Mär
22
7041
<ul>
<li>aktuelle Regelwerke zum Betonstraßenbau</li>
<li>Aufbau von Betonstraßen</li>
<li>Anforderungen an die Betonausgangsstoffe</li>
<li>Alkali–Kieselsäure–Reaktion (AKR)</li>
<li>Aufgaben des Betonherstellers</li>
<li>qualitätsgerechter Einbau - Anforderungen an die Betoneigenschaften</li>
<li>Qualitätssicherung während des Einbaus</li>
<li>Betonerhaltungsmaßnahmen</li>
<li>besondere Betone und Verfahren im Straßenbau (Schnellbeton, Whitetopping …)</li>
<li>Hinweise auf neue Merkblätter</li>
<li>Qualifikation des Personals</li>
<li>Zusammenfassung und Ausblick</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Betonfahrbahndecken zeichnen sich gegenüber anderen Bauweisen durch eine Reihe von Vorteilen aus. Jedoch werden heute nur wenige Straßen mit Beton ausgeführt.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Seminar wird die Teilnehmer informieren, was es heißt Straßen aus Beton zu realisieren und wie Schäden vermieden werden können. Aufgebaut wird auf die aktuellen Regelwerke und es wird ein Ausblick auf neue Regelungen gegeben. Die Betonerhaltungsmaßnahmen sind sach- und fachgerecht auszuführen und dabei können neue Verfahren angewendet werden, die eine schnelle Verkehrsfreigabe ermöglichen. Beispiele werden dazu vorgestellt.</p>
<p style="text-align: justify;">Ziel des Seminars ist, die Möglichkeiten des Baus von Verkehrsflächen aus Beton darzustellen und den Teilnehmern die Vorteile des Betonstraßenbaus zu erläutern.</p>
Mär
22
7088
<ul>
<li>das Angebotsbegleitschreiben</li>
<li>das kaufmännische Bestätigungsschreiben</li>
<li>Zugangsbeweis bei wichtigem Schriftverkehr</li>
<li>Keine Hinweispflicht bei Ausschreibungsfehlern!?</li>
<li>Nachträge nach der Baurechtsreform 2018</li>
<li>das Ende der Urkalkulation (BGH-Urteil vom 08.08.2019)</li>
<li>Leistungsverweigerung bei streitigen Nachträgen</li>
<li>Was schuldet der Auftragnehmer bei der Pauschalpreisabrede wirklich?</li>
<li>Komplettheitsklauseln abwehren</li>
<li>Wie kann die Verlängerung der Gewährleistungsfrist bei Nacharbeiten verhindert werden?</li>
<li>Anerkenntniswirkung bei Stundenlohnzetteln (§ 15 Nr. 3 Satz 5 VOB/B)</li>
<li>Aufmaßstreitigkeiten vermeiden!</li>
<li>Wie kann man die Schlusszahlungserklärung umgehen?</li>
<li>die Bauhandwerkersicherheit</li>
<li>Wie kann der Auftragnehmer lange Werklohnprozesse vermeiden bzw. verkürzen?</li>
</ul>
<p>Viele Auftragnehmer verschenken aufgrund bloßer Unkenntnis noch immer bares Geld. Der Auftragnehmer nimmt wichtige Rechte nicht wahr, weil sie ihm schlichtweg unbekannt sind.</p>
<p> </p>
<p>Im Rahmen des Seminars werden wir den Teilnehmern 20 Möglichkeiten aufzeigen, ihre Position gegenüber dem Auftraggeber maßgeblich zu stärken. Es handelt sich um ganz legale Tipps und Tricks, die sich für den Auftragnehmer lohnen und die er sofort umsetzen kann.</p>
<p> </p>
<p>Natürlich bilden Tipps zu Nachträgen einen Schwerpunkt des Seminars. So hat etwa der BGH Auftragnehmern im Urteil vom 08.08.2019 Wege aufgezeigt, sich von einer nachteiligen Urkalkulation zu lösen. Der Dozent wird zudem darlegen, welche Chancen die Reform des Bauvertragsrechts 2018 Auftragnehmern bietet.</p>
<p> </p>
<p>Häufig versuchen Auftraggeber, Nachträge mit dem Argument abzuwehren, dass der Auftragnehmer auf das Problem schon bei Angebotsabgabe hätte hinweisen müssen. Der Dozent wird zeigen, wie sich dieses Argument entkräften lässt.</p>
<p> </p>
<p>Schließlich wissen viele Auftragnehmer nicht, dass die VOB/B ihnen das Werkzeug zur Verfügung stellt, den mühsamen Streit über Stundenlohnarbeiten von Anfang an aus dem Weg zu gehen. Die hier sehr auftragnehmerfreundlichen Regelungen der VOB/B sind auch den meisten Auftraggebern unbekannt.</p>
Mär
23
7727
<p><strong>Der Nachunternehmervertrag</strong></p>
<ul>
<li>Risikoanalyse des Hauptvertrages als Grundlage für den NU-Vertrag</li>
<li>Wahlrecht: BGB oder VOB/B oder Mischform?</li>
<li>Pauschal- oder Einheitspreisvertrag?</li>
<li>Die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen</li>
<li>(rechtssicher oder nach dem Motto „wo kein Kläger,…)</li>
<li>VOB/C, AVB, BVB</li>
<li>Nachtragsmanagement im NU-Vertrag</li>
<li>Fristen und Puffer</li>
<li>Vertragsstrafenregelungen – nicht nur zur Bauzeit</li>
<li>Gewährleistungsmanagement</li>
<li>Sicherheiten</li>
<li>Vertragsschluss</li>
<li>Zahlungsregeln – Durchgriffsfälligkeit beachten!</li>
<li>Abnahmeregeln</li>
</ul>
<p><strong>Der Lieferantenvertrag</strong></p>
<ul>
<li>AGB des Lieferanten, eigene oder keine?</li>
<li>Force Majeure-Klauseln – Höhere Gewalt – aktueller denn je</li>
<li>Achtung bei „freibleibendem Angebot“</li>
<li>Prüfpflicht gem. § 377 HGB</li>
<li>Zahlungsregeln</li>
<li>Mangelrechte des Bestellers</li>
<li>Gewährleistungsfrist bei Liefergut für Bauwerke</li>
</ul>
<p>Ziel des Seminares ist, dass die Auftragnehmer von Bauverträgen ihrerseits rechtssichere, die Risiken ihres Vertrages mit dem Auftraggeber absichernde Nachunternehmerverträge schließen, die der aktuellen Rechtsprechung und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, wobei Spielräume optimal genutzt werden sollen. Daneben werden auch die Besonderheiten bei Lieferantenverträgen, gerade in Bezug auf Lieferschwierigkeiten und „Force-Majeure“-Klauseln beleuchtet.</p>
Mär
23
7071
<ul>
<li>Struktur und Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems (QMS) nach DIN ISO 9001:2015</li>
<li>Änderung und Auswirkung der Neufassung der DIN ISO 9001:2015</li>
<li>Änderung und Auswirkung der Neufassung der DIN ISO 14001:2015</li>
<li>Nutzenaspekte und Profiwerkzeuge eines IMS</li>
<li>IMS als effektives Steuerungsinstrument erfolgreicher Bauprozesse</li>
<li>Prüfplanung und Überwachung von Bauleistungen</li>
<li>Zusammenarbeit zwischen internen und externen Akteuren</li>
<li>Integration von Arbeits- und Umweltschutz in ein IMS</li>
<li>rechtssicherer Baustellenbetrieb in der betrieblichen Praxis</li>
<li>Haftung der handelnden Personen und Delegationsmöglichkeiten</li>
<li>Erkennen und Bewerten von Gefährdungen auf Baustellen</li>
<li>Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung</li>
<li>Schutzmaßnahmen zur Unfallprävention</li>
<li>Entwicklung und Aufbau eines IMS</li>
<li>Einführung und Umsetzung im Unternehmen</li>
<li>Change Management: Eine lernende Organisation schaffen</li>
<li>interne und externe Überwachung des IMS</li>
<li>Zertifizierungsverfahren und Umsetzung</li>
</ul>
<p>Die Durchsetzung von Maßnahmen der Qualitätssicherung, des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes (integriertes Management) sollen Aufgabe des Bauleiters sein. Ein hohes Qualitätsbewusstsein schafft Voraussetzungen für sicheres und umweltbewusstes Arbeiten.<br />
<br />
Das Seminar soll Hilfestellung bei der Verknüpfung der aufgeführten Faktoren in der täglichen Arbeit geben. Ziel ist es eine IMS zu entwickeln, einzuführen und umzusetzen.</p>
<p> </p>
<p>Teilnehmer, welche das Zertifikat "Zertifizierter Bauleiter" erwerben möchten, müssen die schriftliche Prüfung in diesem Modul ablegen.</p>
Mär
24
7062
<ul>
<li>Mengenänderungen und Vergütungsanpassungen</li>
<li>Vertragstypen</li>
<li>Die durchdachte Kalkulation und deren Dokumentation</li>
<li>Mengenänderungen im Hauptvertag § 2 Abs. 3 VOB/B</li>
<li>Ausgleichsberechnung</li>
</ul>
<p>Grundlage eines Einheitspreises sind im Zuge der Angebotserstellung die ausgeschriebenen Vordermengen je Leistungsposition. Auf Basis der geforderten Vertragsleistung erfolgt die Kalkulation, welche sich in Form von Einheitspreisen darstellt.</p>
<p> </p>
<p>Die Vergütung erfolgt auf Basis dieser Einheitspreise in Verbindung zu den Abrechnungsmengen je Leistungsposition. Erfolgen im Zuge der Abrechnung jedoch hohe Schwankungen zwischen Vordermenge und Abrechnungsmenge kann dieses teilweise weitreichende Auswirkungen auf die wirtschaftliche Abrechnung haben. Dieses gilt für beide Vertragspartner. Die VOB/ B gibt den Vertragspartnern im § 2 Abs. 3 die Möglichkeit der Einheitspreisanpassung und unterstreicht somit die Grundlage des Kooperationsvertrages.</p>
<p> </p>
<p>Neben der Einheitspreisanpassung besteht zudem auch die Möglichkeit einer Ausgleichsberechnung auf Grundlage der Schlussrechnungsmengen über alles (Vertragspositionen und Nachträge).</p>
