Mai
21
9093
<p><strong>Anwendung der VOB/B+C in der Bauausführung</strong></p>
<ul>
<li>Einsatz der VOB/B beim Endverbrauchervertrag – ist das nach der aktuellen Rechtsprechung noch möglich, welche Alternativen hat der Architekt?</li>
<li>Was bedeutet VOB/B als allgemeine Geschäftsbedingung und VOB/C als anerkannte Regel der Technik?</li>
<li>die Systematik der Gewerkenormen von VOB/C</li>
<li>Sind Änderung einzelner Vereinbarungen aus dem Teil C möglich – beispielsweise im Titel Abrechnung?</li>
<li>die „Baustelleneinrichtungs-Norm“ DIN 18299</li>
<li>Geänderte u. zusätzl. Leistungen – Besonderheiten § 2</li>
<li>Stundenlohnarbeiten – eine lohnende Abrechungsart für den AN – besonderes Risiko für den Architekten?</li>
<li>Bedenkenanmeldung</li>
<li>Schutz der eigenen Leistung</li>
<li>Nachunternehmereinsatz</li>
<li>Begehungen und Zustandsbesichtigungen</li>
<li>Abhilfeverlangen und Verzugsmitteilung wegen Terminverschiebungen</li>
<li>Behinderung wegen fehlender Baufreiheit oder Pläne</li>
<li>Regelungen zur Vertragsstrafe</li>
<li>Abnahme und Verjährung</li>
<li>Abrechnung und Zahlung</li>
</ul>
<p><strong>Umgang mit Maßtoleranzen auf Baustellen</strong></p>
<ul>
<li>DIN 18202 ff (Maßtoleranzen) Eignung für die Planung?</li>
<li>Maßtoleranzen in der Ausschreibung</li>
<li>Wer regelt Maßtoleranzen auf der Baustelle?</li>
<li>Begriffe, Grundsätze und Anwendung der DIN 18202</li>
<li>Hat der Unternehmer eine besondere Prüfpflicht?</li>
<li>Sind Toleranzanforderungen über die jeweilige ATV der VOB/C hinaus zulässig?</li>
<li>Bauen mit „Null-Toleranzen“ geht das?</li>
<li>Wann, wie, von wem und wo wird gemessen?</li>
<li>Definition Mangelbegriff, optischer Mangel</li>
<li>vertraglich vereinbarte Maßtoleranzen</li>
<li>Minderungsberechnung wegen Toleranzüberschreitung</li>
<li>Umgang mit abweichenden Maßtoleranzen bei verschiedenen Gewerken</li>
<li>Umgang mit Maßtoleranzen in der Gewährleistungszeit</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis: </strong><br />
Sollte Ihnen der Termin ungelegen sein, können Sie die Aufzeichnung des Seminars in einem begrenzten Zeitfenster auch zu einem späteren Zeitpunkt anschauen. </p>
<p>Bauleiter und Bauüberwacher haben vielfältige Aufgaben zu bewältigen. Dabei geht es nicht nur darum, die Aufgaben richtig zu tun, sondern die richtigen Aufgaben zu tun! Andernfalls wird sowohl der Bauleiter als auch der Bauüberwacher durch die vielen Sonderwünsche vom Auftraggeber nicht zu seiner eigentlichen Tätigkeit kommen.</p>
<p> </p>
<p>Modul 4 widmet sich der Anwendung der VOB/B+C in der Bauausführung und dem Umgang mit Maßtoleranzen auf der Baustelle. Die VOB ist eine Allgemeinen Geschäftsbedingung, welche die Interessen von Auftraggeber und Auftragnehmer ausgewogen regelt und in zahlreichen Klauseln einheitliche Herangehensweisen zu Fragen der Bauabwicklung in Teil B als auch der Abrechnung von Bauleistungen in Teil C bietet und nach wie vor eine breite Anwendung findet. Daher sind Kenntnisse dieser Regelungen für Bauleiter essentiell. Im Modul wird ein Überblick über die VOB und deren Handhabung für Bauleiter vermittelt, wobei wesentliche Aspekte an Beispielen näher vorgestellt werden. Maßtoleranzen entscheiden, ob eine Bauleistung mangelfrei oder mangelhaft ist und ob z. B. ein nachfolgendes Gewerk nahtlos weiterarbeiten kann oder zusätzliche Aufwendungen erforderlich werden u.dgl.m. Sie sind eine sachliche Bewertungsbasis über die Qualität der erbrachten Bauleistung. Daher sind Kenntnisse über die Handhabung von Maßtoleranzen wesentlich für einen Bauleiter.</p>
