Apr
29
10584
<p><strong>Mangelmanagement, Abnahme und Verjährung</strong></p>
<ul>
<li>Wie wird eine Mängelanzeige rechtssicher formuliert?</li>
<li>Wie viele Nachfristen sind zu setzen?</li>
<li>Gibt es einen Unterschied zwischen der Mängelanzeige vor und nach der Abnahme?</li>
<li>Was ist die Ersatzvornahme?</li>
<li>Was ist die Selbstvornahme?</li>
<li>Kann der Auftraggeber ohne weiteres eine Selbstvornahme durchführen?</li>
<li>Welche verschiedenen Arten der Abnahme gibt es?</li>
<li>Was sind die wesentlichsten Unterschiede nach BGB und VOB?</li>
<li>Was bedeutet förmliche Abnahme?</li>
<li>Ist der Bauvertrag zwischen AG und AN mit rechtsgeschäftlicher Abnahme fertig?</li>
</ul>
<p><strong>Abrechnung und Kostenfeststellung</strong></p>
<ul>
<li>Wie werden die einzelnen Gewerke richtig abgerechnet – welche Regelungen sind einschlägig im BGB- und VOB-Vertrag?</li>
<li>Abrechnungsregelungen im Hochbau</li>
<li>In welchem zeitlichen Rahmen kann der Unternehmer Abschlagsrechnungen stellen?</li>
<li>Wann ist eine Rechnung nicht prüfbar?</li>
<li>Welche Prüfzeiten gibt es für Abschlags- und Schlussrechnungen nach VOB/B und BGB?</li>
<li>Wie und in welcher Zeit muss der Architekt die Rechnung prüfen, wenn es zwischen AG und AN eine Skontoabrede gibt?</li>
<li>Bis wann kann der AG zu viel gezahlten Werklohn beim Unternehmer zurückfordern?</li>
<li>Bis wann kann der Unternehmer zu wenig geforderten Werklohn vom Auftraggeber einfordern?</li>
<li>Kann der Unternehmer nach der Schlussrechnungsstellung noch „Nachträge“ geltend machen?</li>
<li>Was ist die Schlusszahlungsmitteilung?</li>
<li>Wie lange muss der AG auf die Schlussrechnung warten?</li>
</ul>
<p> </p>
<p><strong>Hinweis: </strong><br />
Sollte Ihnen der Termin ungelegen sein, können Sie die Aufzeichnung des Seminars in einem begrenzten Zeitfenster auch zu einem späteren Zeitpunkt anschauen. </p>
<p>Bauleiter und Bauüberwacher haben vielfältige Aufgaben zu bewältigen. Dabei geht es nicht nur darum, die Aufgaben richtig zu tun, sondern die richtigen Aufgaben zu tun! Andernfalls wird sowohl der Bauleiter als auch der Bauüberwacher durch die vielen Sonderwünsche vom Auftraggeber nicht zu seiner eigentlichen Tätigkeit kommen.</p>
<p> </p>
<p>Modul 3 widmet sich dem Mangelmanagement, der Abnahme und Verjährung sowie der Abrechnung und Kostenfeststellung. Mängel sind an Bauvorhaben eher die Regel als eine Ausnahme und können auch zur Verweigerung der Abnahme und zu Einbehalten führen. Daher gilt es, ein Mangelmanagement zu entwickeln, welches eine Mangelbeseitigung auch in der Zeit der Gewährleistung sichert. Das Modul vermittelt die inhaltlichen und formalen Möglichkeiten und Erfordernisse, die im Mangelmanagement, bei der Abnahme und Verjährung gelten und zu beachten sind. Bei der Abrechnung von Bauvorhaben sind sowohl kaufmännische als auch bauvertragsrechtliche und abrechnungstechnische Erfordernisse und Regelungen zu beachten. Falsche oder fehlerhafte Abrechnungen führen zu Korrekturen, zum Verzug der Zahlung und beeinflussen die Liquidität. Diese Zusammenhänge werden im Modul vermittelt.</p>
<p> </p>
