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97) Teil A, B, C, D</li>
<li>ASR A5.2</li>
<li>Anordnung durch die Behörde (verkehrsrechtliche Anordnung)</li>
<li>Einsatz von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (Einrichten einer Arbeitsstelle im Straßenraum, Inhalt eines Verkehrszeichenplanes, Einsatz von Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierung, bauliche Leitelemente)</li>
<li>Abnahme der Arbeitsstelle, Kontrolle und Wartung der Arbeitsstelle von kürzerer und längerer Dauer</li>
<li>Arbeitssicherheit, Umweltschutz</li>
</ul>
<p>Das Seminar vermittelt die notwendige Sachkunde zu den Forderungen der Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) und den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-St. 97).<br />
<br />
„Der Nachweis für die Eignung und Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen sind bei Angebotsabgabe nachzuweisen.“ (ZTV-St. 97)<br />
<br />
Eintagesseminar: innerörtliche Straßen und Landstraßen (Baustellen von kürzerer und längerer Dauer)</p>
Nov
16
8392
<ul>
<li>Grundlagen des Straßen- und Verkehrsrechts (Straßenverkehrsordnung)</li>
<li>Zivilrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht</li>
<li>Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21)</li>
<li>zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97) Teil A, B, C, D</li>
<li>ASR A5.2</li>
<li>Anordnung durch die Behörde (verkehrsrechtliche Anordnung)</li>
<li>Einsatz von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (Einrichten einer Arbeitsstelle im Straßenraum, Inhalt eines Verkehrszeichenplanes, Einsatz von Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierung, bauliche Leitelemente)</li>
<li>Abnahme der Arbeitsstelle, Kontrolle und Wartung der Arbeitsstelle von kürzerer und längerer Dauer </li>
<li>Arbeitssicherheit, Umweltschutz</li>
</ul>
<p>Das Seminar vermittelt die notwendige Sachkunde zu den Forderungen der Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) und den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97).</p>
<p>Der Nachweis für die Eignung und Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen ist bei Angebotsabgabe nachzuweisen.</p>
<p>Zweitagesseminar: alle Arten von Straßen inklusive Autobahnen, Nachtbaustellen (Arbeiten von kürzerer und längerer Dauer)</p>
Nov
16
8482
<p><strong>Der Nachunternehmervertrag</strong></p>
<ul>
<li>Risikoanalyse des Hauptvertrages als Grundlage für den NU-Vertrag</li>
<li>Wahlrecht: BGB oder VOB/B oder Mischform?</li>
<li>Pauschal- oder Einheitspreisvertrag?</li>
<li>Die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen</li>
<li>(rechtssicher oder nach dem Motto „wo kein Kläger,…)</li>
<li>VOB/C, AVB, BVB</li>
<li>Nachtragsmanagement im NU-Vertrag</li>
<li>Fristen und Puffer</li>
<li>Vertragsstrafenregelungen – nicht nur zur Bauzeit</li>
<li>Gewährleistungsmanagement</li>
<li>Sicherheiten</li>
<li>Vertragsschluss</li>
<li>Zahlungsregeln – Durchgriffsfälligkeit beachten!</li>
<li>Abnahmeregeln</li>
</ul>
<p><strong>Der Lieferantenvertrag</strong></p>
<ul>
<li>AGB des Lieferanten, eigene oder keine?</li>
<li>Force Majeure-Klauseln – Höhere Gewalt – aktueller denn je</li>
<li>Achtung bei „freibleibendem Angebot“</li>
<li>Prüfpflicht gem. § 377 HGB</li>
<li>Zahlungsregeln</li>
<li>Mangelrechte des Bestellers</li>
<li>Gewährleistungsfrist bei Liefergut für Bauwerke</li>
</ul>
<p>Rechtssicherer Umgang mit Nachunternehmer- und Lieferantenverträgen, von der Verhandlung bis zum Ablauf der Gewährleistung. Die Teilnehmer beherrschen am Ende des Seminars die Risiken der Vertragskette AG – AN – NU und Lieferant und meistern die Probleme, die bei Abweichungen oder Störungen in dem jeweiligen Vertragsverhältnis auftreten. Dieses Wissen wird anhand der aktuellen Rechtsprechung und den gesetzlichen Vorgaben praxisnah vermittelt, wobei auch bestehende Spielräume zur taktischen und rechtlichen Nutzung angesprochen werden. Daneben werden auch die Besonderheiten bei Lieferantenverträgen, gerade in Bezug auf Lieferschwierigkeiten und „Force-Majeure“-Klauseln beleuchtet.</p>
Nov
21
8031
<ul>
<li>Was ist ein Baumangel?</li>
<li>Welche Ansprüche hat der Auftraggeber bei auftretenden Mängeln vor der Abnahme</li>
<li>Mängelansprüche des Auftraggebers nach der Abnahme (Gewährleistung)</li>
<li>Mängelverfolgung während der Mängelanspruchsfristen (Gewährleistung)</li>
<li>Wann ist ein Mängel kein Gewährleistungsmange oder Gewährleistungsanspruch - was ist durchsetzbar?</li>
<li>Fristen für die Mängelansprüche und ihre Handhabung</li>
</ul>
<p>Oftmals sind der falsche Umgang mit der Bauabnahme, als auch die Durchsetzung von Mängelansprüchen Auslöser für Konflikte, die dann auch in Rechtsstreitigkeiten enden können.</p>
<p>Im Seminar wird diskutiert, wie man die Risiken aus der am Bau üblichen Handhabung erkennen und beeinflussen kann, welche rechtlichen Formalien beachtet werden müssen und wie diese richtig eingesetzt werden können. Weiterhin soll aufgezeigt werden, wie die rechtlichen Möglichkeiten in die Praxis umgesetzt werden können.</p>
Nov
27
8011
<p><strong>Änderungen in der Sozialversicherung inkl. der neuen Beiträge und Bemessungsgrenzen</strong></p>
<ul>
<li>Änderungen in der Krankenversicherung</li>
<li>Änderung in der Pflegeversicherung</li>
<li>Arbeitslosenversicherung</li>
<li>Rentenversicherung</li>
<li>Mini- und Midijobber Regelungen</li>
<li>Elektronische Krankmeldung (eAU-Verfahren)</li>
</ul>
<p><strong>Tarifliche Änderungen</strong></p>
<ul>
<li>Lohn- und Gehaltstarife West/Ost</li>
<li>Wegezeitvergütung</li>
<li>Änderungen zum gesetzlichen Mindestlohn</li>
<li>Änderungen zum tariflichen Mindestlohn</li>
<li>Neuerungen zur Mindesturlaubsvergütung bei Kurzarbeit und Saisonkurzarbeit</li>
<li>Soka-Beiträge</li>
</ul>
<p><strong>Änderungen im Steuerrecht</strong></p>
<ul>
<li>geänderte Freibeträge für Sachbezüge</li>
<li>Steuerentlastungsgesetz</li>
<li>Energiepreispauschale</li>
</ul>
<p><strong>13. Monatseinkommen</strong></p>
<p><strong>Jahreswechsel</strong></p>
<ul>
<li>Lohnsteuerjahresausgleich</li>
<li>Auswertungen zum Jahresende (Lohnartenstatistik auf Jahresbasis/Lohnjournale/Resturlaubslisten usw.)</li>
</ul>
<p><strong>Saison-KuG</strong></p>
<ul>
<li>Anzeige S-KuG</li>
<li>Abrechnung S-KuG (Besonderheiten mit und ohne AZ-Konto/mit und ohne 24. u. 31.12./Verzugslohn/Krankheit vor und nach Eintritt S-KuG/Urlaubsgewährung Dezember)</li>
<li>ergänzende Leistungen</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis: Die Seminarinhalte werden laufend nach gesetzlichen und tariflichen Entwicklungen auf unserer Internetseite aktualisiert.</strong></p>
<p>Dieses Fachseminar bringt Sie auf den aktuellsten Stand zu den Neuerungen in der Baulohnabrechnung, wie zum Beispiel Änderungen in der Beitragsabrechnung, Krankenversicherung, bei witterungsbedingten Ausfällen oder tariflichen Änderungen. Die am Jahresende anstehenden Aufgaben und Arbeiten werden anhand praktischer Beispiele dargestellt und Lösungen dafür aufgezeigt.</p>
<p> </p>
<p>Das Fachseminar wendet sich an alle Anwender der Lohn- und Gehaltsabrechnung, die sich mit aktuellen Änderungen im Baulohn vertraut machen möchten – ganz unabhängig von den jeweils eingesetzten Programmen zur Lohnabrechnung.</p>
Nov
27
8641
<p><strong>Bedenkenanmeldung</strong></p>
<ul>
<li>Inhalt</li>
<li>Formerfordernis</li>
<li>Fristen</li>
<li>Auswirkungen</li>
</ul>
<p><strong>Abnahme</strong></p>
<ul>
<li>Voraussetzungen für die Abnahme</li>
<li>Teilabnahme</li>
<li>technische Abnahme</li>
<li>Gesamtabnahme</li>
<li>Abnahmearten</li>
<li>Verweigerung der Abnahme
<ul>
<li>Konsequenzen</li>
</ul>
</li>
</ul>
<p><strong>Mängel</strong></p>
<ul>
<li>Definition Mangel</li>
<li>Mängelrechte vor und nach der Abnahme</li>
<li>Laut VOB/B und BGB</li>
<li>Mangelanzeige</li>
</ul>
<p><strong>Gewährleistung</strong></p>
<ul>
<li>Fristen/Dauer</li>
<li>Einbehalte/Sicherheitsleistungen</li>
<li>Beweislast</li>
</ul>
<p> </p>
<p><strong>Hinweis: </strong>Sollte Ihnen ein Termin ungelegen sein, können Sie die Aufzeichnung des Moduls in einem begrenzten Zeitfenster auch zu einem späteren Zeitpunkt anschauen.</p>
<p>Kenntnisse im Baurecht sind eine Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Abwicklung von Bauverträgen. Oft wird dessen Bedeutung erst an leidvollen Erfahrungen in der Praxis erkannt. Dabei können bereits Grundkenntnisse helfen, grobe Fehler zu vermeiden. Zudem ist ein Überblick über die zahlreichen, rechtlich relevanten Vorschriften und Regelwerke und deren Zusammenwirken hilfreich, um Sachverhalte richtig einordnen und Abhängigkeiten und deren Konsequenzen beurteilen zu können.</p>
<p> </p>
<p>Die Online-Seminarreihe <a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/basiswissen-baurecht-online-seminarreihe-8638">"Basiswissen Baurecht"</a> widmet sich diesem Anliegen und möchte einen Überblick über das Baurecht, die Vertragsgestaltung und die vertragskonforme Abwicklung von Bauvorhaben geben. Dabei werden Fragen der Geltendmachung von Ansprüchen in Form von Nachträgen durch geänderte und zusätzliche Leistungen ebenso behandelt wie durch Leistungsänderungen. Zudem widmet sich der Lehrgang der Abnahme, Abrechnung und Gewährleistung von Bauvorhaben und dem Thema Mängel.</p>
<p> </p>
<p>Die Teilnehmer erlangen ein Grundverständnis für Formerfordernisse und die rechtskonforme Gestaltung von Schriftverkehr und in kompakter Weise einen Überblick über alle wesentlichen baurechtlichen Ansätze zur vertragskonformen Abwicklung von Bauvorhaben.</p>
<p> </p>
<p>Damit wendet sich der Lehrgang sowohl an jene, die Bauleitungsaufgaben in einem ausführenden Bauunternehmen oder Bauhandwerksbetrieb wahrnehmen wollen als auch an jene, die als Bauüberwacher für Ingenieurbüros und Bauherren tätig sind und Grundlagenwissen im Baurecht erwerben möchten.</p>
<p> </p>
<p>Das Modul 3 widmet sich den Themen "Bedenkenanmeldung, Abnahme, Mängel und Gewährleistung".</p>
Nov
29
8076
<ul>
<li>Radon – stoffliche Besonderheiten</li>
<li>bisherige Regelungen, Neuerungen in der Richtlinie 2013/59/EURATOM</li>
<li>gesundheitliche Gefährdungen</li>
<li>Umgang mit Radon</li>
<li>Messmethoden</li>
<li>bauliche Schutzmaßnahmen im Neubau</li>
<li>Schutzmaßnahmen in bestehenden Gebäuden</li>
</ul>
<p>Die Richtlinie 2013/59/EURATOM des Rates vom 05.12.2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen wird 2018 in nationales Recht umgesetzt. Somit wird erstmalig im nationalen Strahlenschutzrecht der Schutz der Gebäudenutzer vor Radon in Gebäuden verankert werden – Radonkonzentrationen in bestehenden Gebäuden sollen vermindert und neue Gebäude so errichtet werden, dass ein Radonzutritt mit baulichen Maßnahmen verhindert wird. Die gesamte Wertschöpfungskette Bau ist von der EURATOM-Richtlinie vielfältig betroffen. Daher müssen Wirtschaft, Wissenschaft und Investoren die neue Radonrichtlinie beachten. Von sehr großer Bedeutung wird die Vereinbarkeit von korrektiven Maßnahmen im Radonschutz und energetischer Sanierung sein. Ein kohärentes, vorausschauendes und abgestimmtes Vorgehen muss sichergestellt sein, damit nicht nach dem 06.02.2018, wenn die Umsetzung in nationales Recht erfolgt sein muss, erneute Sanierungsmaßnahmen erforderlich werden.</p>
<p>Nach einer kurzen Erläuterung der Gefahr des Radongases in Gebäuden und deren Folgen für den Menschen werden bauliche Möglichkeiten für die Bauwirtschaft aufgezeigt. Die praktischen Beispiele reichen vom präventivem Charakter im Neubau bis zu konkreten Sanierungsmaßnahmen im Altbau. Für Planer und ausführende Unternehmen sind sie somit gleichermaßen informativ anzusehen. Im Seminar werden praktische Lösungsansätze zur Einhaltung der neuen Radon-Richtwerte aufgezeigt und erfolgreiche Reduzierungsmaßnahmen der Radonkonzentration zur Vermeidung von gesundheitlichen Schäden bei Personen vorgestellt.</p>
Dez
06
8492
<ul>
<li>Mauerwerksrisse</li>
<li>Einführung</li>
<li>Definition „Gebrauchstauglichkeit“</li>
<li>der gebrauchsübliche Betrachtungsabstand</li>
<li>Rissfälle</li>
<li>Rissbeobachtung, Instandsetzung</li>
<li>Instandsetzung von Putzrissen</li>
<li>Ausführungsmängel</li>
<li>Mauerwerk allgemein</li>
<li>Sichtmauerwerk</li>
<li>zweischaliges Mauerwerk</li>
<li>Außenputz</li>
</ul>
<p>Die häufigste Ursache für Risse im Mauerwerk sind Formänderungen, die nicht oder nur ungenügend berücksichtigt wurden. Risse gefährden im Mauerwerksbau nur äußerst selten die Standsicherheit. Sie können jedoch die Gebrauchstauglichkeit und die Ästhetik erheblich beeinträchtigen. Die Ursachen für Riss-Schäden sind in der Regel nicht in der Qualität der Baustoffe zu suchen. Oft sind es Planungs- und Ausführungsfehler, durch die eine Rissbildung zu begründen ist.</p>
<p>Das Seminar wendet sich insbesondere an Bauleiter und Bauüberwacher aus Bauunternehmen und Ingenieurbüros und vermittelt einen Überblick über Ursachen, Möglichkeiten der Bewertung und Beurteilung sowie der Sanierung und der Vermeidung von Rissen im Mauerwerk und Putz.</p>
Dez
12
8035
<p><strong>Grundlagen und Erfolgsfaktoren</strong></p>
<ul>
<li>Erfolgsfaktoren erfolgreicher Führung - Positive Leadership</li>
<li>Hilfreiche Grundhaltung</li>
<li>Die Rolle von Kommunikation in der Leitungsrolle</li>
<li>Vielfalt der Gesprächsanlässe von Führungskräften</li>
<li>Kommunikationstechniken</li>
</ul>
<p><strong>Kommunikationsmodell</strong></p>
<ul>
<li>Wertschätzende Kommunikation - wie geht das? </li>
<li>Der Ton macht die Musik - Das richtige "Wording" finden</li>
</ul>
<p><strong>Gesprächsvorbereitung</strong></p>
<ul>
<li>Bedeutung des Gesprächziels</li>
<li>Welche Informationen benötige ich?</li>
<li>Wahl von Termin und Ort</li>
</ul>
<p><strong>Gesprächsverlauf</strong></p>
<ul>
<li>Das Gespräch optimal strukturieren</li>
<li>Einleitung: Wie schaffe ich eine positive Atmosphäre?</li>
<li>Hauptteil: Stolperstiene erkennen und umgehen</li>
<li>Ende: Klare Vereinbarungen treffen</li>
</ul>
<p><strong>Gesprächsnachbereitung</strong></p>
<ul>
<li>Bedeutung des Protokolls</li>
<li>Wie kontrolliere ich das Vereinbarte?</li>
</ul>
<p>Gutes Führen ist die Basis für Ihren Erfolg als Führungskraft. Eines der wichtigsten Werkzeuge ist hierbei das Mitarbeitergespräch, denn es ist der Schlüssel zu einer hohen Mitarbeitermotivation.</p>
<p>Das Seminar beschäftigt sich mit den kommunikativen Grundlagen für ein erfolgreiches Gespräch, wie man während eines Gespräches die Steuerung behalten und wie man eine gute Vor- und Nachbereitung gewährleisten kann. Wesentlich beeinflusst werden diese Faktoren durch die Art und Weise, wie die Führungskräfte kommunizieren. Wird in der Kommunikation eine Wertschätzung der Mitarbeiter deutlich, auch und gerade in Kritikgesprächen? Können Konflikte, die nicht immer vermeidbar sind, in einer positiven Atmosphäre konstruktiv ausgetragen werden? In diesem Seminar lernen Führungskräfte, professionell und wertschätzend zu kommunizieren sowie ihre Gesprächsführung konfliktdämpfend zu optimieren. </p>
Dez
13
8032
<ul>
<li>Aufbau, Inhalt und Struktur der Betonnormen DIN EN 1992, DIN EN 206-1/DIN 1045-2 und DIN EN 13670/DIN 1045-2</li>
<li>Betonausgangsstoffe</li>
<li>Herstellen, Transportieren, Fördern und Verarbeiten des Betons</li>
<li>Bestellen und Abnahme von Transportbeton</li>
<li>Schalen und Bewehren</li>
<li>Nachbehandeln</li>
<li>Einflüsse auf die Dauerhaftigkeit</li>
<li>Betonprüfung und Überwachung</li>
<li>Schadensbilder und ihre Vermeidung</li>
<li>neue Entwicklungen bei Betonen</li>
<li>wasserundurchlässiger Beton</li>
<li>Sichtbeton</li>
<li>hochfeste Betone</li>
<li>selbstverdichtender Beton</li>
<li>Faserbetone</li>
</ul>
<p>Die Regelwerke im Betonbau (DIN EN 1992, EN 206-1/DIN 1045-2 und DIN EN 13670/DIN 1045-3) entwickeln sich ständig weiter und erfordern eine hohe Qualifikation der Beschäftigten auf Betonbaustellen. Der Lehrgang zeigt praxisbezogen die notwendigen Maßnahmen zur fachgerechten Arbeit mit Beton und hilft, Mängel zu vermeiden.</p>
<p>Gemäß DIN 1045-2:2008, Abschnitt 9.6.1 müssen Führungskräfte und maßgebliches Fachpersonal für Betonherstellung, -transport und Produktionskontrolle in Abständen von höchstens drei Jahren eine Schulung auf dem Gebiet des Betonbaus nachweisen. Gemäß DIN 1045- 3:2008, Anhang B. 1 müssen auch Fachkräfte für den Einbau von Beton der Überwachungsklassen 2 und 3 in Abständen von höchstens drei Jahren eine Schulung auf dem Gebiet des Betonbaus nachweisen.</p>
<p><strong>Die Teilnehmer erhalten einen Schulungsnachweis (ÜK2 / ÜK3).</strong></p>
Dez
19
8039
<ul>
<li>Grundlagen des Straßen- und Verkehrsrechts (Straßenverkehrsordnung)</li>
<li>Zivilrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht</li>
<li>Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21)</li>
<li>zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97) Teil A, B, C, D</li>
<li>ASR A5.2</li>
<li>Anordnung durch die Behörde (verkehrsrechtliche Anordnung)</li>
<li>Einsatz von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (Einrichten einer Arbeitsstelle im Straßenraum, Inhalt eines Verkehrszeichenplanes, Einsatz von Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierung, bauliche Leitelemente)</li>
<li>Abnahme der Arbeitsstelle, Kontrolle und Wartung der Arbeitsstelle von kürzerer und längerer Dauer</li>
<li>Arbeitssicherheit, Umweltschutz</li>
</ul>
<p>Das Seminar vermittelt die notwendige Sachkunde zu den Forderungen der Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) und den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-St. 97).<br />
<br />
„Der Nachweis für die Eignung und Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen sind bei Angebotsabgabe nachzuweisen.“ (ZTV-St. 97)<br />
<br />
Eintagesseminar: innerörtliche Straßen und Landstraßen (Baustellen von kürzerer und längerer Dauer)</p>
Jan
08
8020
<p><strong>Privates Baurecht</strong></p>
<ul>
<li>Beteiligte am Bauvorhaben</li>
<li>BGB-Vertrag, VOB-Vertrag</li>
<li>Einheitspreisvertrag, Pauschalvertrag</li>
<li>allgemeine Geschäftsbedingungen</li>
<li>Vertretung im Bauvertrag</li>
<li>Vertragspflichten der Baubeteiligten</li>
<li>Kündigungsmöglichkeiten des Auftraggebers und Auftragnehmers</li>
</ul>
<p><strong>Vergütung</strong></p>
<ul>
<li>Abschlags- und Schlussrechnung</li>
<li>Prüfbarkeit der Rechnung</li>
<li>Fälligkeit und Verzug des Werklohns</li>
<li>Rechnungserstellung durch den Auftraggeber</li>
<li>Sicherung der Werklohnforderung</li>
<li>Abrechnung bei Kündigung</li>
<li>Vertragsstrafenregelungen</li>
<li>Vergütung von Stundenlohnarbeiten</li>
</ul>
<p><strong>Nachträge</strong></p>
<ul>
<li>Ansprüche bei Mengenmehrung</li>
<li>Ansprüche bei Leistungsänderungen</li>
<li>Ansprüche bei zusätzlichen Leistungen</li>
<li>Ansprüche wegen Behinderung</li>
<li>Schriftformerfordernisse bei Leistungs- und Mengenänderungen sowie Behinderungen</li>
<li>Auftragslose bzw. eigenmächtig erbrachte Leistungen</li>
</ul>
<p><strong>Abnahme und Gewährleistung</strong></p>
<ul>
<li>Begriff und Wesen der Abnahme</li>
<li>Abnahmearten nach BGB und VOB</li>
<li>Mängel und Verjährungsfristen, Hemmung und Unterbrechung der Verjährung</li>
<li>Gewährleistungsrechte und -pflichten</li>
<li>Gewährleistungs- und Vertragserfüllungssicherheit</li>
<li>Bedenkenanmeldung</li>
</ul>
<p><strong>Verfahrensfragen</strong></p>
<ul>
<li>Grundzüge des Zivilprozessrechts</li>
<li>Strategien zur Sicherung und Durchsetzung der Werklohnforderung</li>
<li>Insolvenz und Werklohn</li>
</ul>
<p><strong>Haftung von Bauleitern</strong></p>
<ul>
<li>Bauleiter nach Landesbauordnung</li>
<li>Verkehrssicherungspflichten/Unterhaltspflichten im Baustellenbereich</li>
<li>strafrechtliche Vorschriften</li>
<li>zivilrechtliche Haftung</li>
</ul>
<p><strong>Vergaberecht</strong></p>
<ul>
<li>Vergabe – EU-Recht und nationale Regelungen</li>
<li>Verfahrensarten</li>
<li>typische Fehler bei der Angebotserstellung</li>
<li>Ansprüche bei Vergabefehlern</li>
<li>Landesvergaberecht (insbesondere aktuelles sächsisches Vergaberecht)</li>
</ul>
<p><strong>Arbeitsrecht</strong></p>
<ul>
<li>Tarifverträge der Bauwirtschaft</li>
<li>Arbeitsvertrag – Mindestangaben, Definition des Aufgabengebietes, Direktionsrecht</li>
<li>Besonderheiten bei befristeten Arbeitsverträgen</li>
<li>Arbeitnehmerüberlassung</li>
<li>Sanktionsmaßnahmen des Arbeitgebers – Ermahnung, Abmahnung, Kündigung</li>
<li>Kündigungsschutz</li>
<li>Aufhebungsverträge</li>
<li>Schriftformerfordernisse im Arbeitsrecht</li>
<li>vorzeitige Beendigung von Arbeitsverhältnissen und sozialrechtliche Folgen</li>
</ul>
<p> </p>