<p> </p>
<p>Das Modul ist Teil des Lehrganges <a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/basiswissen-bauleitungbauueberwachung-online-seminarreihe-8844">„Basiswissen Bauleitung/Bauüberwachung“</a>, welcher in 8 Einzelmodulen die Kernaufgaben der Bauleitung und Bauüberwachung vermittelt und Online durchgeführt wird. Der Lehrgang wendet sich insbesondere an jene, die sich Grundlagen im Bereich der Bauleitung und Bauüberwachung aneignen und von den Berufserfahrungen eines praxiserprobten Bauleiters/Bauüberwachers profitieren möchten. Dabei wird durch das systematische Bearbeiten und Beantworten grundlegender Fragestellungen dem Teilnehmer das notwendige Basiswissen praxisnah und sofort einsetzbar an die Hand gegeben.</p>
Feb
27
9980
<ul>
<li>Allgemeine Grundlagen und Herkunft der Bedarfsplanung </li>
<li>DIN 18205 – Bedarfsplanung im Bauwesen, weitere Regelwerke</li>
<li>Am Projekt Beteiligte und Bedarfsplanung</li>
<li>Gegenstand der Bedarfsplanung und Durchführung</li>
<li>Gegenstand der Planungsgrundlagen und Bereitstellung</li>
<li>Anhang: Arbeitshilfe: Bedarfsplanung – Definitionen, Strukturen und Ergebnisse</li>
</ul>
<p>Wenn es beim Bauen Probleme gibt, liegt das oft an einer ungenügenden Bedarfsplanung. Das heißt, die Bauaufgabe ist ungenügend definiert, die Bedürfnisse von Bauherren und Nutzern werden nicht ausreichend ermittelt und vermittelt. Nun werden Planen und Bauen immer komplexer, die Anzahl der Beteiligten wie die der technischen Möglichkeiten steigt. Das macht es erforderlich, zu Beginn einer Planung die Bauaufgabe umfassend zu definieren.</p>
<p> </p>
<p>Bedarfsplanung im Bauwesen bedeutet</p>
<ul>
<li>methodische Ermittlung der Bedürfnisse von Bauherren und Nutzern;</li>
<li>zielgerichtete Aufbereitung als „Bedarf“ und</li>
<li>Umsetzung in bauliche Anforderungen.</li>
</ul>
<p> </p>
<p>Für den festgestellten Bedarf kommen in vielen Fällen mehrere Varianten der Bedarfsdeckung in Betracht. Eine davon kann ein Neubau sein. Auch die Umnutzung, die Erweiterung, die Anmietung oder der Ankauf/Mietkauf eines bestehenden Gebäudes kann als Lösung in Betracht kommen. In jedem Fall sollen über einen Bedarfsplan hinaus als Planungsgrundlagen ein Raumprogramm, ein Funktionsprogramm, ein Ausstattungsprogramm, eine Standardbeschreibung, Angaben zu Standort und Grundstück, ein Kostenrahmen sowie ein Terminrahmen aufgestellt werden. Wenn ein vorhandenes Gebäude für die Nutzung in Betracht gezogen wird, sind vor Beginn der Objekt- und Fachplanung eine umfassende Bestandsaufnahme des Objekts sowie gegebenenfalls weitere Untersuchungen erforderlich. </p>
<ul>
</ul>
Mär
12
9993
<p><strong>Mindestbeitrag Berufsbildung</strong></p>
<p><strong>Die Tarifrente Bau seit 01.01.2016</strong></p>
<ul>
<li>Für wen gilt die Tarifrente Bau?</li>
</ul>
<p><strong>Sozialkassenbeiträge</strong></p>
<ul>
<li>Wer ist beitragspflichtig und wie sind die Daten zu melden?</li>
<li>Mindestlohn in der Bauwirtschaft</li>
</ul>
<p><strong>Urlaub für gewerbliche Arbeitnehmer im Baugewerbe </strong> </p>
<ul>
<li>spezielle, auf die besondere Situation von Arbeitnehmern der Bauwirtschaft abgestimmte Regelung</li>
<li>Mindesturlaubsvergütung für Zeiten von Arbeitsausfällen ohne Lohnanspruch bei Krankheit und Bezug von Saison-Kug</li>
</ul>
<p><strong>Berufsbildung</strong></p>
<ul>
<li>die Förderung der betrieblichen sowie überbetrieblichen Ausbildung und die Urlaubsregelung gewerblicher Arbeitnehmer im Auslernjahr</li>
