Nov
02
11170
<p><strong>jeweils von 13:00 - 14:30 Uhr</strong></p>
<p><strong>02.11.2026 - Modul 1: Ausschreibung: Sinn, Zweck und zugrunde liegende Regelwerke</strong></p>
<p><strong>Lernziel:</strong> Wissen, welchen unterschiedlichen zwecken und Anforderungen Ausschreibungen dienen und welche Regelwerke bei der Ausschreibung zubeachten sind</p>
<ul>
<li>Welche Regelwerke sind Grundlage der Ausschreibung?</li>
<li>Wer wendet welches Regelwerk an?</li>
<li>Wo widersprechen sich Regelwerke?</li>
<li>Der Mangelbegriff als Grundlage einer erfolgreichen Ausschreibung</li>
<li>Kostenabweichungen zwischen Ausschreibung und Abrechnung</li>
</ul>
<p><strong>09.11.2026 - Modul 2: Bestandteile der Ausschreibung</strong></p>
<p><strong>Lernziel:</strong> Wissen, welche Angaben für eine erfolgreiche Ausschreibung in welcher Tiefe erforderlich sind</p>
<ul>
<li>Anforderungen an und Sinnhaftigkeit von
<ul>
<li>Veröffentlichung/ Anschreiben</li>
<li>Vertragsbedingungen (BVB, ZVB), </li>
<li>Technische Vortexte</li>
<li>Baubeschreibung</li>
<li>Positionstexte </li>
<li>Anlagen: Pläne, Gutachten, Verträge etc.</li>
</ul>
</li>
<li>Erwartungen der verschiedenen Projektbeteiligten an die Ausschreibung</li>
</ul>
<p><strong>30.11.2026 - Modul 3: Positionstexte</strong></p>
<p><strong>Lernziel:</strong> Viele gute LV-Texte in kurzer Zeit erstellen</p>
<p>Wie formuliere ich LV-Positionstexte</p>
<ul>
<li>rechtssicher</li>
<li>vollständig</li>
<li>VOB-konform</li>
<li>produktneutral</li>
<li>wirtschaftlich</li>
<li>übersichtlich</li>
<li>schnittstellenfrei</li>
</ul>
<p>so, dass ich viele preisgünstige, nachtragsfreie Angebote erhalte?</p>
<p><strong>07.12.2026 - Modul 4: Ausschreibung mit Leistungsprogramm und die Vergabe der Bauleistung</strong></p>
<p><strong>Lernziel:</strong> Erstellung rechtssicherer funktionaler Leistungsbeschreibungen (FLB)</p>
<ul>
<li>Voraussetzungen und Zulässigkeit der FLB</li>
<li>Unterschiede in der Leistungsbeschreibung: LV – FLB</li>
<li>Was bedarf keiner Erwähnung?</li>
<li>Gliederung und Preisabfragen</li>
<li>Baustelleneinrichtung, BGK und EKT in der FLB</li>
</ul>
<p>Die Ausschreibung von Bauleistungen ist in manchen Büros und Bauunternehmen ein ungern und damit oft stiefmütterlich behandeltes Thema, welches nicht selten zu Nachträgen sowie Bauzeit- und Baukostenkostenüberschreitungen führt.</p>
<p>Seminarziel ist es, die Teilnehmer in die Lage zu versetzen, Ausschreibungsunterlagen qualifiziert, vollständig und frei von Nachtragspotenzial zu erstellen sowie Preisspiegel interpretieren zu lernen und Auftragsverhandlungen kompetent zu führen. Die Teilnehmer sollen die Spielräume und Grenzen der AVA erkennen und die Regeln im Sinne des Wettbewerbs anwenden können. Grundlage hierfür bilden die Regeln der VOB.</p>
<p>Der formale Überbau der Ausschreibung durch zu beachtende Regelwerke wird anhand alltagspraktischer Beispiele erläutert. Damit wendet sich die Online-Seminarreihe an jene, die Kenntnisse im Bereich AVA erwerben oder ausbauen wollen.</p>
<p>In Formaten von 1,5 Stunden können Sie sich kurz und fokussiert online weiterbilden. Sollte Ihnen ein Termin ungelegen sein, können Sie die Aufzeichnung des Seminars in einem begrenzten Zeitfenster auch zu einem späteren Zeitpunkt anschauen und auf diese Weise die Weiterbildung flexibel gestalten, ganz wie es zu Ihren Terminen passt.</p>
Nov
03
11148
<p><strong>Ersatzbaustoffverordnung (EBV)</strong></p>
<ul>
<li>Anwendungsbereich
<ul>
<li>Begriffe: MEB, technisches Bauwerk, Bodenmaterial</li>
<li>Anwendungsbereichsausnahmen, insbesondere Zwischenlagerung und Umlagerung</li>
</ul>
</li>
<li>Untersuchung von nicht aufbereitetem Bodenmaterial
<ul>
<li>verschiedene Varianten der Untersuchung</li>
<li>Analytik von Eluat- und Feststoffwerten</li>
<li>Einhaltung von Materialwerten, 1-aus-5-Regel</li>
<li>Klassifizierung nach Materialklassen</li>
<li>Dokumentation</li>
</ul>
</li>
<li>Aufbereitung von Bodenmaterial
<ul>
<li>Güteüberwachung: Eignungsnachweis, Werkseigene Produktionskontrolle, Fremdüberwachung</li>
<li>Klassifizierung nach Materialklassen</li>
</ul>
</li>
<li>Einbau in technische Bauwerke
<ul>
<li>Grundwasserdeckschicht</li>
<li>Bestimmung der Bodenart</li>
<li>Grundwasserfreie Sickerstrecke</li>
<li>Wasser- und Heilquellenschutzgebiete</li>
<li>Einbau von Gemischen</li>
<li>Entbehrlichkeit einer wasserrechtlichen Erlaubnis</li>
<li>Behördliche Einzelfall-Entscheidungen</li>
<li>Anzeigepflichten</li>
<li>Ersatzbaustoffkataster</li>
</ul>
</li>
</ul>
<p><strong>Nebenprodukt und Abfall-Ende</strong></p>
<p><strong>Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV)</strong></p>
<ul>
<li>Geltungsbereich
<ul>
<li>Abgrenzung zur EBV</li>
</ul>
</li>
<li>Auf- und Einbringen von (Boden-) Materialien
<ul>
<li>Allgemeine Anforderungen</li>
<li>Umlagerungsprivilegien</li>
<li>Anzeigepflicht</li>
<li>Auf- und Einbringen auf/in durchwurzelbarer Bodenschicht</li>
<li>Auf- und Einbringen von Materialien unter-/außerhalb durchwurzelbarer Bodenschicht</li>
</ul>
</li>
</ul>
<p><strong>Deponieverordnung (DepV)</strong></p>
<ul>
<li>Annahme von MEB auf Deponien
<ul>
<li>Güteüberwachte MEB als DK 0- oder DK I-Abfall</li>
<li>Annahmeverfahren für güteüberwachte MEB</li>
</ul>
</li>
</ul>
<p>Ziel der halbtägigen Veranstaltung ist es, den Teilnehmern eine vertiefte rechtliche Orientierung im Umgang mit Bodenmaterial entlang der relevanten umwelt- und abfallrechtlichen Regelwerke – insbesondere Ersatzbaustoffverordnung (EBV), der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) und der Deponieverordnung (DepV) – zu vermitteln. Die Teilnehmer sollen die gesetzlichen Vorgaben sicher einordnen, wesentliche Abgrenzungsfragen verstehen und die rechtlichen Anforderungen für Planung, Untersuchung, Aufbereitung, Einbau und Entsorgung von Bodenmaterial rechtssicher anwenden können.</p>
<p>Im Mittelpunkt steht die juristische Auslegung zentraler Begriffe, Pflichten und Entscheidungstatbestände, um eine fachlich fundierte Bewertung realer Projektsituationen zu ermöglichen.</p>
<p>Am Ende der Veranstaltung sollen die Teilnehmer in der Lage sein, rechtliche Anforderungen entlang des gesamten Umgangs mit Bodenmaterial sicher zu bewerten, Haftungs- und Genehmigungsrisiken zu erkennen und fundierte Entscheidungen im Rahmen realer Praxisfälle zu treffen.</p>
Nov
06
11493
<p>Teil 1: <strong>Pfahlgründungen </strong>(06.11.2026 / 09:00 - 11:00 Uhr)</p>
<ul>
<li>Rammpfähle</li>
<li>Bohrpfähle</li>
<li>Mikropfähle</li>
<li>Probebelastungen</li>
<li>Praktische Beispiele</li>
</ul>
<p>Teil 2: <strong>Baugrubenverbau </strong>(13.11.2026 / 09:00 - 11:00 Uhr)</p>
<ul>
<li>Trägerbohlwände</li>
<li>Baugrubenverankerung</li>
<li>Bohrpfahlwände</li>
<li>Spundwände</li>
<li>Schlitz- und Dichtwände</li>
<li>Bodenmischwände</li>
<li>Praktische Beispiele</li>
</ul>
<p>Teil 3: <strong>Baugrundverbesserung, Unterfangungen und Abdichtungen</strong> (20.11.2026 / 09:00 - 11:00 Uhr)</p>
<ul>
<li>Rüttelstopfverdichtung (RSV)</li>
<li>Rütteldruckverdichtung (RDV)</li>
<li>Verdrängungssysteme, Stabilisierungssäulen</li>
<li>Düsenstrahlverfahren (DSV)</li>
<li>Baugrubensohlen</li>
<li>Praktische Beispiele</li>
</ul>
<p>Teil 4: <strong>Geotechnik </strong>(27.11.2026 / 09:00 - 11:00 Uhr)</p>
<ul>
<li>Überblick über geophysikalische Methoden anhand von Praxisbeispielen</li>
<li>Hohlraum- und Karsterkundung</li>
<li>Weichschichterkundung</li>
<li>Strukturerkundung mit dem Georadar</li>
<li>Bestimmung bodendynamischer Parameter</li>
<li>Schwingungsmessungen</li>
</ul>
<p>Die Geotechnik ist ein Fachgebiet, das immer wieder neue Herausforderungen und damit auch Lernmöglichkeiten bietet. Jedes Projekt ist einzigartig, da die Bodenverhältnisse von Standort zu Standort variieren.</p>
<p>Die Seminarreihe befasst sich mit den gängigen Technologien des Spezialtiefbaus. Es werden die Grundlagen, die Gerätetechnik, die Anwendungsmöglichkeiten, die Vor- und Nachteile, überschlägliche Kosten und mögliche Herstellungsfehler der jeweiligen Spezialtiefbautechniken betrachtet.</p>