<p>Bauleiter stehen einer Vielzahl von rechtlichen Fragen gegenüber. Fokussiert auf die Organisation der Bauabläufe sowie die Kosten-, Termin- und Qualitätskontrolle wird die Bedeutung der rechtlichen Aspekte des Bauens oft erst später erkannt. Möglicherweise sind Kenntnisse im Bauordnungsrecht vorhanden oder Auszüge aus der VOB. Mit den für die Bauleitung relevanten Vorschriften, Gesetzen und Vertragsbedingungen sind insbesondere jene Bauleiter weniger vertraut, die sich in dieses Aufgabengebiet erst einarbeiten und noch keine Erfahrungen in deren Handhabung und Auslegung haben.</p>
<p> </p>
<p>Das Modul "Recht für Bauleiter" möchte in kompakter Form einen Überblick über die zu beachtenden Gesetze, Normen und Vorschriften geben und Sicherheit in deren Handhabung vermitteln. Neben dem Baurecht werden auch das Arbeitsrecht und die Vertragsgestaltung vermittelt. Im Vordergrund stehen dabei die Erfordernisse der Baupraxis. </p>
<p> </p>
<p>Die Teilnehmer werden befähigt die Bauleitung rechtssicher zu gestalten, den Schriftwechsel effektiv zu führen und erlernen den Umgang mit Anzeige- und Hinweispflichten sowohl aus der Perspektive des Auftraggebers als auch des Auftragnehmers. Sie lernen Bauabläufe, Verträge, Probleme mit Mitarbeitern und Weisungspflichten rechtlich einzuordnen, zu beurteilen und wissen, wie sie sich verhalten müssen.</p>
<p> </p>
<p>Teilnehmer, welche das Zertifikat "Zertifizierter Bauleiter" erwerben möchten, müssen die schriftliche Prüfung in diesem Modul ablegen.</p>
Jan
08
8388
<p><strong>Einführung</strong></p>
<ul>
<li>Aktuelles Regelwerk im Straßenbau</li>
<li>Straßenaufbau, Bauweisen und Eigenschaften der Fahrbahnoberfläche</li>
<li>Anforderungen an Unterbau und Untergrund</li>
<li>Dimensionierung von Straßenkonstruktionen (RStO 12)</li>
</ul>
<p><strong>Planung und Ausführung von Asphaltarbeiten</strong></p>
<ul>
<li>Auswahl von geeignetem Asphaltmischgut</li>
<li>aktuelle Anforderungen zur Nachhaltigkeit von Asphalt</li>
<li>Herstellung, Einbau und Qualitätssicherung</li>
</ul>
<p><strong>Abrechnung und Abnahme von Asphaltarbeiten</strong></p>
<ul>
<li>Prüfungen zur Qualitätssicherung</li>
<li>Anwendung von Abzugsregelungen am Beispiel</li>
</ul>
<p>Das Seminar befasst sich mit neusten Entwicklungen im Asphaltstraßenbau.</p>
<p>Insbesondere wird die Umsetzung des aktuellen Regelwerkes anhand baupraktischer Erfahrungen vermittelt.</p>
Jan
09
8036
<ul>
<li>Begriffsbestimmungen</li>
<li>Rechte und Pflichten im Arbeitsschutz</li>
<li>Organisationspflichten</li>
<li>Unterweisungspflichten, Beispiele erfolgreicher Umsetzung</li>
<li>Haftungsbeschränkungen durch Gefärdungsbeurteilungen und Unterweisungen</li>
<li>Geeigneter Koordinator</li>
<li>Rechtssichere Delegation von Verantwortung im Arbeitsschutz </li>
<li>Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan</li>
</ul>
<p><strong>Unfallauswertung</strong></p>
<ul>
<li>Auswertung, Haftung und Risiken bei schweren Arbeitsunfällen</li>
</ul>
<p>Arbeitsunfälle auf Baustellen können nicht nur für die unmittelbar betroffenen Mitarbeiter und ihre Familien schwerwiegende Folgen haben, sondern führen fast immer auch zu juristischen Konsequenzen für die verantwortlichen Führungskräfte des Unternehmens.</p>
<p>Das Seminar zeigt Ihnen, wie Sie sowohl durch allgemeine Managementregeln als auch durch konkrete Maßnahmen auf Baustellen die Sicherheit deutlich erhöhen und die Maßnahmen gegebenenfalls auch nachweisen können. Sie erhalten einen Überblick über die Sie betreffenden Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten. Sie erfahren, welche Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen zu welchen Konsequenzen führen können.</p>
Jan
16
8380
<ul>
<li>die 5 wichtigsten Verhandlungsstrategien</li>
<li>wesentliche Techniken und Tools der Verhandlungsführung</li>
<li>Praxisbeispiele und Anwendungstraining</li>
</ul>
<p>Oft ist uns gar nicht bewusst, dass wir mitten in einer Verhandlung stecken, wenn wir in den<br />
alltäglichen Diskussionen um Zeit, Geld und Qualität ringen. Je unterschiedlicher oder gar<br />
gegensätzlicher die Interessen der Gesprächspartner sind, desto schwieriger gestaltet sich der Weg<br />
zu einer für beide Seiten zufriedenstellenden Lösung. Da jede Seite versucht, das für sich Beste zu<br />
erreichen, weicht ein faires Miteinander nicht selten dem steigenden Druck.</p>
<p><br />
Damit Sie in Verhandlungen nicht den Kürzeren ziehen, ist es von großem Vorteil, die wichtigsten<br />
Verhandlungsstrategien und Gesprächstechniken anwendungsbereit im Repertoire zu haben. Wenn<br />
Sie in Verhandlungen zur richtigen Zeit die richtigen Hebel ziehen können, haben Sie riesige Vorteile<br />
im Durchsetzen Ihrer Interessen. Das spart Ihnen nicht nur Nerven und wertvolle Zeit, sondern Sie<br />
erreichen stressfreier deutlich bessere Ergebnisse und dies nicht nur im beruflichen, sondern auch im<br />
persönlichen Kontext.<br />
Sie erfahren, wie Sie:</p>
<ul>
<li>das Maximum aus jeder Verhandlung herausholen, ohne die Beziehung zum Gegenüber zu gefährden</li>
<li>den Verhandlungsprozess jederzeit souverän und sicher führen</li>
<li> den Faktor Zeit taktisch klug einsetzen</li>
<li> Erfolgskiller im Verhandlungsprozess vermeiden</li>
<li>Fallen, Tricks und Manipulationen Ihres Gegenübers erkennen</li>
<li> mit schwierigen Verhandlungspartnern umgehen</li>
<li> Verhandlungen erfolgreich abschließen</li>
</ul>
Jan
16
8780
<ul>
<li>Einführung in die Thematik</li>
<li>Nachtragssystematik der VOB/B</li>
<li>Anordnungsrechte des AG (§ 1 Abs. 3 und 4 VOB/B)</li>
<li>Nachtragsansprüche des AN (§ 2 Abs. 5 und 6 VOB/B)</li>
<li>Nachtragssystematik nach BGB für ab dem 01.01.2018 abgeschlossene Bauverträge (§§ 650b, c und d BGB)</li>
<li>Vergleich zwischen BGB und VOB/B Wann gelten welche Vorschriften?</li>
<li>Preisanpassungsansprüche bei Mengenabweichungen im Einheitspreis und Pauschalvertrag (§ 2 Abs. 3 und 7 VOB/B)</li>
<li>Abnahmearten und Abnahmewirkungen (§ 12 VOB/B/§ 640 BGB) Zustandsfeststellung bei Verweigerung und Abnahme (§ 650g BGB)</li>
<li>Mängelansprüche/Verjährung/Prüfungs- und Bedenkenhinweispflichten (§§ 13 und 4 Abs. 3 VOB/B)</li>
<li>Gestörte Bauabläufe (§§ 5 und 6 VOB/B) Fallkonstellationen: Verzug/Behinderung/höhere Gewalt Behinderungsanzeige und Dokumentation</li>
<li>Lieferengpässe und Materialpreiserhöhungen aufgrund des Ukraine-Kriegs</li>
</ul>
<p>Das Seminar richtet sich an alle, die sich einen ersten Überblick über die wichtigsten Inhalte der VOB/B und des BGB-Bauvertragsrechts verschaffen wollen. Dabei stehen die Vergütungs- und Nachtragsbestimmungen der VOB/B, Fragen des gestörten Bauablaufes sowie die Abnahme der Leistung durch den AG und die Mängelhaftung des Unternehmers im Vordergrund.<br />
<br />
Die Teilnehmer erhalten einen komprimierten Überblick über die praxisrelevantesten Fragen. Dabei sehen wir von weitschweifenden Ausführungen zu Ausnahmeregelungen oder Einzelfällen ab und vermitteln den Teilnehmern in kompakter Form die Kerninhalte der VOB/B.<br />
<br />
Das Ziel der Schulung ist es, die Teilnehmer mit den wichtigsten VOB/B-Themen vertraut zu machen. Dazu erfolgen zu jedem Thema Hinweise zum Schriftverkehr und der Dokumentation.</p>
Jan
17
8037
<p><strong>Dokumentation als Voraussetzungen für den Nachweis</strong></p>
<ul>
<li>Kostenanzeigen nach VOB</li>
<li>Bauzeitplan</li>
<li>Bautagebuch</li>
<li>Baubesprechungen</li>
<li>Fotodokumentation</li>
</ul>
<p><strong>Darstellung von „Bau-Ist“</strong></p>
<ul>
<li>Vertragsbausoll-Aufzeichnungen</li>
<li>Soll-Aufzeichnungen</li>
<li>Text</li>
</ul>
<p><strong>Soll-Ist und Anspruchsgrundlage</strong></p>
<ul>
<li>Gegenüberstellung der Leistungen</li>
<li>Soll-Ist-Organigramm auf Basis der VOB/A</li>
</ul>
<p><strong>Aufstellung des Leistungsverzeichnisses</strong></p>
<ul>
<li>Gliederung nach VOB/B in Mehr- und Mindermassen</li>
<li>geänderte Leistungen und Behinderungen</li>
<li>zusätzliche Leistungen</li>
</ul>
<p><strong>Darstellung der Kalkulation bei Einheitspreisänderungen</strong></p>
<ul>
<li>Aufzeigen der einzelnen Rechenwege</li>
<li>Vergleich zur Urkalkulation</li>
</ul>
<p>Macht der Auftragnehmer im Zusammenhang mit Nachträgen Fehler, so führt dies im günstigsten Fall nur zu einer zeitlichen Verzögerung, im schlimmsten Fall zum völligen Verlust der Vergütungsansprüche. Störungen im Bauablauf während eines Bauvorhabens sind häufig in der Praxis kaum zu vermeiden. Das Seminar soll aufzeigen, wie wichtig und notwendig die tägliche Auseinandersetzung von „Bau-Ist“ und „Bau-Soll“ in Verbindung zum Leistungstext des Vertrages sind.</p>
<p>Um eine qualifizierte Nachtragsbearbeitung der laufenden Baustelle zu realisieren, ist die Dokumentation auf der Basis der VOB unerlässlich. Ziel ist es, die Notwendigkeit der baubegleitenden Kontrolle des Vertrages aufzuzeigen um ungewollte Mehrleistungen ohne Vergütungen zu vermeiden. Es wird verdeutlicht, wie wichtig und kostensparend eine zeitnahe und gute Nachtragsbearbeitung ist.</p>
Jan
18
7098
<ul>
<li>Prüfungs- und Bedenkenhinweispflicht</li>
<li>Baubehinderung</li>
<li>Kündigung des Bauvertrages</li>
<li>Abnahme in ihren verschiedenen Ausprägungen</li>
<li>Nachträge</li>
<li>Mengenänderungen</li>
<li>Sicherheitsleistung</li>
<li>Mängelansprüche</li>
<li>Abrechnung</li>
</ul>
<p>Bauleitern, und allen anderen, die auf der Baustelle Verantwortung tragen, ist es nicht hinreichend bewusst, dass sie über umfassende und fundierte VOB-Kenntnisse verfügen müssen. Anders ist es schlichtweg nicht möglich, den sich stellenden Aufgaben gewachsen zu sein und die Baustelle zu betreuen, ohne ein eigenes Haftungsrisiko einzugehen. Fundierte Rechtskenntnisse sind nicht nur bei den Grundlagen, etwa der Anmeldung von Bedenken oder der Behinderungsanzeige notwendig, sondern auch bei alltäglichen Fragestellungen, insbesondere bei der Abfassung der erforderlichen Schreiben.<br />
<br />
Das Seminar wird den Teilnehmern ein praxisbezogenes Wissen vermitteln, mit dem die Bauverantwortlichen auf der Baustelle täglich umgehen können. Es soll die Lücken zwischen technischem Fachwissen und erforderlichen Rechtskenntnissen schließen. Anhand einer Vielzahl von praktischen Beispielen werden die Problemfälle exemplarisch durchgegangen und Lösungen angeboten, bei denen nicht die Theorie, sondern der praktische Nutzen im Vordergrund steht.<br />
<br />
Der Schwerpunkt liegt auf den neuesten Entwicklungen im Baurecht, die insbesondere durch die aktuelle Rechtsprechung und die Änderungen durch den Gesetzgeber geprägt sind.</p>
Jan
18
8079
<p><strong>1. Abdichtung, Dränung und Dämmung "Neue Regelwerke"</strong></p>
<p><strong>2. </strong><strong>Planungsgrundsätze zur Bauwerksabdichtung unter Beachtung des Bearbeitungsstandes DIN 18533, DIN 18534, DIN 18535</strong></p>
<ul>
<li>DIN 18533: Abdichtungen für erdberührte Bauteile; Abdichtungen in und unter Wänden
<ul>
<li>Anforderungen, Planungsgrundsätze, Bemessung</li>
<li>Abdichtungssysteme aus bahnenförmigen Stoffen</li>
<li>flüssig zu verarbeitende Abdichtungssysteme</li>
</ul>
</li>
<li>DIN 18534: Innenraumabdichtungen
<ul>
<li>Begriffe, Anforderungen und Planungsgrundsätze</li>
<li>Abdichtungen mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen</li>
<li>Abdichtungen mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen</li>
</ul>
</li>
<li>DIN 18535: Abdichtungen von Behältern und Becken
<ul>
<li>Begriffe, Anforderungen und Planungsgrundsätze</li>
<li>Abdichtungen mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen</li>
<li>Abdichtungen mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen</li>
</ul>
</li>
<li>Dränanlagen zur Unterstützung von Bauwerksabdichtungen nach DIN 4095</li>
<li>kein Wärmeschutz ohne Feuchteschutz im erdberührten Bereich
<ul>
<li>Zusammenhang zwischen Feuchte- und Wärmeschutz</li>
<li>Wärmedämmstoffe und bauaufsichtliche Zulassungen (abZ)</li>
<li>Anwendungsbereiche nach abZ</li>
</ul>
</li>
</ul>
<p><strong>3. Instandsetzung feuchter und salzgeschädigter Mauerwerke</strong></p>
<ul>
<li>typische Schadensbilder</li>
<li>Salze in Baustoffen und Wasseraufnahme</li>
<li>Bauzustandserfassung durch Analyse</li>
<li>geeignete und ungeeignete Verfahren zur Abdichtung</li>
<li>Instandsetzung einer Abdichtung im Sockelbereich</li>
<li>Objektbeispiel einer nachträglichen Bauwerksabdichtung aus der Sicht des Planer und Sachverständigen</li>
</ul>
<p>Die Durchfeuchtung erdberührter Bauteile und das Eindringen von Wasser in Bauwerke sind immer wieder Schadensschwerpunkte des Bauens. Gerade bei hochwertigen technologischen Lösungen des Wärmeschutzes kommt dem Feuchteschutz eine zentrale Bedeutung zu. Mauerfeuchtigkeit, mangelhafte Abdichtungen, hygroskopische Wasseraufnahme bei entsprechender Versalzung oder Tauwasserbildung aufgrund unzureichender Dämmmaßnahmen sind oft die Folgen eines mangelhaften Feuchteschutzes. Der Baugrund stellt dabei besondere Anforderungen an alle Baubeteiligten. Baugrunderkundungen sind oft unzureichend. Bodengutachten und deren Auswertung sowie die Planung und Ausführung von Dränanlagen und Abdichtungen im Gründungsbereich finden häufig nicht die nötige Aufmerksamkeit.</p>
<p> </p>
<p>Ziel des Seminars ist die ganzheitliche Betrachtung bauseitiger Erfordernisse im erdberührten Bereich sowie in Nassräumen und bei Behälterbauwerken in Verbindung mit entsprechenden praxisgerechten Hinweisen. Wesentlicher Inhalt des Seminars ist dabei die Neugliederung der Abdichtungsnormenreihe DIN 18533, DIN 18534 und DIN 18535. Ein zeitgemäßer Dauerbrenner ist ebenso die nachträgliche Gebäudeabdichtung mit dem Anspruch objektspezifischer Problemlösung.</p>
Jan
22
8021
<p><strong>Grundlagen der Mitarbeiterführung und die Rolle der Führungskraft</strong></p>
<ul>
<li>vom Wert der Zeit einer Führungskraft</li>
<li>die Rolle als Führungskraft – Anforderungen und Erwartungen</li>
<li>Instrumente und Methoden der Mitarbeiterführung</li>
<li>Führungsstile</li>
<li>setzen von Prioritäten</li>
</ul>
<p><strong>Kommunikation </strong></p>
<ul>
<li>Grundmerkmale der erfolgreichen Kommunikation</li>
<li>Gesprächsführungskompetenz</li>
<li>Kommunikation in Konfliktsituationen</li>
<li>Konflikte erkennen und Eskalationen vermeiden</li>
</ul>
<p><strong>Selbstmanagement und persönliche Arbeitsstile</strong></p>
<ul>
<li>Zeitmanagement ist zuerst Selbstmanagement</li>
<li>Arbeitsorganisation und Zeitmanagement</li>
<li>Selbstmotivation</li>
<li>Arbeits- und Problemlösungstechniken</li>
</ul>
<p><strong>Erfolgreiches Verhandeln</strong></p>
<ul>
<li>Nachträge erfolgreich durchsetzen</li>
<li>schwierige Verhandlungen im Baualltag</li>
</ul>
<p><!--[if gte mso 9]><xml><o:OfficeDocumentSettings>
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</o:OfficeDocumentSettings></xml><![endif]--></p>
<p>Bauleiter müssen organisieren, delegieren, entscheiden, kontrollieren und sich abstimmen. Dabei sind sie immer auf den Austausch mit Kollegen oder externen Partnern angewiesen, wodurch der Mitarbeiterführung und der Kommunikation eine Schlüsselfunktion für die erfolgreiche Abwicklung von Bauvorhaben zukommt.</p>
<p> </p>
<p>Sie müssen wissen, wie der Umgang mit Mitarbeitern effektiv und motivierend gestaltet werden kann. Des Weiteren müssen sie ihre Zeit strukturiert planen und effizient nutzen. Daher gehört das Selbstmanagement als Grundlage eines erfolgreichen Zeitmanagements zu den Kernkompetenzen eines Bauleiters.</p>
<p> </p>
<p>Das Modul vermittelt grundlegende persönliche und methodische Kompetenzen der Mitarbeiterführung. So werden u. a. das Rollenverständnis als Führungskraft und die damit einhergehenden Anforderungen und die Instrumente der Mitarbeiterführung wie z. B. das strukturierte Führen von Mitarbeitergesprächen mit den Teilnehmern diskutiert und erörtert. Sie erlernen, wie sie sich und die Mitarbeiter wirksam motivieren sowie eigene Strategien und ihren persönlichen Arbeits- und Führungsstil entwickeln können. Zudem bildet die besondere Situation bei Verhandlungen einen inhaltlichen Schwerpunkt des Moduls.</p>
<p> </p>
<p>Teilnehmer, welche das Zertifikat "Zertifizierter Bauleiter" erwerben möchten, müssen die schriftliche Prüfung in diesem Modul ablegen.</p>
Jan
23
8071
<p><strong>Brandschutz in der Planung, der Ausführung und dem Betrieb</strong></p>
<ul>
<li>Baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Brandschutz</li>
<li>Gesetztliche Grundlagen und verfahrenstechnische Fragen</li>
<li>Bestands- und Denkmalschutz, allgemein und mit Praxisbeispielen</li>
<li>Planung und Prüfung - Wer ist für was zuständig -</li>
<li>Erleichterungen, Abweichungen</li>
</ul>
<p><strong>Brandschutzkonzept / Brandschutznachweis</strong></p>
<ul>
<li>Vorgaben und Inhalte anhand von Beispielen</li>
</ul>
<p><strong>Praxisbeispiele anhand von typischen Brandschutzproblemen und deren Lösungen</strong></p>
<ul>
<li>tragende und nichttragende Wände</li>
<li>Trennwände, Brandwände</li>
<li>Decken und Dächer</li>
<li>Feuer- und Rauchschutzabschlüsse</li>
<li>Abschottungen von Kanälen, Rohren und Leitungen</li>
<li>Rettungswege (Treppen, Türen, Fenster usw.)</li>
</ul>
<p><strong>Nachweisführung</strong></p>
<ul>
<li>Technische Regeln, Verwendbarkeitsnachweise</li>
</ul>
<p>Das Ziel des Seminars ist es, die Grundlagen des vorbeugenden baulichen Brandschutzes beim Bauen im Bestand zu vermitteln um Fehleinschätzungen der Sachlage des notwendigen bautechnischen Brandschutzes zu vermeiden. Dazu wird zunächst eine einführende Übersicht über den baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz durch anschauliche Beispiele und der gesetzlichen Rahmenbedingungen gegeben.<br />
<br />
Schwerpunkt des weiteren Seminarverlaufs ist die problem-/bauteilbezogene Darstellung und Begründung konkreter Gestaltungsvorschläge zur Umsetzung des baulichen Brandschutzes in bestehenden Gebäuden unterschiedlicher Konstruktion und Nutzung. Anhand der Beispiele können Sie eigene Fragen stellen und diskutieren.</p>
Jan
23
8650
<ol>
<li>Zur Nachweisführung eines gestörten Bauablaufs
<ul>
<li>der unsubstantiierte Nachtrag</li>
<li>rechtliche Anforderungen an den Nachweis</li>
<li>baubetriebliche Methoden der Nachweisführung</li>
</ul>
</li>
<li>Vertragliches Bausoll: Geplanter Bauablauf</li>
<li>Konstruktive Nachtragsleistungen: Geänderter Bauablauf</li>
<li>Bauablaufstörungen: Gestörter Bauablauf</li>
<li>Beschleunigungsmaßnahmen: Beschleunigter Bauablauf</li>
<li>Tatsächliche Bauausführung: Tatsächlicher Ist-Bauablauf</li>
<li>Die terminlichen Folgen gestörter Bauabläufe: Bauzeitänderungen</li>
<li>Die kostenmäßigen Folgen gestörter Bauabläufe: Mehrkosten
<ul>
<li>Leerkosten von Personen und Geräten während des gestörten Bauablaufs</li>
<li>Anspruchsgrundlagen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung</li>
<li>Beschleunigungskosten von Personen und Geräten während des beschleunigten Bauablaufs</li>
<li>Lohn- und Stoffpreisänderung während der Bauzeitverlängerung</li>
<li>Baustellengemeinkosten und allgemeine Geschäftskosten während der Bauzeitverlängerung</li>
<li>Zusammenstellung der Mehrkosten als Entschädigungsanspruch</li>
<li>Alternative Bewertung auf Grundlage des geänderten, gestörten, beschleunigten und tatsächlichen Personaleinsatzes</li>
</ul>
</li>
<li>Vereinfachte Anwendungsbeispiele für die Praxis
<ul>
<li>Mehrkostenberechnung bei Stillstand</li>
<li>Mehrkostenberechnung bei Leistungsminderung durch Behinderung</li>
<li>Mehrkostenberechnung bei Bauzeitverlängerung</li>
<li>Mehrkostenberechnung bei Beschleunigung</li>
</ul>
</li>
<li>Außergerichtliche Streitlösung
<ul>
<li>Wirtschaftsmediation, Schlichtung, Adjudikation, Schiedsgutachten, Schiedsgericht</li>
</ul>
</li>
</ol>
<p>Heute ist nahezu jeder Bauablauf gestört; darüber herrscht Einigkeit. Diese Einigkeit fehlt allerdings regelmäßig bei der Beurteilung, wer Störungen im Bauablauf zu vertreten hat und wie sich diese konkret ausgewirkt haben. Die Analyse gestörter Bauabläufe ist deshalb normalerweise dem baubetrieblichen Gutachter vorbehalten.<br />
<br />
In diesem Seminar soll jedoch eine Analysemethodik vorgestellt werden, die angewendet werden kann, um gestörte Bauabläufe konkret zu analysieren. Auch wenn diese Analyse nicht baubegleitend von den Beteiligten selbst ausgeführt werden kann, so soll durch dieses Seminar das Fachwissen vermittelt werden, wie ein Bauablauf zu dokumentieren ist und wie auf Störungen im Bauablauf reagiert werden kann. Für Auftraggeber ist es besonders wichtig, solche Forderungen von Auftragnehmern sachlich prüfen zu können. Für Auftragnehmer ist es besonders wichtig, die hohen rechtlichen Anforderungen an die Nachweisführung erfüllen zu können. An einem konkreten Beispiel wird dargestellt, wie die Forderungen aus gestörtem Bauablauf nachzuweisen sind und wie die entsprechende Prüfung solcher Forderungen zu erfolgen ist. Ziel des Seminares soll es sein, den am Bau Beteiligten ein Verständnis für die Probleme der Gegenseite zu vermitteln und eine gütliche, faire Einigung erreichen zu können.</p>
