Nov
25
9799
<p><strong>Bedenkenanmeldung</strong></p>
<ul>
<li>Inhalt</li>
<li>Formerfordernis</li>
<li>Fristen</li>
<li>Auswirkungen</li>
</ul>
<p><strong>Abnahme</strong></p>
<ul>
<li>Voraussetzungen für die Abnahme</li>
<li>Teilabnahme</li>
<li>technische Abnahme</li>
<li>Gesamtabnahme</li>
<li>Abnahmearten</li>
<li>Verweigerung der Abnahme
<ul>
<li>Konsequenzen</li>
</ul>
</li>
</ul>
<p><strong>Mängel</strong></p>
<ul>
<li>Definition Mangel</li>
<li>Mängelrechte vor und nach der Abnahme</li>
<li>Laut VOB/B und BGB</li>
<li>Mangelanzeige</li>
</ul>
<p><strong>Gewährleistung</strong></p>
<ul>
<li>Fristen/Dauer</li>
<li>Einbehalte/Sicherheitsleistungen</li>
<li>Beweislast</li>
</ul>
<p> </p>
<p><strong>Hinweis: </strong>Sollte Ihnen ein Termin ungelegen sein, können Sie die Aufzeichnung des Moduls in einem begrenzten Zeitfenster auch zu einem späteren Zeitpunkt anschauen.</p>
<p>Kenntnisse im Baurecht sind eine Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Abwicklung von Bauverträgen. Oft wird dessen Bedeutung erst an leidvollen Erfahrungen in der Praxis erkannt. Dabei können bereits Grundkenntnisse helfen, grobe Fehler zu vermeiden. Zudem ist ein Überblick über die zahlreichen, rechtlich relevanten Vorschriften und Regelwerke und deren Zusammenwirken hilfreich, um Sachverhalte richtig einordnen und Abhängigkeiten und deren Konsequenzen beurteilen zu können.</p>
<p> </p>
<p>Die Online-Seminarreihe <a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/basiswissen-baurecht-online-seminarreihe-8638">"Basiswissen Baurecht"</a> widmet sich diesem Anliegen und möchte einen Überblick über das Baurecht, die Vertragsgestaltung und die vertragskonforme Abwicklung von Bauvorhaben geben. Dabei werden Fragen der Geltendmachung von Ansprüchen in Form von Nachträgen durch geänderte und zusätzliche Leistungen ebenso behandelt wie durch Leistungsänderungen. Zudem widmet sich der Lehrgang der Abnahme, Abrechnung und Gewährleistung von Bauvorhaben und dem Thema Mängel.</p>
<p> </p>
<p>Die Teilnehmer erlangen ein Grundverständnis für Formerfordernisse und die rechtskonforme Gestaltung von Schriftverkehr und in kompakter Weise einen Überblick über alle wesentlichen baurechtlichen Ansätze zur vertragskonformen Abwicklung von Bauvorhaben.</p>
<p> </p>
<p>Damit wendet sich der Lehrgang sowohl an jene, die Bauleitungsaufgaben in einem ausführenden Bauunternehmen oder Bauhandwerksbetrieb wahrnehmen wollen als auch an jene, die als Bauüberwacher für Ingenieurbüros und Bauherren tätig sind und Grundlagenwissen im Baurecht erwerben möchten.</p>
<p> </p>
<p>Das Modul 3 widmet sich den Themen "Bedenkenanmeldung, Abnahme, Mängel und Gewährleistung".</p>
Jan
10
9096
<ul>
<li>Grundsatz: freie Kalkulation</li>
<li>Preisangabe von 0,00 EUR zulässig?</li>
<li>Sind Unterkostenangebote immer auszuschließen?</li>
<li>Sind positionsbezogene Nachlässe zulässig?</li>
<li>Sind Kalkulationsvorgaben des AG vergaberechtlich zulässig?</li>
<li>Kann der AG den Mindeststundenlohn vorgeben?</li>
<li>Kann der Auftraggeber einen Mindestrabatt vorgeben?</li>
<li>Ist jede versteckte Preiszuordnung eine Mischkalkulation?</li>
<li>Darf der Bieter Ausschreibungsfehler ausnutzen?</li>
<li>Grenzen der freien Kalkulation</li>
</ul>
<p>Die Vergabe öffentlicher Aufträge folgt strengen formalen Regeln, deren nicht exakte Befolgung zum zwingenden Ausschluss des Angebotes führt. Auf der anderen Seite eröffnet das Vergaberecht dem Bieter erhebliche Spielräume bei der Interpretation der Vergabeunterlagen und der Kalkulation. Allerdings ist das Vergaberecht auch sehr schnelllebig und wird von den zahlreichen Vergabekammern und -senaten in Deutschland unterschiedlich interpretiert. Dem nicht genug, ändert der Gesetzgeber kaum eine andere für das Bauunternehmen relevante Materie so häufig wie das Vergaberecht.</p>
<p> </p>
<p>Ziel dieser Seminarreihe ist es, dass der Bieter das aktuelle Vergaberecht bezüglich der unten stehenden Themen fehlerfrei anwendet, Risiken erkennt und Chancen nutzt. Die die Vergabe durchführenden Architektur-/Ingenieurbüros sollen bei der Beratung der Auftraggeber die Spielräume des Vergaberechts erkennen und die Regeln im Sinne des Wettbewerbs anwenden können.</p>
<p> </p>
<p>Diesem Anliegen widmet sich die Online-Seminarreihe <a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/aktuelles-vergaberecht-in-5-schritten-zum-vergabeprofi-online-seminarreihe-9095">"Aktuelles Vergaberecht"</a>, welche sich sehr kompakt und flexibel ausgewählten Fragen des Vergaberechts widmet. Dabei werden in einem Einführungsvortrag die Grundlagen zu einem Thema praxisgerecht erläutert und die Probleme in der Vergabepraxis aufgezeigt, welche zu Gerichtsprozessen und entsprechenden Urteilen geführt haben. Auf diese Weise gewinnen die Teilnehmer ein Verständnis für besonders, auch formal heikle Punkte in der Vergabepraxis und können ihre Fragen aus ihrer Berufspraxis mit einem sehr versierten Fachanwalt für Vergaberecht diskutieren.</p>
<p> </p>
<p>In Formaten von 1,5 Stunden können Sie sich jeweils an einem Freitagmorgen kurz und fokussiert online weiterbilden. Sollte Ihnen ein Termin ungelegen sein, können Sie die Aufzeichnung des Seminars in einem begrenzten Zeitfenster auch zu einem späteren Zeitpunkt anschauen und auf diese Weise die Weiterbildung flexibel gestalten, ganz wie es zu Ihren Terminen passt.</p>
Jan
10
9095
<p><strong>jeweils von 10:00 - 11:30 Uhr</strong></p>
<p><a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/spekulations-und-kalkulationsspielraeume-was-ist-zulaessig-was-nicht-modul-1-der-online-seminarreihe-aktuelles-vergaberecht-9096">Modul 1: Spekulations- und Kalkulationsspielräume – was ist zulässig, was nicht?</a><br />
10.01.2025, 10.00 – 11.30 Uhr </p>
<ul>
<li>Grundsatz: freie Kalkulation</li>
<li>Preisangabe von 0,00 EUR zulässig?</li>
<li>Sind Unterkostenangebote immer auszuschließen?</li>
<li>Sind positionsbezogene Nachlässe zulässig?</li>
<li>Sind Kalkulationsvorgaben des AG vergaberechtlich zulässig?</li>
<li>Kann der AG den Mindeststundenlohn vorgeben?</li>
<li>Kann der Auftraggeber einen Mindestrabatt vorgeben?</li>
<li>Ist jede versteckte Preiszuordnung eine Mischkalkulation?</li>
<li>Darf der Bieter Ausschreibungsfehler ausnutzen?</li>
<li>Grenzen der freien Kalkulation</li>
</ul>
<p><a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/nachunternehmer-eignungsleihe-lieferantenprobleme-preisgleitklauseln-modul-2-der-online-seminarreihe-aktuelles-vergaberecht-9097">Modul 2: Nachunternehmer, Eignungsleihe, Lieferantenprobleme, Preisgleitklauseln</a><br />
17.01.2025, 10.00 – 11.30 Uhr </p>
<ul>
<li>das Zustandekommen eines Vertrages – Voraussetzungen und Bedingungen</li>
<li>Wann können erhöhte Preise des NU doch gegenüber AG geltend gemacht werden?</li>
<li>die Angebotsbindefrist – Voraussetzungen und Auswirkungen von Fristverlängerungen </li>
<li>die Zuschlagserteilung</li>
<li>Modifiziertes Angebot auch bei Hinweis auf neue Bauzeit?</li>