</ul>
<p><strong>Online Anwendung</strong></p>
<ul>
<li>das Bau-Portal: SOK@-BAU Online</li>
</ul>
<p><strong>Sicherungskonten</strong></p>
<ul>
<li>kostengünstige Absicherung von Guthaben aus Arbeitszeitkonten</li>
</ul>
<p>Das Seminar vermittelt Informationen zum Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft und erläutert dessen Aufgaben und Leistungen durch Mitarbeiter von SOKA-BAU. Dazu gehört auch die Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft durch Leistungen der Agentur für Arbeit.</p>
<p> </p>
<p>Sie haben die Möglichkeit, Ihre individuellen Fragen im Seminar vorzutragen, können diese aber auch gern bereits vorab per E-Mail unter info@bauakademie-sachsen.de einreichen. Ihre Fragen werden dann im Seminar diskutiert und beantwortet.</p>
Mär
12
10104
<p><strong>Mindestbeitrag Berufsbildung</strong></p>
<p><strong>Die Tarifrente Bau seit 01.01.2016</strong></p>
<ul>
<li>Für wen gilt die Tarifrente Bau?</li>
</ul>
<p><strong>Sozialkassenbeiträge</strong></p>
<ul>
<li>Wer ist beitragspflichtig und wie sind die Daten zu melden?</li>
<li>Mindestlohn in der Bauwirtschaft</li>
</ul>
<p><strong>Urlaub für gewerbliche Arbeitnehmer im Baugewerbe </strong> </p>
<ul>
<li>spezielle, auf die besondere Situation von Arbeitnehmern der Bauwirtschaft abgestimmte Regelung</li>
<li>Mindesturlaubsvergütung für Zeiten von Arbeitsausfällen ohne Lohnanspruch bei Krankheit und Bezug von Saison-Kug</li>
</ul>
<p><strong>Berufsbildung</strong></p>
<ul>
<li>die Förderung der betrieblichen sowie überbetrieblichen Ausbildung und die Urlaubsregelung gewerblicher Arbeitnehmer im Auslernjahr</li>
</ul>
<p><strong>Online Anwendung</strong></p>
<ul>
<li>das Bau-Portal: SOK@-BAU Online</li>
</ul>
<p><strong>Sicherungskonten</strong></p>
<ul>
<li>kostengünstige Absicherung von Guthaben aus Arbeitszeitkonten</li>
</ul>
<p>Das Seminar vermittelt Informationen zum Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft und erläutert dessen Aufgaben und Leistungen durch Mitarbeiter von SOKA-BAU. Dazu gehört auch die Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft durch Leistungen der Agentur für Arbeit.</p>
<p> </p>
<p>Sie haben die Möglichkeit, Ihre individuellen Fragen im Seminar vorzutragen, können diese aber auch gern bereits vorab per E-Mail unter info@bauakademie-sachsen.de einreichen. Ihre Fragen werden dann im Seminar diskutiert und beantwortet.</p>
Mär
13
9981
<p>Die einzelnen Module finden jeweils an folgenden Terminen in Blöcken a 120 Minuten statt:</p>
<ul>
<li>14.03.2025 <a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/der-fachgerechte-soll-bauzeitenplan-modul-1-des-online-crashkurses-das-handwerkszeug-fuer-eine-erfolgreiche-bauleitung-9022">Der fachgerechte Soll-Bauzeitenplan - Modul 1 der Online-Seminarreihe "Das Handwerkszeug für eine erfolgreiche Bauleitung" - Online</a></li>
<li>21.03.2025 <a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/die-bedeutung-der-abhilfeaufforderung-5-abs-3-vob-b-und-der-behinderungsanzeige-6-abs-1-vob-b-modul-2-des-online-crashkurses-das-handwerkszeug-fuer-eine-erfolgreiche-bauleitung-9023">Die Bedeutung der Abhilfeaufforderung (§ 5 Abs. 3 VOB/ B) und der Behinderungsanzeige (§ 6 Abs. 1 VOB/ B) - Modul 2 der Online-Seminarreihe "Das Handwerkszeug für eine erfolgreiche Bauleitung" - Online</a></li>