Jan
26
8293Technik
Halle/Holleben
8293
<ul>
<li>Aufbau, Inhalt und Struktur der Betonnormen DIN EN 1992, DIN EN 206-1/DIN 1045-2 und DIN EN 13670/DIN 1045-2</li>
<li>Betonausgangsstoffe</li>
<li>Herstellen, Transportieren, Fördern und Verarbeiten des Betons</li>
<li>Bestellen und Abnahme von Transportbeton</li>
<li>Schalen und Bewehren</li>
<li>Nachbehandeln</li>
<li>Einflüsse auf die Dauerhaftigkeit</li>
<li>Betonprüfung und Überwachung</li>
<li>Schadensbilder und ihre Vermeidung</li>
<li>neue Entwicklungen bei Betonen</li>
<li>wasserundurchlässiger Beton</li>
<li>Sichtbeton</li>
<li>hochfeste Betone</li>
<li>selbstverdichtender Beton</li>
<li>Faserbetone</li>
</ul>
<p>Die Regelwerke im Betonbau (DIN EN 1992, EN 206-1/DIN 1045-2 und DIN EN 13670/DIN 1045-3) entwickeln sich ständig weiter und erfordern eine hohe Qualifikation der Beschäftigten auf Betonbaustellen. Der Lehrgang zeigt praxisbezogen die notwendigen Maßnahmen zur fachgerechten Arbeit mit Beton und hilft, Mängel zu vermeiden.<br />
Gemäß DIN 1045-2:2008, Abschnitt 9.6.1 müssen Führungskräfte und maßgebliches Fachpersonal für Betonherstellung, -transport und Produktionskontrolle in Abständen von höchstens drei Jahren eine Schulung auf dem Gebiet des Betonbaus nachweisen. Gemäß DIN 1045-3:2008, Anhang B. 1 müssen auch Fachkräfte für den Einbau von Beton der Überwachungsklassen 2 und 3 in Abständen von höchstens drei Jahren eine Schulung auf dem Gebiet des Betonbaus nachweisen.</p>
<p>Die Teilnehmer erhalten einen Schulungsnachweis (ÜK2 / ÜK3).</p>
Jan
26
8477
<ul>
<li>Grundsatz: freie Kalkulation</li>
<li>Preisangabe von 0,00 EUR zulässig?</li>
<li>Sind Unterkostenangebote immer auszuschließen?</li>
<li>Sind positionsbezogene Nachlässe zulässig?</li>
<li>Sind Kalkulationsvorgaben des AG vergaberechtlich zulässig?</li>
<li>Kann der AG den Mindeststundenlohn vorgeben?</li>
<li>Kann der Auftraggeber einen Mindestrabatt vorgeben?</li>
<li>Ist jede versteckte Preiszuordnung eine Mischkalkulation?</li>
<li>Darf der Bieter Ausschreibungsfehler ausnutzen?</li>
<li>Grenzen der freien Kalkulation</li>
</ul>
<p>Die Vergabe öffentlicher Aufträge folgt strengen formalen Regeln, deren nicht exakte Befolgung zum zwingenden Ausschluss des Angebotes führt. Auf der anderen Seite eröffnet das Vergaberecht dem Bieter erhebliche Spielräume bei der Interpretation der Vergabeunterlagen und der Kalkulation. Allerdings ist das Vergaberecht auch sehr schnelllebig und wird von den zahlreichen Vergabekammern und -senaten in Deutschland unterschiedlich interpretiert. Dem nicht genug, ändert der Gesetzgeber kaum eine andere für das Bauunternehmen relevante Materie so häufig wie das Vergaberecht.</p>
<p> </p>
<p>Ziel dieser Seminarreihe ist es, dass der Bieter das aktuelle Vergaberecht bezüglich der unten stehenden Themen fehlerfrei anwendet, Risiken erkennt und Chancen nutzt. Die die Vergabe durchführenden Architektur-/Ingenieurbüros sollen bei der Beratung der Auftraggeber die Spielräume des Vergaberechts erkennen und die Regeln im Sinne des Wettbewerbs anwenden können.</p>
<p> </p>
<p>Diesem Anliegen widmet sich die Online-Seminarreihe <a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/aktuelles-vergaberecht-in-5-schritten-zum-vergabeprofi-online-seminarreihe-8494">"Aktuelles Vergaberecht"</a>, welche sich sehr kompakt und flexibel ausgewählten Fragen des Vergaberechts widmet. Dabei werden in einem Einführungsvortrag die Grundlagen zu einem Thema praxisgerecht erläutert und die Probleme in der Vergabepraxis aufgezeigt, welche zu Gerichtsprozessen und entsprechenden Urteilen geführt haben. Auf diese Weise gewinnen die Teilnehmer ein Verständnis für besonders, auch formal heikle Punkte in der Vergabepraxis und können ihre Fragen aus ihrer Berufspraxis mit einem sehr versierten Fachanwalt für Vergaberecht diskutieren.</p>
<p> </p>
<p>In Formaten von 1,5 Stunden können Sie sich jeweils an einem Freitagmorgen kurz und fokussiert online weiterbilden. Sollte Ihnen ein Termin ungelegen sein, können Sie die Aufzeichnung des Seminars in einem begrenzten Zeitfenster auch zu einem späteren Zeitpunkt anschauen und auf diese Weise die Weiterbildung flexibel gestalten, ganz wie es zu Ihren Terminen passt.</p>
Jan
29
8391
<ul>
<li>Grundlagen des Straßen- und Verkehrsrechts (Straßenverkehrsordnung)</li>
<li>Zivilrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht</li>
<li>Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21)</li>
<li>zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97) Teil A, B, C, D</li>
<li>ASR A5.2</li>
<li>Anordnung durch die Behörde (verkehrsrechtliche Anordnung)</li>
<li>Einsatz von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (Einrichten einer Arbeitsstelle im Straßenraum, Inhalt eines Verkehrszeichenplanes, Einsatz von Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierung, bauliche Leitelemente)</li>
<li>Abnahme der Arbeitsstelle, Kontrolle und Wartung der Arbeitsstelle von kürzerer und längerer Dauer</li>
<li>Arbeitssicherheit, Umweltschutz</li>
</ul>
<p>Das Seminar vermittelt die notwendige Sachkunde zu den Forderungen der Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) und den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-St. 97).<br />
<br />
„Der Nachweis für die Eignung und Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen sind bei Angebotsabgabe nachzuweisen.“ (ZTV-St. 97)<br />
<br />
Eintagesseminar: innerörtliche Straßen und Landstraßen (Baustellen von kürzerer und längerer Dauer)</p>
Jan
29
8393
<ul>
<li>Grundlagen des Straßen- und Verkehrsrechts (Straßenverkehrsordnung)</li>
<li>Zivilrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht</li>
<li>Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21)</li>
<li>zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97) Teil A, B, C, D</li>
<li>ASR A5.2</li>
<li>Anordnung durch die Behörde (verkehrsrechtliche Anordnung)</li>
<li>Einsatz von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (Einrichten einer Arbeitsstelle im Straßenraum, Inhalt eines Verkehrszeichenplanes, Einsatz von Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierung, bauliche Leitelemente)</li>
<li>Abnahme der Arbeitsstelle, Kontrolle und Wartung der Arbeitsstelle von kürzerer und längerer Dauer </li>
<li>Arbeitssicherheit, Umweltschutz</li>
</ul>
<p>Das Seminar vermittelt die notwendige Sachkunde zu den Forderungen der Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) und den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97).</p>
<p>Der Nachweis für die Eignung und Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen ist bei Angebotsabgabe nachzuweisen.</p>
<p>Zweitagesseminar: alle Arten von Straßen inklusive Autobahnen, Nachtbaustellen (Arbeiten von kürzerer und längerer Dauer)</p>
Jan
30
8022
<p><strong>Teil 1: Baubetriebswirtschaft </strong></p>
<p><strong>Der Projektablauf bei Planung und Ausführung </strong></p>
<ul>
<li>O<strong>r</strong>ganisations- und Ablaufgestaltung, Vertragsgestaltung</li>
</ul>
<p><strong>Ausschreibung und Vergabe</strong></p>
<ul>
<li>Verfahrensvarianten und -richtlinien, Verfahrensunterlagen</li>
<li>Abgrenzungen im Leistungsverzeichnis</li>
<li>STLB-Bau und Standardleistungskatalog</li>
<li>Vertragsanalyse und Bausoll</li>
</ul>
<p><strong>Bauablaufplanung als Mittel des Controllings (Termin- und Kostencontrolling) </strong></p>
<ul>
<li>Grundgrößen der Bauablaufplanung</li>
<li>Darstellungsformen des Bauablaufes</li>
<li>Termin- und Kostencontrolling </li>
<li>Praxisbeispiel – Ablaufplanung</li>
</ul>
<p><strong>Grundlagen der Baubetriebsrechnung</strong></p>
<ul>
<li>Begriffe des Rechnungswesens</li>
<li>Baubetriebswirtschaft und betriebliches Rechnungswesen</li>
<li>Baustellenabrechnung (Einflussnahme zu Personal-, Stoff- und Gerätekosten, Leistungskennzahlen, -meldung und kaufmännische Rechnungslegung</li>
<li>Praxisbeispiel – Leistungsmeldung</li>
<li>Prüfungen und Zahlungen zu Nachunternehmerleistungen</li>
</ul>
<p><strong>Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen</strong></p>
<ul>
<li>Baustellenergebnis und Rentabilitätsberatungen</li>
<li>Grundlagen zur Deckungsbeitragsrechnung</li>
<li>Praxisbeispiel – Deckungsbeitragsrechnung</li>
<li>Baustellenkennzahlen und ihre Auswertung</li>
<li>Kontrolle und Analyse zu Kosten- und Ergebnisabweichungen</li>
<li>Kostenartenrechnung</li>
<li>Praxisbeispiel – Innerbetriebliche Verrechnung</li>
<li>Kostenabgrenzung</li>
<li>Zahlungsbedingungen einschließlich Verzug und Mahnwesen</li>
<li>Praxisbeispiel – Kumulative Rechnungslegung mit Abschlagsrechnungen</li>
<li>Praxisbeispiel Skonto</li>
</ul>
<p><strong>spezifische Anforderungen bei ARGE-Abrechnungen</strong></p>
<p><strong>Umgang und Grundsätze des Jahresabschlusses</strong></p>
<p> </p>
<p><strong>Teil 2: Baukalkulation (Angebots- und Nachtragskalkulation) </strong></p>
<p><strong>Grundlagen der Angebotskalkulation</strong></p>
<ul>
<li>Aufbau und Grundelemente der Kalkulation</li>
<li>Kalkulation der Einzelkosten der Teilleistungen (Lohn, Material, Geräte, Fremdleistungen und sonstige Kosten)</li>
<li>Kalkulation der Gemeinkosten sowie Wagnis und Gewinn</li>
</ul>
<p><strong>Verfahren der Angebotskalkulation</strong></p>
<ul>
<li>Auswahl des Kalkulationsverfahrens und EFB-Preise</li>
<li>Kalkulation mit vorberechneten Zuschlägen</li>
<li>Kalkulation über die Angebotsendsumme</li>
</ul>
<p><strong>K</strong><strong>alkulation von Nachtr</strong><strong>ä</strong><strong>gen</strong></p>
<ul>
<li>Einordnung des Begriffs</li>
<li>Prozess der Nachtragsstellung</li>
<li>Grundlagen der Mengenänderung (§ 2 Abs. 3 VOB/B)</li>
<li>Überschreitung des Mengenansatzes (Mehrmenge, § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B)</li>
<li>Unterschreitung des Mengenansatzes (Mindermenge, § 2 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B)</li>
<li>Nachträge wegen geänderter/zusätzlicher Leistung (§ 2 Abs. 5 und 6 VOB/B)</li>
<li>Vergütungsanpassung bei Pauschalverträgen</li>
<li>Ausgleichsberechnung von Nachträgen</li>
</ul>
<p><strong>Optional: Sonderthemen der Kalkulation</strong></p>
<ul>
<li>Kalkulation von Sonderpositionen (Zulagepositionen, Alternativpositionen, Eventualpositionen)</li>
<li>Kalkulation mit Deckungsbeiträgen</li>
<li>Kalkulationsvergleich Eigenleistung/Nachunternehmerleistung</li>
<li>Kalkulation von Preisgleitklauseln</li>
<li>Anpassung des kalkulierten Baupreises</li>
</ul>
<p>Bauleiter beeinflussen maßgeblich das betriebswirtschaftliche Ergebnis von Baustellen. Daher ist es wichtig, über Grundkenntnisse der Baubetriebswirtschaft und Baupreisbildung zu verfügen und die Zusammenhänge zwischen der Kalkulation, der Baubetriebsabrechnung und der Kosten- und Leistungsrechnung zu kennen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Teil 1</strong> des Moduls widmet sich insbesondere betriebswirtschaftlichen Themen, so dass der Austausch mit dem Baukaufmann professionell geführt werden kann. Eine fundierte Kalkulation ist die Basis für wirtschaftlich erfolgreiche Bauvorhaben. Sie ist Angebotsgrundlage, wird zudem oft auch als Urkalkulation hinterlegt und dient als Orientierung für Nachträge. Es ist oft schwierig, aus einer schlechten Kalkulation über Nachträge ein unterdeckt kalkuliertes Bauvorhaben mit Gewinn abzuschließen. Daher ist es wichtig, die Möglichkeiten und Einflussfaktoren der Kalkulation zu kennen und richtig anzuwenden. Erst die Fortschreibung der Kalkulation in der Bauabwicklung in Form der Arbeitskalkulation, nach Abschluss des Bauvorhabens in Form einer Nachkalkulation und der Abgleich mit den tatsächlichen Kosten macht es möglich, die am Anfang getroffenen Annahmen zu überprüfen und bei anderen Bauvorhaben ggf. zu korrigieren.</p>
<p> </p>
<p><strong>Teil 2 </strong>des Moduls vermittelt die Grundlagen der Kalkulation und die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Baupreisbildung. Die Teilnehmer erlernen die Kalkulation der gängigen Einzelkosten der Teilleistungen, der Baustellengemeinkosten, der Allgemeinen Geschäftskosten sowie des Anteils für Wagnis und Gewinn. Darauf aufbauend werden unterschiedliche Verfahren zur Angebotskalkulation vorgestellt. Abschließend wird die Kalkulation und Prüfung von Nachtragsangeboten behandelt. Nach erfolgreicher Teilnahme an der Veranstaltung sind die Teilnehmer in der Lage, Bauleistungen eigenständig zu kalkulieren, mit einer vorhandenen Kalkulation umzugehen und Nachträge selbst aufzustellen und zu prüfen. Die erlernten Grundlagen werden an vielen Praxisbeispielen veranschaulicht und geübt.</p>
<p> </p>
<p>Teilnehmer, welche das Zertifikat "Zertifizierter Bauleiter" erwerben möchten, müssen die schriftliche Prüfung in diesem Modul ablegen.</p>
<p> </p>
<p>Das Modul wird durch das Aufbauseminar <strong>„Sonderthemen der Kalkulation“ </strong>in Leipzig ergänzt. Das Seminar ist nicht Bestandteil des Moduls "Baubetriebswirtschaft und Baukalkulation".</p>
Jan
30
8301Technik
Halle/Holleben
8301
<ul>
<li>Baugrunduntersuchungen im Wasser- und Verkehrswegebau</li>
<li>geophysikalische Untersuchungsverfahren</li>
<li>Verknüpfung punktueller und flächenhafter Untersuchungsverfahren</li>
<li>Erarbeitung eines angepassten Baugrundmodells für verschiedene Vorhaben</li>
<li>kleiner Exkurs zum Ersatz der Boden- und Felsklassen in der neusten VOB/C durch Homogenbereiche und erste Auswirkungen auf die Spezialtiefbaupraxis</li>
<li>Pfahlgründungen, Baugrubenverbau und Unterfangungen mit dem Düsenstrahlverfahren (HDI) – gängige Verfahren, Vor- und Nachteile</li>
<li>Baugrundverbesserung in schlecht tragfähigen Böden</li>
<li>Überblick über vertikale Untergrundabdichtungsverfahren</li>
</ul>
<p>Mit einer umfassenden Erkundung und Beschreibung des Baugrundes lassen sich negative Überraschungen und Kostensteigerungen für ein Bauprojekt vermeiden. Das Baugrundgutachten bildet die Grundlage für die richtige und kostengünstigste Wahl, ob und wie Spezialtiefbaumaßnahmen erforderlich werden oder nicht.<br />
<br />
Das Seminar gibt einen Überblick über die wesentlichen Baugrund-Untersuchungsmethoden und zeigt auf, wie durch geeignete Verknüpfung punktueller und flächenhafter Untersuchungsverfahren ein verbessertes Baugrundmodell für die notwendigen Baumaßnahmen erarbeitet werden kann.<br />
<br />
In Abhängigkeit der jeweiligen Baugrundbedingungen werden die gängigen Spezialtiefbautechniken an praktischen Beispielen erläutert. Beispielhaft wird auf das Baugrundrisiko und Ausführungsfehler eingegangen. Es werden die Vor- und Nachteile verschiedener Spezialtiefbauverfahren aufgezeigt.</p>
Jan
30
8636
<ul>
<li>Was ist Baustellen- und Nachtragsmanagement?</li>
<li>Anspruchsgrundlagen für die Durchsetzung von Nachträgen </li>
<li>das Bau-Soll als Maßstab für Nachträge und Mängelansprüche</li>
<li>Verteilung der Aufgaben im Baustellen- und Nachtragsmanagement</li>
<li>Konfliktpotential aus Bauablaufstörungen und deren finanziellen Auswirkungen</li>
<li>Nachweiserfordernisse und Informationsfluss für die Nachtragsdurchsetzung</li>
<li>Welche Instrumente setzt der Polier ein und was ist wie zu dokumentieren?</li>
<li>zielgerichtete Kommunikation mit Architekten und Bauherren</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Der Polier besetzt als Führungskraft eine Schlüsselposition bei der Bauausführung. Niemand auf der Baustelle kennt Art und Umfang der ausgeführten Leistung und die Ausführungsbedingungen besser als er. Er trägt eine hohe Kostenverantwortung für die Arbeiten auf der Baustelle und muss wissen, welche Leistungen "nachtragsfähig" sind.<br />
<br />
Ziel des Baustellen- und Nachtragsmanagementes ist eine Optimierung des Bauablaufes, das Erkennen von Problempotentialen sowie schnelles und rechtlich „korrektes" reagieren bei Störungen des Bauablaufes. Dazu ist die vertraglich geschuldete Leistung (Bau-Soll) unter Berücksichtigung der individuellen Realisierungsbedingungen fortwährend mit der tatsächlich ausgeführten Leistung (Bau-Ist) zu vergleichen. Hier setzt die Bedeutung einer zeitnahen und vollständigen Dokumentation am Ort des Geschehens durch denjenigen, der die ausgeführte Leistung am besten kennt, an den Polier.<br />
<br />
Im Seminar wird den Polieren vermittelt, welche Bedeutung das Baustellen- und Nachtragsmanagement für das Projektergebnis und damit für den Erfolg ihres Unternehmens hat. Es wird aufgezeigt, wie und warum Poliere dazu einen wichtigen Beitrag leisten können.</p>
Feb
01
8467Management
Halle/Holleben
8467
<p><strong>Mitarbeiterführung</strong></p>
<ul>
<li>Komplexität der Führungsaufgaben und Einordnen der eigenen Rolle</li>
<li>Überblick zu Führungsinstrumenten</li>
<li>Aufgaben richtig Delegieren</li>
<li>konstruktiv Rückmeldung geben</li>
<li>Mitarbeiter motivieren</li>
</ul>
<p><strong>Grundlagen guter Kommunikation</strong></p>
<ul>
<li>Methoden und Techniken zur Gesprächsführung</li>
<li>Effektivität durch Struktur und gute Vorbereitung</li>
<li>Beziehung gestalten und aufrecht erhalten</li>
</ul>
<p><span style="background:white"><span style="font-family:"Arial",sans-serif">Dass gute Mitarbeiterführung einen maßgeblichen Beitrag zum Erfolg eines Unternehmens leistet, ist weitgehend unbestritten. Die Art und Weise der Führung – ihre Qualität – bestimmt in hohem Maße die Leistungsbereitschaft und das Engagement der Mitarbeiter und damit die Erreichung der Unternehmensziele.</span></span></p>
<p><span style="background:white"><span style="font-family:"Arial",sans-serif">Gute Führung versteht sich dabei als bewusster Prozess der Beeinflussung ausgerichtet an den Zielen des UN und dem Verhalten der Mitarbeiter. Dabei geht es nicht um Manipulation; vielmehr ist d</span></span><span style="font-family:"Arial",sans-serif">ie Führungskraft Teil eines komplexen Gefüges aus einzelnen Mitarbeiterpersönlichkeiten, mehr oder weniger gut funktionierenden (Projekt-)Teams sowie mehr oder weniger klar formulierten Aufgabenstellungen und Zielen. </span></p>
<p><span style="font-family:"Arial",sans-serif">Um in dieser Komplexität erfolgreich zu agieren, braucht die Führungskraft die Akzeptanz und das Vertrauen der geführten Menschen. Gute Kommunikation spielt hierbei eine Schlüsselrolle, nicht zuletzt weil die Mehrzahl der gängigen Führungsinstrumente auf eben dieser Kernkompetenz aufbaut.</span></p>
<p><span style="font-family:"Arial",sans-serif">Im Seminar erarbeiten Sie sich Grundsätze guter und zielgerichteter Kommunikation, die Sie anschließend auf unterschiedliche Situationen in Ihrem Führungsalltag übertragen. Sie reflektieren Ihre Rolle und Ihre Aufgaben als Führungskraft sowie über Möglichkeiten, motivierenden Einfluss auf das Verhalten Ihre Mitarbeiter zu nehmen.</span></p>
Feb
01
8745
<p><strong>Abrechnung und Zahlung beim BGB-Vertrag</strong></p>
<ul>
<li>Bauvertrag nach § 650a BGB</li>
<li>Abschlagszahlungen nach § 632a BGB</li>
<li>prüffähige Schlussrechnung § 650g BGB</li>
<li>Zahlungsverzug und Verzugszinsen §§ 286, 288 BGB</li>
<li>Mahnung und Fristsetzung</li>
<li>Skonti – vertragliche Vereinbarungen, rechtliche Voraussetzungen, Fristberechnung</li>
</ul>
<p><strong>Abrechnung und Zahlung beim VOB/B-Vertrag</strong></p>
<ul>
<li>Anforderungen an eine prüffähige Abrechnung nach § 14 VOB/B</li>
<li>Abschlagsrechnung, (Teil-)Schlussrechnung</li>
<li>Zahlungsfristen der VOB/B gemäß § 16 Abs. 1 und 3 VOB/B</li>
<li>Zahlungsverzug und Verzugszinsen § 16 Abs. 5 Nr. 1 bis 3 VOB/B</li>
<li>Mahnung und Fristsetzung</li>
<li>Schlusszahlungsfalle des § 16 Abs. 3 Nr. 2 bis 5 VOB/B
<ul>
<li>Vorbehalt</li>
<li>Vorbehaltsbegründung</li>
</ul>
</li>
</ul>
<p><strong>Sicherheiten</strong></p>
<ul>
<li>Arten der Sicherheit §§ 232 - 240 BGB</li>
<li>Bauhandwerkersicherung gemäß § 650f BGB</li>
<li>Sicherheitsleistung nach § 17 VOB/B</li>
<li>Was muss die Bürgschaft regeln?</li>
</ul>
<p><strong>Verjährung</strong></p>
<ul>
<li>Verjährung von Forderungen nach § 195 BGB</li>
</ul>
<p>Der wirtschaftliche Erfolg des Bauunternehmens hängt nicht allein von seinen technischen, sondern auch von seinen kaufmännischen Kompetenzen ab. Dabei stellen sich immer wieder rechtliche Fragen zu den Themenkomplexen Abrechnung, Fälligkeit, Mahnwesen (1., 2., 3. Mahnung als Negativbeispiel), Fristsetzungen, Leistungseinstellung bei Nichtzahlung, dem Umgang mit Sicherheiten und der Verjährung.<br />
<br />
Darauf wird anhand konkreter Beispiele aus der Praxis eingegangen und das praktische, rechtssichere Forderungsmanagement vermittelt. Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, Forderungen richtig und prüffähig abzurechnen, die Einhaltung von Zahlungsfristen zu kontrollieren, ausstehende Zahlungen (richtig!) anzumahnen und Verjährungsfristen korrekt zu berechnen und einzuhalten. Die Empfänger von Rechnungen lernen den richtigen Umgang mit unrichtigen, unprüfbaren, falsch bezeichneten Abrechnungen und mit Mahnungen und sog. „Inverzugsetzungen“.<br />