<li>Besteht ein Anspruch auf Mehrkosten bei einer verzögerten Vergabe?</li>
<li>Entschädigung nach § 642 BGB bei verzögerter Zuschlagserteilung?</li>
</ul>
<p><a href="http://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/die-preisaufklaerung-nach-16d-und-15-voba-fallstricke-und-erklaerungsmoeglichkeiten-modul-3-der-online-seminarreihe-aktuelles-vergaberecht-9098">Modul 3: Die Preisaufklärung nach § 16d und § 15 VOB/A – Fallstricke und Erklärungsmöglichkeiten</a><br />
24.01.2025, 10.00 – 11.30 Uhr </p>
<ul>
<li>die Preisaufklärung nach § 16d und § 15 VOB/A</li>
<li>Fallstricke</li>
<li>Erklärungsmöglichkeiten</li>
</ul>
<p><a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/nachfordern-von-unterlagen-und-preisangaben-teure-irrtuemer-vermeiden-taktische-moeglichkeiten-nutzen-modul-4-der-online-seminarreihe-aktuelles-vergaberecht-9099">Modul 4: Nachfordern von Unterlagen und Preisangaben – teure Irrtümer vermeiden, taktische Möglichkeiten nutzen </a><br />
31.01.2025, 10.00 – 11.30 Uhr</p>
<ul>
<li>Nachfordern von Unterlagen und Preisangaben</li>
<li>teure Irrtümer</li>
<li>taktische Möglichkeiten</li>
<li>Was darf nachgefordert werden, was nicht?</li>
</ul>
<p><a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/aufhebung-der-ausschreibung-wegen-budgetueberschreitung-welche-rechte-hat-der-bieter-modul-5-der-online-seminarreihe-aktuelles-vergaberecht-9100">Modul 5: Aufhebung der Ausschreibung wegen Budgetüberschreitung – welche Rechte hat der Bieter?</a><br />
07.02.2025, 10.00 – 11.30 Uhr</p>
<ul>
<li>Aufhebung der Ausschreibung wegen Budgetüberschreitung</li>
<li>Rechte des Bieters</li>
</ul>
<p>Die Vergabe öffentlicher Aufträge folgt strengen formalen und inhaltlichen Regeln (VOB/A, VOB/A (EU), VgV, GWB; UVgO, SächsVergG etc.), deren nicht exakte Befolgung oft zum Ausschluss des mit Mühe erstellten Angebotes führt. Auf der anderen Seite eröffnet das Vergaberecht dem Bieter erhebliche Spielräume bei der Auslegung der Vergabeunterlagen und der Kalkulationsfreiheit und der Durchsetzung seiner Ansprüche bei Vergabefehlern. Allerdings ist das Vergaberecht auch sehr schnelllebig. Wer die aktuelle Rechtsprechung der Vergabekammern und -senate nicht kennt, scheitert gegenüber Mitbewerbern und den Vergabestellen. Was früher erlaubt war, ist nun unzulässig, was früher verboten war, ist nun erlaubt (Stichwort „positionsbezogener Nachlass auf die Endsumme“). Dem nicht genug, ändert der Gesetzgeber kaum eine andere für das Bauunternehmen relevante Materie so häufig wie das Vergaberecht. Daher müssen sich auch Profis „up to date“ halten.</p>
<p>Ziel dieser Seminarreihe ist es, dass der Bieter (Bauauftragnehmer) das aktuelle Vergaberecht bezüglich der unten stehenden Themen fehlerfrei anwendet, Risiken erkennt und Chancen nutzt. Die die Vergabe durchführenden Architektur-/Ingenieurbüros bzw. öffentlichen Auftraggeber sollen die Spielräume des Vergaberechts erkennen und die Regeln im Sinne des Wettbewerbs anwenden können. Allen wäre gedient, wenn z. B. nicht jeder abweichende Preis aufgeklärt werden muss, der in der Gesamtwertung keine Rolle spielt.</p>
<p>Diesem Anliegen widmet sich die Seminarreihe, welche sich sehr kompakt und flexibel ausgewählten Fragen des Vergaberechts widmet. Dabei werden in der Einführungsveranstaltung die Grundlagen zu einem Thema praxisgerecht erläutert und die Probleme in der Vergabepraxis aufgezeigt, welche zu Gerichtsprozessen und entsprechenden Urteilen geführt haben. Auf diese Weise gewinnen die Teilnehmer ein Verständnis für besonders, auch formal heikle Punkte in der Vergabepraxis und können ihre Fragen aus ihrer Berufspraxis mit einem sehr versierten Fachanwalt für Vergaberecht diskutieren.</p>
<p>In Formaten von 1,5 Stunden können Sie sich jeweils an einem Freitagmorgen kurz und fokussiert online weiterbilden. Sollte Ihnen ein Termin ungelegen sein, können Sie die Aufzeichnung des Seminars in einem begrenzten Zeitfenster auch zu einem späteren Zeitpunkt anschauen und auf diese Weise die Weiterbildung flexibel gestalten, ganz wie es zu Ihren Terminen passt.</p>
Jan
17
9097
<ul>
<li>das Zustandekommen eines Vertrages – Voraussetzungen und Bedingungen</li>
<li>Wann können erhöhte Preise des NU doch gegenüber AG geltend gemacht werden?</li>
<li>die Angebotsbindefrist – Voraussetzungen und Auswirkungen von Fristverlängerungen </li>
<li>die Zuschlagserteilung</li>
<li>Modifiziertes Angebot auch bei Hinweis auf neue Bauzeit?</li>
<li>Besteht ein Anspruch auf Mehrkosten bei einer verzögerten Vergabe?</li>
<li>Entschädigung nach § 642 BGB bei verzögerter Zuschlagserteilung?</li>
</ul>
<p>Die Vergabe öffentlicher Aufträge folgt strengen formalen Regeln, deren nicht exakte Befolgung zum zwingenden Ausschluss des Angebotes führt. Auf der anderen Seite eröffnet das Vergaberecht dem Bieter erhebliche Spielräume bei der Interpretation der Vergabeunterlagen und der Kalkulation. Allerdings ist das Vergaberecht auch sehr schnelllebig und wird von den zahlreichen Vergabekammern und -senaten in Deutschland unterschiedlich interpretiert. Dem nicht genug, ändert der Gesetzgeber kaum eine andere für das Bauunternehmen relevante Materie so häufig wie das Vergaberecht.</p>
<p> </p>
<p>Ziel dieser Seminarreihe ist es, dass der Bieter das aktuelle Vergaberecht bezüglich der unten stehenden Themen fehlerfrei anwendet, Risiken erkennt und Chancen nutzt. Die die Vergabe durchführenden Architektur-/Ingenieurbüros sollen bei der Beratung der Auftraggeber die Spielräume des Vergaberechts erkennen und die Regeln im Sinne des Wettbewerbs anwenden können.</p>
<p> </p>
<p>Diesem Anliegen widmet sich die Online-Seminarreihe <a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/aktuelles-vergaberecht-in-5-schritten-zum-vergabeprofi-online-seminarreihe-9095">"Aktuelles Vergaberecht"</a>, welche sich sehr kompakt und flexibel ausgewählten Fragen des Vergaberechts widmet. Dabei werden in einem Einführungsvortrag die Grundlagen zu einem Thema praxisgerecht erläutert und die Probleme in der Vergabepraxis aufgezeigt, welche zu Gerichtsprozessen und entsprechenden Urteilen geführt haben. Auf diese Weise gewinnen die Teilnehmer ein Verständnis für besonders, auch formal heikle Punkte in der Vergabepraxis und können ihre Fragen aus ihrer Berufspraxis mit einem sehr versierten Fachanwalt für Vergaberecht diskutieren.</p>
<p> </p>
<p>In Formaten von 1,5 Stunden können Sie sich jeweils an einem Freitagmorgen kurz und fokussiert online weiterbilden. Sollte Ihnen ein Termin ungelegen sein, können Sie die Aufzeichnung des Seminars in einem begrenzten Zeitfenster auch zu einem späteren Zeitpunkt anschauen und auf diese Weise die Weiterbildung flexibel gestalten, ganz wie es zu Ihren Terminen passt.</p>
Jan
24
9098
<ul>
<li>die Preisaufklärung nach § 16d und § 15 VOB/A</li>
<li>Fallstricke</li>
<li>Erklärungsmöglichkeiten</li>
</ul>