<p>Darüber hinaus geht es auch um mögliche Erkundungsmethoden und deren Auswertungen als Grundlage für die Auswahl der richtigen und wirtschaftlich sinnvollen Spezialtiefbau-Techniken.</p>
<p>Die<strong> Seminarreihe findet Online</strong> statt und besteht aus <strong>4 Terminen</strong> mit folgenden Inhalten...</p>
Nov
06
11180
<p><a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/grundlagen-des-baurechts-und-vertragsarten-modul-1-der-online-seminarreihe-basiswissen-baurecht-11126"><strong>Modul 1: Grundlagen des Baurechts und Vertragsarten</strong></a><br />
Termin: 06.11.2026, 10.00 – 13.15 Uhr<br />
<strong>Prozessuale Grundlagen</strong></p>
<ul>
<li>Darstellung der Beweispflichten der Vertragspartner</li>
</ul>
<p><strong>Rechtsgrundlagen des Baurechts</strong></p>
<ul>
<li>BGB, VOB, HOAI</li>
<li>anerkannte Regeln der Technik</li>
<li>Allgemeine Geschäftsbedingungen</li>
<li>Technische Normen und sonstige Vorschriften</li>
</ul>
<p><strong>Baubeteiligte</strong></p>
<ul>
<li>Vertragspartner</li>
<li>Erfüllungsgehilfen des Bauherren</li>
<li>Weisungsbefugnis</li>
<li>Zuständigkeiten</li>
</ul>
<p><strong>Vertragsarten</strong></p>
<ul>
<li>Einheitspreisvertrag</li>
<li>Pauschalvertrag
<ul>
<li>Detailpauschalvertrag</li>
<li>Globalpauschalvertrag</li>
</ul>
</li>
<li>Stundenlohnvertrag</li>
</ul>
<p><strong>Der Bauvertrag nach VOB/B versus BGB</strong></p>
<ul>
<li>Vor- und Nachteile für AG und AN</li>
<li>Vergleich Nachtragsmanagement</li>
</ul>
<p><strong>Vertragspflichten/Vertragsinhalt</strong></p>
<ul>
<li>Abgrenzung geschuldete Leistung und Nachtragsleistung</li>
<li>Vergütungserfolg versus funktionstaugliche Bauleistung</li>
</ul>
<p><strong>Kündigung</strong></p>
<ul>
<li>Kündigungsarten</li>
<li>Formerfordernisse</li>
</ul>
<p><a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/abrechnung-und-nachtragsmanagement-modul-2-der-online-seminarreihe-basiswissen-baurecht-11127"><b>Modul 2: Abrechnung und Nachtragsmanagement</b></a><br />
Termin: 13.11.2026, 10.00 – 13.15 Uhr<br />
<strong>Abrechnung</strong></p>
<ul>
<li>Abschlags- und Schlussrechnung</li>
<li>Fälligkeit und Verzug</li>
</ul>
<p><strong>Nachtragswesen im BGB- und VOB-Vertrag</strong></p>
<ul>
<li>Mehr- und Mindermengen</li>
<li>geänderte und zusätzliche Leistungen</li>
</ul>
<p><a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/bedenkenanmeldung-abnahme-maengel-und-gewaehrleistung-modul-3-der-online-seminarreihe-basiswissen-baurecht-11128"><strong>Modul 3: Bedenkenanmeldung, Abnahme, Mängel und Gewährleistung</strong></a><br />
Termin: 04.12.2026, 10.00 – 13.15 Uhr<br />
<strong>Bedenkenanmeldung</strong></p>
<ul>
<li>Inhalt</li>
<li>Formerfordernis</li>
<li>Fristen</li>
<li>Auswirkungen</li>
</ul>
<p><strong>Abnahme</strong></p>
<ul>
<li>Voraussetzungen für die Abnahme</li>
<li>Teilabnahme</li>
<li>technische Abnahme</li>
<li>Gesamtabnahme</li>
<li>Abnahmearten</li>
<li>Verweigerung der Abnahme
<ul>
<li>Konsequenzen</li>
</ul>
</li>
</ul>
<p><strong>Mängel</strong></p>
<ul>
<li>Definition Mangel</li>
<li>Mängelrechte vor und nach der Abnahme</li>
<li>Laut VOB/B und BGB</li>
<li>Mangelanzeige</li>
</ul>
<p><strong>Gewährleistung</strong></p>
<ul>
<li>Fristen/Dauer</li>
<li>Einbehalte/Sicherheitsleistungen</li>
<li>Beweislast</li>
</ul>
<p> </p>
<p><strong>Hinweis: </strong>Sollte Ihnen ein Termin ungelegen sein, können Sie die Aufzeichnung des jeweiligen Moduls in einem begrenzten Zeitfenster auch zu einem späteren Zeitpunkt anschauen.</p>
<p>Kenntnisse im Baurecht sind eine Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Abwicklung von Bauverträgen. Oft wird dessen Bedeutung erst an leidvollen Erfahrungen in der Praxis erkannt. Dabei können bereits Grundkenntnisse helfen, grobe Fehler zu vermeiden. Zudem ist ein Überblick über die zahlreichen, rechtlich relevanten Vorschriften und Regelwerke und deren Zusammenwirken hilfreich, um Sachverhalte richtig einordnen und Abhängigkeiten und deren Konsequenzen beurteilen zu können.</p>
<p> </p>
<p>Die Online-Seminarreihe "Basiswissen Baurecht" widmet sich diesem Anliegen und möchte einen Überblick über das Baurecht, die Vertragsgestaltung und die vertragskonforme Abwicklung von Bauvorhaben geben. Dabei werden Fragen der Geltendmachung von Ansprüchen in Form von Nachträgen durch geänderte und zusätzliche Leistungen ebenso behandelt wie durch Leistungsänderungen. Zudem widmet sich der Lehrgang der Abnahme, Abrechnung und Gewährleistung von Bauvorhaben und dem Thema Mängel.</p>
<p> </p>
<p>Die Teilnehmer erlangen ein Grundverständnis für Formerfordernisse und die rechtskonforme Gestaltung von Schriftverkehr und in kompakter Weise einen Überblick über alle wesentlichen baurechtlichen Ansätze zur vertragskonformen Abwicklung von Bauvorhaben.</p>
<p> </p>
<p>Damit wendet sich der Lehrgang sowohl an jene, die Bauleitungsaufgaben in einem ausführenden Bauunternehmen oder Bauhandwerksbetrieb wahrnehmen wollen als auch an jene, die als Bauüberwacher für Ingenieurbüros und Bauherren tätig sind und Grundlagenwissen im Baurecht erwerben möchten.</p>
<p> </p>
<p>Die Module können auch einzeln belegt werden.</p>
Nov
06
11126
<p><strong>Prozessuale Grundlagen</strong></p>
<ul>
<li>Darstellung der Beweispflichten der Vertragspartner</li>
</ul>
<p><strong>Rechtsgrundlagen des Baurechts</strong></p>
<ul>
<li>BGB, VOB, HOAI</li>
<li>anerkannte Regeln der Technik</li>
<li>Allgemeine Geschäftsbedingungen</li>
<li>Technische Normen und sonstige Vorschriften</li>
</ul>
<p><strong>Baubeteiligte</strong></p>
<ul>
<li>Vertragspartner</li>
<li>Erfüllungsgehilfen des Bauherren</li>
<li>Weisungsbefugnis</li>
<li>Zuständigkeiten</li>
</ul>
<p><strong>Vertragsarten</strong></p>
<ul>
<li>Einheitspreisvertrag</li>
<li>Pauschalvertrag
<ul>
<li>Detailpauschalvertrag</li>
<li>Globalpauschalvertrag</li>
</ul>
</li>
<li>Stundenlohnvertrag</li>
</ul>
<p><strong>Der Bauvertrag nach VOB/B versus BGB</strong></p>
<ul>
<li>Vor- und Nachteile für AG und AN</li>
<li>Vergleich Nachtragsmanagement</li>
</ul>
<p><strong>Vertragspflichten/Vertragsinhalt</strong></p>
<ul>
<li>Abgrenzung geschuldete Leistung und Nachtragsleistung</li>
<li>Vergütungserfolg versus funktionstaugliche Bauleistung</li>
</ul>
<p><strong>Kündigung</strong></p>
<ul>
<li>Kündigungsarten</li>
<li>Formerfordernisse</li>
</ul>
<p> </p>
<p><strong>Hinweis: </strong>Sollte Ihnen ein Termin ungelegen sein, können Sie die Aufzeichnung des Moduls in einem begrenzten Zeitfenster auch zu einem späteren Zeitpunkt anschauen.</p>
<p>Kenntnisse im Baurecht sind eine Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Abwicklung von Bauverträgen. Oft wird dessen Bedeutung erst an leidvollen Erfahrungen in der Praxis erkannt. Dabei können bereits Grundkenntnisse helfen, grobe Fehler zu vermeiden. Zudem ist ein Überblick über die zahlreichen, rechtlich relevanten Vorschriften und Regelwerke und deren Zusammenwirken hilfreich, um Sachverhalte richtig einordnen und Abhängigkeiten und deren Konsequenzen beurteilen zu können.</p>
<p>Die Online-Seminarreihe <a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/basiswissen-baurecht-online-seminarreihe-11180">"Basiswissen Baurecht"</a> widmet sich diesem Anliegen und möchte einen Überblick über das Baurecht, die Vertragsgestaltung und die vertragskonforme Abwicklung von Bauvorhaben geben. Dabei werden Fragen der Geltendmachung von Ansprüchen in Form von Nachträgen durch geänderte und zusätzliche Leistungen ebenso behandelt wie durch Leistungsänderungen. Zudem widmet sich der Lehrgang der Abnahme, Abrechnung und Gewährleistung von Bauvorhaben und dem Thema Mängel.</p>
<p>Die Teilnehmer erlangen ein Grundverständnis für Formerfordernisse und die rechtskonforme Gestaltung von Schriftverkehr und in kompakter Weise einen Überblick über alle wesentlichen baurechtlichen Ansätze zur vertragskonformen Abwicklung von Bauvorhaben.</p>
<p>Damit wendet sich der Lehrgang sowohl an jene, die Bauleitungsaufgaben in einem ausführenden Bauunternehmen oder Bauhandwerksbetrieb wahrnehmen wollen als auch an jene, die als Bauüberwacher für Ingenieurbüros und Bauherren tätig sind und Grundlagenwissen im Baurecht erwerben möchten.</p>