<p>Das Modul ist Teil des Lehrganges <a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/basiswissen-bauleitungbauueberwachung-online-seminarreihe-10581">„Basiswissen Bauleitung/Bauüberwachung“</a>, welcher in 8 Einzelmodulen die Kernaufgaben der Bauleitung und Bauüberwachung vermittelt und Online durchgeführt wird. Der Lehrgang wendet sich insbesondere an jene, die sich Grundlagen im Bereich der Bauleitung und Bauüberwachung aneignen und von den Berufserfahrungen eines praxiserprobten Bauleiters/Bauüberwachers profitieren möchten. Dabei wird durch das systematische Bearbeiten und Beantworten grundlegender Fragestellungen dem Teilnehmer das notwendige Basiswissen praxisnah und sofort einsetzbar an die Hand gegeben.</p>
Mai
06
10585
<p><strong>Anwendung der VOB/B+C in der Bauausführung</strong></p>
<ul>
<li>Einsatz der VOB/B beim Endverbrauchervertrag – ist das nach der aktuellen Rechtsprechung noch möglich, welche Alternativen hat der Architekt?</li>
<li>Was bedeutet VOB/B als allgemeine Geschäftsbedingung und VOB/C als anerkannte Regel der Technik?</li>
<li>die Systematik der Gewerkenormen von VOB/C</li>
<li>Sind Änderung einzelner Vereinbarungen aus dem Teil C möglich – beispielsweise im Titel Abrechnung?</li>
<li>die „Baustelleneinrichtungs-Norm“ DIN 18299</li>
<li>Geänderte u. zusätzl. Leistungen – Besonderheiten § 2</li>
<li>Stundenlohnarbeiten – eine lohnende Abrechungsart für den AN – besonderes Risiko für den Architekten?</li>
<li>Bedenkenanmeldung</li>
<li>Schutz der eigenen Leistung</li>
<li>Nachunternehmereinsatz</li>
<li>Begehungen und Zustandsbesichtigungen</li>
<li>Abhilfeverlangen und Verzugsmitteilung wegen Terminverschiebungen</li>
<li>Behinderung wegen fehlender Baufreiheit oder Pläne</li>
<li>Regelungen zur Vertragsstrafe</li>
<li>Abnahme und Verjährung</li>
<li>Abrechnung und Zahlung</li>
</ul>
<p><strong>Umgang mit Maßtoleranzen auf Baustellen</strong></p>
<ul>
<li>DIN 18202 ff (Maßtoleranzen) Eignung für die Planung?</li>
<li>Maßtoleranzen in der Ausschreibung</li>
<li>Wer regelt Maßtoleranzen auf der Baustelle?</li>
<li>Begriffe, Grundsätze und Anwendung der DIN 18202</li>
<li>Hat der Unternehmer eine besondere Prüfpflicht?</li>
<li>Sind Toleranzanforderungen über die jeweilige ATV der VOB/C hinaus zulässig?</li>
<li>Bauen mit „Null-Toleranzen“ geht das?</li>
<li>Wann, wie, von wem und wo wird gemessen?</li>
<li>Definition Mangelbegriff, optischer Mangel</li>
<li>vertraglich vereinbarte Maßtoleranzen</li>
<li>Minderungsberechnung wegen Toleranzüberschreitung</li>
<li>Umgang mit abweichenden Maßtoleranzen bei verschiedenen Gewerken</li>
<li>Umgang mit Maßtoleranzen in der Gewährleistungszeit</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis: </strong><br />
Sollte Ihnen der Termin ungelegen sein, können Sie die Aufzeichnung des Seminars in einem begrenzten Zeitfenster auch zu einem späteren Zeitpunkt anschauen. </p>
<p>Bauleiter und Bauüberwacher haben vielfältige Aufgaben zu bewältigen. Dabei geht es nicht nur darum, die Aufgaben richtig zu tun, sondern die richtigen Aufgaben zu tun! Andernfalls wird sowohl der Bauleiter als auch der Bauüberwacher durch die vielen Sonderwünsche vom Auftraggeber nicht zu seiner eigentlichen Tätigkeit kommen.</p>
<p> </p>