Mär
27
7114
<ul>
<li>Allgemeine Grundlagen und Herkunft der Bedarfsplanung </li>
<li>DIN 18205 – Bedarfsplanung im Bauwesen, weitere Regelwerke</li>
<li>Am Projekt Beteiligte und Bedarfsplanung</li>
<li>Gegenstand der Bedarfsplanung und Durchführung</li>
<li>Gegenstand der Planungsgrundlagen und Bereitstellung</li>
<li>Anhang: Arbeitshilfe: Bedarfsplanung – Definitionen, Strukturen und Ergebnisse</li>
</ul>
<p> </p>
<p>Wenn es beim Bauen Probleme gibt, liegt das oft an einer ungenügenden Bedarfsplanung. Das heißt, die Bauaufgabe ist ungenügend definiert, die Bedürfnisse von Bauherren und Nutzern werden nicht ausreichend ermittelt und vermittelt. Nun werden Planen und Bauen immer komplexer, die Anzahl der Beteiligten wie die der technischen Möglichkeiten steigt. Das macht es erforderlich, zu Beginn einer Planung die Bauaufgabe umfassend zu definieren.</p>
<p> </p>
<p>Bedarfsplanung im Bauwesen bedeutet</p>
<ul>
<li>methodische Ermittlung der Bedürfnisse von Bauherren und Nutzern;</li>
<li>zielgerichtete Aufbereitung als „Bedarf“ und</li>
<li>Umsetzung in bauliche Anforderungen.</li>
</ul>
<p> </p>
<p>Für den festgestellten Bedarf kommen in vielen Fällen mehrere Varianten der Bedarfsdeckung in Betracht. Eine davon kann ein Neubau sein. Auch die Umnutzung, die Erweiterung, die Anmietung oder der Ankauf/Mietkauf eines bestehenden Gebäudes kann als Lösung in Betracht kommen. In jedem Fall sollen über einen Bedarfsplan hinaus als Planungsgrundlagen ein Raumprogramm, ein Funktionsprogramm, ein Ausstattungsprogramm, eine Standardbeschreibung, Angaben zu Standort und Grundstück, ein Kostenrahmen sowie ein Terminrahmen aufgestellt werden. Wenn ein vorhandenes Gebäude für die Nutzung in Betracht gezogen wird, sind vor Beginn der Objekt- und Fachplanung eine umfassende Bestandsaufnahme des Objekts sowie gegebenenfalls weitere Untersuchungen erforderlich. </p>
<ul>
</ul>
Mär
28
7074
<ul>
<li>Wiederholung Grundlagen der Baukalkulation (Arten der Kalkulation, EKT, BGK, AGK, WuG, Verfahren der Kalkulation, Abrechnungsregeln und Nebenleistungen/Besondere Leistungen nach VOB/C)</li>
<li>Ersatz von Eigen- und Fremdleistungen</li>
<li>Kalkulation von Preisgleitklauseln</li>
<li>Wahl des richtigen Umlageverfahrens</li>
<li>Strategische Baupreisbildung</li>
<li>Kalkulation von Vertragsänderungen</li>
<li>Gemeinkostenausgleich</li>
<li>Deckungsbeitragsrechnung</li>
<li>Kalkulation von Sonderpositionen</li>
</ul>
<p>Die Kalkulation dokumentiert die Zusammensetzung der Baupreise einzelner Leistungspositionen sowie des kumulierten Angebotspreises. Nachtragskalkulationen bauen oft auf dieser Kalkulation auf oder sind auf Basis neue Ansätze aufzustellen. Daher ist es wichtig, die Möglichkeiten und Einflussfaktoren der Kalkulation zu kennen und richtig anzuwenden.</p>
<p> </p>
<p>In diesem Seminar sollen aufbauend auf den Grundlagen der Kalkulation (nicht Inhalt dieses Seminars) die nachfolgend aufgeführten Inhalte behandelt werden. Damit wird das erforderliche Fachwissen für Baupraktiker vermittelt, welches für die zielorientierte Angebots- und Nachtragskalkulation erforderlich ist. Im Seminar werden die baubetrieblichen Grundlagen vorgetragen und anhand vieler praktischer Rechenbeispiele erklärt.</p>
<p> </p>
Mär
29
7112
<p style="margin-bottom:.0001pt"><span style="line-height:normal"><b><span style="font-size:10.0pt"><span style="font-family:"Arial",sans-serif">08:30 Uhr </span></span></b></span><span style="line-height:normal"><b><span style="font-size:10.0pt"><span style="font-family:"Arial",sans-serif">Anmeldung</span></span></b></span></p>
<p style="margin-bottom:.0001pt"> </p>
<p style="margin-bottom:.0001pt"><span style="line-height:normal"><b><span style="font-size:10.0pt"><span style="font-family:"Arial",sans-serif">09:00 Uhr Begrüßung</span></span></b></span><span style="line-height:normal"><b><span style="font-size:10.0pt"><span style="font-family:"Arial",sans-serif">/Einführung </span></span></b></span></p>
<p style="margin-bottom:.0001pt"> </p>
<ul>
<li style="margin-bottom:.0001pt"><span style="line-height:normal"><span style="tab-stops:list 36.0pt"><span style="font-size:10.0pt"><span style="font-family:"Arial",sans-serif">Schwierigkeiten bei Baupreisexplosionen im Zuge der Baurealisierung</span></span></span></span></li>
<li style="margin-bottom:.0001pt"><span style="line-height:normal"><span style="tab-stops:list 36.0pt"><span style="font-size:10.0pt"><span style="font-family:"Arial",sans-serif">Erkennbare Preisentwicklung innerhalb der Ausschreibungsphase</span></span></span></span></li>
</ul>
<p style="margin-bottom:.0001pt"> </p>
<p style="margin-bottom:.0001pt"><span style="line-height:normal"><b><span style="font-size:10.0pt"><span style="font-family:"Arial",sans-serif">09:30 Uhr TOP 1 Der baubetrieblich richtige Umgang mit ausgeschriebenen Gleitklausen </span></span></b></span></p>
<p style="margin-bottom:.0001pt"> </p>
<ul>
<li style="margin-top:0cm; margin-right:0cm; margin-bottom:.0001pt"><span style="line-height:normal"><span style="font-size:10.0pt"><span style="font-family:"Arial",sans-serif">Ist eine risikoarme Bewertung für Preis und Terminkette möglich?</span></span></span></li>
</ul>
<p style="margin-top:0cm; margin-right:0cm; margin-bottom:.0001pt"> </p>
<p style="margin-bottom:.0001pt"><span style="line-height:normal"><b><span style="font-size:10.0pt"><span style="font-family:"Arial",sans-serif">09:55 Uhr TOP 2 Mögliche Kalkulationsrisiken und -chancen bei ausgeschriebenen Gleitklauseln</span></span></b></span></p>
<p style="margin-bottom:.0001pt"> </p>
<ul>
<li style="margin-bottom: 0.0001pt;">Bietet die Preisgleitung Kostensicherheit bei den Vertragspartnern?</li>
</ul>
<p style="margin-bottom: 0.0001pt;"> </p>
<ul>
</ul>
<p style="margin-bottom:.0001pt"><span style="line-height:normal"><b><span style="font-size:10.0pt"><span style="font-family:"Arial",sans-serif">10:20 Uhr TOP 3 Rechtliche Grenzen bei der Anwendbarkeit von vereinbarten Gleitklauseln</span></span></b></span></p>
<p style="margin-bottom:.0001pt"> </p>
<ul>
<li style="margin-bottom: 0.0001pt;">Existieren Einschränkungen bei vereinbarten Gleitklauseln?</li>
</ul>
<p style="margin-bottom: 0.0001pt;"> </p>
<ul>
</ul>
<p style="margin-bottom:.0001pt"><span style="line-height:normal"><b><span style="font-size:10.0pt"><span style="font-family:"Arial",sans-serif">10:45 Uhr Kaffeepause</span></span></b></span></p>
<p style="margin-bottom:.0001pt"> </p>
<p style="margin-bottom:.0001pt"><span style="line-height:normal"><b><span style="font-size:10.0pt"><span style="font-family:"Arial",sans-serif">Diskussion zur These 1: </span></span></b></span></p>
<p style="margin-bottom:.0001pt"> </p>
<ul>
<li style="margin-bottom: 0.0001pt;"><span style="line-height:normal"><span style="font-size:10.0pt"><span style="font-family:"Arial",sans-serif">Die Anwendung/Umsetzung von Gleitklauseln führt gerade nicht zu einem fairen Interessensausgleich zwischen den Vertragspartnern</span></span></span></li>
</ul>
<p style="margin-top:0cm; margin-right:0cm; margin-bottom:.0001pt; margin-left:70.8pt"><b style="font-size: 11pt;"><span style="font-size:10.0pt"><span style="font-family:"Arial",sans-serif"> </span></span></b></p>
<p style="margin-top:0cm; margin-right:0cm; margin-bottom:.0001pt"><b style="font-size: 11pt;"><span style="font-size:10.0pt"><span style="font-family:"Arial",sans-serif">11:45 Uhr </span></span></b><b style="font-size: 11pt;"><span style="font-size:10.0pt"><span style="font-family:"Arial",sans-serif">TOP 4 Möglichkeiten der Vertragsanpassungen bei unerwarteten Preisexplosionen aus rechtlicher Sicht</span></span></b><strong> </strong></p>
<p style="margin-top:0cm; margin-right:0cm; margin-bottom:.0001pt"> </p>
<ul>
<li style="margin-top: 0cm; margin-right: 0cm; margin-bottom: 0.0001pt;"><span style="line-height:normal"><span style="font-size:10.0pt"><span style="font-family:"Arial",sans-serif">Ist tatsächlich alles „in Stein gemeißelt“?</span></span></span></li>
</ul>
<p style="margin-top:0cm; margin-right:0cm; margin-bottom:.0001pt"> </p>