<p>Das Modul 1 widmet sich den "Grundlagen des Baurechts und Vertragsarten".</p>
<ul>
</ul>
Nov
13
11127
<p><strong>Abrechnung</strong></p>
<ul>
<li>Abschlags- und Schlussrechnung</li>
<li>Fälligkeit und Verzug</li>
</ul>
<p><strong>Nachtragswesen im BGB- und VOB-Vertrag</strong></p>
<ul>
<li>Mehr- und Mindermengen</li>
<li>geänderte und zusätzliche Leistungen</li>
</ul>
<p> </p>
<p><strong>Hinweis: </strong>Sollte Ihnen ein Termin ungelegen sein, können Sie die Aufzeichnung des Moduls in einem begrenzten Zeitfenster auch zu einem späteren Zeitpunkt anschauen.</p>
<p>Kenntnisse im Baurecht sind eine Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Abwicklung von Bauverträgen. Oft wird dessen Bedeutung erst an leidvollen Erfahrungen in der Praxis erkannt. Dabei können bereits Grundkenntnisse helfen, grobe Fehler zu vermeiden. Zudem ist ein Überblick über die zahlreichen, rechtlich relevanten Vorschriften und Regelwerke und deren Zusammenwirken hilfreich, um Sachverhalte richtig einordnen und Abhängigkeiten und deren Konsequenzen beurteilen zu können.</p>
<p>Die Online-Seminarreihe <a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/basiswissen-baurecht-online-seminarreihe-11180">"Basiswissen Baurecht"</a> widmet sich diesem Anliegen und möchte einen Überblick über das Baurecht, die Vertragsgestaltung und die vertragskonforme Abwicklung von Bauvorhaben geben. Dabei werden Fragen der Geltendmachung von Ansprüchen in Form von Nachträgen durch geänderte und zusätzliche Leistungen ebenso behandelt wie durch Leistungsänderungen. Zudem widmet sich der Lehrgang der Abnahme, Abrechnung und Gewährleistung von Bauvorhaben und dem Thema Mängel.</p>
<p>Die Teilnehmer erlangen ein Grundverständnis für Formerfordernisse und die rechtskonforme Gestaltung von Schriftverkehr und in kompakter Weise einen Überblick über alle wesentlichen baurechtlichen Ansätze zur vertragskonformen Abwicklung von Bauvorhaben.</p>
<p>Damit wendet sich der Lehrgang sowohl an jene, die Bauleitungsaufgaben in einem ausführenden Bauunternehmen oder Bauhandwerksbetrieb wahrnehmen wollen als auch an jene, die als Bauüberwacher für Ingenieurbüros und Bauherren tätig sind und Grundlagenwissen im Baurecht erwerben möchten.</p>
<p>Das Modul 2 widmet sich den Themen "Abrechnung und Nachtragsmanagement".</p>
Dez
01
11510
<p>Besprechung und Einordnung ausgewählter gerichtlicher Entscheidung (z.B. vom Bundesgerichtshof oder den Oberlandesgerichten), je nach Aktualität und Verfügbarkeit unter anderem zu ...</p>
<ul>
<li>Baumängeln</li>
<li>Störungen im Bauablauf</li>
<li>Haftungsfragen</li>
<li>Prüfungs- und Hinweispflichten</li>
<li>Schadenersatz</li>
<li>Beweissicherung</li>
<li>Verjährung</li>
</ul>
<p>Für am Bauprozess Beteiligte ist die Kenntnis aktueller Rechtsprechung entscheidend, um Kosten- und Haftungsfallen zu vermeiden. Jährlich werden von deutschen Gerichten zahlreiche neue Entscheidungen zu Baumängeln, Bauverzug, weiteren Störungen im Bauablauf und Haftungsfragen veröffentlicht, die die Ausführung von Bauprojekten entscheidend beeinflussen können. Aufgrund der oftmals beschränkten Zugänglichkeit zur neuesten Rechtsprechung, der Komplexität der Sachverhalte und der juristischen Terminologie stellt es für die am Bau Beteiligten eine Herausforderung dar, einen Überblick über Änderungen und Tendenzen in der Rechtsprechung zu behalten und diese entsprechend für die Praxis zu nutzen.</p>
<p>Ziel der Veranstaltungsreihe ist es, die Teilnehmer über aktuelle Rechtsprechung der obersten Gerichte im privaten Baurecht zu informieren, die der Entscheidung zugrundeliegende Sachverhalte für die Rechtsanwender verständlich aufzubereiten und die Entscheidungsgründe in den rechtlichen und baupraktischen Kontext einzuordnen. Die gemeinschaftliche Besprechung der gerichtlichen Entscheidungen ermöglicht es, deren Konsequenzen für die Baupraxis abzusehen und entsprechende Handlungsweisen abzuleiten. Durch die regelmäßig wiederkehrenden Termine wird eine Besprechung aktuellster Rechtsprechung ermöglicht.</p>
<p>Die <strong>Seminarreihe </strong>findet <strong>ONLINE </strong>statt an <strong>folgenden Terminen</strong>:</p>
<ul>
<li>01.12.2026 / 09:00 - 11:00 Uhr</li>
<li>02.03.2027 / 09:00 - 11:00 Uhr</li>
<li>18.05.2027 / 09:00 - 11:00 Uhr</li>
</ul>
Dez
04
11128
<p><strong>Bedenkenanmeldung</strong></p>
<ul>
<li>Inhalt</li>
<li>Formerfordernis</li>
<li>Fristen</li>
<li>Auswirkungen</li>
</ul>
<p><strong>Abnahme</strong></p>
<ul>
<li>Voraussetzungen für die Abnahme</li>
<li>Teilabnahme</li>
<li>technische Abnahme</li>
<li>Gesamtabnahme</li>
<li>Abnahmearten</li>
<li>Verweigerung der Abnahme
<ul>
<li>Konsequenzen</li>
</ul>
</li>
</ul>
<p><strong>Mängel</strong></p>
<ul>
<li>Definition Mangel</li>
<li>Mängelrechte vor und nach der Abnahme</li>
<li>Laut VOB/B und BGB</li>
<li>Mangelanzeige</li>
</ul>
<p><strong>Gewährleistung</strong></p>
<ul>
<li>Fristen/Dauer</li>
<li>Einbehalte/Sicherheitsleistungen</li>
<li>Beweislast</li>
</ul>
<p> </p>
<p><strong>Hinweis: </strong>Sollte Ihnen ein Termin ungelegen sein, können Sie die Aufzeichnung des Moduls in einem begrenzten Zeitfenster auch zu einem späteren Zeitpunkt anschauen.</p>
<p>Kenntnisse im Baurecht sind eine Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Abwicklung von Bauverträgen. Oft wird dessen Bedeutung erst an leidvollen Erfahrungen in der Praxis erkannt. Dabei können bereits Grundkenntnisse helfen, grobe Fehler zu vermeiden. Zudem ist ein Überblick über die zahlreichen, rechtlich relevanten Vorschriften und Regelwerke und deren Zusammenwirken hilfreich, um Sachverhalte richtig einordnen und Abhängigkeiten und deren Konsequenzen beurteilen zu können.</p>
<p>Die Online-Seminarreihe <a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/basiswissen-baurecht-online-seminarreihe-11180">"Basiswissen Baurecht"</a> widmet sich diesem Anliegen und möchte einen Überblick über das Baurecht, die Vertragsgestaltung und die vertragskonforme Abwicklung von Bauvorhaben geben. Dabei werden Fragen der Geltendmachung von Ansprüchen in Form von Nachträgen durch geänderte und zusätzliche Leistungen ebenso behandelt wie durch Leistungsänderungen. Zudem widmet sich der Lehrgang der Abnahme, Abrechnung und Gewährleistung von Bauvorhaben und dem Thema Mängel.</p>
<p>Die Teilnehmer erlangen ein Grundverständnis für Formerfordernisse und die rechtskonforme Gestaltung von Schriftverkehr und in kompakter Weise einen Überblick über alle wesentlichen baurechtlichen Ansätze zur vertragskonformen Abwicklung von Bauvorhaben.</p>
<p>Damit wendet sich der Lehrgang sowohl an jene, die Bauleitungsaufgaben in einem ausführenden Bauunternehmen oder Bauhandwerksbetrieb wahrnehmen wollen als auch an jene, die als Bauüberwacher für Ingenieurbüros und Bauherren tätig sind und Grundlagenwissen im Baurecht erwerben möchten.</p>
<p>Das Modul 3 widmet sich den Themen "Bedenkenanmeldung, Abnahme, Mängel und Gewährleistung".</p>
Jan
22
11123
<p><strong>jeweils von 10:00 - 11:30 Uhr</strong></p>
<p><a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/spekulations-und-kalkulationsspielraeume-was-ist-zulaessig-was-nicht-modul-1-der-online-seminarreihe-aktuelles-vergaberecht-11135">Modul 1: Spekulations- und Kalkulationsspielräume – was ist zulässig, was nicht?</a><br />
22.01.2027, 10.00 – 11.30 Uhr </p>
<ul>
<li>Grundsatz: freie Kalkulation</li>
<li>Preisangabe von 0,00 EUR zulässig?</li>
<li>Sind Unterkostenangebote immer auszuschließen?</li>
<li>Sind positionsbezogene Nachlässe zulässig?</li>
<li>Sind Kalkulationsvorgaben des AG vergaberechtlich zulässig?</li>
<li>Kann der AG den Mindeststundenlohn vorgeben?</li>
<li>Kann der Auftraggeber einen Mindestrabatt vorgeben?</li>
<li>Ist jede versteckte Preiszuordnung eine Mischkalkulation?</li>
<li>Darf der Bieter Ausschreibungsfehler ausnutzen?</li>
<li>Grenzen der freien Kalkulation</li>
</ul>
<p><a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/nachunternehmer-eignungsleihe-lieferantenprobleme-preisgleitklauseln-modul-2-der-online-seminarreihe-aktuelles-vergaberecht-11136">Modul 2: Nachunternehmer, Eignungsleihe, Lieferantenprobleme, Preisgleitklauseln</a><br />