<p>Modul 4 widmet sich der Anwendung der VOB/B+C in der Bauausführung und dem Umgang mit Maßtoleranzen auf der Baustelle. Die VOB ist eine Allgemeinen Geschäftsbedingung, welche die Interessen von Auftraggeber und Auftragnehmer ausgewogen regelt und in zahlreichen Klauseln einheitliche Herangehensweisen zu Fragen der Bauabwicklung in Teil B als auch der Abrechnung von Bauleistungen in Teil C bietet und nach wie vor eine breite Anwendung findet. Daher sind Kenntnisse dieser Regelungen für Bauleiter essentiell. Im Modul wird ein Überblick über die VOB und deren Handhabung für Bauleiter vermittelt, wobei wesentliche Aspekte an Beispielen näher vorgestellt werden. Maßtoleranzen entscheiden, ob eine Bauleistung mangelfrei oder mangelhaft ist und ob z. B. ein nachfolgendes Gewerk nahtlos weiterarbeiten kann oder zusätzliche Aufwendungen erforderlich werden u.dgl.m. Sie sind eine sachliche Bewertungsbasis über die Qualität der erbrachten Bauleistung. Daher sind Kenntnisse über die Handhabung von Maßtoleranzen wesentlich für einen Bauleiter.</p>
<p> </p>
<p>Das Modul ist Teil des Lehrganges <a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/basiswissen-bauleitungbauueberwachung-online-seminarreihe-10581">„Basiswissen Bauleitung/Bauüberwachung“</a>, welcher in 8 Einzelmodulen die Kernaufgaben der Bauleitung und Bauüberwachung vermittelt und Online durchgeführt wird. Der Lehrgang wendet sich insbesondere an jene, die sich Grundlagen im Bereich der Bauleitung und Bauüberwachung aneignen und von den Berufserfahrungen eines praxiserprobten Bauleiters/Bauüberwachers profitieren möchten. Dabei wird durch das systematische Bearbeiten und Beantworten grundlegender Fragestellungen dem Teilnehmer das notwendige Basiswissen praxisnah und sofort einsetzbar an die Hand gegeben.</p>
Jun
24
11068
<p><strong>Mangelmanagement, Abnahme und Verjährung</strong></p>
<ul>
<li>Wie wird eine Mängelanzeige rechtssicher formuliert?</li>
<li>Wie viele Nachfristen sind zu setzen?</li>
<li>Gibt es einen Unterschied zwischen der Mängelanzeige vor und nach der Abnahme?</li>
<li>Was ist die Ersatzvornahme?</li>
<li>Was ist die Selbstvornahme?</li>
<li>Kann der Auftraggeber ohne weiteres eine Selbstvornahme durchführen?</li>
<li>Welche verschiedenen Arten der Abnahme gibt es?</li>
<li>Was sind die wesentlichsten Unterschiede nach BGB und VOB?</li>
<li>Was bedeutet förmliche Abnahme?</li>
<li>Ist der Bauvertrag zwischen AG und AN mit rechtsgeschäftlicher Abnahme fertig?</li>
</ul>
<p><strong>Abrechnung und Kostenfeststellung</strong></p>
<ul>
<li>Wie werden die einzelnen Gewerke richtig abgerechnet – welche Regelungen sind einschlägig im BGB- und VOB-Vertrag?</li>
<li>Abrechnungsregelungen im Hochbau</li>
<li>In welchem zeitlichen Rahmen kann der Unternehmer Abschlagsrechnungen stellen?</li>
<li>Wann ist eine Rechnung nicht prüfbar?</li>
<li>Welche Prüfzeiten gibt es für Abschlags- und Schlussrechnungen nach VOB/B und BGB?</li>
<li>Wie und in welcher Zeit muss der Architekt die Rechnung prüfen, wenn es zwischen AG und AN eine Skontoabrede gibt?</li>
<li>Bis wann kann der AG zu viel gezahlten Werklohn beim Unternehmer zurückfordern?</li>