<p style="margin-top:0cm; margin-right:0cm; margin-bottom:.0001pt"><span style="line-height:normal"><b><span style="font-size:10.0pt"><span style="font-family:"Arial",sans-serif">12:10 Uhr TOP 5 Baubetriebliche Bewertung unerwarteter Kostenänderungen infolge von Nachtragsanordnungen</span></span></b></span></p>
<p style="margin-top:0cm; margin-right:0cm; margin-bottom:.0001pt"> </p>
<ul>
<li style="margin-top: 0cm; margin-right: 0cm; margin-bottom: 0.0001pt;">Wie können erhöhte Einkaufskosten im Zusammenhang mit Nachtragsleistungen berechtigt geltend gemacht werden?</li>
</ul>
<p style="margin-top:0cm; margin-right:0cm; margin-bottom:.0001pt"> </p>
<p style="margin-top:0cm; margin-right:0cm; margin-bottom:.0001pt"><span style="line-height:normal"><b><span style="font-size:10.0pt"><span style="font-family:"Arial",sans-serif">12:30 Uhr Mittagspause</span></span></b></span></p>
<p style="margin-top:0cm; margin-right:0cm; margin-bottom:.0001pt"> </p>
<p style="margin-top:0cm; margin-right:0cm; margin-bottom:.0001pt"> </p>
<p style="margin-top:0cm; margin-right:0cm; margin-bottom:.0001pt"><span style="line-height:normal"><b><span style="font-size:10.0pt"><span style="font-family:"Arial",sans-serif">13:15 Uhr TOP 6 baubetriebliche und baurechtliche Hürden bei Preisexplosionen in Verbindung zu Bauablaufstörungen/Bauzeitverlängerungen </span></span></b></span></p>
<p style="margin-top:0cm; margin-right:0cm; margin-bottom:.0001pt"> </p>
<p style="margin-top:0cm; margin-right:0cm; margin-bottom:.0001pt"><span style="line-height:normal"><b><span style="font-size:10.0pt"><span style="font-family:"Arial",sans-serif">Diskussion zur These 2:</span></span></b></span></p>
<p style="margin-top:0cm; margin-right:0cm; margin-bottom:.0001pt"> </p>
<ul>
<li style="margin-top: 0cm; margin-right: 0cm; margin-bottom: 0.0001pt;"><span style="line-height:normal"><span style="font-size:10.0pt"><span style="font-family:"Arial",sans-serif">Die Hürden der Nachweisführung werden für den Unternehmer durch den Auftraggeber zu hoch ausgelegt</span></span></span></li>
</ul>
<p style="margin-top:0cm; margin-right:0cm; margin-bottom:.0001pt"> </p>
<p style="margin-top:0cm; margin-right:0cm; margin-bottom:.0001pt"><span style="line-height:normal"><b><span style="font-size:10.0pt"><span style="font-family:"Arial",sans-serif">Diskussion zur These 3:</span></span></b></span></p>
<p style="margin-top:0cm; margin-right:0cm; margin-bottom:.0001pt"> </p>
<ul>
<li style="margin-top: 0cm; margin-right: 0cm; margin-bottom: 0.0001pt;"><span style="line-height:normal"><span style="font-size:10.0pt"><span style="font-family:"Arial",sans-serif">Der Auftraggeber darf auf die vertraglichen Fertigstellungstermine verweisen! Schließlich hat der Auftragnehmer das „Beschaffungsrisiko“.</span></span></span></li>
</ul>
<p style="margin-top:0cm; margin-right:0cm; margin-bottom:.0001pt; margin-left:70.5pt"> </p>
<p style="margin-bottom:.0001pt"> </p>
<p>Preisschwankungen von Baustoffen sind innerhalb der Vertragsphase keine Seltenheit. Preissteigerungen hat der Unternehmer als sein sogenanntes Beschaffungsrisiko bereits in seine Angebotspreise einzukalkulieren.</p>
<p> </p>
<p>Eine absolute Sonderstellung haben allerdings außergewöhnliche Preissteigerungen. In der jüngsten Vergangenheit kam es durch Ereignisse historischen Ausmaßes unter anderem zu Rohstoffverknappungen am Markt. Solche außergewöhnlichen Umstände sind nicht planbar und können durch den Unternehmer nicht vorausschauend in die Preise und teilweise auch Fristen einkalkuliert werden.</p>
<p> </p>
<p>Diese signifikanten Mehrkosten gehen in der Regel zu Lasten des Unternehmers/Auftragnehmers. Lösungsmöglichkeit kann eine vertraglich vereinbarte Preisgleitung sein. Bereits geschlossene Verträge lassen allerdings eine Preisanpassung im eigentlichen Sinne nicht zu.</p>
<p>In solchen Fällen ist es für den Unternehmer daher komplex und baubetrieblich schwierig bei seinen Auftraggebern durchzudringen.</p>
<p> </p>
<p>Diese brisante und aktuelle Thematik soll Inhalt einer lebhaften Podiumsdiskussion sein. Hierbei werden zusammenhängende Themen aus baubetrieblicher und baurechtlicher Sicht beleuchtet und von drei Experten erläutert zur Diskussion gestellt, sowie faire Realisierungen vorgeschlagen.</p>
<p> </p>
<p>Ob Preise und Fristen am Bau durch vorgenannten Sachstand transparenter und methodisch in Verträgen fixiert werden können und ob die ganze Bauwirtschaft davon profitieren würde wird von den Experten in der Diskussion moderiert.</p>
Mär
30
7043
<ul>
<li>aktueller Stand der Regelwerke und Richtlinien</li>
<li>Darstellung von Beispielen von der Planung bis zur Abnahme</li>
<li>Wiederholung zu Themen "Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen"</li>
<li>Prüfverfahren und Prüftechnik</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Planung und Ausführung von Betonsanierungsmaßnahmen unterliegen ständig neuen Herausforderungen und einem gezielten Anpassen der Tätigkeiten an das jeweilige Vorhaben.<br />
<br />
Besonders das Einhalten der aktuell geltenden Regelwerke und der damit verbundenen Vorschriften und Normen ist von großer Bedeutung. Ein wesentlicher Anteil obliegt dabei der sachkundigen Planung und der Organisation durch das Führungspersonal.<br />
<br />
Bei dem Aufbaukurs für Sachkundige Planer werden unter diesen Gesichtspunkten die bereits erworbenen Kenntnisse vertieft. Dabei wird der aktuelle Stand der Regelwerke dargestellt und die wichtigsten Inhalte zum Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen wiederholt. Besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Darstellung von Beispielen von der Planung bis zur Abnahme, sowie auf der Vorstellung von Prüfverfahren.</p>
Mär
30
7076
<ul>
<li>Neuigkeiten zur Baustellenverordnung</li>
<li>Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen zur Baustellenverordnung (RAB)</li>
<li>Neuigkeiten im Bereich RAB 30, Anlage B</li>
</ul>
<p>Das Seminar richtet sich an erfahrene SiGe-Koordinatoren, die ihre Fertigkeiten und Kenntnisse in der praktischen Koordinatorentätigkeit erweitern bzw. auffrischen möchten.</p>
<p>Entsprechend der Empfehlung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sind für zertifizierte Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren nach RAB 30, Anlage C entsprechende Fort- und Weiterbildungsseminare durchzuführen.</p>
<p> </p>
<p>Das Seminar wird in Form eines Workshops durchgeführt, mit dem Ziel alle Teilnehmer in die Diskussionsrunden einzubeziehen. Sie sollen dabei mit neuem Wissen ausgestattet werden bzw. ihr vorhandenes Wissen auffrischen.</p>
<p> </p>
<p>Die Grundlage ist dabei die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen, (Baustellenverordnung – BaustellV) und die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen zur Baustellenverordnung (RAB).</p>
Mär
31
7069
<ul>
<li>Preisfortschreibung im Wandel</li>
<li>VOB/A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen</li>
<li>VOB/B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen</li>
<li>VOB/C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen</li>
<li>Zusammenstellung der Verdingungsunterlagen</li>
<li>Nachtragsleistungen</li>
<li>Tatsächlich erforderliche Kosten</li>
</ul>
<p>Seit der Neueinführung des Bauvertragsrechts im Jahr 2018 ist ein großer Aufschrei in der Bauwelt in Bezug auf Leistungsänderungen beziehungsweise Zusatzleistungen umhergegangen. Plötzlich soll alles anders sein, denn nun wären Preisfortschreibungen nicht mehr auf Basis einer UrKalkulation sondern nach den tatsächlich erforderlichen Kosten umzusetzen.</p>
<p> </p>
<p>Eine große Panik macht(e) sich breit, denn mittlerweile sind die ersten Urteile am BGH gefällt, welche diese Begrifflichkeit in die Urteilsbegründung einbezieht.</p>
<p> </p>
<p>Es stellt sich jedoch die Frage, ob “tatsächlich” alles anders geworden ist oder lediglich die Angst einer vermeintlich neuen Begrifflichkeit für Unruhe sorgt… Getreu nach dem Motto “Was der Bauer nicht kennt, frisst er nicht.”</p>
Apr
03
7589
<p>09:00 - 10:30 Uhr - Mängel am Bau – existenzbedrohend!?</p>
<ul>
<li>Wie muß eine Leistung beschaffen sein, um als mangelfrei zu gelten?</li>
<li>Abnahme als maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt!</li>