<p>Die Vergabe öffentlicher Aufträge folgt strengen formalen Regeln, deren nicht exakte Befolgung zum zwingenden Ausschluss des Angebotes führt. Auf der anderen Seite eröffnet das Vergaberecht dem Bieter erhebliche Spielräume bei der Interpretation der Vergabeunterlagen und der Kalkulation. Allerdings ist das Vergaberecht auch sehr schnelllebig und wird von den zahlreichen Vergabekammern und -senaten in Deutschland unterschiedlich interpretiert. Dem nicht genug, ändert der Gesetzgeber kaum eine andere für das Bauunternehmen relevante Materie so häufig wie das Vergaberecht.</p>
<p> </p>
<p>Ziel dieser Seminarreihe ist es, dass der Bieter das aktuelle Vergaberecht bezüglich der unten stehenden Themen fehlerfrei anwendet, Risiken erkennt und Chancen nutzt. Die die Vergabe durchführenden Architektur-/Ingenieurbüros sollen bei der Beratung der Auftraggeber die Spielräume des Vergaberechts erkennen und die Regeln im Sinne des Wettbewerbs anwenden können.</p>
<p> </p>
<p>Diesem Anliegen widmet sich die Online-Seminarreihe <a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/aktuelles-vergaberecht-in-5-schritten-zum-vergabeprofi-online-seminarreihe-9095">"Aktuelles Vergaberecht"</a>, welche sich sehr kompakt und flexibel ausgewählten Fragen des Vergaberechts widmet. Dabei werden in einem Einführungsvortrag die Grundlagen zu einem Thema praxisgerecht erläutert und die Probleme in der Vergabepraxis aufgezeigt, welche zu Gerichtsprozessen und entsprechenden Urteilen geführt haben. Auf diese Weise gewinnen die Teilnehmer ein Verständnis für besonders, auch formal heikle Punkte in der Vergabepraxis und können ihre Fragen aus ihrer Berufspraxis mit einem sehr versierten Fachanwalt für Vergaberecht diskutieren.</p>
<p> </p>
<p>In Formaten von 1,5 Stunden können Sie sich jeweils an einem Freitagmorgen kurz und fokussiert online weiterbilden. Sollte Ihnen ein Termin ungelegen sein, können Sie die Aufzeichnung des Seminars in einem begrenzten Zeitfenster auch zu einem späteren Zeitpunkt anschauen und auf diese Weise die Weiterbildung flexibel gestalten, ganz wie es zu Ihren Terminen passt.</p>
Jan
31
9099
<ul>
<li>Nachfordern von Unterlagen und Preisangaben</li>
<li>teure Irrtümer</li>
<li>taktische Möglichkeiten</li>
<li>Was darf nachgefordert werden, was nicht?</li>
</ul>
<p>Die Vergabe öffentlicher Aufträge folgt strengen formalen Regeln, deren nicht exakte Befolgung zum zwingenden Ausschluss des Angebotes führt. Auf der anderen Seite eröffnet das Vergaberecht dem Bieter erhebliche Spielräume bei der Interpretation der Vergabeunterlagen und der Kalkulation. Allerdings ist das Vergaberecht auch sehr schnelllebig und wird von den zahlreichen Vergabekammern und -senaten in Deutschland unterschiedlich interpretiert. Dem nicht genug, ändert der Gesetzgeber kaum eine andere für das Bauunternehmen relevante Materie so häufig wie das Vergaberecht.</p>
<p> </p>
<p>Ziel dieser Seminarreihe ist es, dass der Bieter das aktuelle Vergaberecht bezüglich der unten stehenden Themen fehlerfrei anwendet, Risiken erkennt und Chancen nutzt. Die die Vergabe durchführenden Architektur-/Ingenieurbüros sollen bei der Beratung der Auftraggeber die Spielräume des Vergaberechts erkennen und die Regeln im Sinne des Wettbewerbs anwenden können.</p>
<p> </p>
<p>Diesem Anliegen widmet sich die Online-Seminarreihe <a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/aktuelles-vergaberecht-in-5-schritten-zum-vergabeprofi-online-seminarreihe-9095">"Aktuelles Vergaberecht"</a>, welche sich sehr kompakt und flexibel ausgewählten Fragen des Vergaberechts widmet. Dabei werden in einem Einführungsvortrag die Grundlagen zu einem Thema praxisgerecht erläutert und die Probleme in der Vergabepraxis aufgezeigt, welche zu Gerichtsprozessen und entsprechenden Urteilen geführt haben. Auf diese Weise gewinnen die Teilnehmer ein Verständnis für besonders, auch formal heikle Punkte in der Vergabepraxis und können ihre Fragen aus ihrer Berufspraxis mit einem sehr versierten Fachanwalt für Vergaberecht diskutieren.</p>
<p> </p>
<p>In Formaten von 1,5 Stunden können Sie sich jeweils an einem Freitagmorgen kurz und fokussiert online weiterbilden. Sollte Ihnen ein Termin ungelegen sein, können Sie die Aufzeichnung des Seminars in einem begrenzten Zeitfenster auch zu einem späteren Zeitpunkt anschauen und auf diese Weise die Weiterbildung flexibel gestalten, ganz wie es zu Ihren Terminen passt.</p>
Feb
07
9100
<ul>
<li>Aufhebung der Ausschreibung wegen Budgetüberschreitung</li>
<li>Rechte des Bieters</li>
</ul>
<p>Die Vergabe öffentlicher Aufträge folgt strengen formalen Regeln, deren nicht exakte Befolgung zum zwingenden Ausschluss des Angebotes führt. Auf der anderen Seite eröffnet das Vergaberecht dem Bieter erhebliche Spielräume bei der Interpretation der Vergabeunterlagen und der Kalkulation. Allerdings ist das Vergaberecht auch sehr schnelllebig und wird von den zahlreichen Vergabekammern und -senaten in Deutschland unterschiedlich interpretiert. Dem nicht genug, ändert der Gesetzgeber kaum eine andere für das Bauunternehmen relevante Materie so häufig wie das Vergaberecht.</p>
<p> </p>
<p>Ziel dieser Seminarreihe ist es, dass der Bieter das aktuelle Vergaberecht bezüglich der unten stehenden Themen fehlerfrei anwendet, Risiken erkennt und Chancen nutzt. Die die Vergabe durchführenden Architektur-/Ingenieurbüros sollen bei der Beratung der Auftraggeber die Spielräume des Vergaberechts erkennen und die Regeln im Sinne des Wettbewerbs anwenden können.</p>
<p> </p>
<p>Diesem Anliegen widmet sich die Online-Seminarreihe <a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/aktuelles-vergaberecht-in-5-schritten-zum-vergabeprofi-online-seminarreihe-9095">"Aktuelles Vergaberecht"</a>, welche sich sehr kompakt und flexibel ausgewählten Fragen des Vergaberechts widmet. Dabei werden in einem Einführungsvortrag die Grundlagen zu einem Thema praxisgerecht erläutert und die Probleme in der Vergabepraxis aufgezeigt, welche zu Gerichtsprozessen und entsprechenden Urteilen geführt haben. Auf diese Weise gewinnen die Teilnehmer ein Verständnis für besonders, auch formal heikle Punkte in der Vergabepraxis und können ihre Fragen aus ihrer Berufspraxis mit einem sehr versierten Fachanwalt für Vergaberecht diskutieren.</p>
<p> </p>
<p>In Formaten von 1,5 Stunden können Sie sich jeweils an einem Freitagmorgen kurz und fokussiert online weiterbilden. Sollte Ihnen ein Termin ungelegen sein, können Sie die Aufzeichnung des Seminars in einem begrenzten Zeitfenster auch zu einem späteren Zeitpunkt anschauen und auf diese Weise die Weiterbildung flexibel gestalten, ganz wie es zu Ihren Terminen passt.</p>
Feb
13
9065
<ul>
<li>Allgemeine Grundlagen und Herkunft der Bedarfsplanung </li>
<li>DIN 18205 – Bedarfsplanung im Bauwesen, weitere Regelwerke</li>
<li>Am Projekt Beteiligte und Bedarfsplanung</li>
<li>Gegenstand der Bedarfsplanung und Durchführung</li>
<li>Gegenstand der Planungsgrundlagen und Bereitstellung</li>
<li>Anhang: Arbeitshilfe: Bedarfsplanung – Definitionen, Strukturen und Ergebnisse</li>
</ul>