26.02.2027, 10.00 – 11.30 Uhr </p>
<ul>
<li>Nachunternehmer – Wer ist Nachunternehmer im Sinne des Vergaberechts?</li>
<li>Abgrenzung Nachunternehmer und Eignungsleihe</li>
<li>Lieferantenprobleme – Bindefristen</li>
<li>Preisgleitklauseln</li>
</ul>
<p><a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/die-preisaufklaerung-nach-16d-und-15-voba-fallstricke-und-erklaerungsmoeglichkeiten-modul-3-der-online-seminarreihe-aktuelles-vergaberecht-11137">Modul 3: Die Preisaufklärung nach § 16d und § 15 VOB/A – Fallstricke und Erklärungsmöglichkeiten</a><br />
05.03.2027, 10.00 – 11.30 Uhr </p>
<ul>
<li>die Preisaufklärung nach § 16d und § 15 VOB/A</li>
<li>Fallstricke</li>
<li>Erklärungsmöglichkeiten</li>
</ul>
<p><a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/nachfordern-von-unterlagen-und-preisangaben-teure-irrtuemer-vermeiden-taktische-moeglichkeiten-nutzen-modul-4-der-online-seminarreihe-aktuelles-vergaberecht-11138">Modul 4: Nachfordern von Unterlagen und Preisangaben – teure Irrtümer vermeiden, taktische Möglichkeiten nutzen </a><br />
12.03.2027, 10.00 – 11.30 Uhr</p>
<ul>
<li>Nachfordern von Unterlagen und Preisangaben</li>
<li>teure Irrtümer</li>
<li>taktische Möglichkeiten</li>
<li>Was darf nachgefordert werden, was nicht?</li>
</ul>
<p><a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/aufhebung-der-ausschreibung-wegen-budgetueberschreitung-welche-rechte-hat-der-bieter-modul-5-der-online-seminarreihe-aktuelles-vergaberecht-11139">Modul 5: Aufhebung der Ausschreibung wegen Budgetüberschreitung – welche Rechte hat der Bieter?</a><br />
19.03.2027, 10.00 – 11.30 Uhr</p>
<ul>
<li>Aufhebung der Ausschreibung wegen Budgetüberschreitung</li>
<li>Rechte des Bieters</li>
</ul>
<p>Die Vergabe öffentlicher Aufträge folgt strengen formalen und inhaltlichen Regeln (VOB/A, VOB/A (EU), VgV, GWB; UVgO, SächsVergG etc.), deren nicht exakte Befolgung oft zum Ausschluss des mit Mühe erstellten Angebotes führt. Auf der anderen Seite eröffnet das Vergaberecht dem Bieter erhebliche Spielräume bei der Auslegung der Vergabeunterlagen und der Kalkulationsfreiheit und der Durchsetzung seiner Ansprüche bei Vergabefehlern. Allerdings ist das Vergaberecht auch sehr schnelllebig. Wer die aktuelle Rechtsprechung der Vergabekammern und -senate nicht kennt, scheitert gegenüber Mitbewerbern und den Vergabestellen. Was früher erlaubt war, ist nun unzulässig, was früher verboten war, ist nun erlaubt (Stichwort „positionsbezogener Nachlass auf die Endsumme“). Dem nicht genug, ändert der Gesetzgeber kaum eine andere für das Bauunternehmen relevante Materie so häufig wie das Vergaberecht. Daher müssen sich auch Profis „up to date“ halten.</p>
<p>Ziel dieser Seminarreihe ist es, dass der Bieter (Bauauftragnehmer) das aktuelle Vergaberecht bezüglich der unten stehenden Themen fehlerfrei anwendet, Risiken erkennt und Chancen nutzt. Die die Vergabe durchführenden Architektur-/Ingenieurbüros bzw. öffentlichen Auftraggeber sollen die Spielräume des Vergaberechts erkennen und die Regeln im Sinne des Wettbewerbs anwenden können. Allen wäre gedient, wenn z. B. nicht jeder abweichende Preis aufgeklärt werden muss, der in der Gesamtwertung keine Rolle spielt.</p>
<p>Diesem Anliegen widmet sich die Seminarreihe, welche sich sehr kompakt und flexibel ausgewählten Fragen des Vergaberechts widmet. Dabei werden in der Einführungsveranstaltung die Grundlagen zu einem Thema praxisgerecht erläutert und die Probleme in der Vergabepraxis aufgezeigt, welche zu Gerichtsprozessen und entsprechenden Urteilen geführt haben. Auf diese Weise gewinnen die Teilnehmer ein Verständnis für besonders, auch formal heikle Punkte in der Vergabepraxis und können ihre Fragen aus ihrer Berufspraxis mit einem sehr versierten Fachanwalt für Vergaberecht diskutieren.</p>
<p>In Formaten von 1,5 Stunden können Sie sich jeweils an einem Freitagmorgen kurz und fokussiert online weiterbilden. Sollte Ihnen ein Termin ungelegen sein, können Sie die Aufzeichnung des Seminars in einem begrenzten Zeitfenster auch zu einem späteren Zeitpunkt anschauen und auf diese Weise die Weiterbildung flexibel gestalten, ganz wie es zu Ihren Terminen passt.</p>
Jan
22
11135
<ul>
<li>Grundsatz: freie Kalkulation</li>
<li>Preisangabe von 0,00 EUR zulässig?</li>
<li>Sind Unterkostenangebote immer auszuschließen?</li>
<li>Sind positionsbezogene Nachlässe zulässig?</li>
<li>Sind Kalkulationsvorgaben des AG vergaberechtlich zulässig?</li>
<li>Kann der AG den Mindeststundenlohn vorgeben?</li>
<li>Kann der Auftraggeber einen Mindestrabatt vorgeben?</li>
<li>Ist jede versteckte Preiszuordnung eine Mischkalkulation?</li>
<li>Darf der Bieter Ausschreibungsfehler ausnutzen?</li>
<li>Grenzen der freien Kalkulation</li>
</ul>
<p>Die Vergabe öffentlicher Aufträge folgt strengen formalen und inhaltlichen Regeln (VOB/A, VOB/A (EU), VgV, GWB; UVgO, SächsVergG etc.), deren nicht exakte Befolgung oft zum Ausschluss des mit Mühe erstellten Angebotes führt. Auf der anderen Seite eröffnet das Vergaberecht dem Bieter erhebliche Spielräume bei der Auslegung der Vergabeunterlagen und der Kalkulationsfreiheit und der Durchsetzung seiner Ansprüche bei Vergabefehlern. Allerdings ist das Vergaberecht auch sehr schnelllebig. Wer die aktuelle Rechtsprechung der Vergabekammern und -senate nicht kennt, scheitert gegenüber Mitbewerbern und den Vergabestellen. Was früher erlaubt war, ist nun unzulässig, was früher verboten war, ist nun erlaubt (Stichwort „positionsbezogener Nachlass auf die Endsumme“). Dem nicht genug, ändert der Gesetzgeber kaum eine andere für das Bauunternehmen relevante Materie so häufig wie das Vergaberecht. Daher müssen sich auch Profis „up to date“ halten. </p>
<p> </p>
<p>Ziel dieser Seminarreihe ist es, dass der Bieter (Bauauftragnehmer) das aktuelle Vergaberecht bezüglich der unten stehenden Themen fehlerfrei anwendet, Risiken erkennt und Chancen nutzt. Die die Vergabe durchführenden Architektur-/Ingenieurbüros bzw. öffentlichen Auftraggeber sollen die Spielräume des Vergaberechts erkennen und die Regeln im Sinne des Wettbewerbs anwenden können. Allen wäre gedient, wenn z. B. nicht jeder abweichende Preis aufgeklärt werden muss, der in der Gesamtwertung keine Rolle spielt.</p>
<p> </p>
<p>Diesem Anliegen widmet sich die Seminarreihe <a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/aktuelles-vergaberecht-in-5-schritten-zum-vergabeprofi-online-seminarreihe-11123">"Aktuelles Vergaberecht"</a>, welche sich sehr kompakt und flexibel ausgewählten Fragen des Vergaberechts widmet. Dabei werden in der Einführungsveranstaltung die Grundlagen zu einem Thema praxisgerecht erläutert und die Probleme in der Vergabepraxis aufgezeigt, welche zu Gerichtsprozessen und entsprechenden Urteilen geführt haben. Auf diese Weise gewinnen die Teilnehmer ein Verständnis für besonders, auch formal heikle Punkte in der Vergabepraxis und können ihre Fragen aus ihrer Berufspraxis mit einem sehr versierten Fachanwalt für Vergaberecht diskutieren.</p>
<p> </p>
<p>In Formaten von 1,5 Stunden können Sie sich jeweils an einem Freitagmorgen kurz und fokussiert online weiterbilden. Sollte Ihnen ein Termin ungelegen sein, können Sie die Aufzeichnung des Seminars in einem begrenzten Zeitfenster auch zu einem späteren Zeitpunkt anschauen und auf diese Weise die Weiterbildung flexibel gestalten, ganz wie es zu Ihren Terminen passt.</p>
Feb
04
11585
<p><strong>Begriffe mit Bezug zur Abnahme</strong></p>
<ul>
<li>Teilabnahme, Technische Abnahme, Zustandsfeststellung, Gesamtabnahme</li>
</ul>
<p><strong>Arten der Abnahme nach § 12 VOB/B und § 640 BGB</strong></p>
<ul>
<li>Wörtliche Abnahme</li>
<li>Förmliche Abnahme</li>
<li>Konkludente Abnahme</li>
<li>Fiktive Abnahme</li>
</ul>
<p><strong>Abnahmeregelungen im Verhältnis Bauherr – Auftragnehmer - Nachunternehmer</strong></p>
<p><strong>Das Abnahmeprotokoll</strong></p>
<ul>
<li>Inhalt und Form</li>
<li>Mängelvorbehalte</li>
<li>Vertragsstrafenvorbehalt</li>
<li>Fristen zur Mangelbeseitigung</li>
<li>Fehlerquelle Gewährleistungsfristen</li>