<li>Bis wann kann der Unternehmer zu wenig geforderten Werklohn vom Auftraggeber einfordern?</li>
<li>Kann der Unternehmer nach der Schlussrechnungsstellung noch „Nachträge“ geltend machen?</li>
<li>Was ist die Schlusszahlungsmitteilung?</li>
<li>Wie lange muss der AG auf die Schlussrechnung warten?</li>
</ul>
<p> </p>
<p><strong>Hinweis: </strong><br />
Sollte Ihnen der Termin ungelegen sein, können Sie die Aufzeichnung des Seminars in einem begrenzten Zeitfenster auch zu einem späteren Zeitpunkt anschauen. </p>
<p>Bauleiter und Bauüberwacher haben vielfältige Aufgaben zu bewältigen. Dabei geht es nicht nur darum, die Aufgaben richtig zu tun, sondern die richtigen Aufgaben zu tun! Andernfalls wird sowohl der Bauleiter als auch der Bauüberwacher durch die vielen Sonderwünsche vom Auftraggeber nicht zu seiner eigentlichen Tätigkeit kommen.</p>
<p> </p>
<p>Modul 3 widmet sich dem Mangelmanagement, der Abnahme und Verjährung sowie der Abrechnung und Kostenfeststellung. Mängel sind an Bauvorhaben eher die Regel als eine Ausnahme und können auch zur Verweigerung der Abnahme und zu Einbehalten führen. Daher gilt es, ein Mangelmanagement zu entwickeln, welches eine Mangelbeseitigung auch in der Zeit der Gewährleistung sichert. Das Modul vermittelt die inhaltlichen und formalen Möglichkeiten und Erfordernisse, die im Mangelmanagement, bei der Abnahme und Verjährung gelten und zu beachten sind. Bei der Abrechnung von Bauvorhaben sind sowohl kaufmännische als auch bauvertragsrechtliche und abrechnungstechnische Erfordernisse und Regelungen zu beachten. Falsche oder fehlerhafte Abrechnungen führen zu Korrekturen, zum Verzug der Zahlung und beeinflussen die Liquidität. Diese Zusammenhänge werden im Modul vermittelt.</p>
<p> </p>
<p>Das Modul ist Teil des Lehrganges <a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/basiswissen-bauleitungbauueberwachung-online-seminarreihe-10581">„Basiswissen Bauleitung/Bauüberwachung“</a>, welcher in 8 Einzelmodulen die Kernaufgaben der Bauleitung und Bauüberwachung vermittelt und Online durchgeführt wird. Der Lehrgang wendet sich insbesondere an jene, die sich Grundlagen im Bereich der Bauleitung und Bauüberwachung aneignen und von den Berufserfahrungen eines praxiserprobten Bauleiters/Bauüberwachers profitieren möchten. Dabei wird durch das systematische Bearbeiten und Beantworten grundlegender Fragestellungen dem Teilnehmer das notwendige Basiswissen praxisnah und sofort einsetzbar an die Hand gegeben.</p>
Mär
11
11028
<p><strong>Mindestbeitrag Berufsbildung</strong></p>
<p><strong>Die Tarifrente Bau seit 01.01.2016</strong></p>
<ul>
<li>Für wen gilt die Tarifrente Bau?</li>
</ul>
<p><strong>Sozialkassenbeiträge</strong></p>
<ul>
<li>Wer ist beitragspflichtig und wie sind die Daten zu melden?</li>
<li>Mindestlohn in der Bauwirtschaft</li>
</ul>
<p><strong>Urlaub für gewerbliche Arbeitnehmer im Baugewerbe </strong> </p>
<ul>
<li>spezielle, auf die besondere Situation von Arbeitnehmern der Bauwirtschaft abgestimmte Regelung</li>
<li>Mindesturlaubsvergütung für Zeiten von Arbeitsausfällen ohne Lohnanspruch bei Krankheit und Bezug von Saison-Kug</li>
</ul>
<p><strong>Berufsbildung</strong></p>
<ul>