<p>Wenn es beim Bauen Probleme gibt, liegt das oft an einer ungenügenden Bedarfsplanung. Das heißt, die Bauaufgabe ist ungenügend definiert, die Bedürfnisse von Bauherren und Nutzern werden nicht ausreichend ermittelt und vermittelt. Nun werden Planen und Bauen immer komplexer, die Anzahl der Beteiligten wie die der technischen Möglichkeiten steigt. Das macht es erforderlich, zu Beginn einer Planung die Bauaufgabe umfassend zu definieren.</p>
<p> </p>
<p>Bedarfsplanung im Bauwesen bedeutet</p>
<ul>
<li>methodische Ermittlung der Bedürfnisse von Bauherren und Nutzern;</li>
<li>zielgerichtete Aufbereitung als „Bedarf“ und</li>
<li>Umsetzung in bauliche Anforderungen.</li>
</ul>
<p> </p>
<p>Für den festgestellten Bedarf kommen in vielen Fällen mehrere Varianten der Bedarfsdeckung in Betracht. Eine davon kann ein Neubau sein. Auch die Umnutzung, die Erweiterung, die Anmietung oder der Ankauf/Mietkauf eines bestehenden Gebäudes kann als Lösung in Betracht kommen. In jedem Fall sollen über einen Bedarfsplan hinaus als Planungsgrundlagen ein Raumprogramm, ein Funktionsprogramm, ein Ausstattungsprogramm, eine Standardbeschreibung, Angaben zu Standort und Grundstück, ein Kostenrahmen sowie ein Terminrahmen aufgestellt werden. Wenn ein vorhandenes Gebäude für die Nutzung in Betracht gezogen wird, sind vor Beginn der Objekt- und Fachplanung eine umfassende Bestandsaufnahme des Objekts sowie gegebenenfalls weitere Untersuchungen erforderlich. </p>
<ul>
</ul>
Mär
07
9836
<p><strong>Vertragsgrundlagen</strong></p>
<ul>
<li>Der Architekten-/Ingenieurvertrag als Werkvertrag</li>
<li>Konkrete Umstände des Projektes definieren</li>
<li>Definition des Vertragsgegenstandes</li>
<li>Welche Vertragsgrundlagen sind sinnvoll?</li>
<li>Vertragsziele definieren als Werkerfolge</li>
</ul>
<p><strong>Leistungspflichten und Nebenpflichten</strong></p>
<ul>
<li>Leistungsbilder definieren (nicht bloß Verweis auf HOAI)</li>
<li>Leistungspflichten des Auftragnehmers (Hol- oder Bringpflichten)</li>
<li>Leistungspflichten des Auftraggebers</li>
<li>Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (AHO Schriftenreihe 9)</li>
<li>Definition von ansonsten unbestimmten Rechtsbegriffen (mitwirken, entscheiden, vorbereiten, unterstützen, stichprobenhafte oder tiefe Prüfung etc.)</li>
<li>Dauerbrenner geänderte und zusätzliche Planungsleistungen und deren Honorierung</li>
</ul>
<p><strong>Die Projektlaufzeit und Folgen von Verlängerungen</strong></p>
<ul>
<li>Keine interessengerechte Regelung im Gesetz oder der HOAI</li>
<li>Notwendigkeit von Vertragsklauseln für die Projektverlängerung und deren Honorierung (untauglich: RBBau-Klausel)</li>
</ul>
<p><strong>Zahlungen und Teilleistungsbewertung</strong></p>
<ul>
<li>bei Projektunterbrechung</li>
<li>bei vorzeitiger Beendigung</li>
</ul>
<p><strong>Urheberrecht</strong></p>
<p>Grundlage der Pflichten und Rechte der Vertragspartner ist der Vertrag und die gesetzlichen Regelungen. Architekten- und Ingenieurverträge sind einem ständigen Wandel durch Rechtsprechung und Gesetzesänderungen unterworfen. Mit veralteten Vertragsmustern zu arbeiten, birgt daher ein hohes Risiko, vermeintliche Rechte nicht durchsetzen und Pflichten nicht einfordern zu können. Ziel des Seminares ist es, die Teilnehmer für die regelungsbedürftigen Sachverhalte zu sensibilisieren und ihnen vom Vertragspartner vorgelegte Vertragsmuster kritisch zu prüfen.</p>
Mär
13
9114
<p><strong>Mindestbeitrag Berufsbildung</strong></p>
<p><strong>Die Tarifrente Bau seit 01.01.2016</strong></p>
<ul>
<li>Für wen gilt die Tarifrente Bau?</li>
</ul>
<p><strong>Sozialkassenbeiträge</strong></p>
<ul>
<li>Wer ist beitragspflichtig und wie sind die Daten zu melden?</li>
<li>Mindestlohn in der Bauwirtschaft</li>
</ul>
<p><strong>Urlaub für gewerbliche Arbeitnehmer im Baugewerbe </strong> </p>
<ul>
<li>spezielle, auf die besondere Situation von Arbeitnehmern der Bauwirtschaft abgestimmte Regelung</li>
<li>Mindesturlaubsvergütung für Zeiten von Arbeitsausfällen ohne Lohnanspruch bei Krankheit und Bezug von Saison-Kug</li>
</ul>
<p><strong>Berufsbildung</strong></p>
<ul>
<li>die Förderung der betrieblichen sowie überbetrieblichen Ausbildung und die Urlaubsregelung gewerblicher Arbeitnehmer im Auslernjahr</li>
</ul>
<p><strong>Online Anwendung</strong></p>
<ul>
<li>das Bau-Portal: SOK@-BAU Online</li>
</ul>
<p><strong>Sicherungskonten</strong></p>
<ul>
<li>kostengünstige Absicherung von Guthaben aus Arbeitszeitkonten</li>
</ul>
<p>Das Seminar vermittelt Informationen zum Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft und erläutert dessen Aufgaben und Leistungen durch Mitarbeiter von SOKA-BAU. Dazu gehört auch die Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft durch Leistungen der Agentur für Arbeit.</p>
<p> </p>
<p>Sie haben die Möglichkeit, Ihre individuellen Fragen im Seminar vorzutragen, können diese aber auch gern bereits vorab per E-Mail unter info@bauakademie-sachsen.de einreichen. Ihre Fragen werden dann im Seminar diskutiert und beantwortet.</p>
Mär
13
9075
<p><strong>Mindestbeitrag Berufsbildung</strong></p>
<p><strong>Die Tarifrente Bau seit 01.01.2016</strong></p>
<ul>
<li>Für wen gilt die Tarifrente Bau?</li>
</ul>
<p><strong>Sozialkassenbeiträge</strong></p>
<ul>
<li>Wer ist beitragspflichtig und wie sind die Daten zu melden?</li>
<li>Mindestlohn in der Bauwirtschaft</li>
</ul>
<p><strong>Urlaub für gewerbliche Arbeitnehmer im Baugewerbe </strong> </p>
<ul>
<li>spezielle, auf die besondere Situation von Arbeitnehmern der Bauwirtschaft abgestimmte Regelung</li>
<li>Mindesturlaubsvergütung für Zeiten von Arbeitsausfällen ohne Lohnanspruch bei Krankheit und Bezug von Saison-Kug</li>
</ul>
<p><strong>Berufsbildung</strong></p>
<ul>
<li>die Förderung der betrieblichen sowie überbetrieblichen Ausbildung und die Urlaubsregelung gewerblicher Arbeitnehmer im Auslernjahr</li>
</ul>
<p><strong>Online Anwendung</strong></p>
<ul>
<li>das Bau-Portal: SOK@-BAU Online</li>
</ul>
<p><strong>Sicherungskonten</strong></p>
<ul>
<li>kostengünstige Absicherung von Guthaben aus Arbeitszeitkonten</li>
</ul>
<p>Das Seminar vermittelt Informationen zum Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft und erläutert dessen Aufgaben und Leistungen durch Mitarbeiter von SOKA-BAU. Dazu gehört auch die Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft durch Leistungen der Agentur für Arbeit.</p>
<p> </p>
<p>Sie haben die Möglichkeit, Ihre individuellen Fragen im Seminar vorzutragen, können diese aber auch gern bereits vorab per E-Mail unter info@bauakademie-sachsen.de einreichen. Ihre Fragen werden dann im Seminar diskutiert und beantwortet.</p>
Mär
14
9022
<ul>
<li>Bauzeit-und Bauablaufplanung im Bau-SOLL</li>
<li>Ausführungsfristen / Berechnung von Fristen</li>
<li>Bauzeit im Angebotsstadium</li>
<li>Entscheidende Elemente für eine erfolgreiche Angebotskalkulation</li>
<li>Checkliste Bau-SOLL</li>
<li>Die Erstellung des SOLL-Bauzeitenplan</li>
<li>Struktur eines Bauzeitenplans als Balkenplan</li>
<li>Fortschreibung von Bauzeitenplänen/baubetriebliche Darstellung von Bauablaufänderungen</li>