<br />
Daneben erlernen sie den sinnvollen Umgang mit den verschiedenen Sicherheiten des BGB und der VOB/B und die richtige Geltendmachung von berechtigten Leistungsverweigerungsrechten und Herausgabeansprüchen für alle Arten von Sicherheiten.</p>
Feb
02
8478
<ul>
<li>das Zustandekommen eines Vertrages – Voraussetzungen und Bedingungen</li>
<li>Wann können erhöhte Preise des NU doch gegenüber AG geltend gemacht werden?</li>
<li>die Angebotsbindefrist – Voraussetzungen und Auswirkungen von Fristverlängerungen </li>
<li>die Zuschlagserteilung</li>
<li>Modifiziertes Angebot auch bei Hinweis auf neue Bauzeit?</li>
<li>Besteht ein Anspruch auf Mehrkosten bei einer verzögerten Vergabe?</li>
<li>Entschädigung nach § 642 BGB bei verzögerter Zuschlagserteilung?</li>
</ul>
<p>Die Vergabe öffentlicher Aufträge folgt strengen formalen Regeln, deren nicht exakte Befolgung zum zwingenden Ausschluss des Angebotes führt. Auf der anderen Seite eröffnet das Vergaberecht dem Bieter erhebliche Spielräume bei der Interpretation der Vergabeunterlagen und der Kalkulation. Allerdings ist das Vergaberecht auch sehr schnelllebig und wird von den zahlreichen Vergabekammern und -senaten in Deutschland unterschiedlich interpretiert. Dem nicht genug, ändert der Gesetzgeber kaum eine andere für das Bauunternehmen relevante Materie so häufig wie das Vergaberecht.</p>
<p> </p>
<p>Ziel dieser Seminarreihe ist es, dass der Bieter das aktuelle Vergaberecht bezüglich der unten stehenden Themen fehlerfrei anwendet, Risiken erkennt und Chancen nutzt. Die die Vergabe durchführenden Architektur-/Ingenieurbüros sollen bei der Beratung der Auftraggeber die Spielräume des Vergaberechts erkennen und die Regeln im Sinne des Wettbewerbs anwenden können.</p>
<p> </p>
<p>Diesem Anliegen widmet sich die Online-Seminarreihe <a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/aktuelles-vergaberecht-in-5-schritten-zum-vergabeprofi-online-seminarreihe-8494">"Aktuelles Vergaberecht"</a>, welche sich sehr kompakt und flexibel ausgewählten Fragen des Vergaberechts widmet. Dabei werden in einem Einführungsvortrag die Grundlagen zu einem Thema praxisgerecht erläutert und die Probleme in der Vergabepraxis aufgezeigt, welche zu Gerichtsprozessen und entsprechenden Urteilen geführt haben. Auf diese Weise gewinnen die Teilnehmer ein Verständnis für besonders, auch formal heikle Punkte in der Vergabepraxis und können ihre Fragen aus ihrer Berufspraxis mit einem sehr versierten Fachanwalt für Vergaberecht diskutieren.</p>
<p> </p>
<p>In Formaten von 1,5 Stunden können Sie sich jeweils an einem Freitagmorgen kurz und fokussiert online weiterbilden. Sollte Ihnen ein Termin ungelegen sein, können Sie die Aufzeichnung des Seminars in einem begrenzten Zeitfenster auch zu einem späteren Zeitpunkt anschauen und auf diese Weise die Weiterbildung flexibel gestalten, ganz wie es zu Ihren Terminen passt.</p>
Feb
08
8080
<ul>
<li>Festlegungen in der Betontechnik, Aufbau, Inhalt und Struktur der Betonnormen DIN EN 1992, DIN EN 206-1/DIN 1045-2 und DIN EN 13670/DIN 1045-2</li>
<li>Regelungen für die Betonausgangsstoffe</li>
<li>Expositionsklassen / Festigkeitsklassen</li>
<li>Bestellen und Abnahme von Transportbeton</li>
<li>Bauausführung – Regelung der Überwachung von Baustellen der Überwachungsklassen 2 und 3</li>
<li>Herstellen, Transportieren, Fördern und Verarbeiten des Betons</li>
<li>Prüfung von Beton – Frischbetonprüfung / Festbetonprüfung</li>
<li>Nachbehandeln</li>
<li>Einflüsse auf die Dauerhaftigkeit</li>
</ul>
<p>Die Regelwerke im Betonbau (DIN EN 1992, EN 206-1/DIN 1045-2 und DIN EN 13670/DIN 1045-3) entwickeln sich ständig weiter und erfordern eine hohe Qualifikation der Beschäftigten auf Betonbaustellen. Der Lehrgang zeigt praxisbezogen die notwendigen Maßnahmen zur fachgerechten Arbeit mit Beton und hilft, Mängel zu vermeiden.</p>
<p><br />
Gemäß DIN 1045-2:2008, Abschnitt 9.6.1 müssen Führungskräfte und maßgebliches Fachpersonal für Betonherstellung, -transport und Produktionskontrolle in Abständen von höchstens drei Jahren eine Schulung auf dem Gebiet des Betonbaus nachweisen. Gemäß DIN 1045-3:2008, Anhang B. 1 müssen auch Fachkräfte für den Einbau von Beton der Überwachungsklassen 2 und 3 in Abständen von höchstens drei Jahren eine Schulung auf dem Gebiet des Betonbaus nachweisen. Die Teilnehmer erhalten einen Schulungsnachweis (ÜK2 / ÜK3).</p>
Feb
09
8479
<ul>
<li>die Preisaufklärung nach § 16d und § 15 VOB/A</li>
<li>Fallstricke</li>
<li>Erklärungsmöglichkeiten</li>
</ul>
<p>Die Vergabe öffentlicher Aufträge folgt strengen formalen Regeln, deren nicht exakte Befolgung zum zwingenden Ausschluss des Angebotes führt. Auf der anderen Seite eröffnet das Vergaberecht dem Bieter erhebliche Spielräume bei der Interpretation der Vergabeunterlagen und der Kalkulation. Allerdings ist das Vergaberecht auch sehr schnelllebig und wird von den zahlreichen Vergabekammern und -senaten in Deutschland unterschiedlich interpretiert. Dem nicht genug, ändert der Gesetzgeber kaum eine andere für das Bauunternehmen relevante Materie so häufig wie das Vergaberecht.</p>
<p> </p>
<p>Ziel dieser Seminarreihe ist es, dass der Bieter das aktuelle Vergaberecht bezüglich der unten stehenden Themen fehlerfrei anwendet, Risiken erkennt und Chancen nutzt. Die die Vergabe durchführenden Architektur-/Ingenieurbüros sollen bei der Beratung der Auftraggeber die Spielräume des Vergaberechts erkennen und die Regeln im Sinne des Wettbewerbs anwenden können.</p>
<p> </p>
<p>Diesem Anliegen widmet sich die Online-Seminarreihe <a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/aktuelles-vergaberecht-in-5-schritten-zum-vergabeprofi-online-seminarreihe-8494">"Aktuelles Vergaberecht"</a>, welche sich sehr kompakt und flexibel ausgewählten Fragen des Vergaberechts widmet. Dabei werden in einem Einführungsvortrag die Grundlagen zu einem Thema praxisgerecht erläutert und die Probleme in der Vergabepraxis aufgezeigt, welche zu Gerichtsprozessen und entsprechenden Urteilen geführt haben. Auf diese Weise gewinnen die Teilnehmer ein Verständnis für besonders, auch formal heikle Punkte in der Vergabepraxis und können ihre Fragen aus ihrer Berufspraxis mit einem sehr versierten Fachanwalt für Vergaberecht diskutieren.</p>
<p> </p>
<p>In Formaten von 1,5 Stunden können Sie sich jeweils an einem Freitagmorgen kurz und fokussiert online weiterbilden. Sollte Ihnen ein Termin ungelegen sein, können Sie die Aufzeichnung des Seminars in einem begrenzten Zeitfenster auch zu einem späteren Zeitpunkt anschauen und auf diese Weise die Weiterbildung flexibel gestalten, ganz wie es zu Ihren Terminen passt.</p>
Feb
13
8038
<ul>
<li>Gründe für Preiserhöhungen</li>
<li>richtige Reaktionen des Unternehmens auf Preissteigerungen</li>
<li>rechtssichere Gestaltung von zukünftigen Angeboten und Klauseln in Bauverträgen</li>
<li>Formulieren von Bindefristen
<ul>
<li>Umgang mit AGB-Klauseln des Lieferanten</li>
<li>Freibleibende Angebote</li>
<li>Unwirksamkeit von Preisgleitklauseln in AGB's</li>
</ul>
</li>
</ul>
<p style="margin-bottom:.0001pt">Für Preisanpassungen während eines laufenden Bauvorhabens gibt es viele gute Gründe, z.B. durch verspätete Materialliefeurngen, steigende Material- oder Lohnkosten. Preissteigerungen sind bei Bauleistungen immer unberechenbarer für die Unternehmen geworden. </p>
<p style="margin-bottom:.0001pt">In diesem Seminar erläutert der Referent den rechtssicheren Umgang mit diesem Tehma. Wie können Bauverträge gestaltet werden, damit unvorhergesehene und möglicherweise deutliche Kostensteigerungen ganz oder teilweise an den Kunden weitergegeben werden können.</p>
Feb
14
8070
<ul>
<li>Stressauslöser erkennen</li>
<li>Welche Bedürfnisse habe ich – was treibt mich an?</li>
<li>Wo liegen meine Stärken?</li>
<li>Was muss ich tun, wenn es mir zu stressig wird?</li>
<li>Die 7 Säulen der Resilienz</li>
<li>Zeitmanagement</li>
</ul>
<p>Alle kennen es, Stress im Berufsalltag. Die große Anzahl der zu koordinierenden Gewerke und der stetig wachsende Druck, die enge Terminplanung einzuhalten zwingen Sie, die Steuerung der Vorgänge effizient zu bearbeiten, zu organisieren und zu kontrollieren. Der dabei häufig vorherrschende Zeit- und Leistungsdruck beeinträchtigt nicht nur die Leistungsfähigkeit, sondern zunehmend auch die Gesundheit. Stressbedingte Ausfälle von Mitarbeitern sind enorm. Stress verursacht aber nicht nur wirtschaftlichen Schaden, er beeinflusst auch die Wahrnehmung und das Handeln einer Person. Folge davon ist, eine eingeschränkte Handlungsfähigkeit.</p>
<p>Was gibt es für Tipps und Tricks, trotz Zeitmangels etwas zur Stressbewältigung zu tun? Das Seminar zeigt Ihnen, wie man auf Dauer die eigene Leistungsfähigkeit erhalten kann, indem man lernt, mit Stress angemessen umzugehen und die „Sieben Säulen der Resilienz“ zu nutzen, um auf die eigene innere Stärke – die Resilienz – bauen zu können.</p>
Feb
15
8165
<ul>
<li>Grundlagen des Straßen- und Verkehrsrechts (Straßenverkehrsordnung)</li>
<li>Zivilrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht</li>
<li>Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21)</li>
<li>zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97) Teil A, B, C, D</li>
<li>ASR A5.2</li>
<li>Anordnung durch die Behörde (verkehrsrechtliche Anordnung)</li>
<li>Einsatz von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (Einrichten einer Arbeitsstelle im Straßenraum, Inhalt eines Verkehrszeichenplanes, Einsatz von Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierung, bauliche Leitelemente)</li>
<li>Abnahme der Arbeitsstelle, Kontrolle und Wartung der Arbeitsstelle von kürzerer und längerer Dauer</li>
<li>Arbeitssicherheit, Umweltschutz</li>
</ul>
<p>Das Seminar vermittelt die notwendige Sachkunde zu den Forderungen der Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) und den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-St. 97).<br />
<br />
„Der Nachweis für die Eignung und Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen sind bei Angebotsabgabe nachzuweisen.“ (ZTV-St. 97)<br />
<br />
Eintagesseminar: innerörtliche Straßen und Landstraßen (Baustellen von kürzerer und längerer Dauer)</p>
Feb
16
8480
<ul>
<li>Nachfordern von Unterlagen und Preisangaben</li>
<li>teure Irrtümer</li>
<li>taktische Möglichkeiten</li>
<li>Was darf nachgefordert werden, was nicht?</li>
</ul>
<p>Die Vergabe öffentlicher Aufträge folgt strengen formalen Regeln, deren nicht exakte Befolgung zum zwingenden Ausschluss des Angebotes führt. Auf der anderen Seite eröffnet das Vergaberecht dem Bieter erhebliche Spielräume bei der Interpretation der Vergabeunterlagen und der Kalkulation. Allerdings ist das Vergaberecht auch sehr schnelllebig und wird von den zahlreichen Vergabekammern und -senaten in Deutschland unterschiedlich interpretiert. Dem nicht genug, ändert der Gesetzgeber kaum eine andere für das Bauunternehmen relevante Materie so häufig wie das Vergaberecht.</p>
<p> </p>
<p>Ziel dieser Seminarreihe ist es, dass der Bieter das aktuelle Vergaberecht bezüglich der unten stehenden Themen fehlerfrei anwendet, Risiken erkennt und Chancen nutzt. Die die Vergabe durchführenden Architektur-/Ingenieurbüros sollen bei der Beratung der Auftraggeber die Spielräume des Vergaberechts erkennen und die Regeln im Sinne des Wettbewerbs anwenden können.</p>
<p> </p>
<p>Diesem Anliegen widmet sich die Online-Seminarreihe <a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/aktuelles-vergaberecht-in-5-schritten-zum-vergabeprofi-online-seminarreihe-8494">"Aktuelles Vergaberecht"</a>, welche sich sehr kompakt und flexibel ausgewählten Fragen des Vergaberechts widmet. Dabei werden in einem Einführungsvortrag die Grundlagen zu einem Thema praxisgerecht erläutert und die Probleme in der Vergabepraxis aufgezeigt, welche zu Gerichtsprozessen und entsprechenden Urteilen geführt haben. Auf diese Weise gewinnen die Teilnehmer ein Verständnis für besonders, auch formal heikle Punkte in der Vergabepraxis und können ihre Fragen aus ihrer Berufspraxis mit einem sehr versierten Fachanwalt für Vergaberecht diskutieren.</p>
<p> </p>
<p>In Formaten von 1,5 Stunden können Sie sich jeweils an einem Freitagmorgen kurz und fokussiert online weiterbilden. Sollte Ihnen ein Termin ungelegen sein, können Sie die Aufzeichnung des Seminars in einem begrenzten Zeitfenster auch zu einem späteren Zeitpunkt anschauen und auf diese Weise die Weiterbildung flexibel gestalten, ganz wie es zu Ihren Terminen passt.</p>
Feb
21
8040
<ul>
<li>Schriftverkehr des Bauleiters</li>
<li>Bedeutung der Dokumentation und Nachweisführung des Bauablaufes für Vergütungsansprüche</li>
<li>Bedenkenmitteilungen, Behinderungsanzeigen</li>
<li>Nachträge und Mehrkostenankündigungen</li>
<li>Aufmaß und Abrechnung</li>
<li>Abschlagsrechnungen/ Schlussrechnung</li>
<li>Verpflichtung des AG zur Sicherheitsleistung, § 650 f BGB (früher § 648 a BGB)</li>
<li>Nachträge unter Berücksichtigung der VOB/B</li>
<li>Verfahren bei Streitigkeiten – aktuelle Rechtssprechungen</li>
</ul>
<p>Die formalen und rechtlichen Anforderungen an die Auftragnehmer steigen stetig. Gleichzeitig wachsen auch die Qualitätsanforderungen und der Kostendruck. Das Seminar befasst sich mit den wichtigsten Vorgaben des Baurechts vom Vertragsschluss über den wichtigsten VOB/B-Schriftverkehr bis hin zur Abrechnung. Die Teilnehmer erhalten dabei zahlreiche vertiefende Tipps und Tricks für die tägliche Praxis auf der Grundlage der VOB/ B.</p>
Feb
22
8163
<p><strong>Mindestbeitrag Berufsbildung</strong></p>
<p><strong>Die Tarifrente Bau seit 01.01.2016</strong></p>
<ul>
<li>Für wen gilt die Tarifrente Bau?</li>
</ul>
<p><strong>Sozialkassenbeiträge</strong></p>
<ul>
<li>Wer ist beitragspflichtig und wie sind die Daten zu melden?</li>
<li>Mindestlohn in der Bauwirtschaft</li>
</ul>
<p><strong>Urlaub für gewerbliche Arbeitnehmer im Baugewerbe </strong> </p>
<ul>
<li>spezielle, auf die besondere Situation von Arbeitnehmern der Bauwirtschaft abgestimmte Regelung</li>
<li>Mindesturlaubsvergütung für Zeiten von Arbeitsausfällen ohne Lohnanspruch bei Krankheit und Bezug von Saison-Kug</li>
</ul>
<p><strong>Berufsbildung</strong></p>
<ul>
<li>die Förderung der betrieblichen sowie überbetrieblichen Ausbildung und die Urlaubsregelung gewerblicher Arbeitnehmer im Auslernjahr</li>
</ul>
<p><strong>Online Anwendung</strong></p>
<ul>
<li>das Bau-Portal: SOK@-BAU Online</li>
</ul>
<p><strong>Sicherungskonten</strong></p>
<ul>
<li>kostengünstige Absicherung von Guthaben aus Arbeitszeitkonten</li>
</ul>
<p>Das Seminar vermittelt Informationen zum Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft und erläutert dessen Aufgaben und Leistungen durch Mitarbeiter von SOKA-BAU. Dazu gehört auch die Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft durch Leistungen der Agentur für Arbeit.</p>
<p> </p>
<p>Sie haben die Möglichkeit, Ihre individuellen Fragen im Seminar vorzutragen, können diese aber auch gern bereits vorab per E-Mail unter info@bauakademie-sachsen.de einreichen. Ihre Fragen werden dann im Seminar diskutiert und beantwortet.</p>
Feb
23
8481
<ul>
<li>Aufhebung der Ausschreibung wegen Budgetüberschreitung</li>
<li>Rechte des Bieters</li>
</ul>
<p>Die Vergabe öffentlicher Aufträge folgt strengen formalen Regeln, deren nicht exakte Befolgung zum zwingenden Ausschluss des Angebotes führt. Auf der anderen Seite eröffnet das Vergaberecht dem Bieter erhebliche Spielräume bei der Interpretation der Vergabeunterlagen und der Kalkulation. Allerdings ist das Vergaberecht auch sehr schnelllebig und wird von den zahlreichen Vergabekammern und -senaten in Deutschland unterschiedlich interpretiert. Dem nicht genug, ändert der Gesetzgeber kaum eine andere für das Bauunternehmen relevante Materie so häufig wie das Vergaberecht.</p>
<p> </p>
<p>Ziel dieser Seminarreihe ist es, dass der Bieter das aktuelle Vergaberecht bezüglich der unten stehenden Themen fehlerfrei anwendet, Risiken erkennt und Chancen nutzt. Die die Vergabe durchführenden Architektur-/Ingenieurbüros sollen bei der Beratung der Auftraggeber die Spielräume des Vergaberechts erkennen und die Regeln im Sinne des Wettbewerbs anwenden können.</p>
<p> </p>
<p>Diesem Anliegen widmet sich die Online-Seminarreihe <a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/aktuelles-vergaberecht-in-5-schritten-zum-vergabeprofi-online-seminarreihe-8494">"Aktuelles Vergaberecht"</a>, welche sich sehr kompakt und flexibel ausgewählten Fragen des Vergaberechts widmet. Dabei werden in einem Einführungsvortrag die Grundlagen zu einem Thema praxisgerecht erläutert und die Probleme in der Vergabepraxis aufgezeigt, welche zu Gerichtsprozessen und entsprechenden Urteilen geführt haben. Auf diese Weise gewinnen die Teilnehmer ein Verständnis für besonders, auch formal heikle Punkte in der Vergabepraxis und können ihre Fragen aus ihrer Berufspraxis mit einem sehr versierten Fachanwalt für Vergaberecht diskutieren.</p>
<p> </p>
<p>In Formaten von 1,5 Stunden können Sie sich jeweils an einem Freitagmorgen kurz und fokussiert online weiterbilden. Sollte Ihnen ein Termin ungelegen sein, können Sie die Aufzeichnung des Seminars in einem begrenzten Zeitfenster auch zu einem späteren Zeitpunkt anschauen und auf diese Weise die Weiterbildung flexibel gestalten, ganz wie es zu Ihren Terminen passt.</p>
Feb
26
8025
<p><strong>Bauzeitenplanerstellung und Bauablaufplanung</strong></p>
<ul>
<li>Schnittstelle Kalkulation zur Arbeitsvorbereitung</li>
<li>Definition des Bau-Soll im Bauzeitenplan</li>
<li>praktische Bauzeitenplanerstellung als Beispiel</li>
<li>Umgang mit Abweichungen im Bauablauf</li>
</ul>
<p><strong>fachgerechte Dokumentation der Baustelle</strong></p>
<ul>
<li>Bautagebuch</li>
<li>Anzeigewesen auf Basis der VOB/B</li>
</ul>
<p><strong>Soll - Ist Vergleiche</strong></p>
<ul>
<li>für Bauzeitenpläne</li>
<li>für Nachträge</li>
</ul>
<p><strong>Urkalkulation als Werkzeug</strong></p>
<ul>
<li>für Bauzeitenpläne</li>
<li>für Nachträge</li>
</ul>
<p><strong>Nachtragswesen (Einführung)</strong></p>
<ul>
<li>Mehr- oder Mindermengen</li>
<li>geänderte und zusätzliche Leistungen</li>
</ul>
<p><strong>Aufmaß und Abrechnung von Bauleistungen</strong></p>
<ul>
<li>auf Basis der VOB/B fachgerechtes Erstellen</li>
</ul>
<p>Die Abwicklung von Baustellen gehört zu den Kernaufgaben des Bauleiters. Dabei geht es insbesondere um die termin- und qualitätsgerechte Erstellung des Bauwerkes unter Einhaltung oder Unterschreitung der kalkulierten Kosten. Dies verlangt eine nachvollziehbare Planung und Dokumentation der Bauabläufe, die Feststellung von Terminabweichungen und deren Ursachen sowie die Darstellung der Konsequenzen für den Bauablauf und die Aufbereitung von Nachträgen.</p>
<p> </p>
<p>Das Modul vermittelt den Teilnehmern eine durchgängige Methodik der Arbeitsvorbereitung, der Erstellung und Arbeit von bzw. mit Terminplänen und der Kalkulation von Nachträgen. Darüber hinaus werden die Auswirkungen von Abweichungen zwischen Bau-Soll und Bau-Ist verdeutlicht und die effiziente Steuerung der Gewerke und Abläufe auf der Baustelle dargestellt. Die Teilnehmer werden anhand von praktischen Beispielen befähigt, eine fachgerechte Baustellendokumentation zu erstellen.</p>
<p> </p>
<p>Zudem werden die organisatorischen und finanziellen Zusammenhänge zwischen Bauablaufstörungen, Terminänderungen und Nachträgen vermittelt, so dass die Teilnehmer auf Abweichungen von geplanten Bauabläufen professionell reagieren können.</p>
<p> </p>
<p>Teilnehmer, welche das Zertifikat "Zertifizierter Bauleiter" erwerben möchten, müssen die schriftliche Prüfung in diesem Modul ablegen.</p>
Feb
27
8164
<ul>
<li>Aufbau, Inhalt und Struktur der Betonnormen DIN EN 1992, DIN EN 206-1/DIN 1045-2 und DIN EN 13670/DIN 1045-2</li>
<li>Betonausgangsstoffe</li>
<li>Herstellen, Transportieren, Fördern und Verarbeiten des Betons</li>
<li>Bestellen und Abnahme von Transportbeton</li>
<li>Schalen und Bewehren</li>
<li>Nachbehandeln</li>
<li>Einflüsse auf die Dauerhaftigkeit</li>
<li>Betonprüfung und Überwachung</li>
<li>Schadensbilder und ihre Vermeidung</li>
<li>neue Entwicklungen bei Betonen</li>
<li>wasserundurchlässiger Beton</li>
<li>Sichtbeton</li>
<li>hochfeste Betone</li>
<li>selbstverdichtender Beton</li>
<li>Faserbetone</li>
</ul>
<p>Die Regelwerke im Betonbau (DIN EN 1992, EN 206-1/DIN 1045-2 und DIN EN 13670/DIN 1045-3) entwickeln sich ständig weiter und erfordern eine hohe Qualifikation der Beschäftigten auf Betonbaustellen. Der Lehrgang zeigt praxisbezogen die notwendigen Maßnahmen zur fachgerechten Arbeit mit Beton und hilft, Mängel zu vermeiden.</p>