<li>Wann, mit welchem Inhalt, in welcher Form und wem gegenüber sind Bedenken anzumelden?</li>
<li>Was ist unter Verjährungsgesichtspunkten zu beachten?</li>
</ul>
<p>RA Philipp Weidner, Sächsischer Baugewerbeverband e. V.</p>
<p>10:45 - 12:30 Uhr - BIM – die Kunst liegt im Weglassen – Digitale Erfassung und Nutzung baustellenbezogener Daten durch Baustellenpersonal – Erfahrungen beim Bau der A7 in Hamburg (Erweiterung Tunnel Altona)</p>
<ul>
<li>Wie BIM die Baustellenpraxis verändert</li>
<li>BIM-Anwendungsfälle für Poliere und Datenaustausch der Baubeteiligten auf der Baustelle</li>
<li>Kompetenzen und Ausstattung für den Datenaustausch im Bauvorhaben</li>
</ul>
<p>Bernd Hoffmann, Baubevollmächtigter, DEGES</p>
<p>13:30 - 16:00 Uhr - Eigen- und Fremdüberwachung beim Einbau von Beton</p>
<ul>
<li>Grundlagen</li>
<li>Klassifizierungen</li>
<li>Prüfungen</li>
</ul>
<p>Dipl.-Ing. Thomas Landsberg, IBL Ingenieurbüro Landsberg & Partner</p>
<p>Poliere sind für die Gestaltung effizienter und reibungsloser Bauabläufe verantwortlich und tragen damit zu einer erfolgreichen Abwicklung von Bauvorhaben bei. Gut organisierte Baustellen zeichnen sich u. a. durch strukturierte Bauabläufe, Termineinhaltung, ein geringeres Unfallrisiko und eine höhere Qualität der Bauausführung aus. Um insbesondere alle bauablauf- und vertragsrelevanten Auswirkungen beurteilen zu können, müssen Poliere über grundlegende rechtliche, auch bauvertragsrechtliche Kenntnisse verfügen, technische Abläufe genau kennen, finanzielle Auswirkungen einschätzen, die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften sicherstellen und sowohl eigene Mitarbeiter als auch Mitarbeiter von Nachunternehmen führen.</p>
<p>Der Tag der Poliere widmet sich diesem breiten Aufgabenspektrum, wobei in diesem Jahr Baumängel den rechtlichen Schwerpunkt bilden und in weiteren Vortragsblöcken spezifische Themen aus den Bereichen Anwendung von Building Information Modeling (BIM) und des Betonbaus behandelt werden.</p>
Apr
18
7077
<p><strong>Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau (ZTV E-StB)</strong></p>
<p> </p>
<ul>
<li>Erläuterungen zum technischen Regelwerk, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen</li>
<li>Geotechnische Untersuchungen, Einstufung von Boden und Fels, Benennung, Beschreibung und Klassifizierung von Boden nach</li>
<li>DIN EN ISO 14688, Bodenklassifikation nach DIN 18 196,</li>
<li>Frostempfindlichkeit von Böden gemäß ZTV E–StB,</li>
<li>Einbauen und Verdichten, Verdichtungsanforderungen, Prüfung der erzielten Qualität</li>
<li>Prüfmethoden M1, M2, M3</li>
<li>Prüfverfahren zur Ermittlung der Verdichtungskenngrößen,</li>
<li>Bestimmung der Proctordichte nach DIN 18 127,</li>
<li>Prüfverfahren zur Volumenbestimmung im Feld, (Ausstechzylinder, Ausstechbüchse, Densitometer, Ersatzverfahren),</li>
<li>Prüfen des Verformungsmoduls auf dem Planum (Plattendruckversuch nach DIN18 134, Bestimmung des dynamischen Verformungsmoduls gemäß TP BF-StB Teil B 8.3 mit dem leichten Fallgewichtsgerät)</li>
</ul>
<p> </p>
<p><strong>Erläuterung der Durchführung und Auswertung der Prüfverfahren und Prüfmethoden</strong></p>
<p>Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt die ZTV E-StB und deren grundlegenden vertraglichen Festlegungen in der Praxis anzuwenden.</p>
<p> </p>
<p>Der Baustoff Boden und seine Verwendungsmöglichkeit bei der Herstellung von Erdbauwerken sollen beurteilt werden können.</p>
<p> </p>
<p>Die Teilnehmer lernen die im Erdbau gängigen Prüfverfahren und -methoden der Qualitätssicherung in Theorie und Praxis kennen und sind in der Lage diese zu bewerten.</p>
Apr
20
6944
<p><strong>Grundlegende Aufgaben des Bauleiters und des Bauüberwachers</strong></p>
<ul>
<li>Begriffsklärung Bauleitung, Bauüberwachung und Fachbauleitung</li>
<li>In welcher Beziehung steht der Bauleiter zum Bauüberwacher, Planer und Auftraggeber?</li>
<li>… und dann war da noch der Projektsteuerer – welche Aufgabe hat die Projektsteuerung?</li>
<li>Welche grundlegende Leistungspflicht hat der Bauleiter/Bauüberwacher während der Bauausführung?</li>
<li>Welche Vollmacht haben der Objektüberwacher des Bauherrn und sonstige Bauherrnvertreter?</li>
<li>Ist der „verantwortliche Bauleiter i.S.d. LBO“ eine lohnende Aufgabe?</li>
</ul>
<p><strong>Der Bauablauf</strong></p>
<ul>
<li>Intensität der Bauleitung?</li>
<li>Werkzeuge zur Koordination der am Bau Beteiligten</li>
<li>Dokumentationspflichten</li>
<li>Rundgänge, Zustandfeststellungen, Besprechungen</li>
<li>Qualitätssicherung auf der Baustelle</li>
<li>Einhaltung von Terminen</li>
<li>Mustererstellung und Bemusterung</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis: </strong><br />
Sollte Ihnen der Termin ungelegen sein, können Sie die Aufzeichnung des Seminars in einem begrenzten Zeitfenster auch zu einem späteren Zeitpunkt anschauen. </p>
<p>Bauleiter und Bauüberwacher haben vielfältige Aufgaben zu bewältigen. Dabei geht es nicht nur darum, die Aufgaben richtig zu tun, sondern die richtigen Aufgaben zu tun! Andernfalls wird sowohl der Bauleiter als auch der Bauüberwacher durch die vielen Sonderwünsche vom Auftraggeber nicht zu seiner eigentlichen Tätigkeit kommen.</p>
<p> </p>
<p>Modul 1 erläutert die Strukturen und Verantwortlichkeiten der Projektbeteiligten an einem Bauvorhaben. Dabei werden sowohl die jeweiligen Zuständigkeiten als auch die Abgrenzung der Aufgaben der Projektbeteiligten aufgezeigt und der Verantwortungsbereich der Bauleitung definiert. Zudem wird die Art der Zusammenarbeit, der Abhängigkeiten, Vollmachten und Weisungsbefugnisse der Projektbeteiligten diskutiert und erläutert.</p>
<p> </p>
<p>Ein weiterer Schwerpunkt widmet sich dem Bauablauf. In einer effizienten Organisation von Bauabläufen liegt der Schlüssel zur Wirtschaftlichkeit der Bauleitungstätigkeit, der Termineinhaltung, der Sicherstellung einer hohen Qualität der Bauleistung und der Einhaltung der Baukosten. Dabei gilt es auf der Baustelle Strukturen zu schaffen, die eine klare, transparente und gut dokumentierte Bauabwicklung ermöglichen, wofür das Handwerkszeug in diesem Modul vermittelt wird.</p>
<p> </p>
<p>Das Modul ist Teil des Lehrganges <a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/basiswissen-bauleitungbauueberwachung-online-seminarreihe-6948">„Basiswissen Bauleitung/Bauüberwachung“</a>, welcher in 4 Einzelmodulen die Kernaufgaben der Bauleitung und Bauüberwachung vermittelt und Online durchgeführt wird. Der Lehrgang wendet sich insbesondere an jene, die sich Grundlagen im Bereich der Bauleitung und Bauüberwachung aneignen und von den Berufserfahrungen eines praxiserprobten Bauleiters/Bauüberwachers profitieren möchten. Dabei wird durch das systematische Bearbeiten und Beantworten grundlegender Fragestellungen dem Teilnehmer das notwendige Basiswissen praxisnah und sofort einsetzbar an die Hand gegeben.</p>
Apr
20
6948
<p>Die einzelnen Module finden jeweils in Blöcken a 90 Minuten zzgl. Pausen an folgenden Terminen statt.</p>
<p>20.04.2023, 09:00 - 16:00 Uhr<br />
<a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/grundlegende-aufgaben-des-bauleitersbauueberwachers-und-der-bauablauf-modul-1-der-online-seminarreihe-basiswissen-bauleitungbauueberwachung-6944">Modul 1: Grundlegende Aufgaben des Bauleiters/Bauüberwachers und der Bauablauf</a> </p>
<p>27.04.2023, 09:00 - 16:00 Uhr<br />
<a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/exkurs-zur-nachtragslosen-bauvertragsart-sowie-kostenkontrolle-und-verfolgung-modul-2-der-online-seminarreihe-basiswissen-bauleitungbauueberwachung-6949">Modul 2: Exkurs zur nachtragslosen Bauvertragsart sowie Kostenkontrolle und -verfolgung</a></p>
<p>04.05.2023, 09:00 - 16:00 Uhr<br />
<a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/mangelmanagement-abnahme-und-verjaehrung-sowie-abrechnung-und-kostenfeststellung-modul-3-der-online-seminarreihe-basiswissen-bauleitungbauueberwachung-6951">Modul 3: Mangelmanagement, Abnahme und Verjährung sowie Abrechnung und Kostenfeststellung</a></p>
<p>11.05.2023, 09:00 - 16:00 Uhr<br />
<a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/anwendung-der-vobbc-in-der-bauausfuehrung-und-umgang-mit-masstoleranzen-auf-baustellen-modul-4-der-online-seminarreihe-basiswissen-bauleitungbauueberwachung-6952">Modul 4: Anwendung der VOB/B+C in der Bauausführung und Umgang mit Maßtoleranzen auf Baustellen</a></p>