</ul>
<p>Bauabläufe basieren selbstverständlich auf dem Erfahrungsschatz von Bauleiter und Arbeitsvorbereiter. Allerdings gilt es die Vorgaben und Eckpfeiler der Verdingungsunterlagen in den Soll-Bauzeitenplan einzupflegen.</p>
<p> </p>
<p>Die Struktur und Geschwindigkeiten der Teilleistungen des Vertrages sind bei einem baubetrieblich fachgerechten Soll-Bauzeitenplan jedoch nicht auf Grundlage einer Einschätzung vorzunehmen. Der Soll-Bauzeitenplan ist ein Spiegelbild der Auftragskalkulation. Denn bereits hier sind die auf Erfahrung basierenden zeitlichen Bewertungen erfolgt.</p>
Mär
14
9021
<p>Die einzelnen Module finden jeweils an folgenden Terminen in Blöcken a 120 Minuten statt:</p>
<ul>
<li><a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/der-fachgerechte-soll-bauzeitenplan-modul-1-des-online-crashkurses-das-handwerkzeug-fuer-eine-erfolgreiche-bauleitung-8050">Der fachgerechte Soll-Bauzeitenplan - Modul 1 der Online-Seminarreihe "Das Handwerkszeug für eine erfolgreiche Bauleitung" - 08.03.2024, Online</a></li>
<li><a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/die-bedeutung-der-abhilfeaufforderung-5-abs-3-vob-b-und-der-behinderungsanzeige-6-abs-1-vob-b-modul-2-des-online-crashkurses-das-handwerkzeug-fuer-eine-erfolgreiche-bauleitung-8057">Die Bedeutung der Abhilfeaufforderung (§ 5 Abs. 3 VOB/ B) und der Behinderungsanzeige (§ 6 Abs. 1 VOB/ B) - Modul 2 der Online-Seminarreihe "Das Handwerkszeug für eine erfolgreiche Bauleitung" – 15.03.2024, Online</a></li>
<li><a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/mengenaenderungen-und-verguetungsanpassungen-2-abs-3-vob-b-modul-3-des-online-crashkurses-das-handwerkzeug-fuer-eine-erfolgreiche-bauleitung-8061">Mengenänderungen und Vergütungsanpassungen (§ 2 Abs. 3 VOB/ B) - Modul 3 der Online-Seminarreihe "Das Handwerkszeug für eine erfolgreiche Bauleitung" - 22.03.2024, Online</a></li>
<li><a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/preisfortschreibung-im-wandel-oder-tatsaechliche-kosten-tatsaechlich-alles-anders-modul-4-des-online-crashkurses-das-handwerkzeug-fuer-eine-erfolgreiche-bauleitung-8099">Preisfortschreibung im Wandel oder tatsächliche Kosten = Tatsächlich alles anders? - Modul 4 der Online-Seminarreihe "Das Handwerkszeug für eine erfolgreiche Bauleitung" – 12.04.2024, Online</a></li>
</ul>
<p>Bauleiter und bauleitendes Personal nehmen eine zentrale Rolle auf Baustellen ein und sind für die Organisation und Abläufe auf dieser verantwortlich. Dafür ist es von enormer Bedeutung sich für einen reibungslosen Ablauf mit dem fachgerechten Soll-Bauzeitenplan, Abhilfeaufforderungen und Behinderungsanzeigen, Mengenänderungen und Vergütungsanpassungen sowie Preisfortschreibungen als das grundlegende Handwerkzeug einer erfolgreichen Bauleitung auszukennen.</p>
<p> </p>
<p>Die Online-Seminarreihe "Das Handwerkszeug für eine erfolgreiche Bauleitung“ widmet sich diesen Schwerpunktthemen und vermittelt durch das systematische Bearbeiten und Beantworten grundlegender Fragestellungen praxisnah und sofort einsetzbar das notwendige Handwerkszeug.</p>
<p> </p>
<p>Der Lehrgang gliedert sich in 4 Module, die Online durchgeführt werden und wendet sich insbesondere an jene, die sich Grundlagen der Bauleitung aneignen und dabei von den Berufserfahrungen eines Planungsingenieurs profitieren möchten.</p>
<p> </p>
<p>Die Module können einzeln belegt werden.</p>
Mär
21
9023
<ul>
<li>Verzögerungen bei der Bauausführung</li>
<li>Dokumentation des Bauablaufes</li>
<li>Anzeigewesen und Baustellendokumentation</li>
<li>§5 Abs. 3 VOB/ B Abhilfeaufforderung</li>
<li>§6 VOB/ B Behinderung und Unterbrechung der Ausführung</li>
<li>§4 Abs. 3 VOB/ B Bedenken der Ausführung</li>
</ul>
<p>Oftmals schrecken Auftragnehmer vor einer Behinderungsanzeige zurück, da man sich mit dem Auftraggeber nicht “auf Kriegsfuß” stellen wolle. Dabei hat die Behinderungsanzeige unterschiedliche Bedeutung. Sie entwickelt nicht nur eine Schutzfunktion für den Auftragnehmer, sie hat auch eine Informations- und Warnfunktion für den Auftraggeber und entspricht somit dem Grundgedanken des Kooperationsvertrages.</p>
<p> </p>
<p>Weiterhin hat der Auftraggeber das Recht, Abhilfe zu verlangen, sofern dieser der Ansicht ist, dass die zeitliche Entwicklung der Bauleistung Verzug erwarten lässt.</p>
Mär
27
9078
<ul>
<li>Die Aufgaben der Terminplanung der an Planung und Ausführung Beteiligten (Bauherr, Architekten und Ingenieure, ausführende Firmen) im Überblick</li>
<li>Techniken und Darstellungsformen der Terminplanung (Terminliste, Weg-Zeit-Diagramm, Balkenplan und Netzplan)</li>
<li>Ebenen der Terminplanung (Terminrahmen und Generalablaufplan, Grobablaufpläne sowie Detailablauf- und Steuerungspläne)</li>
<li>Die Aufgaben der Terminplanung in der HOAI 2013 im Vergleich der HOAI alter Fassung; Auslegung der Teilleistungen und deren Bedeutung hinsichtlich Aufwand und Vergütung</li>
<li>Terminplanung als Regelkreis (Terminermittlung, Terminkontrolle und Terminsteuerung)</li>
<li>Sondergebiete der Terminplanung: Gestörter Bauablauf und Maßnahmen sowie Winterbau</li>
</ul>
<p>Die Terminplanung gehört zu den Berufsaufgaben des Architekten. Nicht in allen Fällen werden Bauvorhaben termingerecht erstellt. Dafür gibt es zahlreiche Gründe, die der Architekt nicht zu vertreten hat. Häufig sind Architekten für die Terminplanung nicht ausreichend vorbereitet.<br />
<br />
Bislang wurde der Terminplanung in der HOAI nicht die notwendige Bedeutung beigemessen. In der HOAI 2013 sind nun in mehreren Leistungsphasen Teilleistungen der Terminplanung enthalten. Diese werden benannt, aber nicht erläutert, so dass Unsicherheit entstehen kann, wie diese Leistungen erbracht werden sollen.<br />
<br />
Im Rahmen des Seminars werden die Grundzüge der Terminplanung behandelt. Weiterhin werden die bisherigen und die neuen Teilleistungen der Terminplanung entsprechend der HOAI 2013 interpretiert und es werden Hinweise zur praktischen Anwendung gegeben.</p>
<ul>
</ul>
Mär
28
9024
<ul>
<li>Mengenänderungen und Vergütungsanpassungen</li>
<li>Vertragstypen</li>
<li>Die durchdachte Kalkulation und deren Dokumentation</li>
<li>Mengenänderungen im Hauptvertag § 2 Abs. 3 VOB/B</li>
<li>Ausgleichsberechnung</li>
</ul>
<p>Grundlage eines Einheitspreises sind im Zuge der Angebotserstellung die ausgeschriebenen Vordermengen je Leistungsposition. Auf Basis der geforderten Vertragsleistung erfolgt die Kalkulation, welche sich in Form von Einheitspreisen darstellt.</p>
<p> </p>
<p>Die Vergütung erfolgt auf Basis dieser Einheitspreise in Verbindung zu den Abrechnungsmengen je Leistungsposition. Erfolgen im Zuge der Abrechnung jedoch hohe Schwankungen zwischen Vordermenge und Abrechnungsmenge kann dieses teilweise weitreichende Auswirkungen auf die wirtschaftliche Abrechnung haben. Dieses gilt für beide Vertragspartner. Die VOB/ B gibt den Vertragspartnern im § 2 Abs. 3 die Möglichkeit der Einheitspreisanpassung und unterstreicht somit die Grundlage des Kooperationsvertrages.</p>