<p>Gemäß DIN 1045-2:2008, Abschnitt 9.6.1 müssen Führungskräfte und maßgebliches Fachpersonal für Betonherstellung, -transport und Produktionskontrolle in Abständen von höchstens drei Jahren eine Schulung auf dem Gebiet des Betonbaus nachweisen. Gemäß DIN 1045- 3:2008, Anhang B. 1 müssen auch Fachkräfte für den Einbau von Beton der Überwachungsklassen 2 und 3 in Abständen von höchstens drei Jahren eine Schulung auf dem Gebiet des Betonbaus nachweisen.</p>
<p><strong>Die Teilnehmer erhalten einen Schulungsnachweis (ÜK2 / ÜK3).</strong></p>
Mär
01
8660Technik
Halle/Holleben
8660
<ul>
<li>Aufbau, Inhalt und Struktur der Betonnormen DIN EN 1992, DIN EN 206-1/DIN 1045-2 und DIN EN 13670/DIN 1045-2</li>
<li>Betonausgangsstoffe</li>
<li>Herstellen, Transportieren, Fördern und Verarbeiten des Betons</li>
<li>Bestellen und Abnahme von Transportbeton</li>
<li>Schalen und Bewehren</li>
<li>Nachbehandeln</li>
<li>Einflüsse auf die Dauerhaftigkeit</li>
<li>Betonprüfung und Überwachung</li>
<li>Schadensbilder und ihre Vermeidung</li>
<li>neue Entwicklungen bei Betonen</li>
<li>wasserundurchlässiger Beton</li>
<li>Sichtbeton</li>
<li>hochfeste Betone</li>
<li>selbstverdichtender Beton</li>
<li>Faserbetone</li>
</ul>
<p>Die Regelwerke im Betonbau (DIN EN 1992, EN 206-1/DIN 1045-2 und DIN EN 13670/DIN 1045-3) entwickeln sich ständig weiter und erfordern eine hohe Qualifikation der Beschäftigten auf Betonbaustellen. Der Lehrgang zeigt praxisbezogen die notwendigen Maßnahmen zur fachgerechten Arbeit mit Beton und hilft, Mängel zu vermeiden.<br />
Gemäß DIN 1045-2:2008, Abschnitt 9.6.1 müssen Führungskräfte und maßgebliches Fachpersonal für Betonherstellung, -transport und Produktionskontrolle in Abständen von höchstens drei Jahren eine Schulung auf dem Gebiet des Betonbaus nachweisen. Gemäß DIN 1045-3:2008, Anhang B. 1 müssen auch Fachkräfte für den Einbau von Beton der Überwachungsklassen 2 und 3 in Abständen von höchstens drei Jahren eine Schulung auf dem Gebiet des Betonbaus nachweisen.</p>
<p>Die Teilnehmer erhalten einen Schulungsnachweis (ÜK2 / ÜK3).</p>
Mär
04
8044
<ul>
<li>Schnittstellen der Arbeitsvorbereitung und Kalkulation nach Auftragseingang (Kalkulation und Bauzeitenplan)</li>
<li>fachgerechter Umgang mit dem Lang- und Kurztext des Auftrages</li>
<li>Organisation der fachgerechten Erstellung von Aufmaßen</li>
<li>Einweisung in die VOB/B</li>
<li>das Anzeigewesen nach VOB/B, hier insbesondere: Ankündigungen, Behinderungen, Bedenken, zusätzliche und geänderte Leistungen etc.</li>
<li>Erkennen von Nachtragsleistungen innerhalb des Vertrages</li>
<li>Dokumentation und Schriftverkehr während der Vertragslaufzeit</li>
<li>praktische Beispiele der Dokumentation und Nachtragserstellung inkl. Kalkulation</li>
<li>Was tun bei unberechtigten Zahlungskürzungen von Abschlags- und Schlussrechnungen?</li>
<li>Verzögerungen bei der Bauausführung</li>
<li>Leistungsstandermittlungen</li>
<li>Aufgaben bei Abnahme und Gewährleistungsarbeiten</li>
<li>individuelle Fragen und Diskussion</li>
</ul>
<p>Das Seminar soll aufzeigen wie die täglichen Konflikte und Probleme vor Ort auf der Baustelle und im Büro behandelt werden müssen. Besonderer Wert wird auf den Umgang mit vertraglichen Regelungen und deren besondere Formerfordernis auf Basis der VOB, vom Auftrag bis zur Schlussrechnung gelegt. Ebenfalls soll aufgezeigt werden wie wichtig und kostensparend eine gute Dokumentation ist und das diese gleichzeitig bei Laufendhaltung während der Bauzeit das entscheidende Dokument für eine evtl. Nachtragsforderung darstellt.</p>
<p> </p>
<p>Ziel ist es ebenfalls den Seminarteilnehmern die Notwendigkeit der baubegleitenden Kontrolle darzustellen, um die Abweichungen vom Bau-Soll zum Bau-Ist aufzuzeigen. Die Dokumentation der Vergütungsanpassung, Bau-Soll, Bau-Ist, Soll-Ist, das Nachtragsleistungsverzeichnis und die Kalkulation der Nachtragsansprüche werden den Teilnehmern anhand praktischer Beispiele vermittelt.</p>
Mär
05
8045
<ul>
<li>Schnittstellen der Auftragsvergabe und Urkalkulation nach Auftragseingang (Kalkulation und Bauzeitenplan)</li>
<li>fachgerechter Umgang mit dem Lang- und Kurztext des Auftrages</li>
<li>Organisation der fachgerechten Erstellung von Aufmaßen</li>
<li>Einweisung in die VOB/B</li>
<li>das Anzeigewesen nach VOB/B, hier insbesondere:
<ul>
<li>Ankündigungen</li>
<li>Behinderungen</li>
<li>Bedenken</li>
<li>zusätzliche und geänderte Leistungen etc.</li>
</ul>
</li>
<li>Erkennen und Vermeiden von Nachtragsleistungen innerhalb des Vertrages</li>
<li>Dokumentation und Schriftverkehr während der Vertragslaufzeit</li>
<li>praktische Beispiele der Dokumentation und Nachtragsbearbeitung/-prüfung inkl. Kalkulation</li>
<li>Verzögerungen bei der Bauausführung</li>
<li>Aufgaben bei Abnahme und Gewährleistungsarbeiten</li>
<li>Ausgleichsberechnung nach VOB, Untersuchen der Gemeinkostendeckung</li>
<li>individuelle Fragen und Diskussion</li>
</ul>
<p>Das Seminar soll aufzeigen, wie die täglichen Konflikte zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vor Ort auf der Baustelle und im Büro behandelt werden müssen. Besonderer Wert wird auf den Umgang mit vertraglichen Regelungen und deren besondere Formerfordernis auf Basis der VOB, vom Auftrag bis zur Schlussrechnung gelegt.</p>
<p> </p>
<p>Ebenfalls soll aufgezeigt werden, wie wichtig und kostensparend eine gute Dokumentation ist und das diese gleichzeitig bei Laufendhaltung während der Bauzeit das entscheidende Dokument für ein evtl. erfolgreiches Nachtragsmanagement /-abwehr darstellt. Ziel ist es ebenfalls, den Seminarteilnehmern die Notwendigkeit der baubegleitenden Kontrolle darzustellen und somit die Abweichungen vom Bau-Soll zum Bau-Ist aufzuzeigen.</p>
<p> </p>
<p>Berechtigte und unberechtigte Nachtragsansprüche werden den Teilnehmern anhand praktischer Beispiele aufgezeigt.</p>
Mär
06
8024
<p><strong>Brandschutz in der Planung und der Ausführung</strong></p>
<ul>
<li>Einführung baulicher, anlagentechnischer, organisatorischer Brandschutz</li>
<li>gesetzliche Grundlagen, verfahrenstechnische Fragen</li>
<li>Bestands- und Denkmalschutz allgemein und anhand von Praxisbeispielen</li>
</ul>
<p><strong>Brandschutznachweis/Brandschutzkonzept</strong></p>
<ul>
<li>Vorgaben und Inhalte auf Grundlage der vfdb-Richtlinie 01/01 und des AHO-Hefts Nr. 17 – Bauordnungsrechtlicher Brandschutz</li>
</ul>
<p><strong>Lösungen typischer baulicher Brandschutzprobleme - Praxisbeispiele</strong></p>
<ul>
<li>Bauteile / Baustoffe / Abschottungen</li>
<li>Abweichungen</li>
<li>Erleichterungen</li>
</ul>
<p>Ziel des Seminars ist es, die Grundlagen des vorbeugenden baulichen Brandschutzes beim Bauen im Bestand zu vermitteln. Dazu wird zunächst eine einführende Übersicht über den baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz anhand anschaulicher Beispiele und der gesetzlichen Rahmenbedingungen gegeben.</p>
<p> </p>
<p>Schwerpunkt des weiteren Seminarverlaufs ist die problem-/bauteilbezogene Darstellung und Begründung konkreter Gestaltungsvorschläge zur Umsetzung des baulichen Brandschutzes in bestehenden Gebäuden unterschiedlicher Konstruktion und Nutzung.</p>
<p> </p>
<p>Die Beispiele sind geeignet, eigene Fragen zu stellen und zu diskutieren.</p>
<p> </p>
Mär
06
8093
<ul>
<li>Rechtliche Bedeutung der Abnahme und Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis</li>
<li>Abnahme nach BGB, nach VOB/B</li>
<li>Auswirkungen des neuen Forderungssicherungsgesetzes</li>
<li>Abnahmepflicht / Abnahmeverweigerung / Abnahmeformen</li>
<li>Rechtsfolgen der Abnahme auf Fälligkeit der Werklohnforderung</li>
<li>Art und Umfang von Gewährleistungsansprüchen / Gewährleistungsfristen</li>
<li>Haftungsverhältnis zwischen Planer, Bauleiter und Bauunternehmer</li>
<li>Praxisbeispiele anhand der aktuellen Rechtsprechung</li>
<li>Prüftechniken, Hilfsmittel und praktische Hinweise für die Abnahme der Gewerke</li>
<li>Erstellen eines gerichtsfesten Abnahmeprotokolls</li>
</ul>
<p>Die Abnahme der ausgeführten Bauleistung ist elementar wichtig, um die dadurch entstehenden Rechte beider Parteien aus dem Bauvertrag durchsetzen zu können. Die Abnahme der ausgeführten Bauleistungen stellt neben der Auftragserteilung eine maßgebliche Phase in der Abwicklung eines Bauvertrages dar und kann sicherlich auch als „Dreh- und Angelpunkt“ bezeichnet werden. Mit der Abnahme ist die Bauausführung prinzipiell beendet, die Arbeiten im Wesentlichen fertig gestellt.<br />
<br />
In diesem Seminar bekommen Sie Tipps und Hilfen, um bei zukünftigen Abnahmen sichere Entscheidungen treffen zu können. Sie erfahren, wie Sie bei spezifischen Problemstellungen aus den verfügbaren Regelwerken, die jeweils zutreffenden herausfinden. Und Sie lernen praktische Methoden kennen um auch versteckte Mängel zu erkennen.</p>
Mär
06
8374
<ul>
<li>Grundlagen des Straßen- und Verkehrsrechts (Straßenverkehrsordnung)</li>
<li>Zivilrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht</li>
<li>Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21)</li>
<li>zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97) Teil A, B, C, D</li>
<li>ASR A5.2</li>
<li>Anordnung durch die Behörde (verkehrsrechtliche Anordnung)</li>
<li>Einsatz von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (Einrichten einer Arbeitsstelle im Straßenraum, Inhalt eines Verkehrszeichenplanes, Einsatz von Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierung, bauliche Leitelemente)</li>
<li>Abnahme der Arbeitsstelle, Kontrolle und Wartung der Arbeitsstelle von kürzerer und längerer Dauer</li>
<li>Arbeitssicherheit, Umweltschutz</li>
</ul>
<p>Das Seminar vermittelt die notwendige Sachkunde zu den Forderungen der Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) und den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-St. 97).<br />
<br />
„Der Nachweis für die Eignung und Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen sind bei Angebotsabgabe nachzuweisen.“ (ZTV-St. 97)<br />
<br />
Eintagesseminar: innerörtliche Straßen und Landstraßen (Baustellen von kürzerer und längerer Dauer)</p>
Mär
07
8295
<ul>
<li>Bauleistungsvertrag</li>
<li>Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis</li>
<li>Bedeutung der Ausführungsunterlagen für die Bauausführung</li>
<li>Baustellendokumentation</li>
<li>Beweissicherung auf der Baustelle</li>
<li>Nachträge, zusätzliche Leistungen</li>
<li>Nebenleistungen, besondere Leistungen</li>
<li>Behinderung und Unterbrechung der Bauausführung</li>
<li>Abnahme gem. VOB/B</li>
<li>Nachweis der Zulässigkeit / Berechtigung seiner Forderungen von Mehrvergütungen durch den Auftragnehmer</li>
<li>Erarbeitung der Dokumentationen als Nachweis berechtigter Forderungen</li>
</ul>
<p>Das Bauvorhaben läuft nicht wie geplant? Verzögerungen bei Baubeginn und -ablauf wegen fehlender Vorleistungen des Auftragebers, Verzug anderer Gewerke oder auch Bauzeitänderungen aufgrund geänderter oder zusätzlicher Leistungen sind zu bewältigen.</p>
<p><br />
Was ist zu tun, wenn sich bei den Massen und Mengen erhebliche Abweichungen gegenüber der Ausschreibung ergeben oder einige Leistungsverzeichnispositionen gar nicht zur Ausführung kommen? Für die erfolgreiche Abwicklung von Bauvorhaben benötigen die gewerblichen Führungskräfte auf der Baustelle neben dem Fachwissen und ihrer praktischen Erfahrung auch Kenntnisse, mit denen sie in der Lage sind, sich auf der Baustelle vertragsgerecht zu verhalten.</p>
<p><br />
Wichtige Fragen, die zu kären sind:</p>
<ul>
<li>Wann muss ich Bedenken anmelden, wann Baubehinderung?</li>
<li>Handelt es sich um eine zusätzliche Leistung und was muss ich tun, um die diesbezüglichen Werklohnansprüche zu sichern?</li>
<li>Wie verhalte ich mich, wenn der Auftraggeber Planungsänderungen vornimmt?</li>
<li>Was tun, wenn der Auftraggeber einer Mitwirkungspflicht nicht nachkommt oder Anweisungen erteilt, die nicht ausgeführt werden können?</li>
<li>Wann muss ich welche Fristen setzten? </li>
<li>Sind Sie in der Auftraggeberposition?</li>
<li>Wie reagiere ich richtig auf die Forderung nach Mehrvergütung?</li>
<li>Welche Dokumentation kann ich verlangen?</li>
</ul>
<p>Das Seminar möchte den Teilnehmern anhand griffiger Beispielsfälle aufzeigen, in welchen Siuationen und auf welche Weise sie aktiv werden können und müssen.</p>
Mär
07
8297Technik
Halle/Holleben
8297
<ul>
<li>Grundlagen des Straßen- und Verkehrsrechts (Straßenverkehrsordnung)</li>
<li>Zivilrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht</li>
<li>Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21)</li>
<li>zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97) Teil A, B, C, D</li>
<li>ASR A5.2</li>
<li>Anordnung durch die Behörde (verkehrsrechtliche Anordnung)</li>
<li>Einsatz von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (Einrichten einer Arbeitsstelle im Straßenraum, Inhalt eines Verkehrszeichenplanes, Einsatz von Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierung, bauliche Leitelemente)</li>
<li>Abnahme der Arbeitsstelle, Kontrolle und Wartung der Arbeitsstelle von kürzerer und längerer Dauer </li>
<li>Arbeitssicherheit, Umweltschutz</li>
</ul>
<p>Das Seminar vermittelt die notwendige Sachkunde zu den Forderungen der Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) und den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97).</p>
<p>Der Nachweis für die Eignung und Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen ist bei Angebotsabgabe nachzuweisen.</p>
<p>Zweitagesseminar: alle Arten von Straßen inklusive Autobahnen, Nachtbaustellen (Arbeiten von kürzerer und längerer Dauer)</p>
Mär
07
8485
<p><strong>Rechtsgrundlagen</strong></p>
<ul>
<li>Behinderungen nach § 6 Abs. 1 VOB/B – Anmeldung und Abmeldung</li>
<li>Schadensersatz nach § 6 Abs. 6 VOB/B</li>
<li>Annahmeverzug des Auftraggebers nach § 642 BGB</li>
<li>Dokumentation der eigenen Leistungsbereitschaft</li>
<li>Anordnungen zur Bauzeit nach §§ 1 Abs. 3 und 4 VOB/B</li>
<li>Mehrmengen und Mindermengen</li>
<li>Winter/Wetter/Naturkatastrophen</li>
<li>Corona, Ukrainekrieg und sonstige „Höhere Gewalt“</li>
<li>Umfang der Pflicht des Auftragnehmers zu Kompensation und Beschleunigungsmaßnahmen</li>
<li>Geänderte oder zusätzliche Leistungen, §§ 2 Abs. 5 und 6 VOB/B – Mehrkostenanzeige mit Hinweis auf Bauzeitverlängerung – so konkret wie möglich, so ausführlich wie nötig</li>
<li>Dokumentationsmittel auf der Baustelle (Bautagesberichte, Fotos, Videos, Lieferscheine etc.)</li>
</ul>
<p><strong>Dokumentation („bauablaufbezogene Darstellung“)</strong></p>
<ul>
<li>Wann ist sie notwendig?</li>
<li>Darstellung der Störung und der Störungsauswirkungen auf Folgeleistungen</li>
<li>Berücksichtigung von eigenem Bauverzug?</li>
<li>Darstellung der Bauzeitauswirkungen von Nachtragsleistungen, Mehr- oder Mindermengen</li>
<li>Berechnung der Bauzeitverlängerung und Fortschreibung des Terminplans (verschiedene Methoden)</li>
</ul>
<p><strong>Ermittlung der Entschädigungshöhe nach § 642 BGB</strong></p>
<ul>
<li>Für welchen Zeitraum besteht ein Anspruch auf Entschädigung?</li>
<li>Umfasst die Entschädigung auch die Allgemeinen Geschäftskosten und den Gewinn?</li>
<li>Kalkulierte oder tatsächliche Kosten, was gilt?</li>
</ul>
<p>(Bau-)Zeit ist Geld! Es gibt kaum ein Bauvorhaben, das pünktlich beendet wird. <strong>Aber: Keine Chance hat der „Bauzeitnachtrag 1 pauschal“!</strong> Bauzeitansprüche sind je nach Anspruchsgrundlage und deren Voraussetzungen aufzustellen und zu dokumentieren. Kommt die Störung aus dem Bereich des Auftraggebers, sind je nach Fallgestaltung Mehrvergütungs-, Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche möglich, ebenfalls eine etwaige Bauzeitverlängerung und der Entfall von Vertragsstrafenvereinbarungen. Um diese unterschiedlichen Ansprüche, die auch kumulativ bei einem Bauvorhaben auftreten können, durchzusetzen, bedarf es der vertieften Kenntnis von den entsprechenden Anspruchsgrundlagen und den Dokumentationsanforderungen und dem notwendigen Schriftwechsel, bspw. Behinderungsanzeige, Nachtragsstellung, Inverzugsetzung, Anerbieten der eigenen Leistung etc.<br />
<br />
Das lernen die Teilnehmer in dem Seminar anhand der aktuellen Rechtsprechung. Systematisch wird das notwendige Wissen vermittelt von der ersten Bauablaufstörung (was bereits eine verzögerte Vergabe sein kann) über die baubegleitende Dokumentation bis zur gerichtsfesten Aufbereitung und Durchsetzung der Nachtragsforderung. Auf die aktuelle Rechtsprechung wird praxisgerecht eingegangen.</p>
Mär
07
8646Technik
Halle/Holleben
8646
<ul>
<li>Grundlagen des Straßen- und Verkehrsrechts (Straßenverkehrsordnung)</li>
<li>Zivilrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht</li>
<li>Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21)</li>
<li>zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97) Teil A, B, C, D</li>
<li>ASR A5.2</li>
<li>Anordnung durch die Behörde (verkehrsrechtliche Anordnung)</li>
<li>Einsatz von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (Einrichten einer Arbeitsstelle im Straßenraum, Inhalt eines Verkehrszeichenplanes, Einsatz von Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierung, bauliche Leitelemente)</li>
<li>Abnahme der Arbeitsstelle, Kontrolle und Wartung der Arbeitsstelle von kürzerer und längerer Dauer</li>
<li>Arbeitssicherheit, Umweltschutz</li>
</ul>
<p>Das Seminar vermittelt die notwendige Sachkunde zu den Forderungen der Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) und den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-St. 97).<br />
<br />
„Der Nachweis für die Eignung und Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen sind bei Angebotsabgabe nachzuweisen.“ (ZTV-St. 97)<br />
<br />
Eintagesseminar: innerörtliche Straßen und Landstraßen (Baustellen von kürzerer und längerer Dauer)</p>
Mär
08
8046
<ul>
<li>Grundlagen des Straßen- und Verkehrsrechts (Straßenverkehrsordnung)</li>
<li>Zivilrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht</li>
<li>Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21)</li>
<li>zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97) Teil A, B, C, D</li>
<li>ASR A5.2</li>
<li>Anordnung durch die Behörde (verkehrsrechtliche Anordnung)</li>
<li>Einsatz von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (Einrichten einer Arbeitsstelle im Straßenraum, Inhalt eines Verkehrszeichenplanes, Einsatz von Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierung, bauliche Leitelemente)</li>
<li>Abnahme der Arbeitsstelle, Kontrolle und Wartung der Arbeitsstelle von kürzerer und längerer Dauer</li>
<li>Arbeitssicherheit, Umweltschutz</li>
</ul>
<p>Das Seminar vermittelt die notwendige Sachkunde zu den Forderungen der Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) und den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-St. 97).<br />
<br />
„Der Nachweis für die Eignung und Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen sind bei Angebotsabgabe nachzuweisen.“ (ZTV-St. 97)<br />
<br />
Eintagesseminar: innerörtliche Straßen und Landstraßen (Baustellen von kürzerer und längerer Dauer)</p>
Mär
08
8050
<ul>
<li>Bauzeit-und Bauablaufplanung im Bau-SOLL</li>
<li>Ausführungsfristen / Berechnung von Fristen</li>
<li>Bauzeit im Angebotsstadium</li>
<li>Entscheidende Elemente für eine erfolgreiche Angebotskalkulation</li>
<li>Checkliste Bau-SOLL</li>
<li>Die Erstellung des SOLL-Bauzeitenplan</li>
<li>Struktur eines Bauzeitenplans als Balkenplan</li>
<li>Fortschreibung von Bauzeitenplänen/baubetriebliche Darstellung von Bauablaufänderungen</li>
</ul>
<p>Bauabläufe basieren selbstverständlich auf dem Erfahrungsschatz von Bauleiter und Arbeitsvorbereiter. Allerdings gilt es die Vorgaben und Eckpfeiler der Verdingungsunterlagen in den Soll-Bauzeitenplan einzupflegen.</p>
<p> </p>
<p>Die Struktur und Geschwindigkeiten der Teilleistungen des Vertrages sind bei einem baubetrieblich fachgerechten Soll-Bauzeitenplan jedoch nicht auf Grundlage einer Einschätzung vorzunehmen. Der Soll-Bauzeitenplan ist ein Spiegelbild der Auftragskalkulation. Denn bereits hier sind die auf Erfahrung basierenden zeitlichen Bewertungen erfolgt.</p>
Mär
11
8052
<ul>
<li>vertragliche Rechte und Pflichten der Vertragspartner</li>
<li>AGB-Verstöße (BGB §§ 305-310)</li>
<li>VOB/C Teil 5 – Abrechnung</li>
<li>Dokumentation der Mengenerfassung</li>
<li>Sonderfälle aus der Praxis</li>
</ul>
<p>Jedes ausführende Unternehmen erstellt für seine Vertragspartner ein Aufmaß über seine erbrachten Bauleistungen. Die Unterlagen müssen für jeden nachvollziehbar und prüfbar sein. Eine Mengenermittlung kann entweder rechnerisch oder zeichnerisch erfolgen.</p>
<p> </p>