<li>die Förderung der betrieblichen sowie überbetrieblichen Ausbildung und die Urlaubsregelung gewerblicher Arbeitnehmer im Auslernjahr</li>
</ul>
<p><strong>Online Anwendung</strong></p>
<ul>
<li>das Bau-Portal: SOK@-BAU Online</li>
</ul>
<p><strong>Sicherungskonten</strong></p>
<ul>
<li>kostengünstige Absicherung von Guthaben aus Arbeitszeitkonten</li>
</ul>
<p>Das Seminar vermittelt Informationen zum Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft und erläutert dessen Aufgaben und Leistungen durch Mitarbeiter von SOKA-BAU. Dazu gehört auch die Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft durch Leistungen der Agentur für Arbeit.</p>
<p> </p>
<p>Sie haben die Möglichkeit, Ihre individuellen Fragen im Seminar vorzutragen, können diese aber auch gern bereits vorab per E-Mail unter info@bauakademie-sachsen.de einreichen. Ihre Fragen werden dann im Seminar diskutiert und beantwortet.</p>
Mär
12
10882
<p>Die einzelnen Module finden jeweils an folgenden Terminen in Blöcken a 120 Minuten statt:</p>
<ul>
<li>12.03.2027 Der fachgerechte Soll-Bauzeitenplan - Modul 1</li>
<li>19.03.2027 Die Bedeutung der Abhilfeaufforderung (§ 5 Abs. 3 VOB/ B) und der Behinderungsanzeige (§ 6 Abs. 1 VOB/ B) - Modul 2 </li>
<li>09.04.2027 Mengenänderungen und Vergütungsanpassungen (§ 2 Abs. 3 VOB/ B) - Modul 3 </li>
<li>16.04.2027 Preisfortschreibung im Wandel oder tatsächliche Kosten = Tatsächlich alles anders? - Modul 4</li>
</ul>
<p> </p>
<p><a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/der-fachgerechte-soll-bauzeitenplan-modul-1-des-online-crashkurses-das-handwerkszeug-fuer-eine-erfolgreiche-bauleitung-9982"><strong>Der fachgerechte Soll-Bauzeitenplan – Modul 1 </strong></a></p>
<ul>
<li>Bauzeit-und Bauablaufplanung im Bau-SOLL</li>
<li>Ausführungsfristen / Berechnung von Fristen</li>
<li>Bauzeit im Angebotsstadium</li>
<li>Entscheidende Elemente für eine erfolgreiche Angebotskalkulation</li>
<li>Checkliste Bau-SOLL</li>
<li>Die Erstellung des SOLL-Bauzeitenplan</li>
<li>Struktur eines Bauzeitenplans als Balkenplan</li>
<li>Fortschreibung von Bauzeitenplänen/baubetriebliche Darstellung von Bauablaufänderungen</li>
</ul>
<p> </p>
<p><a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/die-bedeutung-der-abhilfeaufforderung-5-abs-3-vob-b-und-der-behinderungsanzeige-6-abs-1-vob-b-modul-2-des-online-crashkurses-das-handwerkszeug-fuer-eine-erfolgreiche-bauleitung-9983"><strong>Die Bedeutung der Abhilfeaufforderung (§ 5 Abs. 3 VOB/ B) und der Behinderungsanzeige (§ 6 Abs. 1 VOB/ B) – Modul 2</strong></a></p>
<ul>
<li>Verzögerungen bei der Bauausführung</li>
<li>Dokumentation des Bauablaufes</li>
<li>Anzeigewesen und Baustellendokumentation</li>
<li>§5 Abs. 3 VOB/ B Abhilfeaufforderung</li>
<li>§6 VOB/ B Behinderung und Unterbrechung der Ausführung</li>
<li>§4 Abs. 3 VOB/ B Bedenken der Ausführung</li>
</ul>
<p> </p>
<p><a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/mengenaenderungen-und-verguetungsanpassungen-2-abs-3-vob-b-modul-3-des-online-crashkurses-das-handwerkszeug-fuer-eine-erfolgreiche-bauleitung-9989"><strong>Mengenänderungen und Vergütungsanpassungen (§ 2 Abs. 3 VOB/ B) – Modul 3 </strong></a></p>
<ul>