<p> </p>
<p>Neben der Einheitspreisanpassung besteht zudem auch die Möglichkeit einer Ausgleichsberechnung auf Grundlage der Schlussrechnungsmengen über alles (Vertragspositionen und Nachträge).</p>
Apr
04
9025
<ul>
<li>Preisfortschreibung im Wandel</li>
<li>VOB/A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen</li>
<li>VOB/B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen</li>
<li>VOB/C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen</li>
<li>Zusammenstellung der Verdingungsunterlagen</li>
<li>Nachtragsleistungen</li>
<li>Tatsächlich erforderliche Kosten</li>
</ul>
<p>Seit der Neueinführung des Bauvertragsrechts im Jahr 2018 ist ein großer Aufschrei in der Bauwelt in Bezug auf Leistungsänderungen beziehungsweise Zusatzleistungen umhergegangen. Plötzlich soll alles anders sein, denn nun wären Preisfortschreibungen nicht mehr auf Basis einer UrKalkulation sondern nach den tatsächlich erforderlichen Kosten umzusetzen.</p>
<p> </p>
<p>Eine große Panik macht(e) sich breit, denn mittlerweile sind die ersten Urteile am BGH gefällt, welche diese Begrifflichkeit in die Urteilsbegründung einbezieht.</p>
<p> </p>
<p>Es stellt sich jedoch die Frage, ob “tatsächlich” alles anders geworden ist oder lediglich die Angst einer vermeintlich neuen Begrifflichkeit für Unruhe sorgt… Getreu nach dem Motto “Was der Bauer nicht kennt, frisst er nicht.”</p>
Apr
09
9090
<p><strong>Grundlegende Aufgaben des Bauleiters und des Bauüberwachers</strong></p>
<ul>
<li>Begriffsklärung Bauleitung, Bauüberwachung und Fachbauleitung</li>
<li>In welcher Beziehung steht der Bauleiter zum Bauüberwacher, Planer und Auftraggeber?</li>
<li>… und dann war da noch der Projektsteuerer – welche Aufgabe hat die Projektsteuerung?</li>
<li>Welche grundlegende Leistungspflicht hat der Bauleiter/Bauüberwacher während der Bauausführung?</li>
<li>Welche Vollmacht haben der Objektüberwacher des Bauherrn und sonstige Bauherrnvertreter?</li>
<li>Ist der „verantwortliche Bauleiter i.S.d. LBO“ eine lohnende Aufgabe?</li>
</ul>
<p><strong>Der Bauablauf</strong></p>
<ul>
<li>Intensität der Bauleitung?</li>
<li>Werkzeuge zur Koordination der am Bau Beteiligten</li>
<li>Dokumentationspflichten</li>
<li>Rundgänge, Zustandfeststellungen, Besprechungen</li>
<li>Qualitätssicherung auf der Baustelle</li>
<li>Einhaltung von Terminen</li>
<li>Mustererstellung und Bemusterung</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis: </strong><br />
Sollte Ihnen der Termin ungelegen sein, können Sie die Aufzeichnung des Seminars in einem begrenzten Zeitfenster auch zu einem späteren Zeitpunkt anschauen. </p>
<p>Bauleiter und Bauüberwacher haben vielfältige Aufgaben zu bewältigen. Dabei geht es nicht nur darum, die Aufgaben richtig zu tun, sondern die richtigen Aufgaben zu tun! Andernfalls wird sowohl der Bauleiter als auch der Bauüberwacher durch die vielen Sonderwünsche vom Auftraggeber nicht zu seiner eigentlichen Tätigkeit kommen.</p>
<p> </p>
<p>Modul 1 erläutert die Strukturen und Verantwortlichkeiten der Projektbeteiligten an einem Bauvorhaben. Dabei werden sowohl die jeweiligen Zuständigkeiten als auch die Abgrenzung der Aufgaben der Projektbeteiligten aufgezeigt und der Verantwortungsbereich der Bauleitung definiert. Zudem wird die Art der Zusammenarbeit, der Abhängigkeiten, Vollmachten und Weisungsbefugnisse der Projektbeteiligten diskutiert und erläutert.</p>
<p> </p>
<p>Ein weiterer Schwerpunkt widmet sich dem Bauablauf. In einer effizienten Organisation von Bauabläufen liegt der Schlüssel zur Wirtschaftlichkeit der Bauleitungstätigkeit, der Termineinhaltung, der Sicherstellung einer hohen Qualität der Bauleistung und der Einhaltung der Baukosten. Dabei gilt es auf der Baustelle Strukturen zu schaffen, die eine klare, transparente und gut dokumentierte Bauabwicklung ermöglichen, wofür das Handwerkszeug in diesem Modul vermittelt wird.</p>
<p> </p>
<p>Das Modul ist Teil des Lehrganges <a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/basiswissen-bauleitungbauueberwachung-online-seminarreihe-8844">„Basiswissen Bauleitung/Bauüberwachung“</a>, welcher in 4 Einzelmodulen die Kernaufgaben der Bauleitung und Bauüberwachung vermittelt und Online durchgeführt wird. Der Lehrgang wendet sich insbesondere an jene, die sich Grundlagen im Bereich der Bauleitung und Bauüberwachung aneignen und von den Berufserfahrungen eines praxiserprobten Bauleiters/Bauüberwachers profitieren möchten. Dabei wird durch das systematische Bearbeiten und Beantworten grundlegender Fragestellungen dem Teilnehmer das notwendige Basiswissen praxisnah und sofort einsetzbar an die Hand gegeben.</p>
Apr
09
9089
<p>Die einzelnen Module finden jeweils in Blöcken a 90 Minuten zzgl. Pausen an folgenden Terminen statt.</p>
<p>09.04.2025, 09:00 - 16:00 Uhr<br />
Modul 1: Grundlegende Aufgaben des Bauleiters/Bauüberwachers und der Bauablauf </p>
<p>07.05.2025, 09:00 - 16:00 Uhr<br />
Modul 2: Exkurs zur nachtragslosen Bauvertragsart sowie Kostenkontrolle und -verfolgung</p>
<p>14.05.2025, 09:00 - 16:00 Uhr<br />
Modul 3: Mangelmanagement, Abnahme und Verjährung sowie Abrechnung und Kostenfeststellung</p>
<p>21.05.2025, 09:00 - 16:00 Uhr<br />
Modul 4: Anwendung der VOB/B+C in der Bauausführung und Umgang mit Maßtoleranzen auf Baustellen</p>
<p><strong>Hinweis: </strong><br />
Sollte Ihnen ein Termin ungelegen sein, können Sie die Aufzeichnung des jeweiligen Moduls in einem begrenzten Zeitfenster auch zu einem späteren Zeitpunkt anschauen. </p>
<p>Bauleiter und Bauüberwacher haben vielfältige Aufgaben zu bewältigen. Dabei geht es nicht nur darum, die Aufgaben richtig zu tun, sondern die richtigen Aufgaben zu tun! Andernfalls wird sowohl der Bauleiter als auch der Bauüberwacher durch die vielen Sonderwünsche vom Auftraggeber nicht zu seiner eigentlichen Tätigkeit kommen. Dieser Lehrgang widmet sich den Kernaufgaben von Bauleitern und Bauüberwachern und dem Zusammenwirken aller am Bauprojekt beteiligten, deren Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten und insbesondere der erforderlichen Abgrenzung. Dabei werden die notwendigen Leistungen einer effektiven Abwicklung von Bauvorhaben aufgezeigt und intensiv besprochen.</p>
<p> </p>
<p>Durch das systematische Bearbeiten und Beantworten grundlegender Fragestellungen aus dem Themenbereich der Bauleitung/Bauüberwachung wird dem Teilnehmer notwendiges Basiswissen praxisnah und sofort einsetzbar an die Hand gegeben.</p>
<p> </p>
<p>Der Lehrgang gliedert sich in 4 Einzelmodule, die Online durchgeführt werden und wendet sich insbesondere an jene, die sich Grundlagen der Bauleitung/Bauüberwachung aneignen möchten und von den Berufserfahrungen eines praxiserprobten Bauleiters profitieren möchten. Die Module können einzeln belegt werden.</p>
Apr
10
9063
<p>Das Online-Seminar ist wie folgt gegliedert:</p>
<ul>
<li>Grundlagen des Projektmanagements (und Fragebogen)</li>
<li>Bauherrenorganisation</li>
<li>Projektleitung</li>
<li>Projektsteuerung</li>
</ul>