<li>Unterschriftsverweigerung des Auftragnehmers - Folgen?</li>
<li>Unterschrift des Auftragnehmers als Anerkenntnis der Mängel?</li>
</ul>
<p><strong>Verweigerung der Abnahme und Folgen unberechtigter Abnahmeverweigerung</strong></p>
<ul>
<li>Handlungsmöglichkeiten bei einer Abnahmeverweigerung beim Bauvertrag gem. § 650g BGB</li>
</ul>
<p><strong>Der Umgang mit Mängeln vor der Abnahme</strong></p>
<ul>
<li>Mangelanzeige, Fristsetzung, Kündigung</li>
</ul>
<p><strong>Die Mängelrechte nach der Abnahme</strong></p>
<ul>
<li>Mangelbeseitigung</li>
<li>Schadensersatz</li>
<li>Minderung</li>
<li>Rücktritt vom Vertrag</li>
</ul>
<p><strong>Die Verjährung der Mängelansprüche</strong></p>
<p>Die rechtsgeschäftliche Abnahme ist Dreh- und Angelpunkt des Bauvertrages mit weitreichenden Folgen (Gefahrübergang, Beweislastumkehr, Verjährungsbeginn für Mängelrechte, Fälligkeit der Schlussrechnung etc.). Wichtige Fragen drehen sich um die Abnahme: Wann liegt nur eine technische Abnahme vor? Welche Ansprüche hat der Auftraggeber vor der Abnahme, welche nachher? Muss der Auftragnehmer das Abnahmeprotokoll unterschreiben und liegt darin ein Anerkenntnis aufgeführter Mängel? Ist die Mangelbeseitigungsfrist im Abnahmeprotokoll bindend? Welche Rechte hat der Auftragnehmer bei verweigerter Abnahme (Stichwort Zustandsfeststellung, leider weitestgehend unbekannt)? Welche Abnahmeformen gibt es? Was gilt, wenn nur die förmliche Abnahme vereinbart ist etc….?</p>
<p> </p>
<p>In dem Seminar werden diese und weitere Fragen beantwortet und den Teilnehmern anhand von Praxisbeispielen aus der Rechtsprechung aufgezeigt, wie sie sich richtig – auch in Konfliktsituationen – bei der Abnahme verhalten und Fehler vermeiden.</p>
<p> </p>
<p>Es werden außerdem die Mängelrechte aus dem BGB und der VOB/B vor und nach der Abnahme im Seminar ausführlich behandelt. Hier ist das Ziel die sichere Durchsetzung bzw. mögliche Abwehr von Mängelrechten vor und nach der Abnahme.</p>
Feb
24
11400
<p><strong>Vertragsgrundlagen</strong></p>
<ul>
<li>Der Architekten-/Ingenieurvertrag als Werkvertrag</li>
<li>Konkrete Umstände des Projektes definieren</li>
<li>Definition des Vertragsgegenstandes</li>
<li>Welche Vertragsgrundlagen sind sinnvoll?</li>
<li>Vertragsziele definieren als Werkerfolge</li>
</ul>
<p><strong>Leistungspflichten und Nebenpflichten</strong></p>
<ul>
<li>Leistungsbilder definieren (nicht bloß Verweis auf HOAI)</li>
<li>Leistungspflichten des Auftragnehmers (Hol- oder Bringpflichten)</li>
<li>Leistungspflichten des Auftraggebers</li>
<li>Mitwirkungspflichten des Auftraggebers</li>
</ul>
<p><strong>Planungsnachträge</strong></p>
<ul>
<li>Geänderte und zusätzliche Planungsleistungen</li>
</ul>
<p><strong>Die Projektlaufzeit und Folgen von Verlängerungen</strong></p>
<ul>
<li>Keine interessengerechte Regelung im Gesetz oder der HOAI</li>
<li>Notwendigkeit von Vertragsklauseln für die Projektverlängerung und deren Honorierung (untauglich: RBBau-Klausel)</li>
</ul>
<p>Architekten- und Ingenieurverträge werden häufig immer noch auf der Basis von (oft veralteten) Formularverträgen mit Leistungsbildern „nach der HOAI“ geschlossen. Dabei hat der Gesetzgeber in den §§ 650p ff. BGB gesetzliche Vorgaben gemacht (Formerfordernisse, Zielfindungsphase, Abgrenzung Akquise – Vertragsleistung, Sonderkündigungsrechte, Teilabnahmen, Haftung mit Bauunternehmer bei Mängeln). Der Architekten- und Ingenieurvertrag ist ein erfolgsorientierter Werkvertrag, das Honorar ist nicht mehr zwingend von der HOAI vorgegeben und kann mehr oder weniger frei vereinbart werden.</p>
<p> </p>
<p>Daher ist es besonders wichtig, in dem Vertrag genau zu regeln, welche Leistungen wann der Architekt/Ingenieur schuldet, welche Mitwirkungspflichten er hat, welches Honorar für welche (Teil-)Leistung vereinbart wird, ob nur eine Kostenobergrenze oder eine Bausummengarantie vereinbart wird, wie mit Planungnachträgen umzugehen ist, welche Erfolge der Architekt/Ingenieur in Bezug auf Qualität, Kosten, Termine schuldet. Ausgeräumt wird der Irrtum der meisten Architekten/Ingenieure, dass die Überschreitung der ursprünglich geplanten Bauzeit automatisch zu einer Mehrvergütung bei der Bauüberwachung führt.</p>
<p> </p>
<p>Ziel des Seminares ist es, die Teilnehmer für die regelungsbedürftigen Sachverhalte zu sensibilisieren, die Chancen und Risiken der Vertragsgestaltung zu erkennen und zu nutzen und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beherrschen.</p>
Feb
26
11136
<ul>
<li>Nachunternehmer – Wer ist Nachunternehmer im Sinne des Vergaberechts?</li>
<li>Abgrenzung Nachunternehmer und Eignungsleihe</li>
<li>Lieferantenprobleme – Bindefristen</li>
<li>Preisgleitklauseln</li>
</ul>
<p>Die Vergabe öffentlicher Aufträge folgt strengen formalen und inhaltlichen Regeln (VOB/A, VOB/A (EU), VgV, GWB; UVgO, SächsVergG etc.), deren nicht exakte Befolgung oft zum Ausschluss des mit Mühe erstellten Angebotes führt. Auf der anderen Seite eröffnet das Vergaberecht dem Bieter erhebliche Spielräume bei der Auslegung der Vergabeunterlagen und der Kalkulationsfreiheit und der Durchsetzung seiner Ansprüche bei Vergabefehlern. Allerdings ist das Vergaberecht auch sehr schnelllebig. Wer die aktuelle Rechtsprechung der Vergabekammern und -senate nicht kennt, scheitert gegenüber Mitbewerbern und den Vergabestellen. Was früher erlaubt war, ist nun unzulässig, was früher verboten war, ist nun erlaubt (Stichwort „positionsbezogener Nachlass auf die Endsumme“). Dem nicht genug, ändert der Gesetzgeber kaum eine andere für das Bauunternehmen relevante Materie so häufig wie das Vergaberecht. Daher müssen sich auch Profis „up to date“ halten.</p>
<p> </p>
<p>Ziel dieser Seminarreihe ist es, dass der Bieter (Bauauftragnehmer) das aktuelle Vergaberecht bezüglich der unten stehenden Themen fehlerfrei anwendet, Risiken erkennt und Chancen nutzt. Die die Vergabe durchführenden Architektur-/Ingenieurbüros bzw. öffentlichen Auftraggeber sollen die Spielräume des Vergaberechts erkennen und die Regeln im Sinne des Wettbewerbs anwenden können. Allen wäre gedient, wenn z. B. nicht jeder abweichende Preis aufgeklärt werden muss, der in der Gesamtwertung keine Rolle spielt.</p>
<p> </p>
<p>Diesem Anliegen widmet sich die Seminarreihe <a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/aktuelles-vergaberecht-in-5-schritten-zum-vergabeprofi-online-seminarreihe-11123">"Aktuelles Vergaberecht"</a>, welche sich sehr kompakt und flexibel ausgewählten Fragen des Vergaberechts widmet. Dabei werden in der Einführungsveranstaltung die Grundlagen zu einem Thema praxisgerecht erläutert und die Probleme in der Vergabepraxis aufgezeigt, welche zu Gerichtsprozessen und entsprechenden Urteilen geführt haben. Auf diese Weise gewinnen die Teilnehmer ein Verständnis für besonders, auch formal heikle Punkte in der Vergabepraxis und können ihre Fragen aus ihrer Berufspraxis mit einem sehr versierten Fachanwalt für Vergaberecht diskutieren. </p>
<p> </p>
<p>In Formaten von 1,5 Stunden können Sie sich jeweils an einem Freitagmorgen kurz und fokussiert online weiterbilden. Sollte Ihnen ein Termin ungelegen sein, können Sie die Aufzeichnung des Seminars in einem begrenzten Zeitfenster auch zu einem späteren Zeitpunkt anschauen und auf diese Weise die Weiterbildung flexibel gestalten, ganz wie es zu Ihren Terminen passt.</p>
Mär
05
11137
<ul>
<li>die Preisaufklärung nach § 16d und § 15 VOB/A</li>
<li>Fallstricke</li>
<li>Erklärungsmöglichkeiten</li>
</ul>
<p>Die Vergabe öffentlicher Aufträge folgt strengen formalen und inhaltlichen Regeln (VOB/A, VOB/A (EU), VgV, GWB; UVgO, SächsVergG etc.), deren nicht exakte Befolgung oft zum Ausschluss des mit Mühe erstellten Angebotes führt. Auf der anderen Seite eröffnet das Vergaberecht dem Bieter erhebliche Spielräume bei der Auslegung der Vergabeunterlagen und der Kalkulationsfreiheit und der Durchsetzung seiner Ansprüche bei Vergabefehlern. Allerdings ist das Vergaberecht auch sehr schnelllebig. Wer die aktuelle Rechtsprechung der Vergabekammern und -senate nicht kennt, scheitert gegenüber Mitbewerbern und den Vergabestellen. Was früher erlaubt war, ist nun unzulässig, was früher verboten war, ist nun erlaubt (Stichwort „positionsbezogener Nachlass auf die Endsumme“). Dem nicht genug, ändert der Gesetzgeber kaum eine andere für das Bauunternehmen relevante Materie so häufig wie das Vergaberecht. Daher müssen sich auch Profis „up to date“ halten.</p>