<li>Mengenänderungen und Vergütungsanpassungen</li>
<li>Vertragstypen</li>
<li>Die durchdachte Kalkulation und deren Dokumentation</li>
<li>Mengenänderungen im Hauptvertag § 2 Abs. 3 VOB/B</li>
<li>Ausgleichsberechnung</li>
</ul>
<p> </p>
<p><a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/preisfortschreibung-im-wandel-oder-tatsaechliche-kosten-tatsaechlich-alles-anders-modul-4-des-online-crashkurses-das-handwerkszeug-fuer-eine-erfolgreiche-bauleitung-9990"><strong>Preisfortschreibung im Wandel oder tatsächliche Kosten = Tatsächlich alles anders? – Modul 4</strong></a></p>
<ul>
<li>Preisfortschreibung im Wandel</li>
<li>VOB/A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen</li>
<li>VOB/B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen</li>
<li>VOB/C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen</li>
<li>Zusammenstellung der Verdingungsunterlagen</li>
<li>Nachtragsleistungen</li>
<li>Tatsächlich erforderliche Kosten</li>
</ul>
<p>Bauleiter und bauleitendes Personal nehmen eine zentrale Rolle auf Baustellen ein und sind für die Organisation und Abläufe auf dieser verantwortlich. Dafür ist es von enormer Bedeutung sich für einen reibungslosen Ablauf mit dem fachgerechten Soll-Bauzeitenplan, Abhilfeaufforderungen und Behinderungsanzeigen, Mengenänderungen und Vergütungsanpassungen sowie Preisfortschreibungen als das grundlegende Handwerkzeug einer erfolgreichen Bauleitung auszukennen.</p>
<p> </p>
<p>Die Online-Seminarreihe "Das Handwerkszeug für eine erfolgreiche Bauleitung“ widmet sich diesen Schwerpunktthemen und vermittelt durch das systematische Bearbeiten und Beantworten grundlegender Fragestellungen praxisnah und sofort einsetzbar das notwendige Handwerkszeug.</p>
<p> </p>
<p>Der Lehrgang gliedert sich in 4 Module, die Online durchgeführt werden und wendet sich insbesondere an jene, die sich Grundlagen der Bauleitung aneignen und dabei von den Berufserfahrungen eines Planungsingenieurs profitieren möchten. Die Module können einzeln belegt werden.</p>
Mär
12
10883
<ul>
<li>Bauzeit-und Bauablaufplanung im Bau-SOLL</li>
<li>Ausführungsfristen / Berechnung von Fristen</li>
<li>Bauzeit im Angebotsstadium</li>
<li>Entscheidende Elemente für eine erfolgreiche Angebotskalkulation</li>
<li>Checkliste Bau-SOLL</li>
<li>Die Erstellung des SOLL-Bauzeitenplan</li>
<li>Struktur eines Bauzeitenplans als Balkenplan</li>
<li>Fortschreibung von Bauzeitenplänen/baubetriebliche Darstellung von Bauablaufänderungen</li>
</ul>
<p>Bauabläufe basieren selbstverständlich auf dem Erfahrungsschatz von Bauleiter und Arbeitsvorbereiter. Allerdings gilt es die Vorgaben und Eckpfeiler der Verdingungsunterlagen in den Soll-Bauzeitenplan einzupflegen.</p>
<p> </p>
<p>Die Struktur und Geschwindigkeiten der Teilleistungen des Vertrages sind bei einem baubetrieblich fachgerechten Soll-Bauzeitenplan jedoch nicht auf Grundlage einer Einschätzung vorzunehmen. Der Soll-Bauzeitenplan ist ein Spiegelbild der Auftragskalkulation. Denn bereits hier sind die auf Erfahrung basierenden zeitlichen Bewertungen erfolgt.</p>
Mär
19
10884
<ul>
<li>Verzögerungen bei der Bauausführung</li>
<li>Dokumentation des Bauablaufes</li>
<li>Anzeigewesen und Baustellendokumentation</li>