<p>Eine wesentliche Grundlage des Online-Seminars sind die Grundleistungen der Leistungsbilder in</p>
<ul>
<li>AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“: Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft – Standards für Leistungen und Vergütung, Heft 9 der Schriftenreihe des AHO, Berlin im März 2020 und</li>
<li>Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI Änderungsverordnung - Fassung: Januar 2021)</li>
</ul>
<p>Nicht nur die Bauaufgaben, auch die Organisation der Zusammenarbeit einer größeren Zahl von Projektbeteiligten haben sich im Laufe der Zeit grundlegend verändert. Bauvorhaben müssen in möglichst kurzer Zeit erstellt werden. Alle am Projekt Beteiligten bringen ihre unterschiedlichen Interessen ein. An die Stelle des Bauherrn ist die Bauherrenorganisation getreten. Das Planen und Bauen zeichnen sich inzwischen durch die Zusammenarbeit von vielen Spezialisten aus. So fallen mehr Koordinations- und Führungsaufgaben als früher an.</p>
<p> </p>
<p>Es müssen bei möglichst kurzer Bauzeit und begrenzten finanziellen Mitteln unter Einsatz zahlreicher Projektbeteiligter komplexe Aufgaben unter Vorgabe hoher Qualität gemeistert werden. Erfahrungen in der Planung und Ausführung von Bauprojekten reichen allein nicht mehr aus. Vielmehr sind Kenntnisse im Projektmanagement und bestimmte persönliche Eigenschaften notwendig, um die Führungs- und Koordinationsaufgaben übernehmen zu können, die für das Gelingen eines Projekts unverzichtbar sind.</p>
<p> </p>
<p>Projektmanagement umfasst die „Gesamtheit von Führungsaufgaben, -organisation, -techniken und -mitteln für die Initiierung, Definition, Planung, Steuerung und den Abschluss von Projekten.“ Ein Projekt ist ein „Vorhaben, das im Wesentlichen durch Einmaligkeit der Bedingungen in ihrer Gesamtheit gekennzeichnet ist. Beispiel: Zielvorgabe, zeitliche, finanzielle, personelle oder andere Begrenzungen, projektspezifische Organisation.“ (DIN 69901-5:2009-01)</p>
<p>Folgerichtig haben sich in der Bau- und Immobilienwirtschaft Aufgabenfelder und Leistungsbilder entwickelt, die den veränderten Anforderungen Rechnung tragen.</p>
<p> </p>
<p>Die Teilnehmer des Online-Seminars werden gebeten, vorab einen Fragebogen zu den Bauherrenaufgaben und den baufachlichen Aufgaben zu bearbeiten. Die Ergebnisse werden im Seminar gemeinsam besprochen. Alle damit verbundenen Fragen werden vom Referenten ausführlich erläutert.</p>
Mai
07
9091
<p><strong>Exkurs zur nachtragslosen Bauvertragsart</strong></p>
<ul>
<li>Welches ist die „sicherste“ Bauvertragsart?</li>
<li>Welche Kriterien sind für den Bauleiter bei Vertragsvergabe besonders wichtig?</li>
<li>Welche Vor- und Nachteile ergeben sich für den Bauleiter bei schlüsselfertiger Vergabe?</li>
<li>Was wird verpauschaliert und wer trägt das?</li>
<li>Mengenermittlungsrisiko beim Pauschalvertrag?</li>
<li>Gibt es unterschiedliche Pauschalvertragsarten?</li>
<li>Was bedeutet „schlüsselfertig“ im Rahmen des Pauschalvertrages?</li>
<li>Welcher Planungsstand sollte bei einem „Schlüsselfertig- Vertrag“ unbedingt vorliegen?</li>
</ul>
<p><strong>Kostenkontrolle und -verfolgung</strong></p>
<ul>
<li>Warum kommt es zu Nachträgen und warum ist das Nachtragsangebot des AN gegenüber der beauftragten Leistung deutlich teurer?</li>
<li>Wie weit reicht das einseitige Leistungsänderungsrecht des Bauherrn?</li>
<li>Was ist die Urkalkulation?</li>
<li>Was ist der ortsübliche Preis?</li>
<li>Was ist ein marktüblicher Preis?</li>
<li>Wer hat die Änderung der Leistung zu beschreiben?</li>
<li>Einhaltung der DIN 276 während der Bauleitung – auf was sollte der Architekt unbedingt achten?</li>
<li>Fehlerhafte Nachtragsprüfung durch den Architekten – hat der Auftraggeber einen Schadensersatzanspruch?</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis: </strong><br />
Sollte Ihnen der Termin ungelegen sein, können Sie die Aufzeichnung des Seminars in einem begrenzten Zeitfenster auch zu einem späteren Zeitpunkt anschauen. </p>
<p>Bauleiter und Bauüberwacher haben vielfältige Aufgaben zu bewältigen. Dabei geht es nicht nur darum, die Aufgaben richtig zu tun, sondern die richtigen Aufgaben zu tun! Andernfalls wird sowohl der Bauleiter als auch der Bauüberwacher durch die vielen Sonderwünsche vom Auftraggeber nicht zu seiner eigentlichen Tätigkeit kommen.</p>
<p> </p>
<p>Module 2 widmet sich den unterschiedlichen Bauvertragsarten und erläutert die Vor- und Nachteile für die Bauleitung. Dabei liegt der Schwerpunkt vor allem in der praktischen Handhabung und Umsetzung von Bauverträgen und weniger in der juristischen Auslegung und Interpretation von Bauverträgen.</p>
<p> </p>
<p>Zudem widmet sich das Modul der Kostenkontrolle und -verfolgung. Es gibt zahlreiche Ursachen und Einflussfaktoren, die zu Abweichungen der ursprünglich geplanten Kosten führen. Neben Änderungswünschen des Bauherren können auch Preisänderungen der Lieferanten, Bauzeitverlängerungen u.a. zu höheren Kosten führen. Daher müssen diese Abweichungen erfasst und ggf. als Nachtrag geltend gemacht werden, wobei in diesem Modul Fragen rund um die Nachtragserstellung diskutiert werden.</p>
<p> </p>
<p>Das Modul ist Teil des Lehrganges <a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/basiswissen-bauleitungbauueberwachung-online-seminarreihe-8844">„Basiswissen Bauleitung/Bauüberwachung“</a>, welcher in 8 Einzelmodulen die Kernaufgaben der Bauleitung und Bauüberwachung vermittelt und Online durchgeführt wird. Der Lehrgang wendet sich insbesondere an jene, die sich Grundlagen im Bereich der Bauleitung und Bauüberwachung aneignen und von den Berufserfahrungen eines praxiserprobten Bauleiters/Bauüberwachers profitieren möchten. Dabei wird durch das systematische Bearbeiten und Beantworten grundlegender Fragestellungen dem Teilnehmer das notwendige Basiswissen praxisnah und sofort einsetzbar an die Hand gegeben.</p>
Mai
14
9092
<p><strong>Mangelmanagement, Abnahme und Verjährung</strong></p>
<ul>
<li>Wie wird eine Mängelanzeige rechtssicher formuliert?</li>
<li>Wie viele Nachfristen sind zu setzen?</li>
<li>Gibt es einen Unterschied zwischen der Mängelanzeige vor und nach der Abnahme?</li>
<li>Was ist die Ersatzvornahme?</li>
<li>Was ist die Selbstvornahme?</li>
<li>Kann der Auftraggeber ohne weiteres eine Selbstvornahme durchführen?</li>
<li>Welche verschiedenen Arten der Abnahme gibt es?</li>
<li>Was sind die wesentlichsten Unterschiede nach BGB und VOB?</li>
<li>Was bedeutet förmliche Abnahme?</li>
<li>Ist der Bauvertrag zwischen AG und AN mit rechtsgeschäftlicher Abnahme fertig?</li>
</ul>
<p><strong>Abrechnung und Kostenfeststellung</strong></p>
<ul>
<li>Wie werden die einzelnen Gewerke richtig abgerechnet – welche Regelungen sind einschlägig im BGB- und VOB-Vertrag?</li>
<li>Abrechnungsregelungen im Hochbau</li>
<li>In welchem zeitlichen Rahmen kann der Unternehmer Abschlagsrechnungen stellen?</li>
<li>Wann ist eine Rechnung nicht prüfbar?</li>
<li>Welche Prüfzeiten gibt es für Abschlags- und Schlussrechnungen nach VOB/B und BGB?</li>