<p>Oft kommt es zwischen den Vertragspartnern zu Streitigkeiten über die Höhe der festgestellten Mengen. Gelten nun vorrangig die Zeichnung, der Leistungstext, die besonderen Vertragsbedingungen oder das Verhandlungsprotokoll? Jede Vertragsseite wird sich die für sie wirtschaftlichere Variante aussuchen.</p>
<p> </p>
<p>Die Seminarreihe "Zertifizierter Bauabrechner Hochbau" widmet sich diesen Schwerpunktthemen und vermittelt durch das systematische Bearbeiten und Beantworten grundlegender Fragestellungen praxisnah und sofort einsetzbar das notwendige Werkzeug. </p>
<p> </p>
<p>Der Lehrgang gliedert sich in 3 Module. Die Module können einzeln belegt werden.</p>
<p> </p>
<p>Die Modulreihe schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Der erfolgreiche Abschluss der Prüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Titels "Zertifizierter Bauabrechner Hochbau" der Bauakademie Sachsen.</p>
Mär
12
8054
<ul>
<li>Grundlagen der VOB</li>
<li>Bedeutung der Verdingungsunterlagen</li>
<li>Besondere Leistungen vs. Nebenleistung (VOB/C)</li>
<li>Baubetriebliche Bedeutung des § 2 VOB/B</li>
<li>Mengenänderungen im Hauptvertrag (§ 2 Abs. 3 VOB/B)</li>
<li>Geänderte Leistungen im Hauptvertrag (§ 2 Abs. 5 VOB/B)</li>
<li>Zusätzliche Leistungen im Hauptvertrag (§ 2 Abs. 6 VOB/B)</li>
<li>Leistungen ohne Auftrag (§ 2 Abs. 8 VOB/B)</li>
<li>Sach- und fachgerechte Darstellung des modifizierten</li>
<li>Vergütungsanspruchs</li>
</ul>
<p>Kaum ein Bauvertrag – sei es Einheitspreisvertrag oder ein Pauschalvertrag - wird in gleichem Umfang abgeschlossen wie im Hauptvertrag vereinbart. Im Verlauf der Baurealisierung kommt es regelmäßig zu Änderungen des vereinbarten Bau-Soll. Das Erkennen dieser Leistungsänderungen im Bau-Ist ist elementar für die wirtschaftliche Abrechnung.</p>
<p> </p>
<p>Gleichsam gilt es jedoch die geänderten beziehungsweise zusätzlichen Ansprüche auf Vertragsbasis fachgerecht und nachvollziehbar zu dokumentieren und zu begründen. Im Weiteren sind die monetären Folgen schlüssig und prüfbar darzulegen.</p>
<p> </p>
<p>Neben diesen typischen Nachtragsleistungen wirken sich selbstverständlich Mengenänderungen auf die Abrechnung aus. Wie mit Mengenänderungen in Bezug auf die Abrechnung umgegangen werden kann, gibt der § 2 Abs. 3 der VOB/ B vor.</p>
<p> </p>
<p>Der Seminartag zeigt den Teilnehmern auf, welche Inhalte bereits im Angebotsstadium mit Hinblick auf eine wirtschaftliche Abrechnung durchgreifend zu durchleuchten sind. Weiterhin wird aus baubetrieblicher Sicht aufgezeigt, welche Eckpfeiler es bei der Erstellung und auch Prüfung von Nachtragsansprüchen fachlich zu beachten gilt. Die Werkzeuge einer wirtschaftlichen Abrechnung werden auf Basis umfassender Beispiele erarbeitet.</p>
<p> </p>
<p>Die Seminarreihe "Zertifizierter Bauabrechner Hochbau" widmet sich diesen Schwerpunktthemen und vermittelt durch das systematische Bearbeiten und Beantworten grundlegender Fragestellungen praxisnah und sofort einsetzbar das notwendige Werkzeug. </p>
<p> </p>
<p>Der Lehrgang gliedert sich in 3 Module. Die Module können einzeln belegt werden.</p>
<p> </p>
<p>Die Modulreihe schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Der erfolgreiche Abschluss der Prüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Titels "Zertifizierter Bauabrechner Hochbau" der Bauakademie Sachsen.</p>
Mär
13
8055
<ul>
<li>vertragsrechtliche Bedeutung</li>
<li>Beschreibung der Leistung</li>
<li>Beurteilung von Maßtoleranzen</li>
<li>inhaltliche Erläuterungen und Hinweise zur Anwendung der VOB/C</li>
<li>allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art</li>
</ul>
<p><strong>Die richtige Anwendung von Abrechnungsregeln beim Aufmaß und bei der Abrechnung folgender Leistungsbereiche:</strong></p>
<ul>
<li>Mauerarbeiten</li>
<li>Betonarbeiten</li>
<li>Erdarbeiten im Rahmen von Hochbauleistungen</li>
<li>Putz- und Stuckarbeiten</li>
</ul>
<p><br />
<strong>Zum Seminar bitte die aktuelle VOB - Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen - mitbringen.</strong></p>
<p>Die Ursachen hoher Außenstände sind unter anderem auch im eigenen Unternehmen zu suchen. Je knapper die Baupreise kalkuliert werden, desto weniger können es sich die Bauunternehmen heute erlauben, oberflächlich oder gar fehlerhaft beim Aufmaß der Bauleistungen und bei der Abrechnung vorzugehen.</p>
<p> </p>
<p>Der Lehrgang bietet den Teilnehmern ein umfassendes Praxiswissen über die Abrechnungsregeln. Die Beispiele und Übungen sollen die Teilnehmer dazu befähigen, berechtigte Ansprüche aus der erbrachten Leistung zu erkennen und abzurechnen.</p>
<p> </p>
<p>Die Seminarreihe "Zertifizierter Bauabrechner Hochbau" widmet sich diesen Schwerpunktthemen und vermittelt durch das systematische Bearbeiten und Beantworten grundlegender Fragestellungen praxisnah und sofort einsetzbar das notwendige Werkzeug. </p>
<p> </p>
<p>Der Lehrgang gliedert sich in 3 Module. Die Module können einzeln belegt werden.</p>
<p> </p>
<p>Die Modulreihe schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Der erfolgreiche Abschluss der Prüfung ist Voraussetzung für den Erwerb des Titels "Zertifizierter Bauabrechner Hochbau" der Bauakademie Sachsen.</p>
Mär
14
8178
<ul>
<li>Was genau ist eigentlich Prozessmanagement? </li>
<li>Warum betreiben wir es?</li>
<li>Was ist der konkrete Nutzen?</li>
<li>Welche Rollen sollten besetzt sein? </li>
<li>Wo sollte es organisatorisch angesiedelt sein? </li>
<li>Prozessmanagement-Kreislauf</li>
<li>Strategie-Phase</li>
<li>Dokumentierung und Modellierung</li>
<li>Optimierung von Prozessen</li>
<li>Implementierung neuer Soll-Prozesse</li>
<li>Prozess-Controlling</li>
<li>Transfereinheit </li>
</ul>
<p>Beim Prozessmanagement geht es darum, Abläufe reibungsloser und sicherer zu gestalten. Dass Prozesse zur Zielerreichung des Unternehmens beitragen sollen, dass die Optimierung von Prozessen eine spannende Aufgabe voller Kreativität und Innovationskraft ist, wird häufig übersehen. </p>
<p>In der Praxis gilt es also insbesondere der Belegschaft näherzubringen, was genau Prozessmanagement ist, welche guten Gründe es dafür gibt und wie alle Beteiligten davon profitieren können.</p>
<p>Sie erhalten Lösungsansätze für das Demographieproblem, indem es Wissen sichert. Prozessmanagement ist automatischer Treiber für Optimierungen, kann die Fehlerkultur im Unternehmen verändern, für Rechtssicherheit sorgen und die Mitarbeiterzufriedenheit erhöhen. Die Teilnehmener können die Inhalte direkt im Anschluss an das Seminar umsetzen und das Prozessmanagement im Unternehmen mit einigen wenigen klaren Vorgehensschritten auf ein neues Level heben. Auch wenn wir durch Fehler oftmals ganz gut lernen, können durch die Anwendung der Inhalte dieses Seminars in der Praxis Abkürzungen genommen und das Prozessmanagement rasch professionalisiert werden.</p>
Mär
14
8299
<ul>
<li>Überblick Vertragstypen </li>
<li>Risiken bei Vertragsschluss</li>
<li>Rechtssichere Behandlung von Nachträgen</li>
<li>Behinderung und Unterbrechung der Bauleistung / Bauzeitverlängerung</li>
<li>Nachunternehmereinsatz</li>
<li>Prüfungs- und Hinweispflichten</li>
<li>Haftung / Beweissicherung / Verjährung</li>
<li>Durchsetzung von Ansprüchen</li>
</ul>
<p>Alle am Bau Beteiligten kommen früher oder später mit rechtlichen Fragestellungen in Kontakt. Fallstricke lauern dabei von Beginn bis zum Ende jedes Bauvorhabens und führen nicht selten zu zeit‐ und kostenintensiven baurechtlichen Streitigkeiten.<br />
<br />
Bereits bei der Vertragsgestaltung gibt es Zahlreiches zu beachten, aber auch die Ausführung der Bauleistung birgt erhebliche rechtliche Risiken, die mit den entsprechenden Kenntnissen vermieden werden können. Die Sensibilisierung für rechtlich kritische Situationen während der Bauausführung trägt dazu bei, Konflikte im Bauvorhaben nicht eskalieren zu lassen.<br />
<br />
Hilfsmittel und Mustertexte, wie u.a. als Handlungsempfehlungen im Rahmen von Nachträgen, Strategien bei der Behinderung und Unterbrechung von Bauleistungen, Nutzung der Möglichkeit von Änderungsvereinbarungen und eine sorgfältige Dokumentation sowie Beweissicherung können das Streitpotenzial verringern. Tipps und Tricks für die Durchsetzung von Ansprüchen können existenzbedrohende Situationen abwenden. <br />
<br />
Ziel des Seminars ist es, die rechtlichen Fallstricke rund um Bauvorhaben aufzuzeigen und Lösungsmöglichkeiten an die Hand zu geben. Durch Übertragung der Rechtssprache in verständliche Begrifflichkeiten werden Berührungsängste gegenüber der Nutzung der rechtlichen Möglichkeiten aus BGB und VOB/Teil B abgebaut.<br />
<br />
Fallbeispiele unterstützen die Ausführungen zum Umgang mit rechtlichen Problemen während des Bauvorhabens. Die gemeinschaftliche Erarbeitung von Musterschreiben ermöglicht den praktischen Einsatz der vermittelten Kenntnisse.</p>
Mär
14
8373
<p><strong>Mindestbeitrag Berufsbildung</strong></p>
<p><strong>Die Tarifrente Bau seit 01.01.2016</strong></p>
<ul>
<li>Für wen gilt die Tarifrente Bau?</li>
</ul>
<p><strong>Sozialkassenbeiträge</strong></p>
<ul>
<li>Wer ist beitragspflichtig und wie sind die Daten zu melden?</li>
<li>Mindestlohn in der Bauwirtschaft</li>
</ul>
<p><strong>Urlaub für gewerbliche Arbeitnehmer im Baugewerbe </strong> </p>
<ul>
<li>spezielle, auf die besondere Situation von Arbeitnehmern der Bauwirtschaft abgestimmte Regelung</li>
<li>Mindesturlaubsvergütung für Zeiten von Arbeitsausfällen ohne Lohnanspruch bei Krankheit und Bezug von Saison-Kug</li>
</ul>
<p><strong>Berufsbildung</strong></p>
<ul>
<li>die Förderung der betrieblichen sowie überbetrieblichen Ausbildung und die Urlaubsregelung gewerblicher Arbeitnehmer im Auslernjahr</li>
</ul>
<p><strong>Online Anwendung</strong></p>
<ul>
<li>das Bau-Portal: SOK@-BAU Online</li>
</ul>
<p><strong>Sicherungskonten</strong></p>
<ul>
<li>kostengünstige Absicherung von Guthaben aus Arbeitszeitkonten</li>
</ul>
<p>Das Seminar vermittelt Informationen zum Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft und erläutert dessen Aufgaben und Leistungen durch Mitarbeiter von SOKA-BAU. Dazu gehört auch die Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft durch Leistungen der Agentur für Arbeit.</p>
<p> </p>
<p>Sie haben die Möglichkeit, Ihre individuellen Fragen im Seminar vorzutragen, können diese aber auch gern bereits vorab per E-Mail unter info@bauakademie-sachsen.de einreichen. Ihre Fragen werden dann im Seminar diskutiert und beantwortet.</p>
Mär
15
8057
<ul>
<li>Verzögerungen bei der Bauausführung</li>
<li>Dokumentation des Bauablaufes</li>
<li>Anzeigewesen und Baustellendokumentation</li>
<li>§5 Abs. 3 VOB/ B Abhilfeaufforderung</li>
<li>§6 VOB/ B Behinderung und Unterbrechung der Ausführung</li>
<li>§4 Abs. 3 VOB/ B Bedenken der Ausführung</li>
</ul>
<p>Oftmals schrecken Auftragnehmer vor einer Behinderungsanzeige zurück, da man sich mit dem Auftraggeber nicht “auf Kriegsfuß” stellen wolle. Dabei hat die Behinderungsanzeige unterschiedliche Bedeutung. Sie entwickelt nicht nur eine Schutzfunktion für den Auftragnehmer, sie hat auch eine Informations- und Warnfunktion für den Auftraggeber und entspricht somit dem Grundgedanken des Kooperationsvertrages.</p>
<p> </p>
<p>Weiterhin hat der Auftraggeber das Recht, Abhilfe zu verlangen, sofern dieser der Ansicht ist, dass die zeitliche Entwicklung der Bauleistung Verzug erwarten lässt.</p>
Mär
15
8066
<ul>
<li>Grundlagen des Straßen- und Verkehrsrechts (Straßenverkehrsordnung)</li>
<li>Zivilrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht</li>
<li>Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21)</li>
<li>zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97) Teil A, B, C, D</li>
<li>ASR A5.2</li>
<li>Anordnung durch die Behörde (verkehrsrechtliche Anordnung)</li>
<li>Einsatz von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (Einrichten einer Arbeitsstelle im Straßenraum, Inhalt eines Verkehrszeichenplanes, Einsatz von Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierung, bauliche Leitelemente)</li>
<li>Abnahme der Arbeitsstelle, Kontrolle und Wartung der Arbeitsstelle von kürzerer und längerer Dauer</li>
<li>Arbeitssicherheit, Umweltschutz</li>
</ul>
<p>Das Seminar vermittelt die notwendige Sachkunde zu den Forderungen der Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) und den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-St. 97). „Der Nachweis für die Eignung und Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen sind bei Angebotsabgabe nachzuweisen.“ (ZTV-St. 97)<br />
<br />
<strong>Fortbildungsseminar</strong></p>
<p>Innerörtliche Straßen und Landstraßen (Arbeitsstellen von kürzerer und längerer Dauer)</p>
Mär
15
8298
<ul>
<li>Grundlagen der Sachmängelgewährleistung</li>
<li>Definition eines Baumangels</li>
<li>Rechte des Auftraggebers bei Mängeln nach BGB und VOB/B</li>
<li>Mängelrechte von der Abnahme bis hin zu Neuerstellung</li>
<li>Mängelrechte nach Abnahme</li>
<li>Prüfungs- und Hinweispflichten</li>
<li>gemeinsame Verursachung von Mängeln durch mehrere Beteiligte, z.B. Architekt und Bauunternehmer</li>
<li>Haftung von Drittunternehmen</li>
<li>Beweissicherung</li>
<li>Themen rund um die Verjährung</li>
</ul>
<p>Zeit‐ und Kostendruck bei Bauvorhaben begünstigen die Entstehung von Mängeln. Mängel sind daher die Hauptursache zahlreicher baurechtlicher Streitigkeiten, die sich in der Regel als zeit‐ und kostenintensiv erweisen.</p>
<p>Die frühzeitige und baubegleitende Nutzung von Streitvermeidungsstrategien tragen dazu bei, Konflikte um Baumängel nicht eskalieren zu lassen. Eine Anwendung der (rechtlichen) Möglichkeiten, wie u.a. frühzeitige, konsequente Bedenkenanmeldung, Nutzung der Möglichkeit von Teilabnahmen, Änderungsvereinbarungen und eine sorgfältige Dokumentation sowie Beweissicherung können das Streitpotenzial verringern. Bei Vorliegen eines Mangels sollte ebenfalls an die Sicherung von Ansprüchen gegenüber Subunternehmern, u.a. durch Mängelrügen oder Einbehalte, gedacht werden.</p>
<p>Ziel des Seminars ist es, die Grundlagen des Gewährleistungsrechts praxisbezogen und leicht verständlich zu vermitteln. Durch Übertragung der Rechtssprache in verständliche Begrifflichkeiten werden Berührungsängste gegenüber der Nutzung der rechtlichen Möglichkeiten aus BGB und VOB/Teil B abgebaut. Fallbeispiele unterstützen die Ausführungen zum Umgang mit Mängeln während der Bauphase. Die gemeinschaftliche Erarbeitung von Musterschreiben ermöglicht den praktischen Einsatz der vermittelten Kenntnisse.</p>
Mär
15
8486
<p><strong>Teil 1 am 15.03.2024 von 09:00 - 12:15 Uhr</strong></p>
<ul>
<li>Der Bauvertrag (Einheitspreisvertrag, Pauschalvertrag, Mischformen)</li>
<li>Die VOB/B als Allgemeine Geschäftsgrundlage</li>
<li>Die VOB/B „als Ganzes“ – Folgen von Abweichungen im Bauvertrag (Chancen und Risiken)</li>
<li>Die VOB/C (automatische Geltung bei Vereinbarung der VOB/B)</li>
<li>Die anerkannten Regeln der Technik – terra incognita -</li>
<li>Die Vergütungsregeln der VOB/B (Nachträge, Mehrmengen, Stundenlohn etc.)</li>
<li>Pflichten des Auftragnehmers</li>
<li>Pflichten/Mitwirkungen des Auftraggebers</li>
<li>Die Bauzeit – überwindbare Hürden für Bauzeitnachträge</li>
</ul>
<p><strong>Teil 2 am 22.03.2024 von 09:00 - 12:15 Uhr</strong></p>
<ul>
<li>Gefahrtragungsregeln einschließlich höhere Gewalt, Schäden durch Unwetter, Beschädigung durch Dritte, Lieferkettenprobleme</li>
<li>Kündigung des Bauvertrages</li>
<li>Haftung und Gewährleistung</li>
<li>Abnahme der Bauleistung</li>
<li>Die Bezahlung der Bauleistung (Zahlungsvoraussetzungen bei Abschlagsrechnung, Schlussrechnung)</li>
<li>Sicherheiten</li>
<li>Prozessuales (Gerichtsstand, § 18 Abs. 2-Verfahren bei öffentlichem Auftraggeber)</li>
<li>Ergänzendes aus dem BGB</li>
</ul>
<p>Ziel des Webinars ist die rechtssichere und je nach Situation optimale Anwendung der Regelungen der VOB/B. Die Kenntnis von unterschiedlichen Auslegungen durch die Gerichte, das Ausloten der Spielräume und das Wissen um die Lücken der VOB/B sowie das Zusammenspiel mit den Bauvertragsregeln des BGB ermöglichen es den Baubeteiligten, ihre Chancen zu wahren, Risiken bei der Bauabwicklung zu minimieren und Krisen zu bewältigen. Dazu werden alle Vorschriften vorgestellt (Überraschungen garantiert), anhand praktischer Fälle erläutert und die aktuelle Rechtsprechung in verständlicher Form erklärt.<br />
<br />
Der Fokus liegt dabei nicht nur auf den einzelen Paragraphen, sondern auch auf dem Gesamtkontext der VOB/B zum Bauvertragsrecht.</p>
Mär
18
8047
<ul>
<li>Sie erhalten eine Vorstellung von Zeitmanagement-Strategien mit pro und contra.</li>
<li>Sie testen verschiedene Strategien und Anwendungen in Ihrer konkreten aktuellen Situation und finden heraus, welche Zeitmanagement-Methoden Sie individuell für sich stimmig kombinieren können. Praktische Übungen lassen Sie Ihre Bedürfnisse und Fähigkeiten erleben und hilfreiche Strategien finden.</li>
<li>Sie erlangen eine neue Sicht auf Ihre Zeit- und Lebensplanung.</li>
<li>Sie erlernen hilfreiche Techniken gegen Zeitfresser und Störfaktoren.</li>
<li>Sie lernen, eindeutige Prioritäten zu setzen.</li>
<li>Sie erarbeiten Strategien für die persönliche Zielplanung.</li>
<li>Sie erhalten hilfreiche Checklisten zur praktischen Anwendung im Alltag</li>
</ul>
<p>Immer mehr Aufgaben erfüllen in immer weniger Zeit und mit immer weniger Personal bei stetiger Erreichbarkeit. Stoppen Sie das Hamsterrad und erlangen Sie wieder Gestaltungskraft bei der Organisation Ihres Arbeitsalltages.</p>
<p> </p>
<p>Dieses Seminar bietet Ihnen Gelegenheit, Ihr eigenes Konzept eines Zeitmanagements zu entwickeln. Sie erlangen einen Überblick über Ihre aktuellen Aufgaben und Aktivitäten. Sie lernen, Ihre Arbeitsorganisation zu optimieren, Ihre Zeit klug einzuteilen und besser zu planen. Dadurch vermeiden Sie Stress und Termindruck. Sie werden wertvolle Zeitreserven entdecken und erleben spürbar mehr Effizienz und Effektivität.</p>
Mär
19
8026
<ul>
<li>Wiederholung Grundlagen der Baukalkulation (Arten der Kalkulation, EKT, BGK, AGK, WuG, Verfahren der Kalkulation, Abrechnungsregeln und Nebenleistungen/Besondere Leistungen nach VOB/C)</li>
<li>Ersatz von Eigen- und Fremdleistungen</li>
<li>Kalkulation von Preisgleitklauseln</li>
<li>Wahl des richtigen Umlageverfahrens</li>
<li>Strategische Baupreisbildung</li>
<li>Kalkulation von Vertragsänderungen</li>
<li>Gemeinkostenausgleich</li>
<li>Deckungsbeitragsrechnung</li>
<li>Kalkulation von Sonderpositionen</li>
</ul>
<p>Die Kalkulation dokumentiert die Zusammensetzung der Baupreise einzelner Leistungspositionen sowie des kumulierten Angebotspreises. Nachtragskalkulationen bauen oft auf dieser Kalkulation auf oder sind auf Basis neue Ansätze aufzustellen. Daher ist es wichtig, die Möglichkeiten und Einflussfaktoren der Kalkulation zu kennen und richtig anzuwenden.</p>
<p> </p>
<p>In diesem Seminar sollen aufbauend auf den Grundlagen der Kalkulation (nicht Inhalt dieses Seminars) die nachfolgend aufgeführten Inhalte behandelt werden. Damit wird das erforderliche Fachwissen für Baupraktiker vermittelt, welches für die zielorientierte Angebots- und Nachtragskalkulation erforderlich ist. Im Seminar werden die baubetrieblichen Grundlagen vorgetragen und anhand vieler praktischer Rechenbeispiele erklärt.</p>
Mär
19
8367
<p><strong>Mindestbeitrag Berufsbildung</strong></p>
<p><strong>Die Tarifrente Bau seit 01.01.2016</strong></p>
<ul>
<li>Für wen gilt die Tarifrente Bau?</li>
</ul>
<p><strong>Sozialkassenbeiträge</strong></p>
<ul>
<li>Wer ist beitragspflichtig und wie sind die Daten zu melden?</li>
<li>Mindestlohn in der Bauwirtschaft</li>
</ul>
<p><strong>Urlaub für gewerbliche Arbeitnehmer im Baugewerbe </strong> </p>
<ul>
<li>spezielle, auf die besondere Situation von Arbeitnehmern der Bauwirtschaft abgestimmte Regelung</li>
<li>Mindesturlaubsvergütung für Zeiten von Arbeitsausfällen ohne Lohnanspruch bei Krankheit und Bezug von Saison-Kug</li>
</ul>
<p><strong>Berufsbildung</strong></p>
<ul>
<li>die Förderung der betrieblichen sowie überbetrieblichen Ausbildung und die Urlaubsregelung gewerblicher Arbeitnehmer im Auslernjahr</li>
</ul>
<p><strong>Online Anwendung</strong></p>
<ul>
<li>das Bau-Portal: SOK@-BAU Online</li>
</ul>
<p><strong>Sicherungskonten</strong></p>
<ul>
<li>kostengünstige Absicherung von Guthaben aus Arbeitszeitkonten</li>
</ul>
<p>Das Seminar vermittelt Informationen zum Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft und erläutert dessen Aufgaben und Leistungen durch Mitarbeiter von SOKA-BAU. Dazu gehört auch die Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft durch Leistungen der Agentur für Arbeit.</p>
<p> </p>
<p>Sie haben die Möglichkeit, Ihre individuellen Fragen im Seminar vorzutragen, können diese aber auch gern bereits vorab per E-Mail unter info@bauakademie-sachsen.de einreichen. Ihre Fragen werden dann im Seminar diskutiert und beantwortet.</p>