<p> </p>
<p>Ziel dieser Seminarreihe ist es, dass der Bieter (Bauauftragnehmer) das aktuelle Vergaberecht bezüglich der unten stehenden Themen fehlerfrei anwendet, Risiken erkennt und Chancen nutzt. Die die Vergabe durchführenden Architektur-/Ingenieurbüros bzw. öffentlichen Auftraggeber sollen die Spielräume des Vergaberechts erkennen und die Regeln im Sinne des Wettbewerbs anwenden können. Allen wäre gedient, wenn z. B. nicht jeder abweichende Preis aufgeklärt werden muss, der in der Gesamtwertung keine Rolle spielt.</p>
<p> </p>
<p>Diesem Anliegen widmet sich die Seminarreihe <a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/aktuelles-vergaberecht-in-5-schritten-zum-vergabeprofi-online-seminarreihe-11123">"Aktuelles Vergaberecht"</a>, welche sich sehr kompakt und flexibel ausgewählten Fragen des Vergaberechts widmet. Dabei werden in der Einführungsveranstaltung die Grundlagen zu einem Thema praxisgerecht erläutert und die Probleme in der Vergabepraxis aufgezeigt, welche zu Gerichtsprozessen und entsprechenden Urteilen geführt haben. Auf diese Weise gewinnen die Teilnehmer ein Verständnis für besonders, auch formal heikle Punkte in der Vergabepraxis und können ihre Fragen aus ihrer Berufspraxis mit einem sehr versierten Fachanwalt für Vergaberecht diskutieren. </p>
<p> </p>
<p>In Formaten von 1,5 Stunden können Sie sich jeweils an einem Freitagmorgen kurz und fokussiert online weiterbilden. Sollte Ihnen ein Termin ungelegen sein, können Sie die Aufzeichnung des Seminars in einem begrenzten Zeitfenster auch zu einem späteren Zeitpunkt anschauen und auf diese Weise die Weiterbildung flexibel gestalten, ganz wie es zu Ihren Terminen passt.</p>
Mär
11
11028
<p><strong>Mindestbeitrag Berufsbildung</strong></p>
<p><strong>Die Tarifrente Bau seit 01.01.2016</strong></p>
<ul>
<li>Für wen gilt die Tarifrente Bau?</li>
</ul>
<p><strong>Sozialkassenbeiträge</strong></p>
<ul>
<li>Wer ist beitragspflichtig und wie sind die Daten zu melden?</li>
<li>Mindestlohn in der Bauwirtschaft</li>
</ul>
<p><strong>Urlaub für gewerbliche Arbeitnehmer im Baugewerbe </strong> </p>
<ul>
<li>spezielle, auf die besondere Situation von Arbeitnehmern der Bauwirtschaft abgestimmte Regelung</li>
<li>Mindesturlaubsvergütung für Zeiten von Arbeitsausfällen ohne Lohnanspruch bei Krankheit und Bezug von Saison-Kug</li>
</ul>
<p><strong>Berufsbildung</strong></p>
<ul>
<li>die Förderung der betrieblichen sowie überbetrieblichen Ausbildung und die Urlaubsregelung gewerblicher Arbeitnehmer im Auslernjahr</li>
</ul>
<p><strong>Online Anwendung</strong></p>
<ul>
<li>das Bau-Portal: SOK@-BAU Online</li>
</ul>
<p><strong>Sicherungskonten</strong></p>
<ul>
<li>kostengünstige Absicherung von Guthaben aus Arbeitszeitkonten</li>
</ul>
<p>Das Seminar vermittelt Informationen zum Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft und erläutert dessen Aufgaben und Leistungen durch Mitarbeiter von SOKA-BAU. Dazu gehört auch die Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft durch Leistungen der Agentur für Arbeit.</p>
<p> </p>
<p>Sie haben die Möglichkeit, Ihre individuellen Fragen im Seminar vorzutragen, können diese aber auch gern bereits vorab per E-Mail unter info@bauakademie-sachsen.de einreichen. Ihre Fragen werden dann im Seminar diskutiert und beantwortet.</p>
Mär
11
11214
<p><strong>Mindestbeitrag Berufsbildung</strong></p>
<p><strong>Die Tarifrente Bau seit 01.01.2016</strong></p>
<ul>
<li>Für wen gilt die Tarifrente Bau?</li>
</ul>
<p><strong>Sozialkassenbeiträge</strong></p>
<ul>
<li>Wer ist beitragspflichtig und wie sind die Daten zu melden?</li>
<li>Mindestlohn in der Bauwirtschaft</li>
</ul>
<p><strong>Urlaub für gewerbliche Arbeitnehmer im Baugewerbe </strong> </p>
<ul>
<li>spezielle, auf die besondere Situation von Arbeitnehmern der Bauwirtschaft abgestimmte Regelung</li>
<li>Mindesturlaubsvergütung für Zeiten von Arbeitsausfällen ohne Lohnanspruch bei Krankheit und Bezug von Saison-Kug</li>
</ul>
<p><strong>Berufsbildung</strong></p>
<ul>
<li>die Förderung der betrieblichen sowie überbetrieblichen Ausbildung und die Urlaubsregelung gewerblicher Arbeitnehmer im Auslernjahr</li>
</ul>
<p><strong>Online Anwendung</strong></p>
<ul>
<li>das Bau-Portal: SOK@-BAU Online</li>
</ul>
<p><strong>Sicherungskonten</strong></p>
<ul>
<li>kostengünstige Absicherung von Guthaben aus Arbeitszeitkonten</li>
</ul>
<p>Das Seminar vermittelt Informationen zum Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft und erläutert dessen Aufgaben und Leistungen durch Mitarbeiter von SOKA-BAU. Dazu gehört auch die Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft durch Leistungen der Agentur für Arbeit.</p>
<p> </p>
<p>Sie haben die Möglichkeit, Ihre individuellen Fragen im Seminar vorzutragen, können diese aber auch gern bereits vorab per E-Mail unter info@bauakademie-sachsen.de einreichen. Ihre Fragen werden dann im Seminar diskutiert und beantwortet.</p>
Mär
12
11138
<ul>
<li>Nachfordern von Unterlagen und Preisangaben</li>
<li>teure Irrtümer</li>
<li>taktische Möglichkeiten</li>
<li>Was darf nachgefordert werden, was nicht?</li>
</ul>
<p>Die Vergabe öffentlicher Aufträge folgt strengen formalen und inhaltlichen Regeln (VOB/A, VOB/A (EU), VgV, GWB; UVgO, SächsVergG etc.), deren nicht exakte Befolgung oft zum Ausschluss des mit Mühe erstellten Angebotes führt. Auf der anderen Seite eröffnet das Vergaberecht dem Bieter erhebliche Spielräume bei der Auslegung der Vergabeunterlagen und der Kalkulationsfreiheit und der Durchsetzung seiner Ansprüche bei Vergabefehlern. Allerdings ist das Vergaberecht auch sehr schnelllebig. Wer die aktuelle Rechtsprechung der Vergabekammern und -senate nicht kennt, scheitert gegenüber Mitbewerbern und den Vergabestellen. Was früher erlaubt war, ist nun unzulässig, was früher verboten war, ist nun erlaubt (Stichwort „positionsbezogener Nachlass auf die Endsumme“). Dem nicht genug, ändert der Gesetzgeber kaum eine andere für das Bauunternehmen relevante Materie so häufig wie das Vergaberecht. Daher müssen sich auch Profis „up to date“ halten.</p>
<p> </p>
<p>Ziel dieser Seminarreihe ist es, dass der Bieter (Bauauftragnehmer) das aktuelle Vergaberecht bezüglich der unten stehenden Themen fehlerfrei anwendet, Risiken erkennt und Chancen nutzt. Die die Vergabe durchführenden Architektur-/Ingenieurbüros bzw. öffentlichen Auftraggeber sollen die Spielräume des Vergaberechts erkennen und die Regeln im Sinne des Wettbewerbs anwenden können. Allen wäre gedient, wenn z. B. nicht jeder abweichende Preis aufgeklärt werden muss, der in der Gesamtwertung keine Rolle spielt.</p>
<p> </p>
<p>Diesem Anliegen widmet sich die Seminarreihe <a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/aktuelles-vergaberecht-in-5-schritten-zum-vergabeprofi-online-seminarreihe-11123">"Aktuelles Vergaberecht"</a>, welche sich sehr kompakt und flexibel ausgewählten Fragen des Vergaberechts widmet. Dabei werden in der Einführungsveranstaltung die Grundlagen zu einem Thema praxisgerecht erläutert und die Probleme in der Vergabepraxis aufgezeigt, welche zu Gerichtsprozessen und entsprechenden Urteilen geführt haben. Auf diese Weise gewinnen die Teilnehmer ein Verständnis für besonders, auch formal heikle Punkte in der Vergabepraxis und können ihre Fragen aus ihrer Berufspraxis mit einem sehr versierten Fachanwalt für Vergaberecht diskutieren. </p>
<p> </p>
<p>In Formaten von 1,5 Stunden können Sie sich jeweils an einem Freitagmorgen kurz und fokussiert online weiterbilden. Sollte Ihnen ein Termin ungelegen sein, können Sie die Aufzeichnung des Seminars in einem begrenzten Zeitfenster auch zu einem späteren Zeitpunkt anschauen und auf diese Weise die Weiterbildung flexibel gestalten, ganz wie es zu Ihren Terminen passt.</p>
Mär
12
10882