<li>§5 Abs. 3 VOB/ B Abhilfeaufforderung</li>
<li>§6 VOB/ B Behinderung und Unterbrechung der Ausführung</li>
<li>§4 Abs. 3 VOB/ B Bedenken der Ausführung</li>
</ul>
<p>Oftmals schrecken Auftragnehmer vor einer Behinderungsanzeige zurück, da man sich mit dem Auftraggeber nicht “auf Kriegsfuß” stellen wolle. Dabei hat die Behinderungsanzeige unterschiedliche Bedeutung. Sie entwickelt nicht nur eine Schutzfunktion für den Auftragnehmer, sie hat auch eine Informations- und Warnfunktion für den Auftraggeber und entspricht somit dem Grundgedanken des Kooperationsvertrages.</p>
<p> </p>
<p>Weiterhin hat der Auftraggeber das Recht, Abhilfe zu verlangen, sofern dieser der Ansicht ist, dass die zeitliche Entwicklung der Bauleistung Verzug erwarten lässt.</p>
Apr
09
10885
<ul>
<li>Mengenänderungen und Vergütungsanpassungen</li>
<li>Vertragstypen</li>
<li>Die durchdachte Kalkulation und deren Dokumentation</li>
<li>Mengenänderungen im Hauptvertag § 2 Abs. 3 VOB/B</li>
<li>Ausgleichsberechnung</li>
</ul>
<p>Grundlage eines Einheitspreises sind im Zuge der Angebotserstellung die ausgeschriebenen Vordermengen je Leistungsposition. Auf Basis der geforderten Vertragsleistung erfolgt die Kalkulation, welche sich in Form von Einheitspreisen darstellt.</p>
<p> </p>
<p>Die Vergütung erfolgt auf Basis dieser Einheitspreise in Verbindung zu den Abrechnungsmengen je Leistungsposition. Erfolgen im Zuge der Abrechnung jedoch hohe Schwankungen zwischen Vordermenge und Abrechnungsmenge kann dieses teilweise weitreichende Auswirkungen auf die wirtschaftliche Abrechnung haben. Dieses gilt für beide Vertragspartner. Die VOB/ B gibt den Vertragspartnern im § 2 Abs. 3 die Möglichkeit der Einheitspreisanpassung und unterstreicht somit die Grundlage des Kooperationsvertrages.</p>
<p> </p>
<p>Neben der Einheitspreisanpassung besteht zudem auch die Möglichkeit einer Ausgleichsberechnung auf Grundlage der Schlussrechnungsmengen über alles (Vertragspositionen und Nachträge).</p>
Apr
16
10886
<ul>
<li>Preisfortschreibung im Wandel</li>
<li>VOB/A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen</li>
<li>VOB/B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen</li>
<li>VOB/C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen</li>
<li>Zusammenstellung der Verdingungsunterlagen</li>
<li>Nachtragsleistungen</li>
<li>Tatsächlich erforderliche Kosten</li>
</ul>
<p>Seit der Neueinführung des Bauvertragsrechts im Jahr 2018 ist ein großer Aufschrei in der Bauwelt in Bezug auf Leistungsänderungen beziehungsweise Zusatzleistungen umhergegangen. Plötzlich soll alles anders sein, denn nun wären Preisfortschreibungen nicht mehr auf Basis einer UrKalkulation sondern nach den tatsächlich erforderlichen Kosten umzusetzen.</p>
<p> </p>
<p>Eine große Panik macht(e) sich breit, denn mittlerweile sind die ersten Urteile am BGH gefällt, welche diese Begrifflichkeit in die Urteilsbegründung einbezieht.</p>
<p> </p>
<p>Es stellt sich jedoch die Frage, ob “tatsächlich” alles anders geworden ist oder lediglich die Angst einer vermeintlich neuen Begrifflichkeit für Unruhe sorgt… Getreu nach dem Motto “Was der Bauer nicht kennt, frisst er nicht.”</p>