Mär
20
8089
<ul>
<li>Was ist ein Konflikt?</li>
<li>Grundlagen der Kommunikation</li>
<li>Modell der Eskalationsstufen</li>
<li>Konfliktanalyse und Konfliktdiagnose</li>
<li>Welchen Nutzen und Sinn haben Konflikte?</li>
<li>Konfliktbewältigungsarten</li>
<li>Vorbereitung von Konfliktgesprächen</li>
<li>Situationsadäquate Interventionsmöglichkeiten</li>
</ul>
<p>Ein Leben ohne Konflikte gibt es nicht. Wir erleben es sowohl im beruflichen als auch im privaten Umfeld fast täglich: wir setzen uns „aus-ein-ander“.</p>
<p> </p>
<p>Jeder kennt die inneren Konflikte nach dem Motto: „Einerseits…, Andererseits…“ bei denen es abzuwägen gilt. Auch auf allen gesellschaftlichen Ebenen müssen wir aufeinander zugehen und Kompromisse eingehen. Betriebliche Hierarchien gilt es zu berücksichtigen, gesellschaftliche und politische Differenzen zu gestalten. Immer geht es jedoch um eine Diskrepanz von Bedürfnissen die aus unterschiedlichen Betrachtungsweisen und Blickwinkeln entsteht und nicht selten eskaliert.</p>
<p> </p>
<p>Wie können wir uns bei Konflikten so positionieren und handeln, dass der Fokus auf konstruktiven und lösungsorientierten Kooperationen liegt?</p>
<p> </p>
<p>In diesem Seminar erwerben Sie nicht nur theoretisches Wissen. Sie haben die Gelegenheit, Ihre konkreten praktischen Beispiele einzubringen. Durch Austausch in der Gruppe und Feedback lernen Sie sich, Ihren persönlichen Konfliktstil und Ihre Wirkung besser kennen. Sie können Veränderungen Ihrer Konfliktlösungsstrategien ausprobieren und auf Auswirkungen hin überprüfen. Sie entwickeln ein Verständnis für unterschiedliche Bedürfnisse und erwerben Kenntnisse für aktives und konstruktives Verhalten.</p>
Mär
21
8068
<ul>
<li>Struktur und Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems (QMS) nach DIN ISO 9001:2015</li>
<li>Änderung und Auswirkung der Neufassung der DIN ISO 9001:2015</li>
<li>Änderung und Auswirkung der Neufassung der DIN ISO 14001:2015</li>
<li>Nutzenaspekte und Profiwerkzeuge eines IMS</li>
<li>IMS als effektives Steuerungsinstrument erfolgreicher Bauprozesse</li>
<li>Prüfplanung und Überwachung von Bauleistungen</li>
<li>Zusammenarbeit zwischen internen und externen Akteuren</li>
<li>Integration von Arbeits- und Umweltschutz in ein IMS</li>
<li>rechtssicherer Baustellenbetrieb in der betrieblichen Praxis</li>
<li>Haftung der handelnden Personen und Delegationsmöglichkeiten</li>
<li>Erkennen und Bewerten von Gefährdungen auf Baustellen</li>
<li>Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung</li>
<li>Schutzmaßnahmen zur Unfallprävention</li>
<li>Entwicklung und Aufbau eines IMS</li>
<li>Einführung und Umsetzung im Unternehmen</li>
<li>Change Management: Eine lernende Organisation schaffen</li>
<li>interne und externe Überwachung des IMS</li>
<li>Zertifizierungsverfahren und Umsetzung</li>
</ul>
<p>Die Durchsetzung von Maßnahmen der Qualitätssicherung, des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes (integriertes Management) sollen Aufgabe des Bauleiters sein. Ein hohes Qualitätsbewusstsein schafft Voraussetzungen für sicheres und umweltbewusstes Arbeiten.<br />
<br />
Das Seminar soll Hilfestellung bei der Verknüpfung der aufgeführten Faktoren in der täglichen Arbeit geben. Ziel ist es eine IMS zu entwickeln, einzuführen und umzusetzen.</p>
<p> </p>
<p>Teilnehmer, welche das Zertifikat "Zertifizierter Bauleiter" erwerben möchten, müssen die schriftliche Prüfung in diesem Modul ablegen.</p>
Mär
21
8489
<p><strong>Begriffe mit Bezug zur Abnahme</strong></p>
<ul>
<li>Teilabnahme, Technische Abnahme, Zustandsfeststellung, Gesamtabnahme</li>
</ul>
<p><strong>Arten der Abnahme nach § 12 VOB/B und § 640 BGB</strong></p>
<ul>
<li>Wörtliche Abnahme</li>
<li>Förmliche Abnahme</li>
<li>Konkludente Abnahme</li>
<li>Fiktive Abnahme</li>
</ul>
<p><strong>Abnahmeregelungen im Verhältnis Bauherr – Auftragnehmer - Nachunternehmer</strong></p>
<p><strong>Das Abnahmeprotokoll</strong></p>
<ul>
<li>Inhalt und Form</li>
<li>Mängelvorbehalte</li>
<li>Vertragsstrafenvorbehalt</li>
<li>Fristen zur Mangelbeseitigung</li>
<li>Fehlerquelle Gewährleistungsfristen</li>
<li>Unterschriftsverweigerung des Auftragnehmers - Folgen?</li>
<li>Unterschrift des Auftragnehmers als Anerkenntnis der Mängel?</li>
</ul>
<p><strong>Verweigerung der Abnahme und Folgen unberechtigter Abnahmeverweigerung</strong></p>
<ul>
<li>Handlungsmöglichkeiten bei einer Abnahmeverweigerung beim Bauvertrag gem. § 650g BGB</li>
</ul>
<p><strong>Der Umgang mit Mängeln vor der Abnahme</strong></p>
<ul>
<li>Mangelanzeige, Fristsetzung, Kündigung</li>
</ul>
<p><strong>Die Mängelrechte nach der Abnahme</strong></p>
<ul>
<li>Mangelbeseitigung</li>
<li>Schadensersatz</li>
<li>Minderung</li>
<li>Rücktritt vom Vertrag</li>
</ul>
<p><strong>Die Verjährung der Mängelansprüche</strong></p>
<p><strong>Die Abrechnung des Bauvertrages</strong></p>
<ul>
<li>Begrifflichkeiten: Abschlagsrechnung, Schlussrechnung</li>
<li>Fälligkeit, Mahnung, Verzug</li>
<li>Schlusszahlungserklärung</li>
</ul>
<p><strong>Sicherheiten</strong></p>
<ul>
<li>Vertragserfüllungssicherheit</li>
<li>Mängelsicherheit</li>
<li>Höhe der Sicherheit</li>
<li>Rückgabe der Sicherheit</li>
</ul>
<p>Ab dem Vertragsabschluss ist die (Teil-)Abnahme die wichtigste rechtsgeschäftliche Erklärung, die weitreichende Folgen hat. Die Gefahr für zufälligen Untergang und Beschädigung geht auf den Auftraggeber über, die Gewährleistungsfrist beginnt, die Beweislast für die Mangelhaftigkeit liegt ab dann beim Auftraggeber und sie ist Voraussetzung für die Fälligkeit der Schlussrechnung. Ziel des Seminares ist es, dass die Teilnehmer die unterschiedlichen Abnahmeformen nach BGB und VOB/B sicher beherrschen, sich richtig – auch in Konfliktsituationen – bei der Abnahme verhalten, die Rechte im Abnahmeprotokoll sichern und Fehler vermeiden. Seit 2018 hat der Auftragnehmer auch bei gescheiterter Abnahme Anspruch auf eine für ihn vorteilhafte Zustandsfeststelung, von der viel zu selten Gebrauch gemacht wird.<br />
<br />
Es werden außerdem die Mängelrechte aus dem BGB und der VOB/B vor und nach der Abnahme im Seminar ausführlich behandelt. Hier ist das Ziel die sichere Anwendung der Mängelrechte vor und nach der Abnahme und die Durchsetzung bzw. Abwehr von Mängelansprüchen. Ein weiteres Ziel des Seminares ist die richtige Aufstellung und Durchsetzung von Abschlags- und Schlussrechnungen und der Umgang mit Sicherheiten. </p>
Mär
22
8061
<ul>
<li>Mengenänderungen und Vergütungsanpassungen</li>
<li>Vertragstypen</li>
<li>Die durchdachte Kalkulation und deren Dokumentation</li>
<li>Mengenänderungen im Hauptvertag § 2 Abs. 3 VOB/B</li>
<li>Ausgleichsberechnung</li>
</ul>
<p>Grundlage eines Einheitspreises sind im Zuge der Angebotserstellung die ausgeschriebenen Vordermengen je Leistungsposition. Auf Basis der geforderten Vertragsleistung erfolgt die Kalkulation, welche sich in Form von Einheitspreisen darstellt.</p>
<p> </p>
<p>Die Vergütung erfolgt auf Basis dieser Einheitspreise in Verbindung zu den Abrechnungsmengen je Leistungsposition. Erfolgen im Zuge der Abrechnung jedoch hohe Schwankungen zwischen Vordermenge und Abrechnungsmenge kann dieses teilweise weitreichende Auswirkungen auf die wirtschaftliche Abrechnung haben. Dieses gilt für beide Vertragspartner. Die VOB/ B gibt den Vertragspartnern im § 2 Abs. 3 die Möglichkeit der Einheitspreisanpassung und unterstreicht somit die Grundlage des Kooperationsvertrages.</p>
<p> </p>
<p>Neben der Einheitspreisanpassung besteht zudem auch die Möglichkeit einer Ausgleichsberechnung auf Grundlage der Schlussrechnungsmengen über alles (Vertragspositionen und Nachträge).</p>
Mär
22
8300
<ul>
<li>Rechtliche Grundlagen des BIM</li>
<li>Vertragsgestaltung </li>
<li>Auswirkungen auf Leistungspflichten und Vergütungsansprüche</li>
<li>Einfluss auf den Bauablauf</li>
<li>Mängelrechte</li>
<li>Prüfungs- und Hinweispflichten</li>
<li>Gemeinsame Verursachung von Mängeln durch mehrere Beteiligte</li>
<li>Haftung </li>
<li>Verjährung</li>
</ul>
<p>In den letzten Jahren ist die Digitalisierung bei Bauvorhaben rasant fortgeschritten. Building Information Modeling (BIM) ist in der Bauwirtschaft angekommen und soll Risiken im Planungs- und Errichtungsprozess von Bauvorhaben sowie Schnittstellenprobleme reduzieren. BIM kann die Bauausführung erleichtern durch eine konsequente Baufortschrittskontrolle, ein digitales Mängelmanagement sowie datenbankgestützte Abrechnungen.<br />
Allerdings bringen diese neuen technischen Möglichkeiten auch eine Vielzahl an rechtlichen Problemen mit sich. Besonders seine Auswirkungen auf die Verträge der ausführenden Unternehmen und die Besonderheiten bei der Haftung sind dabei zu benennen. Die frühzeitige Beschäftigung mit den rechtlichen Folgen des BIM tragen dazu bei, daraus resultierende Konflikte nicht eskalieren zu lassen. Eine Sensibilisierung für BIM-bezogene rechtliche Risiken, die Behandlung von Problemvermeidungsstrategien und das Aufzeigen von Taktiken zur Vertragsabwicklung können Streitpotenzial verringern und ermöglichen einen nutzbringenden Einsatz der neuen digitalen Möglichkeiten. </p>
<p>Ziel des Seminars ist es, die rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit BIM praxisbezogen und leicht verständlich zu vermitteln sowie Auswirkungen auf die Vertragsbeziehungen der Beteiligten und somit auf den Bauablauf darzustellen. Der Einfluss von BIM wird in diesem Seminar vor allem im Hinblick auf Mängelgewährleistung, Haftung, und Anspruchsdurchsetzung betrachtet. </p>
<p>Durch Übertragung der Rechtssprache in verständliche Begrifflichkeiten werden Berührungsängste gegenüber der Nutzung der rechtlichen Möglichkeiten des BIM abgebaut. Die Erörterung aktueller Gerichtsurteile unterstützt die Ausführungen zum Thema und die gemeinschaftliche Erarbeitung von Lösungen für Beispielfälle ermöglicht den praktischen Einsatz der vermittelten Kenntnisse.</p>
Mär
22
8394
<ul>
<li>empfohlene Anforderungen an die Zusammensetzung</li>
<li>Eignung, Herstellung, Einsatzgebiete</li>
<li>Hinweise für die Ausführung mit den Schwerpunkten
<ul>
<li>Vorbereitung der Unterlage</li>
<li>Einbau</li>
<li>Verdichtung und Nachbehandlung</li>
</ul>
</li>
<li>Wirkungsweise im Verhältnis zur Belastungsklasse der FB</li>
</ul>
Mär
25
8177
<ul>
<li>Die Aufgaben der Terminplanung der an Planung und Ausführung Beteiligten (Bauherr, Architekten und Ingenieure, ausführende Firmen) im Überblick</li>
<li>Techniken und Darstellungsformen der Terminplanung (Terminliste, Weg-Zeit-Diagramm, Balkenplan und Netzplan)</li>
<li>Ebenen der Terminplanung (Terminrahmen und Generalablaufplan, Grobablaufpläne sowie Detailablauf- und Steuerungspläne)</li>
<li>Die Aufgaben der Terminplanung in der HOAI 2013 im Vergleich der HOAI alter Fassung; Auslegung der Teilleistungen und deren Bedeutung hinsichtlich Aufwand und Vergütung</li>
<li>Terminplanung als Regelkreis (Terminermittlung, Terminkontrolle und Terminsteuerung)</li>
<li>Sondergebiete der Terminplanung: Gestörter Bauablauf und Maßnahmen sowie Winterbau</li>
</ul>
<p>Die Terminplanung gehört zu den Berufsaufgaben des Architekten. Nicht in allen Fällen werden Bauvorhaben termingerecht erstellt. Dafür gibt es zahlreiche Gründe, die der Architekt nicht zu vertreten hat. Häufig sind Architekten für die Terminplanung nicht ausreichend vorbereitet.<br />
<br />
Bislang wurde der Terminplanung in der HOAI nicht die notwendige Bedeutung beigemessen. In der HOAI 2013 sind nun in mehreren Leistungsphasen Teilleistungen der Terminplanung enthalten. Diese werden benannt, aber nicht erläutert, so dass Unsicherheit entstehen kann, wie diese Leistungen erbracht werden sollen.<br />
<br />
Im Rahmen des Seminars werden die Grundzüge der Terminplanung behandelt. Weiterhin werden die bisherigen und die neuen Teilleistungen der Terminplanung entsprechend der HOAI 2013 interpretiert und es werden Hinweise zur praktischen Anwendung gegeben.</p>
<ul>
</ul>
Mär
26
8081
<ul>
<li>aktuelle Regelwerke zum Betonstraßenbau</li>
<li>Aufbau von Betonstraßen</li>
<li>Anforderungen an die Betonausgangsstoffe</li>
<li>Alkali–Kieselsäure–Reaktion (AKR)</li>
<li>Aufgaben des Betonherstellers</li>
<li>qualitätsgerechter Einbau - Anforderungen an die Betoneigenschaften</li>
<li>Qualitätssicherung während des Einbaus</li>
<li>Betonerhaltungsmaßnahmen</li>
<li>besondere Betone und Verfahren im Straßenbau (Schnellbeton, Whitetopping …)</li>
<li>Hinweise auf neue Merkblätter</li>
<li>Qualifikation des Personals</li>
<li>Zusammenfassung und Ausblick</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Betonfahrbahndecken zeichnen sich gegenüber anderen Bauweisen durch eine Reihe von Vorteilen aus. Jedoch werden heute nur wenige Straßen mit Beton ausgeführt.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Seminar wird die Teilnehmer informieren, was es heißt Straßen aus Beton zu realisieren und wie Schäden vermieden werden können. Aufgebaut wird auf die aktuellen Regelwerke und es wird ein Ausblick auf neue Regelungen gegeben. Die Betonerhaltungsmaßnahmen sind sach- und fachgerecht auszuführen und dabei können neue Verfahren angewendet werden, die eine schnelle Verkehrsfreigabe ermöglichen. Beispiele werden dazu vorgestellt.</p>
<p style="text-align: justify;">Ziel des Seminars ist, die Möglichkeiten des Baus von Verkehrsflächen aus Beton darzustellen und den Teilnehmern die Vorteile des Betonstraßenbaus zu erläutern.</p>
Apr
08
8063
<ul>
<li>Neuigkeiten zur Baustellenverordnung</li>
<li>Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen zur Baustellenverordnung (RAB)</li>
<li>Neuigkeiten im Bereich RAB 30, Anlage B</li>
</ul>
<p> </p>
<p>Das Seminar schließt mit einer Prüfung ab. </p>
<p>Das Seminar richtet sich an erfahrene SiGe-Koordinatoren, die ihre Fertigkeiten und Kenntnisse in der praktischen Koordinatorentätigkeit erweitern bzw. auffrischen möchten.</p>
<p>Entsprechend der Empfehlung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sind für zertifizierte Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren nach RAB 30, Anlage C entsprechende Fort- und Weiterbildungsseminare durchzuführen.</p>
<p> </p>
<p>Das Seminar wird in Form eines Workshops durchgeführt, mit dem Ziel alle Teilnehmer in die Diskussionsrunden einzubeziehen. Sie sollen dabei mit neuem Wissen ausgestattet werden bzw. ihr vorhandenes Wissen auffrischen.</p>
<p> </p>
<p>Die Grundlage ist dabei die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen, (Baustellenverordnung – BaustellV) und die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen zur Baustellenverordnung (RAB).</p>
Apr
09
8059
<ul>
<li>Erkennen und Bewerten von Schadstoffen in Innenräumen</li>
<li>Erstellung von Schadstoffkatastern</li>
<li>Erfassung von Entsorgungswegen </li>
<li>Das Vorsorgeprinzip</li>
<li>Schadstoffe in Gebäuden</li>
<li>Schadstoffe und Gesundheitsbelastung</li>
<li>Schadstofferfassung in Bestandsgebäuden</li>
<li>Grenzwerte und Bewertungshilfen</li>
<li>Regelungen und Richtlinien</li>
<li>Vorgaben der Berufsgenossenschaften im Umgang mit Schadstoffen</li>
<li>Ausbau, Entsorgung und Deponierung</li>
</ul>
<p>Schadstoffe gelangen und gelangten früher häufig mit Baumaterialen oder Möbeln in Gebäude. Beim Sanieren gelangen sie durch Dämmmaterialien, Dichtungsfugen, Anstriche oder Kleber in die Altbauten. Die Liste möglicher gesundheitsgefährdender Stoffe ist lang: Asbest, Formaldehyd, Holzschutzmittel, Chloride, Schimmelpilze, Bakterien, PAK und vieles mehr. </p>
<p> </p>
<p>Schadstoffe belasten das Raumklima – häufig ohne das es bewusst wahrgenommen wird – und werden über Jahre abgegeben. Schwerflüchtige Substanzen lagern sich dabei gerne an Partikel, wie zum Beispiel Staub an. Je nach Dichtigkeit des Objektes (z.B. nach Sanierungen) und Belastungshöhe der Schadstoffe können die Partikel von gesundheitlichen Problemen bis hin zu schweren Erkrankungen der Nutzer führen.</p>
<p> </p>
<p>Bei wärmetechnischen Sanierungen zum Beispiel müssen Sie die Grenzwerte für Schadstoffe in Innenräumen beachten. Durch die Verbesserung der Luftdichtigkeit nach einer Sanierung erhöht sich die Schadstoffkonzentration meist. Ist diese Belastung zu hoch, müssen Sie neben den geplanten Maßnahmen eine Schadstoffsanierung vornehmen. Die Schadstoffe sind gesondert zu entsorgen und führen ggf. zu erhöhten Abbruch- und Entsorgungskosten. Hierzu erstellen Sie in der Regel ein Schadstoffkataster und legen Entsorgungswege fest.</p>
<p> </p>
<p>Im Seminar lernen Sie, welche Schadstoffe Sie an Gebäuden vorfinden und worin ihr Gefahrenpotential besteht. Grenzwerte für Innenräume werden dargelegt. Sie erfahren, wie Sie ein Schadstoff-Screening und/oder Raumluftmessungen zur Analyse von Schadstoffsubstanzen durchführen und das Schadstoffkataster für ein Gebäude aufbauen. Sie lernen außerdem, welche Richtlinien und rechtliche Anforderungen Sie für ihre Planung und Ausführung von Schadstoffsanierungen beachten müssen.</p>
Apr
10
8060
<p><strong>Anforderungen des GEG bei der Altbausanierung:</strong></p>
<ul>
<li>Regeln und Ausnahmen</li>
<li>Wärmedämmung: Wieviel bringt die Verbesserung der U-Werte?</li>
<li>Wirtschaftlichkeit von energetischen Maßnahmen im Bestand</li>
<li>Dampfsperre – empfehlenswert oder lieber doch nicht?</li>
</ul>
<p><strong>Luftdichtigkeit: </strong></p>
<ul>
<li>Was führt zu feuchtesicheren Konstruktionen?</li>
</ul>
<p><strong>Innendämmung: </strong></p>
<ul>
<li>Wärmebrücken</li>
<li>Schimmel</li>
<li>Tauwasser – wie ist dies vermeidbar?</li>
</ul>
<p> </p>
<p>Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bezieht in immer größerem Maße auch die Altbausanierung in den Anforderungskatalog mit ein. Damit wirft sie die Frage nach Sanierungsmethoden auf, die wärmetechnisch effektiv und zugleich verträglich mit der vorhandenen, oft inhomogenen Bausubstanz sind.</p>
<p> </p>
<p>Bei schützenswerten Gebäuden sind denkmalrechtliche Anforderungen eine zusätzliche Herausforderung. Ist die Fassade schützenswert, so ist eine Innendämmung oft die einzige Alternative zur üblichen Fassadendämmung. Auch der nachträgliche Ausbau von zuvor ungenutzten Bereichen (Dachböden, Anbauten, Kellern) kann zu Konflikten zwischen historischer Substanz und heutigen technischen Regeln führen.</p>
<p> </p>
<p>Auf Basis der aktuellen GEG- und KfW-Anforderungen analysieren Sie im Seminar die Energieeinsparpotentiale und die Wirtschaftlichkeit von Energieeinsparmaßnahmen.</p>
<p>An zahlreichen Beispielen aus der Praxis lernen Sie Lösungsalternativen kennen, mit denen Sie zeitgemäßen Wärme- und Feuchteschutz, eine bauphysikalisch sichere Ausführung und den Schutz der historischen Bausubstanz gleichermaßen erreichen.</p>
Apr
11
8062
<ul>
<li>Allgemeine Grundlagen und Herkunft der Bedarfsplanung </li>
<li>DIN 18205 – Bedarfsplanung im Bauwesen, weitere Regelwerke</li>
<li>Am Projekt Beteiligte und Bedarfsplanung</li>
<li>Gegenstand der Bedarfsplanung und Durchführung</li>
<li>Gegenstand der Planungsgrundlagen und Bereitstellung</li>
<li>Anhang: Arbeitshilfe: Bedarfsplanung – Definitionen, Strukturen und Ergebnisse</li>
</ul>
<p>Wenn es beim Bauen Probleme gibt, liegt das oft an einer ungenügenden Bedarfsplanung. Das heißt, die Bauaufgabe ist ungenügend definiert, die Bedürfnisse von Bauherren und Nutzern werden nicht ausreichend ermittelt und vermittelt. Nun werden Planen und Bauen immer komplexer, die Anzahl der Beteiligten wie die der technischen Möglichkeiten steigt. Das macht es erforderlich, zu Beginn einer Planung die Bauaufgabe umfassend zu definieren.</p>
<p> </p>
<p>Bedarfsplanung im Bauwesen bedeutet</p>
<ul>
<li>methodische Ermittlung der Bedürfnisse von Bauherren und Nutzern;</li>
<li>zielgerichtete Aufbereitung als „Bedarf“ und</li>
<li>Umsetzung in bauliche Anforderungen.</li>
</ul>
<p> </p>
<p>Für den festgestellten Bedarf kommen in vielen Fällen mehrere Varianten der Bedarfsdeckung in Betracht. Eine davon kann ein Neubau sein. Auch die Umnutzung, die Erweiterung, die Anmietung oder der Ankauf/Mietkauf eines bestehenden Gebäudes kann als Lösung in Betracht kommen. In jedem Fall sollen über einen Bedarfsplan hinaus als Planungsgrundlagen ein Raumprogramm, ein Funktionsprogramm, ein Ausstattungsprogramm, eine Standardbeschreibung, Angaben zu Standort und Grundstück, ein Kostenrahmen sowie ein Terminrahmen aufgestellt werden. Wenn ein vorhandenes Gebäude für die Nutzung in Betracht gezogen wird, sind vor Beginn der Objekt- und Fachplanung eine umfassende Bestandsaufnahme des Objekts sowie gegebenenfalls weitere Untersuchungen erforderlich. </p>
<ul>
</ul>
Apr
11
8083
<ul>
<li>aktuelle Regelwerke und Vorschriften zur Betoninstandsetzung</li>
<li>bauordnungsrechtliche Relevanz der Vorschriften</li>