<p><strong>Hinweis: </strong><br />
Sollte Ihnen ein Termin ungelegen sein, können Sie die Aufzeichnung des jeweiligen Moduls in einem begrenzten Zeitfenster auch zu einem späteren Zeitpunkt anschauen. </p>
<p>Bauleiter und Bauüberwacher haben vielfältige Aufgaben zu bewältigen. Dabei geht es nicht nur darum, die Aufgaben richtig zu tun, sondern die richtigen Aufgaben zu tun! Andernfalls wird sowohl der Bauleiter als auch der Bauüberwacher durch die vielen Sonderwünsche vom Auftraggeber nicht zu seiner eigentlichen Tätigkeit kommen. Dieser Lehrgang widmet sich den Kernaufgaben von Bauleitern und Bauüberwachern und dem Zusammenwirken aller am Bauprojekt beteiligten, deren Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten und insbesondere der erforderlichen Abgrenzung. Dabei werden die notwendigen Leistungen einer effektiven Abwicklung von Bauvorhaben aufgezeigt und intensiv besprochen.</p>
<p> </p>
<p>Durch das systematische Bearbeiten und Beantworten grundlegender Fragestellungen aus dem Themenbereich der Bauleitung/Bauüberwachung wird dem Teilnehmer notwendiges Basiswissen praxisnah und sofort einsetzbar an die Hand gegeben.</p>
<p> </p>
<p>Der Lehrgang gliedert sich in 4 Einzelmodule, die Online durchgeführt werden und wendet sich insbesondere an jene, die sich Grundlagen der Bauleitung/Bauüberwachung aneignen möchten und von den Berufserfahrungen eines praxiserprobten Bauleiters profitieren möchten. Die Module können einzeln belegt werden.</p>
Apr
20
7778
<ul>
<li>Begriffsbestimmung Störung versus Behinderung</li>
<li>Vertragskonforme und vertragswidrige Störungen</li>
<li>Ansprüche des AN bei Bauzeitverzögerungen</li>
<li>Dokumentationserfordernisse während der Bauwerkserstellung (Terminplanung, Schriftverkehr)</li>
<li>Aufbau eines Bauzeitnachtrages dem Grunde nach (Kausalitätsnachweis gemäß § 286 ZPO)</li>
<li>Aufbau eines Bauzeitnachtrages der Höhe nach (Fristverlängerungsberechnung nach § 6 Abs. 4 VOB/B) (Kausalitätsnachweis gemäß § 287 ZPO)
<ul>
<li>Ermittlung der Mehrkosten auf Basis von § 2 Abs. 5 VOB/B mit Praxisbeispiel</li>
<li>Ermittlung der Mehrkosten auf Basis von § 6 Abs. 6 VOB/B mit Praxisbeispiel</li>
<li>Ermittlung der Mehrkosten auf Basis von § 642 BGB mit Praxisbeispiel</li>
</ul>
</li>
<li>Aufbau des Bauzeitnachtrages zur Prüfung</li>
<li>Spezielle Bauablaufstörung: Angeordnete Beschleunigung</li>
</ul>
<p>Heutzutage prägen eine Vielzahl an Störungen den Bauablauf. Große Uneinigkeit besteht jedoch regelmäßig bei der Beurteilung, wer Störungen im Bauablauf zu vertreten hat und wie sich diese konkret ausgewirkt haben. Die Analyse gestörter Bauabläufe ist deshalb normalerweise dem baubetrieblichen Gutachter vorbehalten.</p>
<p>In diesem Seminar soll jedoch eine Analysemethodik vorgestellt werden, die angewendet werden kann, um gestörte Bauabläufe konkret zu analysieren. Auch wenn diese Analyse nicht baubegleitend von den Beteiligten selbst ausgeführt werden kann, so soll durch dieses Seminar das Fachwissen vermittelt werden, wie ein Bauablauf zu dokumentieren ist und wie auf Störungen im Bauablauf reagiert werden kann. Für Auftraggeber ist es besonders wichtig, solche Forderungen von Auftragnehmern sachlich prüfen zu können. Für Auftragnehmer ist es besonders wichtig, die hohen rechtlichen Anforderungen an die Nachweisführung erfüllen zu können. An einem konkreten Beispiel wird dargestellt, wie die Forderungen aus gestörtem Bauablauf nachzuweisen sind und wie die entsprechende Prüfung solcher Forderungen zu erfolgen hat. Ziel des Seminares soll es sein, den am Bau Beteiligten ein Verständnis für die Probleme der Gegenseite zu vermitteln und eine gütliche, faire Einigung erreichen zu können.</p>
Apr
21
7894
<ul>
<li>Staatliche Vorgaben
<ul>
<li>Bauordnungsrecht: Landesbauordnung</li>
<li>Zivilrechtliche Vorgaben</li>
<li>Strafrechtliche Vorgaben</li>
</ul>
</li>
<li>Arbeitsschutzrechtliche und berufgenossenschaftliche Regelungen</li>
<li>Vergaberechtliche Vorgaben für öffentliche Auftraggeber</li>
</ul>
<p>Im Zuge von Bauarbeiten werden immer wieder Kampfmittel, insbesondere Bomben, aufgefunden. Es fehlen bei den Bauverantwortlichen meist grundlegende Kenntnisse im Zusammenhang mit dieser Gefahr für Mensch und Umwelt. Es sollen Bau-Stillstände, Evakuierungen und - im Falle von Explosionen - Bauwerks- und sonstige Schäden vermieden werden.</p>
<p> </p>
<p>Deshalb ist die Prävention im Vorfeld einer Baumaßnahme und die permanente Vorsicht währd der Ausführung von Bauleistungen, durch die in irgendeiner Form in den Baugrund eingegriffen wird, notwendig. Hieraus ergibt sich eine hohe Verantwortung aller Baubeteiligten für das Leben und die Gesundheit der Menschen, die sich im Baubereich aufhalten.</p>
<p> </p>
<p>Oft werden die zwingend erforderlichen Erkundungen, ob eine Kampfmittelbelastung vorliegt, übersehen oder nur oberflächlich druchgeführt. Dass dies mindestens fahrlässig bzw. schon strafbar sein kann, wie §319 StGB vorgibt, entzieht sich in der Praxis der Kenntnis vieler Bauverantwortlicher.</p>
<p> </p>
Apr
25
7045
<ul>
<li>aktuelle Regelwerke und Vorschriften zur Betoninstandsetzung</li>
<li>bauordnungsrechtliche Relevanz der Vorschriften</li>
<li>Anwendungsbereich der „Technischen Regel – Instandhaltung von Betonbauwerken“</li>
<li>Vorgehensweise bei der Planung, Ausschreibung und Freigabe von Instandsetzungsprodukten</li>
<li>Vorstellung der neuen Systematik bei den Betonersatzstoffen</li>
<li>Verwendbarkeitsnachweis von Instandsetzungsprodukten</li>
<li>Änderungen bei den Oberflächenschutzsystemen</li>
</ul>
<p>Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat im Januar 2021 die „Technische Regel – Instandhaltung von Betonbauwerken“ (TR-IH) in den Teilen 1 und 2 veröffentlicht. Mit der nachfolgenden Ausgabe der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (M-VVTB) wird die TR-IH z.Zt. schrittweise in den Bundesländern zur verbindlichen Anwendung bei der Instandhaltung von Betonbauwerken eingeführt.</p>
<p>Dem Teilnehmer werden dazu wichtige Neuerungen in der Planung und Ausschreibung von Betoninstandsetzungsmaßnahmen vorgestellt und erläutert. Als wesentlicher Schwerpunkt des Seminars, wird auf die erheblich geänderte Vorgehensweise bei der Planung und Ausschreibung von Instandsetzungsprodukten eingegangen.</p>
Apr
26
7939
<p><strong>Strukturierter Überblick über die aktuell gültigen Vorschriften</strong></p>
<p><strong>Mineralische Abfälle</strong></p>
<ul>
<li>Relevante Reglungen und zu berücksichtigende, aktuelle, abfallrechtliche Bestimmungen</li>
<li>Querverbindungen</li>
<li>Haftungsrisiken</li>
<li>Chancen für den Abfallerzeuger</li>
</ul>
<p>Bundestag und Bundesrat haben die sogenannte <strong>Mantelverordnung</strong> (Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung des Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung) verabschiedet. Sie tritt am 1. August 2023 in Kraft.</p>
<p>Die <strong>Ersatzbaustoffverordnung (EBV)</strong> enthält erstmalig bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Anforderungen an die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe. Darunter fallen auch Recycling-Baustoffe aus Bau- und Abbruchabfällen, Bodenaushub, Baggergut, Gleisschotter u.s.w. Sie gibt zum einen für die jeweiligen Ersatzbaustoffe beziehungsweise für deren Materialklassen Grenzwerte in Bezug auf bestimmte Schadstoffe vor, deren Einhaltung durch den Hersteller im Rahmen einer Güteüberwachung zu gewährleisten ist. Zum anderen sieht sie an diese Materialklassen angepasste Einbauweisen vor, die vom Verwender beim Einbau in das technische Bauwerk entsprechend den örtlichen Gegebenheiten zu beachten sind.</p>
<p>Mit der Neufassung der <strong>Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)</strong> soll die seit dem Jahr 1999 im Wesentlichen unveränderte Verordnung an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und die im Vollzug gewonnenen Erfahrungen angepasst werden. Darüber hinaus wird ihr Regelungsbereich auf das Auf- oder Einbringen von Materialien unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht ausgedehnt. Damit werden die Anforderungen an die Verwertung von Materialien in Verfüllungen von Abgrabungen und Tagebauen erstmalig bundeseinheitlich und rechtsverbindlich festgelegt.</p>