<p>Die einzelnen Module finden jeweils an folgenden Terminen in Blöcken a 120 Minuten statt:</p>
<ul>
<li>12.03.2027 Der fachgerechte Soll-Bauzeitenplan - Modul 1</li>
<li>19.03.2027 Die Bedeutung der Abhilfeaufforderung (§ 5 Abs. 3 VOB/ B) und der Behinderungsanzeige (§ 6 Abs. 1 VOB/ B) - Modul 2 </li>
<li>09.04.2027 Mengenänderungen und Vergütungsanpassungen (§ 2 Abs. 3 VOB/ B) - Modul 3 </li>
<li>16.04.2027 Preisfortschreibung im Wandel oder tatsächliche Kosten = Tatsächlich alles anders? - Modul 4</li>
</ul>
<p> </p>
<p><a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/der-fachgerechte-soll-bauzeitenplan-modul-1-des-online-crashkurses-das-handwerkszeug-fuer-eine-erfolgreiche-bauleitung-9982"><strong>Der fachgerechte Soll-Bauzeitenplan – Modul 1 </strong></a></p>
<ul>
<li>Bauzeit-und Bauablaufplanung im Bau-SOLL</li>
<li>Ausführungsfristen / Berechnung von Fristen</li>
<li>Bauzeit im Angebotsstadium</li>
<li>Entscheidende Elemente für eine erfolgreiche Angebotskalkulation</li>
<li>Checkliste Bau-SOLL</li>
<li>Die Erstellung des SOLL-Bauzeitenplan</li>
<li>Struktur eines Bauzeitenplans als Balkenplan</li>
<li>Fortschreibung von Bauzeitenplänen/baubetriebliche Darstellung von Bauablaufänderungen</li>
</ul>
<p> </p>
<p><a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/die-bedeutung-der-abhilfeaufforderung-5-abs-3-vob-b-und-der-behinderungsanzeige-6-abs-1-vob-b-modul-2-des-online-crashkurses-das-handwerkszeug-fuer-eine-erfolgreiche-bauleitung-9983"><strong>Die Bedeutung der Abhilfeaufforderung (§ 5 Abs. 3 VOB/ B) und der Behinderungsanzeige (§ 6 Abs. 1 VOB/ B) – Modul 2</strong></a></p>
<ul>
<li>Verzögerungen bei der Bauausführung</li>
<li>Dokumentation des Bauablaufes</li>
<li>Anzeigewesen und Baustellendokumentation</li>
<li>§5 Abs. 3 VOB/ B Abhilfeaufforderung</li>
<li>§6 VOB/ B Behinderung und Unterbrechung der Ausführung</li>
<li>§4 Abs. 3 VOB/ B Bedenken der Ausführung</li>
</ul>
<p> </p>
<p><a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/mengenaenderungen-und-verguetungsanpassungen-2-abs-3-vob-b-modul-3-des-online-crashkurses-das-handwerkszeug-fuer-eine-erfolgreiche-bauleitung-9989"><strong>Mengenänderungen und Vergütungsanpassungen (§ 2 Abs. 3 VOB/ B) – Modul 3 </strong></a></p>
<ul>
<li>Mengenänderungen und Vergütungsanpassungen</li>
<li>Vertragstypen</li>
<li>Die durchdachte Kalkulation und deren Dokumentation</li>
<li>Mengenänderungen im Hauptvertag § 2 Abs. 3 VOB/B</li>
<li>Ausgleichsberechnung</li>
</ul>
<p> </p>
<p><a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/preisfortschreibung-im-wandel-oder-tatsaechliche-kosten-tatsaechlich-alles-anders-modul-4-des-online-crashkurses-das-handwerkszeug-fuer-eine-erfolgreiche-bauleitung-9990"><strong>Preisfortschreibung im Wandel oder tatsächliche Kosten = Tatsächlich alles anders? – Modul 4</strong></a></p>
<ul>
<li>Preisfortschreibung im Wandel</li>
<li>VOB/A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen</li>
<li>VOB/B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen</li>
<li>VOB/C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen</li>
<li>Zusammenstellung der Verdingungsunterlagen</li>
<li>Nachtragsleistungen</li>
<li>Tatsächlich erforderliche Kosten</li>
</ul>
<p>Bauleiter und bauleitendes Personal nehmen eine zentrale Rolle auf Baustellen ein und sind für die Organisation und Abläufe auf dieser verantwortlich. Dafür ist es von enormer Bedeutung sich für einen reibungslosen Ablauf mit dem fachgerechten Soll-Bauzeitenplan, Abhilfeaufforderungen und Behinderungsanzeigen, Mengenänderungen und Vergütungsanpassungen sowie Preisfortschreibungen als das grundlegende Handwerkzeug einer erfolgreichen Bauleitung auszukennen.</p>
<p> </p>
<p>Die Online-Seminarreihe "Das Handwerkszeug für eine erfolgreiche Bauleitung“ widmet sich diesen Schwerpunktthemen und vermittelt durch das systematische Bearbeiten und Beantworten grundlegender Fragestellungen praxisnah und sofort einsetzbar das notwendige Handwerkszeug.</p>
<p> </p>
<p>Der Lehrgang gliedert sich in 4 Module, die Online durchgeführt werden und wendet sich insbesondere an jene, die sich Grundlagen der Bauleitung aneignen und dabei von den Berufserfahrungen eines Planungsingenieurs profitieren möchten. Die Module können einzeln belegt werden.</p>
Mär
12
10883
<ul>
<li>Bauzeit-und Bauablaufplanung im Bau-SOLL</li>
<li>Ausführungsfristen / Berechnung von Fristen</li>
<li>Bauzeit im Angebotsstadium</li>
<li>Entscheidende Elemente für eine erfolgreiche Angebotskalkulation</li>
<li>Checkliste Bau-SOLL</li>
<li>Die Erstellung des SOLL-Bauzeitenplan</li>
<li>Struktur eines Bauzeitenplans als Balkenplan</li>
<li>Fortschreibung von Bauzeitenplänen/baubetriebliche Darstellung von Bauablaufänderungen</li>
</ul>
<p>Bauabläufe basieren selbstverständlich auf dem Erfahrungsschatz von Bauleiter und Arbeitsvorbereiter. Allerdings gilt es die Vorgaben und Eckpfeiler der Verdingungsunterlagen in den Soll-Bauzeitenplan einzupflegen.</p>
<p> </p>
<p>Die Struktur und Geschwindigkeiten der Teilleistungen des Vertrages sind bei einem baubetrieblich fachgerechten Soll-Bauzeitenplan jedoch nicht auf Grundlage einer Einschätzung vorzunehmen. Der Soll-Bauzeitenplan ist ein Spiegelbild der Auftragskalkulation. Denn bereits hier sind die auf Erfahrung basierenden zeitlichen Bewertungen erfolgt.</p>
Mär
19
11139
<ul>
<li>Aufhebung der Ausschreibung wegen Budgetüberschreitung</li>
<li>Rechte des Bieters</li>
</ul>
<p>Die Vergabe öffentlicher Aufträge folgt strengen formalen und inhaltlichen Regeln (VOB/A, VOB/A (EU), VgV, GWB; UVgO, SächsVergG etc.), deren nicht exakte Befolgung oft zum Ausschluss des mit Mühe erstellten Angebotes führt. Auf der anderen Seite eröffnet das Vergaberecht dem Bieter erhebliche Spielräume bei der Auslegung der Vergabeunterlagen und der Kalkulationsfreiheit und der Durchsetzung seiner Ansprüche bei Vergabefehlern. Allerdings ist das Vergaberecht auch sehr schnelllebig. Wer die aktuelle Rechtsprechung der Vergabekammern und -senate nicht kennt, scheitert gegenüber Mitbewerbern und den Vergabestellen. Was früher erlaubt war, ist nun unzulässig, was früher verboten war, ist nun erlaubt (Stichwort „positionsbezogener Nachlass auf die Endsumme“). Dem nicht genug, ändert der Gesetzgeber kaum eine andere für das Bauunternehmen relevante Materie so häufig wie das Vergaberecht. Daher müssen sich auch Profis „up to date“ halten. </p>
<p> </p>
<p>Ziel dieser Seminarreihe ist es, dass der Bieter (Bauauftragnehmer) das aktuelle Vergaberecht bezüglich der unten stehenden Themen fehlerfrei anwendet, Risiken erkennt und Chancen nutzt. Die die Vergabe durchführenden Architektur-/Ingenieurbüros bzw. öffentlichen Auftraggeber sollen die Spielräume des Vergaberechts erkennen und die Regeln im Sinne des Wettbewerbs anwenden können. Allen wäre gedient, wenn z. B. nicht jeder abweichende Preis aufgeklärt werden muss, der in der Gesamtwertung keine Rolle spielt. </p>
<p> </p>
<p>Diesem Anliegen widmet sich die Seminarreihe <a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/aktuelles-vergaberecht-in-5-schritten-zum-vergabeprofi-online-seminarreihe-11123">"Aktuelles Vergaberecht"</a>, welche sich sehr kompakt und flexibel ausgewählten Fragen des Vergaberechts widmet. Dabei werden in der Einführungsveranstaltung die Grundlagen zu einem Thema praxisgerecht erläutert und die Probleme in der Vergabepraxis aufgezeigt, welche zu Gerichtsprozessen und entsprechenden Urteilen geführt haben. Auf diese Weise gewinnen die Teilnehmer ein Verständnis für besonders, auch formal heikle Punkte in der Vergabepraxis und können ihre Fragen aus ihrer Berufspraxis mit einem sehr versierten Fachanwalt für Vergaberecht diskutieren. </p>
<p> </p>
<p>In Formaten von 1,5 Stunden können Sie sich jeweils an einem Freitagmorgen kurz und fokussiert online weiterbilden. Sollte Ihnen ein Termin ungelegen sein, können Sie die Aufzeichnung des Seminars in einem begrenzten Zeitfenster auch zu einem späteren Zeitpunkt anschauen und auf diese Weise die Weiterbildung flexibel gestalten, ganz wie es zu Ihren Terminen passt.</p>
Mär
19
10884
<ul>
<li>Verzögerungen bei der Bauausführung</li>