<li>Anwendungsbereich der „Technischen Regel – Instandhaltung von Betonbauwerken“</li>
<li>Vorgehensweise bei der Planung, Ausschreibung und Freigabe von Instandsetzungsprodukten</li>
<li>Vorstellung der neuen Systematik bei den Betonersatzstoffen</li>
<li>Verwendbarkeitsnachweis von Instandsetzungsprodukten</li>
<li>Änderungen bei den Oberflächenschutzsystemen</li>
</ul>
<p>Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat im Januar 2021 die „Technische Regel – Instandhaltung von Betonbauwerken“ (TR-IH) in den Teilen 1 und 2 veröffentlicht. Mit der nachfolgenden Ausgabe der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (M-VVTB) wird die TR-IH z.Zt. schrittweise in den Bundesländern zur verbindlichen Anwendung bei der Instandhaltung von Betonbauwerken eingeführt.</p>
<p>Dem Teilnehmer werden dazu wichtige Neuerungen in der Planung und Ausschreibung von Betoninstandsetzungsmaßnahmen vorgestellt und erläutert. Als wesentlicher Schwerpunkt des Seminars, wird auf die erheblich geänderte Vorgehensweise bei der Planung und Ausschreibung von Instandsetzungsprodukten eingegangen.</p>
Apr
12
8099
<ul>
<li>Preisfortschreibung im Wandel</li>
<li>VOB/A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen</li>
<li>VOB/B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen</li>
<li>VOB/C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen</li>
<li>Zusammenstellung der Verdingungsunterlagen</li>
<li>Nachtragsleistungen</li>
<li>Tatsächlich erforderliche Kosten</li>
</ul>
<p>Seit der Neueinführung des Bauvertragsrechts im Jahr 2018 ist ein großer Aufschrei in der Bauwelt in Bezug auf Leistungsänderungen beziehungsweise Zusatzleistungen umhergegangen. Plötzlich soll alles anders sein, denn nun wären Preisfortschreibungen nicht mehr auf Basis einer UrKalkulation sondern nach den tatsächlich erforderlichen Kosten umzusetzen.</p>
<p> </p>
<p>Eine große Panik macht(e) sich breit, denn mittlerweile sind die ersten Urteile am BGH gefällt, welche diese Begrifflichkeit in die Urteilsbegründung einbezieht.</p>
<p> </p>
<p>Es stellt sich jedoch die Frage, ob “tatsächlich” alles anders geworden ist oder lediglich die Angst einer vermeintlich neuen Begrifflichkeit für Unruhe sorgt… Getreu nach dem Motto “Was der Bauer nicht kennt, frisst er nicht.”</p>
Apr
15
8018
<p><strong>Einführung</strong></p>
<ul>
<li>Wie „ticken“ Brandschutzkonzeptersteller, Prüfingenieure und Behörden</li>
<li>Wie ist ein Brandschutzkonzept „zu lesen“ / umzusetzen</li>
</ul>
<p> </p>
<p><strong>Brandschutztechnische Bauüberwachung</strong></p>
<ul>
<li>Unterscheidung zu Bauleiter nach LBO und Prüfingenieure für Brandschutz</li>
<li>Leitfaden anhand des AHO Heft Nr. 17 (Prinzipielle Übereinstimmung – Systematisch-stichprobenartige Kontrollen – Baubegleitende Qualitätskontrolle)</li>
<li>Beispiele für zu kontrollierende / anzusehende Bauteile (Schottungen, Türen usw.)</li>
</ul>
<p> </p>
<p><strong>Zulassungen / Nachweise / Zertifikate / Dokumentation</strong></p>
<ul>
<li>AbZ / AbP / ZiE / ETA / vBG / aBG – möglichst einfach erklärt</li>
<li>Schottkataster</li>
<li>Einbindung von Sachverständigen und Sachkundigen nach Technischer Prüfungsverordnung (z. B. SächsTechPrüfVO)</li>
</ul>
<p>Die Fachdisziplin „Brandschutz“ nimmt seit mehreren Jahren ein immer breiteres Feld ein. Doch ist dies keine Nische oder Insel, sondern brandschutzrelevante Belange sind in allen bautechnischen Fachdisziplinen essenziell.</p>
<p> </p>
<p>Daher muss auch der Bauleiter vor Ort wissen und verstehen, wie ein Konzept und die Bauplanungen konkret auf der Baustelle umzusetzen ist.</p>
<p>Wie wird aus einer „bunten Wand“ eines Brandschutzkonzeptes ein zulassungskonformes Gesamtwerk, welches möglichst ohne Nachforderungen und Mängel abgeschlossen wird.</p>
<p> </p>
<p>Jeder Seminarteilnehmer bekommt das AHO Heft Nr. 17 “Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz” von uns ausgehändigt. </p>
Apr
16
8027
<p><strong>Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau (ZTV E-StB)</strong></p>
<p> </p>
<ul>
<li>Erläuterungen zum technischen Regelwerk, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen</li>
<li>Geotechnische Untersuchungen, Einstufung von Boden und Fels, Benennung, Beschreibung und Klassifizierung von Boden nach</li>
<li>DIN EN ISO 14688, Bodenklassifikation nach DIN 18 196,</li>
<li>Frostempfindlichkeit von Böden gemäß ZTV E–StB,</li>
<li>Einbauen und Verdichten, Verdichtungsanforderungen, Prüfung der erzielten Qualität</li>
<li>Prüfmethoden M1, M2, M3</li>
<li>Prüfverfahren zur Ermittlung der Verdichtungskenngrößen,</li>
<li>Bestimmung der Proctordichte nach DIN 18 127,</li>
<li>Prüfverfahren zur Volumenbestimmung im Feld, (Ausstechzylinder, Ausstechbüchse, Densitometer, Ersatzverfahren),</li>
<li>Prüfen des Verformungsmoduls auf dem Planum (Plattendruckversuch nach DIN18 134, Bestimmung des dynamischen Verformungsmoduls gemäß TP BF-StB Teil B 8.3 mit dem leichten Fallgewichtsgerät)</li>
</ul>
<p> </p>
<p><strong>Erläuterung der Durchführung und Auswertung der Prüfverfahren und Prüfmethoden</strong></p>
<p>Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt die ZTV E-StB und deren grundlegenden vertraglichen Festlegungen in der Praxis anzuwenden.</p>
<p> </p>
<p>Der Baustoff Boden und seine Verwendungsmöglichkeit bei der Herstellung von Erdbauwerken sollen beurteilt werden können.</p>
<p> </p>
<p>Die Teilnehmer lernen die im Erdbau gängigen Prüfverfahren und -methoden der Qualitätssicherung in Theorie und Praxis kennen und sind in der Lage diese zu bewerten.</p>
Apr
17
8103
<ul>
<li>Die Bedeutung von Ausführungsfristen</li>
<li>Die durchgreifende Arbeitsvorbereitung</li>
<li>Der Weg zum Soll-Bauzeitenplan</li>
<li>Erkennen von Leistungspositionen</li>
<li>Dokumentation der UrKalkulation im Soll-Bauzeitenplan</li>
<li>Der baubetrieblich aussagefähige Soll-Bauzeitenplan</li>
<li>Der Bauzeitenplan als Steuerungselement</li>
<li>Darstellungen des Bau-Ist im Bauzeitenplan</li>
<li>Verzögerungen bei der Bauausführung und deren Dokumentation</li>
<li>fachgerechtes Anzeigewesen und Baustellendokumentation</li>
</ul>
<p>Eine durchgreifende Arbeitsvorbereitung für Bauobjekte ist unerlässlich und bringt kostensparendes Potential mit sich. Bedingt durch die vorherrschende Situation am Bau und die bauzeitlichen Anforderungen an Bauaufträgen ist eine fachgerechte Arbeitsvorbereitung mit der Schnittstelle zur Kalkulation empfehlenswert. Gestützt wird die Realisierung eines wirtschaftlichen Bauablaufes durch die Erstellung eines aussagekräftigen Bauzeitenplanes als Steuerungselement des Bauablaufes.</p>
<p> </p>
<p>Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmer die Bedeutung und fachgerechte Methodik der Arbeitsvorbereitung, Kalkulation und Bauzeitenplanerstellung zu vermitteln. Der Umgang mit dem Werkzeug „Bauzeitenplan“ und auftretender Abweichungen des Bau-Soll wird aufgezeigt. Das Erkennen von Soll-Ist Abweichungen wird verdeutlicht. Weiterhin wird aufgezeigt, wie Auswirkungen auf den vertraglichen Bauablauf fachgerecht zu dokumentieren sind.</p>
Apr
18
8049
<p>Das Online-Seminar ist wie folgt gegliedert:</p>
<ul>
<li>Grundlagen des Projektmanagements (und Fragebogen)</li>
<li>Bauherrenorganisation</li>
<li>Projektleitung</li>
<li>Projektsteuerung</li>
</ul>
<p>Eine wesentliche Grundlage des Online-Seminars sind die Grundleistungen der Leistungsbilder in</p>
<ul>
<li>AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“: Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft – Standards für Leistungen und Vergütung, Heft 9 der Schriftenreihe des AHO, Berlin im März 2020 und</li>
<li>Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI Änderungsverordnung - Fassung: Januar 2021)</li>
</ul>
<p>Nicht nur die Bauaufgaben, auch die Organisation der Zusammenarbeit einer größeren Zahl von Projektbeteiligten haben sich im Laufe der Zeit grundlegend verändert. Bauvorhaben müssen in möglichst kurzer Zeit erstellt werden. Alle am Projekt Beteiligten bringen ihre unterschiedlichen Interessen ein. An die Stelle des Bauherrn ist die Bauherrenorganisation getreten. Das Planen und Bauen zeichnen sich inzwischen durch die Zusammenarbeit von vielen Spezialisten aus. So fallen mehr Koordinations- und Führungsaufgaben als früher an.</p>
<p> </p>
<p>Es müssen bei möglichst kurzer Bauzeit und begrenzten finanziellen Mitteln unter Einsatz zahlreicher Projektbeteiligter komplexe Aufgaben unter Vorgabe hoher Qualität gemeistert werden. Erfahrungen in der Planung und Ausführung von Bauprojekten reichen allein nicht mehr aus. Vielmehr sind Kenntnisse im Projektmanagement und bestimmte persönliche Eigenschaften notwendig, um die Führungs- und Koordinationsaufgaben übernehmen zu können, die für das Gelingen eines Projekts unverzichtbar sind.</p>
<p> </p>
<p>Projektmanagement umfasst die „Gesamtheit von Führungsaufgaben, -organisation, -techniken und -mitteln für die Initiierung, Definition, Planung, Steuerung und den Abschluss von Projekten.“ Ein Projekt ist ein „Vorhaben, das im Wesentlichen durch Einmaligkeit der Bedingungen in ihrer Gesamtheit gekennzeichnet ist. Beispiel: Zielvorgabe, zeitliche, finanzielle, personelle oder andere Begrenzungen, projektspezifische Organisation.“ (DIN 69901-5:2009-01)</p>
<p>Folgerichtig haben sich in der Bau- und Immobilienwirtschaft Aufgabenfelder und Leistungsbilder entwickelt, die den veränderten Anforderungen Rechnung tragen.</p>
<p> </p>
<p>Die Teilnehmer des Online-Seminars werden gebeten, vorab einen Fragebogen zu den Bauherrenaufgaben und den baufachlichen Aufgaben zu bearbeiten. Die Ergebnisse werden im Seminar gemeinsam besprochen. Alle damit verbundenen Fragen werden vom Referenten ausführlich erläutert.</p>
Apr
18
8491
<ul>
<li>das Angebotsbegleitschreiben</li>
<li>das kaufmännische Bestätigungsschreiben</li>
<li>Zugangsbeweis bei wichtigem Schriftverkehr</li>
<li>Keine Hinweispflicht bei Ausschreibungsfehlern!?</li>
<li>Nachträge nach der Baurechtsreform 2018</li>
<li>das Ende der Urkalkulation (BGH-Urteil vom 08.08.2019)</li>
<li>Leistungsverweigerung bei streitigen Nachträgen</li>
<li>Was schuldet der Auftragnehmer bei der Pauschalpreisabrede wirklich?</li>
<li>Komplettheitsklauseln abwehren</li>
<li>Wie kann die Verlängerung der Gewährleistungsfrist bei Nacharbeiten verhindert werden?</li>
<li>Anerkenntniswirkung bei Stundenlohnzetteln (§ 15 Nr. 3 Satz 5 VOB/B)</li>
<li>Aufmaßstreitigkeiten vermeiden!</li>
<li>Wie kann man die Schlusszahlungserklärung umgehen?</li>
<li>die Bauhandwerkersicherheit</li>
<li>Wie kann der Auftragnehmer lange Werklohnprozesse vermeiden bzw. verkürzen?</li>
</ul>
<p>Viele Auftragnehmer verschenken aufgrund bloßer Unkenntnis noch immer bares Geld. Der Auftragnehmer nimmt wichtige Rechte nicht wahr, weil sie ihm schlichtweg unbekannt sind.</p>
<p> </p>
<p>Im Rahmen des Seminars werden wir den Teilnehmern 20 Möglichkeiten aufzeigen, ihre Position gegenüber dem Auftraggeber maßgeblich zu stärken. Es handelt sich um ganz legale Tipps und Tricks, die sich für den Auftragnehmer lohnen und die er sofort umsetzen kann.</p>
<p> </p>
<p>Natürlich bilden Tipps zu Nachträgen einen Schwerpunkt des Seminars. So hat etwa der BGH Auftragnehmern im Urteil vom 08.08.2019 Wege aufgezeigt, sich von einer nachteiligen Urkalkulation zu lösen. Der Dozent wird zudem darlegen, welche Chancen die Reform des Bauvertragsrechts 2018 den Auftragnehmern bietet.</p>
<p> </p>
<p>Häufig versuchen Auftraggeber, Nachträge mit dem Argument abzuwehren, dass der Auftragnehmer auf das Problem schon bei Angebotsabgabe hätte hinweisen müssen. Der Dozent wird zeigen, wie sich dieses Argument entkräften lässt.</p>
<p> </p>
<p>Schließlich wissen viele Auftragnehmer nicht, dass die VOB/B ihnen das Werkzeug zur Verfügung stellt, den mühsamen Streit über Stundenlohnarbeiten von Anfang an aus dem Weg zu gehen. Die hier sehr auftragnehmerfreundlichen Regelungen der VOB/B sind auch den meisten Auftraggebern unbekannt.</p>
Apr
22
8056
<p><strong>Die Arbeitsoberfläche Office 2016</strong></p>
<ul>
<li>Menüband, Register, Gruppen, Kontextmenüs, Tastenbelegungen</li>
<li>Bildschirmeinstellungen, Ansichten</li>
</ul>
<p><strong>Excel</strong></p>
<ul>
<li>Arbeiten im Tabellenblatt
<ul>
<li>Eingabe von Zahlen und Texten, Besonderheiten</li>
<li>Formatierungsgrundlagen, Zahlenformate</li>
<li>Tabellenstruktur bearbeiten</li>
</ul>
</li>
<li>Formeln und Funktionen
<ul>
<li>grundlegender Aufbau von Formeln und Funktionen</li>
<li>Grundrechenarten</li>
<li>Funktion AutoSumme</li>
<li>einfache statistische Funktionen (Min, Max, Mittelwert, Anzahl)</li>
</ul>
</li>
<li>Diagramme in Excel
<ul>
<li>einfache Diagramme erstellen und bearbeiten</li>
</ul>
</li>
</ul>
<p>In keinem Berufsfeld kommt man heute ohne Computer aus. Arbeitsvorgänge können, sofern man über das entsprechende PC-Wissen verfügt, einfacher und effektiver gestaltet werden.</p>
<p> </p>
<p>Ziel dieses Seminars ist es, die Grundlagen von Microsoft Office Excel zu vermitteln oder vorhandenes Wissen aufzufrischen. Arbeitsbezogene Fragen der Teilnehmer werden beantwortet und das vermittelte Wissen wird an praxisbezogenen Übungen gefestigt.</p>
Apr
23
8058
<p><strong>Formeln und Funktionen</strong></p>
<ul>
<li>das Register Formeln und die Funktionsbibliothek</li>
<li>relativer und absoluter Zellbezug</li>
<li>weiterführende statistische Funktionen (Bsp. Mittelwertwenn, Zählenwenn)</li>
<li>weiterführende Funktionen wie verschachtelte Wenn-Funktion, Und, Oder</li>
<li>Verweisfunktionen (Sverweis, Wverweis)</li>
<li>Prozentrechnung, Besonderheiten in Excel</li>
</ul>
<p><strong>Diagramme in Excel</strong></p>
<ul>
<li>einfache Diagramme erstellen und bearbeiten</li>
</ul>
<p><strong>Weiterführende Informationen</strong></p>
<ul>
<li>Anlegen von DropDown-Listen</li>
<li>Blattschutz und Arbeitsmappenschutz</li>
</ul>
<p>Ziel dieses Seminars ist es, weiterführende Kenntnisse im Microsoft Office Programm Excel zu vermitteln. Arbeitsbezogene Fragen der Teilnehmer werden beantwortet und das vermittelte Wissen wird an praxisbezogenen Übungen gefestigt.</p>
<p>Hinweis: Voraussetzung sind belastbare Vorkenntnisse der Grundlagenfunktionen von Excel</p>
<p>(Neueinsteigern empfehlen wir unsere Grundlagenschulung).</p>
Apr
24
8064
<p><strong>Die Arbeitsoberfläche PowerPoint 2016</strong></p>
<ul style="list-style-type:square">
<li>Menüband, Register, Gruppen, Kontextmenüs, Tastenbelegungen</li>
<li>Bestandteile und Ansichten einer PowerPoint-Präsentation</li>
<li>die verschiedenen Folienlayouts</li>
</ul>
<p><strong>Texte und Elemente einfügen und bearbeiten</strong></p>
<ul style="list-style-type:square">
<li>Texte eingeben und formatieren</li>
<li>PowerPoint-Tabellen einfügen</li>
<li>Freie Grafiken erzeugen und gestalten</li>
<li>WordArt, Bilder, Mediendateien einfügen</li>
<li>SmartArt-Grafiken einsetzen</li>
<li>Diagramme erstellen und gestalten</li>
<li>Kommentare einfügen</li>
</ul>
<p><strong>Weiterführende Funktionen</strong></p>
<ul style="list-style-type:square">
<li>Animationsmöglichkeiten und Folienübergänge</li>
<li>Bildschirmpräsentationen starten und steuern</li>
<li>Folien und Begleitmaterial drucken</li>
<li>Optional: kleine Korrekturen an der Firmenvorlage im Folienmaster vornehmen</li>
</ul>
<p>In keinem Berufsfeld kommt man heute ohne Computer aus. Auch in eigentlich rhetorisch geprägten Situationen, wie Besprechungen oder Vorträgen erleichtert PC-Wissen die Arbeit. So werden Vorträge und Meetings mit der Visualisierung einer PowerPoint-Präsentation interessanter und einprägsamer.</p>
<p> </p>
<p>Ziel dieses Seminars ist es, die Nutzung von Microsoft Office PowerPoint und das Erstellen von professionellen Präsentationen zu vermitteln oder vorhandenes Wissen aufzufrischen. Arbeitsbezogene Fragen der Teilnehmer werden beantwortet und das vermittelte Wissen wird an praxisbezogenen Übungen gefestigt.</p>
Apr
24
8659
<p><strong>Überblick Baustoffe und Materialverhalten</strong></p>
<ul>
<li>Last oder Zwang?</li>
<li>typische Schadensauslöser</li>
<li>Kriechen und Schwinden – die unterschätzten Langzeitverformungen</li>
</ul>
<p><strong>Bauen nach Normen oder nach den erforderlichen Regeln der Technik?</strong></p>
<ul>
<li>Einordnung der zugrunde liegenden Regeln der Technik</li>
<li>Allgemein anerkannte Regeln der Technik und Stand der Technik</li>
<li>Einordnung Normen und erforderliche Sonderlösungen</li>
</ul>
<p><strong>Bauwerksabdichtungen, Neu- und Altbau</strong></p>
<ul>
<li>WU-Wannen: hochwertig genutzt und Anforderungen an die Dichtigkeit</li>
<li>Bitumen- und PMBC (KMB)-Abdichtungen: von Mängeln zu Schäden</li>
<li>Grundlagen der erforderlichen Qualitätssicherung</li>
<li>Altbaukeller: Wie dicht muss der Keller sein?</li>
</ul>
<p><strong>Balkone, Terrassen, Außentreppen</strong></p>
<ul>
<li>weniger Sanierungen! Anforderungen und dauerhafte Lösungen in Neubau und Bestand</li>
<li>aus Fehlern lernen – der Blick über den Teller- und Terrassenrand</li>
<li>Details: Geländer und Abdeckungen: Wie geht es DIN-gerecht und mangelfrei?</li>
<li>Schwellen: Welche Aufkantungshöhen?</li>
</ul>
<p><strong>Putze – innen und außen</strong></p>
<ul>
<li>Grundlagen: mechanische Grundsätze, Beanspruchungen</li>
<li>Außenputze:
<ul>
<li>jeder Riss ein Schaden?</li>
<li>Nachbehandlung – der Feind der Bauzeit</li>
</ul>
</li>
<li>Innenputze:
<ul>
<li>Dünnlagenputze und Toleranzen</li>
<li>schnelles Bauen – späte Schäden</li>
</ul>
</li>
</ul>
<p><strong>Neue Bauweisen – große Formate – neue Herausforderungen</strong></p>
<ul>
<li>Mauerwerk geklebt statt verfugt: rissefrei möglich?</li>
<li>große Fliesen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik?</li>
<li>neue Mängel und Folgen für den Bauablauf</li>
</ul>
<p><strong>Wärme- und Feuchteschutz</strong></p>
<ul>
<li>Praxismängel statt ENEV-Theorie: Ist immer der Nutzer schuld?</li>
<li>weniger heizen und schimmelfrei wohnen: Geht das?</li>
<li>Wohnungslüftung – welche, wann, wie?</li>
<li>typische Mängel bei Neu- und Umbau</li>
</ul>
<p>In möglichst breitem Dialog mit den unterschiedlichen Teilnehmern werden die wesentlichen Mangel- und Schadensarten vorgestellt, bewertet und Hinweise zur Vermeidung gegeben. Materialbedingte Grundlagen und typische Schadensmechanismen werden dargelegt und daraus neue und bekannte Mängel analysiert. Die Teilnehmer werden so in die Lage versetzt, Abweichungen bereits im frühen Planungsstadium zu erkennen und zu vermeiden. Ziel ist es, weitestgehend unabhängig von Normen und Regelungen problembehaftete Details und Bauweisen zu planen und früh zu erkennen, welche Einflüsse schadensträchtig sind, um hier rechtzeitig gegensteuern zu können.</p>
Apr
25
8176
<ul>
<li>Welche Sprache sprechen die Kommunikationspartner?</li>
<li>Was ist der Unterschied zwischen Information und Kommunikation?</li>
<li>Kann man sich gegenseitig verstehen?</li>
<li>Bewusst und unbewusst: „Man kann nicht nicht kommunizieren“ (Paul Watzlawick)</li>
<li>Menschenkenntnis: Persönlichkeitstypen und deren Bedürfnisse</li>
<li>Verhandlungsstrategien: wann gilt eine Verhandlung als erfolgreich?</li>
<li>„Richtig“ entscheiden</li>
<li>Innere Sammlung und Praktizieren von Achtsamkeit als ideale Einstimmung für Meetings und Verhandlungen</li>
<li>Hilfreiche Techniken für einen professionellen und zieldienlichen Umgang im Sinne einer Lösung</li>
<li>Checklisten zur Vorbereitung von Meetings</li>
</ul>
<p>In diesem Seminar soll ein Bewusstsein für mögliche Kommunikationshürden geweckt werden. Aus diesen Erkenntnissen lassen sich Strategien entwickeln, um einen win-win-Informationsaustausch wahrscheinlicher zu machen. Sie lernen, wie Sie mit Missverständnissen und Konfrontationen in Konfliktsituationen umgehen können, um daraus Kraft und Argumente für eine zieldienliche Lösung im Interesse aller Parteien zu fokussieren. Lernen Sie, durch die Akzeptanz und das Erwarten von Restriktionen, die Sie nicht beeinflussen können, sich auf das Machbare auszurichten und das, was Sie aktiv gestalten können. Lernen Sie, ein geschätzter Verhandlungs- und Kommunikationspartner zu werden.</p>
Apr
26
8448
<ul>
<li>Ursachen von Feuchteschäden</li>
<li>Schadensfeststellung mit Unterstützung von Feuchtemessgerät und Thermografie</li>
<li>Analyse von Feuchteschäden</li>
<li>Besonders gefährdete Baustoffe</li>
<li>Beispiele zu Putz- und Fassadenfeuchteschäden</li>
<li>Beispiele von Schimmelschäden und Schäden aus dem Foggingeffekt</li>
<li>Sanierungskonzepte</li>
</ul>
<p>Die wichtigsten Vorraussetzungen für eine dauerhafte Beseitigung der Feuchte und der bereits entstandenen Schäden ist die Ursachenforschung, damit die richtigen Maßnahmen ergriffen werden können. Dabei sollen sinnvolle und kostengünstige Verfahren zum Einsatz kommen.</p>