<p>Die <strong>Deponieverordnung (DepV)</strong> wird dahingehend ergänzt, dass bestimmte nach Ersatzbaustoffverordnung güteüberwachte Ersatzbaustoffe ohne zusätzliche Untersuchungen deponiert werden dürfen.</p>
<p>Die <strong>Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)</strong> enthält lediglich eine Folgeänderung aufgrund der neu eingeführten Ersatzbaustoffverordnung. Die Vorgaben und Verpflichtungen der GewAbfV gelten damit ebenso für Ersatzbaustoffe als auch für Gemische aus Ersatzbaustoffen und natürlichen Baustoffen.</p>
<p>Das Seminar gibt einen strukturierten Überblick über die aktuell gültigen Vorschriften und widmet sich insbesondere den für mineralische Abfälle relevanten Reglungen. Dabei werden alle bei der Entsorgung mineralischer Abfälle zu berücksichtigenden, aktuellen abfallrechtlichen Bestimmungen erläutert, Querverbindungen dargestellt sowie die Haftungsrisiken aber auch Chancen für den Abfallerzeuger aufgezeigt. Damit richtet sich das Seminar insbesondere an alle im Erd- und Tiefbau tätigen Bauherren, Planer, Bauüberwacher und verantwortlichen Mitarbeiter aus ausführenden Unternehmen sowie der Tiefbauämter bzw. Behörden.</p>
Apr
27
6949
<p><strong>Exkurs zur nachtragslosen Bauvertragsart</strong></p>
<ul>
<li>Welches ist die „sicherste“ Bauvertragsart?</li>
<li>Welche Kriterien sind für den Bauleiter bei Vertragsvergabe besonders wichtig?</li>
<li>Welche Vor- und Nachteile ergeben sich für den Bauleiter bei schlüsselfertiger Vergabe?</li>
<li>Was wird verpauschaliert und wer trägt das?</li>
<li>Mengenermittlungsrisiko beim Pauschalvertrag?</li>
<li>Gibt es unterschiedliche Pauschalvertragsarten?</li>
<li>Was bedeutet „schlüsselfertig“ im Rahmen des Pauschalvertrages?</li>
<li>Welcher Planungsstand sollte bei einem „Schlüsselfertig- Vertrag“ unbedingt vorliegen?</li>
</ul>
<p><strong>Kostenkontrolle und -verfolgung</strong></p>
<ul>
<li>Warum kommt es zu Nachträgen und warum ist das Nachtragsangebot des AN gegenüber der beauftragten Leistung deutlich teurer?</li>
<li>Wie weit reicht das einseitige Leistungsänderungsrecht des Bauherrn?</li>
<li>Was ist die Urkalkulation?</li>
<li>Was ist der ortsübliche Preis?</li>
<li>Was ist ein marktüblicher Preis?</li>
<li>Wer hat die Änderung der Leistung zu beschreiben?</li>
<li>Einhaltung der DIN 276 während der Bauleitung – auf was sollte der Architekt unbedingt achten?</li>
<li>Fehlerhafte Nachtragsprüfung durch den Architekten – hat der Auftraggeber einen Schadensersatzanspruch?</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis: </strong><br />
Sollte Ihnen der Termin ungelegen sein, können Sie die Aufzeichnung des Seminars in einem begrenzten Zeitfenster auch zu einem späteren Zeitpunkt anschauen. </p>
<p>Bauleiter und Bauüberwacher haben vielfältige Aufgaben zu bewältigen. Dabei geht es nicht nur darum, die Aufgaben richtig zu tun, sondern die richtigen Aufgaben zu tun! Andernfalls wird sowohl der Bauleiter als auch der Bauüberwacher durch die vielen Sonderwünsche vom Auftraggeber nicht zu seiner eigentlichen Tätigkeit kommen.</p>
<p> </p>
<p>Module 2 widmet sich den unterschiedlichen Bauvertragsarten und erläutert die Vor- und Nachteile für die Bauleitung. Dabei liegt der Schwerpunkt vor allem in der praktischen Handhabung und Umsetzung von Bauverträgen und weniger in der juristischen Auslegung und Interpretation von Bauverträgen.</p>
<p> </p>
<p>Zudem widmet sich das Modul der Kostenkontrolle und -verfolgung. Es gibt zahlreiche Ursachen und Einflussfaktoren, die zu Abweichungen der ursprünglich geplanten Kosten führen. Neben Änderungswünschen des Bauherren können auch Preisänderungen der Lieferanten, Bauzeitverlängerungen u.a. zu höheren Kosten führen. Daher müssen diese Abweichungen erfasst und ggf. als Nachtrag geltend gemacht werden, wobei in diesem Modul Fragen rund um die Nachtragserstellung diskutiert werden.</p>
<p> </p>
<p>Das Modul ist Teil des Lehrganges <a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/basiswissen-bauleitungbauueberwachung-online-seminarreihe-6948">„Basiswissen Bauleitung/Bauüberwachung“</a>, welcher in 8 Einzelmodulen die Kernaufgaben der Bauleitung und Bauüberwachung vermittelt und Online durchgeführt wird. Der Lehrgang wendet sich insbesondere an jene, die sich Grundlagen im Bereich der Bauleitung und Bauüberwachung aneignen und von den Berufserfahrungen eines praxiserprobten Bauleiters/Bauüberwachers profitieren möchten. Dabei wird durch das systematische Bearbeiten und Beantworten grundlegender Fragestellungen dem Teilnehmer das notwendige Basiswissen praxisnah und sofort einsetzbar an die Hand gegeben.</p>
Mai
04
6951
<p><strong>Mangelmanagement, Abnahme und Verjährung</strong></p>
<ul>
<li>Wie wird eine Mängelanzeige rechtssicher formuliert?</li>
<li>Wie viele Nachfristen sind zu setzen?</li>
<li>Gibt es einen Unterschied zwischen der Mängelanzeige vor und nach der Abnahme?</li>
<li>Was ist die Ersatzvornahme?</li>
<li>Was ist die Selbstvornahme?</li>
<li>Kann der Auftraggeber ohne weiteres eine Selbstvornahme durchführen?</li>
<li>Welche verschiedenen Arten der Abnahme gibt es?</li>
<li>Was sind die wesentlichsten Unterschiede nach BGB und VOB?</li>
<li>Was bedeutet förmliche Abnahme?</li>
<li>Ist der Bauvertrag zwischen AG und AN mit rechtsgeschäftlicher Abnahme fertig?</li>
</ul>
<p><strong>Abrechnung und Kostenfeststellung</strong></p>
<ul>
<li>Wie werden die einzelnen Gewerke richtig abgerechnet – welche Regelungen sind einschlägig im BGB- und VOB-Vertrag?</li>
<li>Abrechnungsregelungen im Hochbau</li>
<li>In welchem zeitlichen Rahmen kann der Unternehmer Abschlagsrechnungen stellen?</li>
<li>Wann ist eine Rechnung nicht prüfbar?</li>
<li>Welche Prüfzeiten gibt es für Abschlags- und Schlussrechnungen nach VOB/B und BGB?</li>
<li>Wie und in welcher Zeit muss der Architekt die Rechnung prüfen, wenn es zwischen AG und AN eine Skontoabrede gibt?</li>
<li>Bis wann kann der AG zu viel gezahlten Werklohn beim Unternehmer zurückfordern?</li>
<li>Bis wann kann der Unternehmer zu wenig geforderten Werklohn vom Auftraggeber einfordern?</li>
<li>Kann der Unternehmer nach der Schlussrechnungsstellung noch „Nachträge“ geltend machen?</li>
<li>Was ist die Schlusszahlungsmitteilung?</li>
<li>Wie lange muss der AG auf die Schlussrechnung warten?</li>
</ul>
<p> </p>
<p><strong>Hinweis: </strong><br />
Sollte Ihnen der Termin ungelegen sein, können Sie die Aufzeichnung des Seminars in einem begrenzten Zeitfenster auch zu einem späteren Zeitpunkt anschauen. </p>
<p>Bauleiter und Bauüberwacher haben vielfältige Aufgaben zu bewältigen. Dabei geht es nicht nur darum, die Aufgaben richtig zu tun, sondern die richtigen Aufgaben zu tun! Andernfalls wird sowohl der Bauleiter als auch der Bauüberwacher durch die vielen Sonderwünsche vom Auftraggeber nicht zu seiner eigentlichen Tätigkeit kommen.</p>
<p> </p>
<p>Modul 3 widmet sich dem Mangelmanagement, der Abnahme und Verjährung sowie der Abrechnung und Kostenfeststellung. Mängel sind an Bauvorhaben eher die Regel als eine Ausnahme und können auch zur Verweigerung der Abnahme und zu Einbehalten führen. Daher gilt es, ein Mangelmanagement zu entwickeln, welches eine Mangelbeseitigung auch in der Zeit der Gewährleistung sichert. Das Modul vermittelt die inhaltlichen und formalen Möglichkeiten und Erfordernisse, die im Mangelmanagement, bei der Abnahme und Verjährung gelten und zu beachten sind. Bei der Abrechnung von Bauvorhaben sind sowohl kaufmännische als auch bauvertragsrechtliche und abrechnungstechnische Erfordernisse und Regelungen zu beachten. Falsche oder fehlerhafte Abrechnungen führen zu Korrekturen, zum Verzug der Zahlung und beeinflussen die Liquidität. Diese Zusammenhänge werden im Modul vermittelt.</p>
<p> </p>