<li>Wie und in welcher Zeit muss der Architekt die Rechnung prüfen, wenn es zwischen AG und AN eine Skontoabrede gibt?</li>
<li>Bis wann kann der AG zu viel gezahlten Werklohn beim Unternehmer zurückfordern?</li>
<li>Bis wann kann der Unternehmer zu wenig geforderten Werklohn vom Auftraggeber einfordern?</li>
<li>Kann der Unternehmer nach der Schlussrechnungsstellung noch „Nachträge“ geltend machen?</li>
<li>Was ist die Schlusszahlungsmitteilung?</li>
<li>Wie lange muss der AG auf die Schlussrechnung warten?</li>
</ul>
<p> </p>
<p><strong>Hinweis: </strong><br />
Sollte Ihnen der Termin ungelegen sein, können Sie die Aufzeichnung des Seminars in einem begrenzten Zeitfenster auch zu einem späteren Zeitpunkt anschauen. </p>
<p>Bauleiter und Bauüberwacher haben vielfältige Aufgaben zu bewältigen. Dabei geht es nicht nur darum, die Aufgaben richtig zu tun, sondern die richtigen Aufgaben zu tun! Andernfalls wird sowohl der Bauleiter als auch der Bauüberwacher durch die vielen Sonderwünsche vom Auftraggeber nicht zu seiner eigentlichen Tätigkeit kommen.</p>
<p> </p>
<p>Modul 3 widmet sich dem Mangelmanagement, der Abnahme und Verjährung sowie der Abrechnung und Kostenfeststellung. Mängel sind an Bauvorhaben eher die Regel als eine Ausnahme und können auch zur Verweigerung der Abnahme und zu Einbehalten führen. Daher gilt es, ein Mangelmanagement zu entwickeln, welches eine Mangelbeseitigung auch in der Zeit der Gewährleistung sichert. Das Modul vermittelt die inhaltlichen und formalen Möglichkeiten und Erfordernisse, die im Mangelmanagement, bei der Abnahme und Verjährung gelten und zu beachten sind. Bei der Abrechnung von Bauvorhaben sind sowohl kaufmännische als auch bauvertragsrechtliche und abrechnungstechnische Erfordernisse und Regelungen zu beachten. Falsche oder fehlerhafte Abrechnungen führen zu Korrekturen, zum Verzug der Zahlung und beeinflussen die Liquidität. Diese Zusammenhänge werden im Modul vermittelt.</p>
<p> </p>
<p>Das Modul ist Teil des Lehrganges <a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/basiswissen-bauleitungbauueberwachung-online-seminarreihe-8844">„Basiswissen Bauleitung/Bauüberwachung“</a>, welcher in 8 Einzelmodulen die Kernaufgaben der Bauleitung und Bauüberwachung vermittelt und Online durchgeführt wird. Der Lehrgang wendet sich insbesondere an jene, die sich Grundlagen im Bereich der Bauleitung und Bauüberwachung aneignen und von den Berufserfahrungen eines praxiserprobten Bauleiters/Bauüberwachers profitieren möchten. Dabei wird durch das systematische Bearbeiten und Beantworten grundlegender Fragestellungen dem Teilnehmer das notwendige Basiswissen praxisnah und sofort einsetzbar an die Hand gegeben.</p>
Mai
21
9093
<p><strong>Anwendung der VOB/B+C in der Bauausführung</strong></p>
<ul>
<li>Einsatz der VOB/B beim Endverbrauchervertrag – ist das nach der aktuellen Rechtsprechung noch möglich, welche Alternativen hat der Architekt?</li>
<li>Was bedeutet VOB/B als allgemeine Geschäftsbedingung und VOB/C als anerkannte Regel der Technik?</li>
<li>die Systematik der Gewerkenormen von VOB/C</li>
<li>Sind Änderung einzelner Vereinbarungen aus dem Teil C möglich – beispielsweise im Titel Abrechnung?</li>
<li>die „Baustelleneinrichtungs-Norm“ DIN 18299</li>
<li>Geänderte u. zusätzl. Leistungen – Besonderheiten § 2</li>
<li>Stundenlohnarbeiten – eine lohnende Abrechungsart für den AN – besonderes Risiko für den Architekten?</li>
<li>Bedenkenanmeldung</li>
<li>Schutz der eigenen Leistung</li>
<li>Nachunternehmereinsatz</li>
<li>Begehungen und Zustandsbesichtigungen</li>
<li>Abhilfeverlangen und Verzugsmitteilung wegen Terminverschiebungen</li>
<li>Behinderung wegen fehlender Baufreiheit oder Pläne</li>
<li>Regelungen zur Vertragsstrafe</li>
<li>Abnahme und Verjährung</li>
<li>Abrechnung und Zahlung</li>
</ul>
<p><strong>Umgang mit Maßtoleranzen auf Baustellen</strong></p>
<ul>
<li>DIN 18202 ff (Maßtoleranzen) Eignung für die Planung?</li>
<li>Maßtoleranzen in der Ausschreibung</li>
<li>Wer regelt Maßtoleranzen auf der Baustelle?</li>
<li>Begriffe, Grundsätze und Anwendung der DIN 18202</li>
<li>Hat der Unternehmer eine besondere Prüfpflicht?</li>
<li>Sind Toleranzanforderungen über die jeweilige ATV der VOB/C hinaus zulässig?</li>
<li>Bauen mit „Null-Toleranzen“ geht das?</li>
<li>Wann, wie, von wem und wo wird gemessen?</li>
<li>Definition Mangelbegriff, optischer Mangel</li>
<li>vertraglich vereinbarte Maßtoleranzen</li>
<li>Minderungsberechnung wegen Toleranzüberschreitung</li>
<li>Umgang mit abweichenden Maßtoleranzen bei verschiedenen Gewerken</li>
<li>Umgang mit Maßtoleranzen in der Gewährleistungszeit</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis: </strong><br />
Sollte Ihnen der Termin ungelegen sein, können Sie die Aufzeichnung des Seminars in einem begrenzten Zeitfenster auch zu einem späteren Zeitpunkt anschauen. </p>
<p>Bauleiter und Bauüberwacher haben vielfältige Aufgaben zu bewältigen. Dabei geht es nicht nur darum, die Aufgaben richtig zu tun, sondern die richtigen Aufgaben zu tun! Andernfalls wird sowohl der Bauleiter als auch der Bauüberwacher durch die vielen Sonderwünsche vom Auftraggeber nicht zu seiner eigentlichen Tätigkeit kommen.</p>
<p> </p>
<p>Modul 4 widmet sich der Anwendung der VOB/B+C in der Bauausführung und dem Umgang mit Maßtoleranzen auf der Baustelle. Die VOB ist eine Allgemeinen Geschäftsbedingung, welche die Interessen von Auftraggeber und Auftragnehmer ausgewogen regelt und in zahlreichen Klauseln einheitliche Herangehensweisen zu Fragen der Bauabwicklung in Teil B als auch der Abrechnung von Bauleistungen in Teil C bietet und nach wie vor eine breite Anwendung findet. Daher sind Kenntnisse dieser Regelungen für Bauleiter essentiell. Im Modul wird ein Überblick über die VOB und deren Handhabung für Bauleiter vermittelt, wobei wesentliche Aspekte an Beispielen näher vorgestellt werden. Maßtoleranzen entscheiden, ob eine Bauleistung mangelfrei oder mangelhaft ist und ob z. B. ein nachfolgendes Gewerk nahtlos weiterarbeiten kann oder zusätzliche Aufwendungen erforderlich werden u.dgl.m. Sie sind eine sachliche Bewertungsbasis über die Qualität der erbrachten Bauleistung. Daher sind Kenntnisse über die Handhabung von Maßtoleranzen wesentlich für einen Bauleiter.</p>
<p> </p>
<p>Das Modul ist Teil des Lehrganges <a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/basiswissen-bauleitungbauueberwachung-online-seminarreihe-8844">„Basiswissen Bauleitung/Bauüberwachung“</a>, welcher in 8 Einzelmodulen die Kernaufgaben der Bauleitung und Bauüberwachung vermittelt und Online durchgeführt wird. Der Lehrgang wendet sich insbesondere an jene, die sich Grundlagen im Bereich der Bauleitung und Bauüberwachung aneignen und von den Berufserfahrungen eines praxiserprobten Bauleiters/Bauüberwachers profitieren möchten. Dabei wird durch das systematische Bearbeiten und Beantworten grundlegender Fragestellungen dem Teilnehmer das notwendige Basiswissen praxisnah und sofort einsetzbar an die Hand gegeben.</p>