<li>Dokumentation des Bauablaufes</li>
<li>Anzeigewesen und Baustellendokumentation</li>
<li>§5 Abs. 3 VOB/ B Abhilfeaufforderung</li>
<li>§6 VOB/ B Behinderung und Unterbrechung der Ausführung</li>
<li>§4 Abs. 3 VOB/ B Bedenken der Ausführung</li>
</ul>
<p>Oftmals schrecken Auftragnehmer vor einer Behinderungsanzeige zurück, da man sich mit dem Auftraggeber nicht “auf Kriegsfuß” stellen wolle. Dabei hat die Behinderungsanzeige unterschiedliche Bedeutung. Sie entwickelt nicht nur eine Schutzfunktion für den Auftragnehmer, sie hat auch eine Informations- und Warnfunktion für den Auftraggeber und entspricht somit dem Grundgedanken des Kooperationsvertrages.</p>
<p> </p>
<p>Weiterhin hat der Auftraggeber das Recht, Abhilfe zu verlangen, sofern dieser der Ansicht ist, dass die zeitliche Entwicklung der Bauleistung Verzug erwarten lässt.</p>
Apr
09
10885
<ul>
<li>Mengenänderungen und Vergütungsanpassungen</li>
<li>Vertragstypen</li>
<li>Die durchdachte Kalkulation und deren Dokumentation</li>
<li>Mengenänderungen im Hauptvertag § 2 Abs. 3 VOB/B</li>
<li>Ausgleichsberechnung</li>
</ul>
<p>Grundlage eines Einheitspreises sind im Zuge der Angebotserstellung die ausgeschriebenen Vordermengen je Leistungsposition. Auf Basis der geforderten Vertragsleistung erfolgt die Kalkulation, welche sich in Form von Einheitspreisen darstellt.</p>
<p> </p>
<p>Die Vergütung erfolgt auf Basis dieser Einheitspreise in Verbindung zu den Abrechnungsmengen je Leistungsposition. Erfolgen im Zuge der Abrechnung jedoch hohe Schwankungen zwischen Vordermenge und Abrechnungsmenge kann dieses teilweise weitreichende Auswirkungen auf die wirtschaftliche Abrechnung haben. Dieses gilt für beide Vertragspartner. Die VOB/ B gibt den Vertragspartnern im § 2 Abs. 3 die Möglichkeit der Einheitspreisanpassung und unterstreicht somit die Grundlage des Kooperationsvertrages.</p>
<p> </p>
<p>Neben der Einheitspreisanpassung besteht zudem auch die Möglichkeit einer Ausgleichsberechnung auf Grundlage der Schlussrechnungsmengen über alles (Vertragspositionen und Nachträge).</p>
Apr
15
11149
<p><strong>Abrechnung und Zahlung beim BGB-Vertrag</strong></p>
<ul>
<li>Bauvertrag nach § 650a BGB</li>
<li>Abschlagszahlungen nach § 632a BGB</li>
<li>prüffähige Schlussrechnung § 650g BGB</li>
<li>Zahlungsverzug und Verzugszinsen §§ 286, 288 BGB</li>
<li>Mahnung und Fristsetzung</li>
<li>Skonti – vertragliche Vereinbarungen, rechtliche Voraussetzungen, Fristberechnung</li>
</ul>
<p><strong>Abrechnung und Zahlung beim VOB/B-Vertrag</strong></p>
<ul>
<li>Anforderungen an eine prüffähige Abrechnung nach § 14 VOB/B</li>
<li>Abschlagsrechnung, (Teil-)Schlussrechnung</li>
<li>Zahlungsfristen der VOB/B gemäß § 16 Abs. 1 und 3 VOB/B</li>
<li>Zahlungsverzug und Verzugszinsen § 16 Abs. 5 Nr. 1 bis 3 VOB/B</li>
<li>Mahnung und Fristsetzung</li>
<li>Schlusszahlungsfalle des § 16 Abs. 3 Nr. 2 bis 5 VOB/B
<ul>
<li>Vorbehalt</li>
<li>Vorbehaltsbegründung</li>
</ul>
</li>
</ul>
<p><strong>Sicherheiten</strong></p>
<ul>
<li>Arten der Sicherheit §§ 232 - 240 BGB</li>
<li>Bauhandwerkersicherung gemäß § 650f BGB</li>
<li>Sicherheitsleistung nach § 17 VOB/B</li>
<li>Was muss die Bürgschaft regeln?</li>
</ul>
<p><strong>Verjährung</strong></p>
<ul>
<li>Verjährung von Forderungen nach § 195 BGB</li>
</ul>
<p>Welcher Bauunternehmer kennt das nicht? Abschlagsrechnungen werden zögerlich bezahlt, die Schlussrechnung ewig geprüft und dann gekürzt mit der Behauptung, es liege kein gemeinsames Aufmaß vor, die Mengen werden bestritten, die Nachträge sind unberechtigt oder nicht beauftragt etc. Der wirtschaftliche Erfolg des Bauunternehmens hängt nicht allein von seinen technischen, sondern auch von seinen kaufmännischen Kompetenzen ab. Wir klären in dem Seminar die rechtlichen und praktischen Fragen zu den Themenkomplexen Aufmaß, Abrechnung, Fälligkeit, Mahnwesen, Fristsetzung, Leistungseinstellung bei Nichtzahlung, dem Umgang mit Sicherheiten und der Verjährung. Was kaum ein Nachunternehmer kennt: Die Durchgriffsfälligkeit seiner Forderung bei Zahlungen des Bauherrn an den Generalunternehmer.</p>
<p> </p>
<p>Ziel des Seminares ist die Beherrschung der Anforderungen für die Forderungsaufstellung und -durchsetzung anhand konkreter Beispiele aus der Praxis. Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, Forderungen richtig und prüffähig abzurechnen, die Einhaltung von Zahlungsfristen zu kontrollieren, ausstehende Zahlungen (richtig!) anzumahnen und Verjährungsfristen korrekt zu berechnen und einzuhalten. Die Empfänger von Rechnungen lernen den richtigen Umgang mit unrichtigen, unprüfbaren, falsch bezeichneten Abrechnungen und mit Mahnungen und sog. „Inverzugsetzungen“.</p>
<p> </p>
<p>Daneben wird der sinnvolle Umgang mit den verschiedenen Sicherheiten des BGB und der VOB/B und die richtige Geltendmachung von berechtigten Leistungsverweigerungsrechten und Herausgabeansprüchen für alle Arten von Sicherheiten vermittelt.</p>
Apr
16
10886
<ul>
<li>Preisfortschreibung im Wandel</li>
<li>VOB/A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen</li>
<li>VOB/B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen</li>
<li>VOB/C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen</li>
<li>Zusammenstellung der Verdingungsunterlagen</li>
<li>Nachtragsleistungen</li>
<li>Tatsächlich erforderliche Kosten</li>
</ul>
<p>Seit der Neueinführung des Bauvertragsrechts im Jahr 2018 ist ein großer Aufschrei in der Bauwelt in Bezug auf Leistungsänderungen beziehungsweise Zusatzleistungen umhergegangen. Plötzlich soll alles anders sein, denn nun wären Preisfortschreibungen nicht mehr auf Basis einer UrKalkulation sondern nach den tatsächlich erforderlichen Kosten umzusetzen.</p>
<p> </p>
<p>Eine große Panik macht(e) sich breit, denn mittlerweile sind die ersten Urteile am BGH gefällt, welche diese Begrifflichkeit in die Urteilsbegründung einbezieht.</p>
<p> </p>
<p>Es stellt sich jedoch die Frage, ob “tatsächlich” alles anders geworden ist oder lediglich die Angst einer vermeintlich neuen Begrifflichkeit für Unruhe sorgt… Getreu nach dem Motto “Was der Bauer nicht kennt, frisst er nicht.”</p>
Apr
23
11401
<p><strong>Grundzüge des Haftungsrechts für Baumängel</strong></p>
<ul>
<li>Wann liegt ein Mangel vor?</li>
<li>Verschuldensunabhängige Haftung</li>
<li>Der Planungsmangel</li>
<li>Der Ausführungsmangel</li>
<li>Der Bauüberwachungsmangel</li>
<li>Die Bedenkenanmeldungspflicht (trifft alle (!) außer den Auftraggeber)</li>
</ul>
<p><strong>Die Haftung des Auftraggebers</strong></p>
<ul>
<li>Verschulden des Erfüllungsgehilfen (Planer? Bauüberwacher?)</li>
<li>Falsche Vorgaben</li>
<li>Falsche Planung – nur quotale Haftung des Bauauftragnehmers</li>
<li>Bauen ohne Bodengutachten</li>
<li>Genehmigungsprobleme</li>
<li>Primäre Aufforderung zur Mangelbeseitigung an den Bauauftragnehmer, erst danach haftet der Planer/Bauüberwacher!</li>
</ul>
<p><strong>Die gesamtschuldnerische Haftung Bauauftragnehmer - Planer</strong></p>
<ul>
<li>Verschulden des Erfüllungsgehilfen (Planer? Bauüberwacher?) zulasten des Auftraggebers (quotal)</li>
<li>Das Gesamtschuldverhältnis Bauauftragnehmer – Planer</li>
<li>Achtung Verjährung!</li>
<li>Die Bürgschaftsinanspruchnahme</li>
</ul>
<p>Häufig führen Planungs-, Bauüberwachungs- und Ausführungsfehler gemeinsam zu Mängeln am Bauwerk.</p>
<p>Je mehr Verursacher, desto komplizierter die Rechts- und Anspruchslage. Wer haftet wann gegenüber wem in welcher Höhe? Trifft den Auftraggeber ein Mitverschulden? Kann der Bauunternehmer sich darauf berufen, nicht ordentlich überwacht worden zu sein? Haftet der Ausführungsplaner für Fehler des Sonderfachmanns (bspw. Tragwerksplaner)? Wer haftet gesamtschuldnerisch mit anderen Beteiligten? Muss der Auftraggeber zunächst das Bauunternehmen in Anspruch nehmen, bevor der Planer haftet? Ganz wichtig: Wann verjähren die unterschiedlichen Ansprüche? Wann ist die Haftpflichtversicherung zu informieren?</p>
<p>Ziel des Seminares ist es, Fehler bei Haftungsfragen zu vermeiden und „kein Geld liegen zu lassen“ aus Unkenntnis der Rechtslage und der Regressmöglichkeiten.</p>