<p>Das Modul ist Teil des Lehrganges <a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/basiswissen-bauleitungbauueberwachung-online-seminarreihe-6948">„Basiswissen Bauleitung/Bauüberwachung“</a>, welcher in 8 Einzelmodulen die Kernaufgaben der Bauleitung und Bauüberwachung vermittelt und Online durchgeführt wird. Der Lehrgang wendet sich insbesondere an jene, die sich Grundlagen im Bereich der Bauleitung und Bauüberwachung aneignen und von den Berufserfahrungen eines praxiserprobten Bauleiters/Bauüberwachers profitieren möchten. Dabei wird durch das systematische Bearbeiten und Beantworten grundlegender Fragestellungen dem Teilnehmer das notwendige Basiswissen praxisnah und sofort einsetzbar an die Hand gegeben.</p>
Mai
05
8097
<ul>
<li><small><big>Grundlagen des Straßen- und Verkehrsrechts (Straßenverkehrsordnung)</big></small></li>
<li><small><big>Zivilrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht</big></small></li>
<li><small><big>Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21)</big></small></li>
<li><small><big>zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97) Teil A, B, C, D</big></small></li>
<li><small><big>ASR A5.2</big></small></li>
<li><small><big>Anordnung durch die Behörde (verkehrsrechtliche Anordnung)</big></small></li>
<li><small><big>Einsatz von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (Einrichten einer Arbeitsstelle im Straßenraum, Inhalt eines </big></small><small><big>Verkehrszeichenplanes, Einsatz von Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierung, bauliche Leitelemente)</big></small></li>
<li><small><big>Abnahme der Arbeitsstelle, Kontrolle und Wartung der Arbeitsstelle von kürzerer und längerer Dauer</big></small></li>
<li><small><big>Arbeitssicherheit, Umweltschutz</big></small></li>
</ul>
<p>Das Seminar vermittelt die notwendige Sachkunde zu den Forderungen der Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) und den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-St. 97). „Der Nachweis für die Eignung und Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen sind bei Angebotsabgabe nachzuweisen.“(ZTV-St. 97) </p>
<p> </p>
<p><strong>Fortbildungsseminar</strong></p>
<ul>
<li>Innerörtliche Straßen und Landstraßen (Arbeitsstellen von kürzerer und längerer Dauer)</li>
</ul>
Mai
08
7044
<ul>
<li>Regelwerke</li>
<li>Stahlbeton</li>
<li>Korrosionsschutz der Bewehrung</li>
<li>Untergrund von Beton und Stahl</li>
<li>Untergrundvorbereitung von Beton und Stahl</li>
<li>Kunststoffe</li>
<li>Reprofilierung mit PCC und PC</li>
<li>großflächige Instandsetzung und Erhöhung der Betondeckung</li>
<li>Füllen von Rissen</li>
<li>Wand- und Bodenfugen</li>
<li>Oberflächenschutz – von der Imprägnierung bis zum Reaktionsharz – Mörtelbelag</li>
<li>Ingenieurleistungen bei der Objektbearbeitung</li>
</ul>
<p>Zu den technisch und wirtschaftlich anspruchsvollen Bauaufgaben gehören der Schutz und die Instandsetzung von Betonbauwerken. Ihre Bewältigung setzt ein hohes Maß an technischem Fachwissen und praktischer Erfahrung voraus.<br />
<br />
Im Lehrgang vermitteln Ihnen gestandene Referenten praxiserprobtes Fachwissen. Damit können Sie Maßnahmen von der Schadensfeststellung bis zur Instandsetzungsplanung sowie deren Überwachung durchführen. Nach dem Lehrgang erhalten Sie ein Zertifikat zum Sachkundigen Planer für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen.</p>
Mai
09
7042
<p>Begrüßung<br />
<strong>Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Martin Streiber </strong><strong>Bauakademie Sachsen<br />
Prof. Dr.-Ing. Viktor Mechtcherine Technische Universität Dresden</strong></p>
<p><strong>Die Nibelungenbrücke Worms – 100 Jahre zusätzliche Lebensdauer durch intelligente Digitalisierung</strong></p>
<ul>
<li>Die Nibelungenbrücke ist eine Ikone der Spannbetonbauweise (erste große Spannbetonbrücke über den Rhein im Freien Vorbau)</li>
<li>Monitoringgestützte Zustandsbewertung gestattet erhebliche Nutzungsdauerverlängerung</li>
<li>Die Brücke wurde als Validierungsbauwerk für das DFG-Schwerpunktprogramm "Hundert plus" (SPP 2388) ausgewählt und erlaubt die Erprobung und Validierung der dort entwickelten Methoden und Verfahren</li>
<li>Das Bauwerk soll durch das BMDV als Pilotvorhaben für den Brückenerhalt entwickelt werden</li>
</ul>
<p>Prof. Dr.-Ing. Steffen Marx, Technische Universität Dresden</p>
<p><strong>Ausblühungen und Verfärbungen</strong></p>
<p>▪ Caliumcarbonatausblühungen<br />
▪ Sulfatausblühungen<br />
▪ Blau-, Braun-, Gelverfärbungen<br />
▪ Dunkel und sonstige Verfärbungen</p>
<p>Dipl.-Ing. Christian Fratscher, SCHWENK Zement GmbH & Co. KG, Bernburg</p>
<p><strong>Aus Fehlern lernen – Gerichtsurteile im Betonbau</strong></p>
<ul>
<li>Chemischer Angriff</li>
<li>Sauberkeitsschicht</li>
<li>Fugen in Estrichen</li>
<li>Abdichtungskonzept</li>
</ul>
<p>Dr.-Ing. Thomas Richter, InformationsZentrum Beton, Leipzig</p>
<p><strong>Frühes Erkennen von Mängeln im Bauablauf bei WU-Konstruktionen</strong></p>
<ul>
<li>Planung</li>
<li>Bauleitung</li>
<li>Fugenabdichtung</li>
<li>Durchdringungen</li>
</ul>
<p>Dipl.-Ing. Olaf Steude, ö.b.u.v. Sachverständiger für Feuchteschutz, Tuttendorf</p>
<p><strong>Schäden an Kläranlagen</strong></p>
<ul>
<li>Ausführungsfehler</li>
<li>Instandsetzungsvorschläge</li>
</ul>
<p>Dr. Monika Helm, ibh Ingenieurbüro Helm, Berlin</p>
<p><strong>Hohllagen und Abplatzungen, ein immer wieder auftretendes Problem bei Industrieböden</strong></p>
<ul>
<li>vorgefundenen Schäden</li>
<li>mögliche Ursachen (Einbau, Betonzusammensetzung)</li>
</ul>
<p>Diplombauingenieur Ralf Boye, Sachverständigenbüro für Fußbodentechnik, Klipphausen</p>
<p><strong>Schäden durch mangelnde Nachbehandlung</strong></p>
<ul>
<li>Erscheinungsbilder</li>
<li>Fehleranalyse</li>
<li>Sanierungsmethoden</li>
</ul>
<p>Dr.-Ing. Raik Liebeskind, BRB Prüflabor Bernau, Bernau</p>
<p><strong>Biogene Korrosion an Inspektionsschächten</strong></p>
<ul>
<li>Vorstellung der Schadensfälle</li>
<li>Fehleranalyse</li>
<li>Sanierungsmöglichkeiten</li>
</ul>
<p>Prof. Dr.-Ing. Viktor Mechtcherine, TU Dresden, Dresden</p>
<p><strong>Fehler bei der Ausführung</strong></p>
<ul>
<li>Ursachen</li>
<li>Auswirkungen</li>
<li>Mängelbeseitigung</li>
</ul>
<p>Dr.-Ing. Walter Knaute SAXOTEST Ingenieur GmbH, Dresden</p>
<p>Als jährlichen Höhepunkt im Weiterbildungsangebot des Betonzentrums Dresden findet in diesem Jahr der nunmehr 17. Dresdner Betontag statt. Dieser wird gemeinsam mit dem Institut für Baustoffe an der Technischen Universität Dresden, dem InformationsZentrum Beton GmbH, dem Verband Deutscher Betoningenieure sowie der Bauakademie Sachsen organisiert und widmet sich den Neuigkeiten des Betonbaus.</p>
<p>Wie in den vergangenen Jahren tragen ausgewiesene Referenten zu den jeweiligen Fachthemen vor und stellen ihre Manuskripte im Tagungsband zur Verfügung. Die Fachtagung richtet sich an Planungsbüros, Baufirmen, Ingenieure und Konstrukteure sowie alle Personen, die sich inhaltlich und praxisorientiert mit dem Betonbau auseinandersetzen möchten.</p>
Mai
11
6952
<p><strong>Anwendung der VOB/B+C in der Bauausführung</strong></p>
<ul>
<li>Einsatz der VOB/B beim Endverbrauchervertrag – ist das nach der aktuellen Rechtsprechung noch möglich, welche Alternativen hat der Architekt?</li>
<li>Was bedeutet VOB/B als allgemeine Geschäftsbedingung und VOB/C als anerkannte Regel der Technik?</li>
<li>die Systematik der Gewerkenormen von VOB/C</li>
<li>Sind Änderung einzelner Vereinbarungen aus dem Teil C möglich – beispielsweise im Titel Abrechnung?</li>
<li>die „Baustelleneinrichtungs-Norm“ DIN 18299</li>
<li>Geänderte u. zusätzl. Leistungen – Besonderheiten § 2</li>
<li>Stundenlohnarbeiten – eine lohnende Abrechungsart für den AN – besonderes Risiko für den Architekten?</li>
<li>Bedenkenanmeldung</li>
<li>Schutz der eigenen Leistung</li>
<li>Nachunternehmereinsatz</li>
<li>Begehungen und Zustandsbesichtigungen</li>
<li>Abhilfeverlangen und Verzugsmitteilung wegen Terminverschiebungen</li>
<li>Behinderung wegen fehlender Baufreiheit oder Pläne</li>
<li>Regelungen zur Vertragsstrafe</li>
<li>Abnahme und Verjährung</li>
<li>Abrechnung und Zahlung</li>
</ul>
<p><strong>Umgang mit Maßtoleranzen auf Baustellen</strong></p>
<ul>
<li>DIN 18202 ff (Maßtoleranzen) Eignung für die Planung?</li>
<li>Maßtoleranzen in der Ausschreibung</li>
<li>Wer regelt Maßtoleranzen auf der Baustelle?</li>
<li>Begriffe, Grundsätze und Anwendung der DIN 18202</li>
<li>Hat der Unternehmer eine besondere Prüfpflicht?</li>
<li>Sind Toleranzanforderungen über die jeweilige ATV der VOB/C hinaus zulässig?</li>
<li>Bauen mit „Null-Toleranzen“ geht das?</li>
<li>Wann, wie, von wem und wo wird gemessen?</li>
<li>Definition Mangelbegriff, optischer Mangel</li>
<li>vertraglich vereinbarte Maßtoleranzen</li>
<li>Minderungsberechnung wegen Toleranzüberschreitung</li>
<li>Umgang mit abweichenden Maßtoleranzen bei verschiedenen Gewerken</li>
<li>Umgang mit Maßtoleranzen in der Gewährleistungszeit</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis: </strong><br />
Sollte Ihnen der Termin ungelegen sein, können Sie die Aufzeichnung des Seminars in einem begrenzten Zeitfenster auch zu einem späteren Zeitpunkt anschauen. </p>
<p>Bauleiter und Bauüberwacher haben vielfältige Aufgaben zu bewältigen. Dabei geht es nicht nur darum, die Aufgaben richtig zu tun, sondern die richtigen Aufgaben zu tun! Andernfalls wird sowohl der Bauleiter als auch der Bauüberwacher durch die vielen Sonderwünsche vom Auftraggeber nicht zu seiner eigentlichen Tätigkeit kommen.</p>
<p> </p>
<p>Modul 4 widmet sich der Anwendung der VOB/B+C in der Bauausführung und dem Umgang mit Maßtoleranzen auf der Baustelle. Die VOB ist eine Allgemeinen Geschäftsbedingung, welche die Interessen von Auftraggeber und Auftragnehmer ausgewogen regelt und in zahlreichen Klauseln einheitliche Herangehensweisen zu Fragen der Bauabwicklung in Teil B als auch der Abrechnung von Bauleistungen in Teil C bietet und nach wie vor eine breite Anwendung findet. Daher sind Kenntnisse dieser Regelungen für Bauleiter essentiell. Im Modul wird ein Überblick über die VOB und deren Handhabung für Bauleiter vermittelt, wobei wesentliche Aspekte an Beispielen näher vorgestellt werden. Maßtoleranzen entscheiden, ob eine Bauleistung mangelfrei oder mangelhaft ist und ob z. B. ein nachfolgendes Gewerk nahtlos weiterarbeiten kann oder zusätzliche Aufwendungen erforderlich werden u.dgl.m. Sie sind eine sachliche Bewertungsbasis über die Qualität der erbrachten Bauleistung. Daher sind Kenntnisse über die Handhabung von Maßtoleranzen wesentlich für einen Bauleiter.</p>
<p> </p>
<p>Das Modul ist Teil des Lehrganges <a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/basiswissen-bauleitungbauueberwachung-online-seminarreihe-6948">„Basiswissen Bauleitung/Bauüberwachung“</a>, welcher in 8 Einzelmodulen die Kernaufgaben der Bauleitung und Bauüberwachung vermittelt und Online durchgeführt wird. Der Lehrgang wendet sich insbesondere an jene, die sich Grundlagen im Bereich der Bauleitung und Bauüberwachung aneignen und von den Berufserfahrungen eines praxiserprobten Bauleiters/Bauüberwachers profitieren möchten. Dabei wird durch das systematische Bearbeiten und Beantworten grundlegender Fragestellungen dem Teilnehmer das notwendige Basiswissen praxisnah und sofort einsetzbar an die Hand gegeben.</p>
Mai
25
7935
<p><strong>Modul 1 Einführungslehrgang vom 25. - 26.05.2023</strong></p>
<ul>
<li>Tätigkeitsfeld und Aufgaben eines Sachverständigen</li>
<li>vom freien Sachverständigen zur öffentlichen Bestellung
<ul>
<li>Bestellungsvoraussetzung</li>
<li>Bestellungsverfahren</li>
<li>Prüfungen der besonderen Sachkunde</li>
</ul>
</li>
<li>Arten von Sachverständigen</li>
<li>Rechte und Pflichten von Sachverständigen</li>
<li>Vertragsgestaltung mit Auftraggebern des Sachverständigen</li>
<li>Arten von Gutachten und sonstigen gutachterlichen Leistungen
<ul>
<li>Privatgutachten</li>
<li>Schiedsgutachten</li>
</ul>
</li>
<li>Ortstermin und Beweissicherung</li>
<li>Grundlagen der Mangelbewertung (Begriffe Mangel, Schaden, hinzunehmende Unregelmäßigkeit)</li>
<li>Aufbau, Gliederung und Gestaltung von Gutachten</li>
<li>Abrechnung und Vergütung von Privat- und Gerichtsgutachten</li>
</ul>
<p> </p>
<p><strong>Hausarbeit</strong></p>
<p> </p>
<p><strong>Modul 2 Aufbauseminar vom 15. - 16.06.2023</strong></p>
<ul>
<li>Grundlagen des Bauvertragsrechts</li>
<li>Haftung und Versicherung des Sachverständigen</li>
<li>Verfahrensfragen
<ul>
<li>selbständiges Beweisverfahren</li>
<li>Schiedsgericht</li>
<li>außergerichtliche Streitbeilegung</li>
</ul>
</li>
<li>der Zivilprozess in Bausachen</li>
<li>Verhalten des Sachverständigen vor Gericht</li>
<li>Grundlagen der Mangelbewertung
<ul>
<li>Neuherstellung / Ersatz der mangelhaften Leistung</li>
<li>Mangelbeseitigung</li>
<li>Minderung des Werklohnes</li>
</ul>
</li>
<li>Abwicklung von Gutachtenaufträgen</li>
<li>Quellen der Mangelbewertung
<ul>
<li>DIN</li>
<li>VDI-Richtlinien</li>
<li>WTA-Merkblätter</li>
<li>anerkannte Regeln der Technik</li>
</ul>
</li>
<li>Gutachten über die Angemessenheit von Preisen</li>
<li>Praxis der Erstellung von Gutachten und notwendiger Schriftverkehr</li>
<li>Fallbesprechungen der Teilnehmer</li>
<li>Abschlusstest</li>
</ul>
<p> </p>
<p>Bei Bedarf können Übernachtungsmöglichkeiten vermittelt werden.</p>
<p> <br />
Das Bewerbungsverfahren zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bei einer sächsischen Handwerkskammer sieht u. a. folgende Schritte vor:</p>
<ul>
<li>ein persönliches Gespräch</li>
<li>Besuch eines Grund- und Aufbauseminars zur Sachverständigentätigkeit nebst Test und</li>
<li>eine gesonderte Fachkundeprüfung</li>
</ul>
<p><br />
Ausführliche Informationen finden Sie unter: <a href="http://www.hwk-leipzig.de/3,0,1236.html">www.hwk-leipzig.de</a>. Dort steht Ihnen auch die Sachverständigenordnung der Handwerkskammer zu Leipzig zur Verfügung.</p>
<p>Umfangreiche technische und rechtliche Vorschriften in der Bauwirtschaft erfordern ein hohes Maß an fachspezifischen Kenntnissen. Zudem gestalten neue Baustoffe und Technologien das Bauen vielfältiger und komplexer. Damit einhergehend steigt auch das Risiko baulicher Mängel an handwerklichen Leistungen, seien sie verursacht durch eine fehlerhafte (ggf. nicht erfolgte) Planung oder die praktische Bauausführung. Um diese Bauleistungen zu beurteilen, Mängel und deren Auswirkungen zu bewerten und ggf. Vorschläge zu Sanierungsmöglichkeiten zu unterbreiten oder Streitigkeiten zu begrenzen bzw. zu vermeiden sowie Bauherren, Planer und Ausführende zu beraten und nicht zuletzt, um Gutachten für Gerichte, Versicherungen oder Privatpersonen zu erstellen, werden unabhängige und qualifizierte Sachverständige benötigt. Bei den Handwerkskammern werden für diese Aufgaben geeignete Personen, die ihre besondere Sachkunde nachgewiesen haben, als Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt.</p>
<p> </p>
<p>Es ist u. a. das Anliegen dieses Lehrganges in insgesamt 4 Tagen den Teilnehmern Kenntnisse der Tätigkeit des Sachverständigen im gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren sowie zur Erstellung von Gutachten zu vermitteln.</p>
<p> </p>
<p>Der Lehrgang besteht aus 2 Modulen und richtet sich insbesondere an praxiserfahrene Ingenieure, Techniker und Handwerksmeister, die ihre Berufserfahrung in ein neues Tätigkeitsgebiet einbringen und sich für das vielfältige Aufgabengebiet eines Sachverständigen qualifizieren möchten. Im Einführungsseminar (Modul 1) erwerben Sie das Grundwissen und Kenntnisse über de nrechtlichen Rahmen für eine Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. Zudem werden Ihnen die Schritte auf dem Weg zu einer öffentlichen Bestellung vermittelt.</p>
<p> </p>
<p>In der Zeit zwischen Modul 1 und 2 erstellen die Teilnehmer ein Fallbeispiel als Hausarbeit, welches in Modul 2 vorgestellt und diskutiert wird. Modul 2 beschäftigt sich mit der rechtlichen Spezifik von Bausachverständigen vor dem Hintergrund des Bauvertragsrechtes, vermittelt Verfahrensfragen und die Phasen eines Streitfalles in einem gerichtlichen Verfahren anhand von praktischen Beispielen und Übungen. Zudem werden die Kenntnisse über die Gestaltung von Gutachten vertieft.</p>
<p> </p>
<p>Die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang wird, nach bestandenem Abschlusstest, durch ein Zertifikat der Bauakademie Sachsen bestätigt. Dieses Zertifikat dient auch als Beleg für die nachzuweisende Weiterbildung im Rahmen des Bestellungsverfahrens zum öffentlichen und verteidigten Sachverständigen durch die sächsischen Handwerkskammern für jene, die eine öffentliche Bestellung anstreben.</p>