<li>28.03.2025 <a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/mengenaenderungen-und-verguetungsanpassungen-2-abs-3-vob-b-modul-3-des-online-crashkurses-das-handwerkszeug-fuer-eine-erfolgreiche-bauleitung-9024">Mengenänderungen und Vergütungsanpassungen (§ 2 Abs. 3 VOB/ B) - Modul 3 der Online-Seminarreihe "Das Handwerkszeug für eine erfolgreiche Bauleitung" - Online</a></li>
<li>04.04.2025 P<a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/preisfortschreibung-im-wandel-oder-tatsaechliche-kosten-tatsaechlich-alles-anders-modul-4-des-online-crashkurses-das-handwerkszeug-fuer-eine-erfolgreiche-bauleitung-9025">reisfortschreibung im Wandel oder tatsächliche Kosten = Tatsächlich alles anders? - Modul 4 der Online-Seminarreihe "Das Handwerkszeug für eine erfolgreiche Bauleitung" - Online</a></li>
</ul>
<p> </p>
<p><strong>Der fachgerechte Soll-Bauzeitenplan – Modul 1 </strong></p>
<ul>
<li>Bauzeit-und Bauablaufplanung im Bau-SOLL</li>
<li>Ausführungsfristen / Berechnung von Fristen</li>
<li>Bauzeit im Angebotsstadium</li>
<li>Entscheidende Elemente für eine erfolgreiche Angebotskalkulation</li>
<li>Checkliste Bau-SOLL</li>
<li>Die Erstellung des SOLL-Bauzeitenplan</li>
<li>Struktur eines Bauzeitenplans als Balkenplan</li>
<li>Fortschreibung von Bauzeitenplänen/baubetriebliche Darstellung von Bauablaufänderungen</li>
</ul>
<p> </p>
<p><strong>Die Bedeutung der Abhilfeaufforderung (§ 5 Abs. 3 VOB/ B) und der Behinderungsanzeige (§ 6 Abs. 1 VOB/ B) – Modul 2</strong></p>
<ul>
<li>Verzögerungen bei der Bauausführung</li>
<li>Dokumentation des Bauablaufes</li>
<li>Anzeigewesen und Baustellendokumentation</li>
<li>§5 Abs. 3 VOB/ B Abhilfeaufforderung</li>
<li>§6 VOB/ B Behinderung und Unterbrechung der Ausführung</li>
<li>§4 Abs. 3 VOB/ B Bedenken der Ausführung</li>
</ul>
<p> </p>
<p><strong>Mengenänderungen und Vergütungsanpassungen (§ 2 Abs. 3 VOB/ B) – Modul 3 </strong></p>
<ul>
<li>Mengenänderungen und Vergütungsanpassungen</li>
<li>Vertragstypen</li>
<li>Die durchdachte Kalkulation und deren Dokumentation</li>
<li>Mengenänderungen im Hauptvertag § 2 Abs. 3 VOB/B</li>
<li>Ausgleichsberechnung</li>
</ul>
<p> </p>
<p><strong>Preisfortschreibung im Wandel oder tatsächliche Kosten = Tatsächlich alles anders? – Modul 4</strong></p>
<ul>
<li>Preisfortschreibung im Wandel</li>
<li>VOB/A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen</li>
<li>VOB/B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen</li>
<li>VOB/C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen</li>
<li>Zusammenstellung der Verdingungsunterlagen</li>
<li>Nachtragsleistungen</li>
<li>Tatsächlich erforderliche Kosten</li>
</ul>
<p>Bauleiter und bauleitendes Personal nehmen eine zentrale Rolle auf Baustellen ein und sind für die Organisation und Abläufe auf dieser verantwortlich. Dafür ist es von enormer Bedeutung sich für einen reibungslosen Ablauf mit dem fachgerechten Soll-Bauzeitenplan, Abhilfeaufforderungen und Behinderungsanzeigen, Mengenänderungen und Vergütungsanpassungen sowie Preisfortschreibungen als das grundlegende Handwerkzeug einer erfolgreichen Bauleitung auszukennen.</p>
<p> </p>
<p>Die Online-Seminarreihe "Das Handwerkszeug für eine erfolgreiche Bauleitung“ widmet sich diesen Schwerpunktthemen und vermittelt durch das systematische Bearbeiten und Beantworten grundlegender Fragestellungen praxisnah und sofort einsetzbar das notwendige Handwerkszeug.</p>
<p> </p>
<p>Der Lehrgang gliedert sich in 4 Module, die Online durchgeführt werden und wendet sich insbesondere an jene, die sich Grundlagen der Bauleitung aneignen und dabei von den Berufserfahrungen eines Planungsingenieurs profitieren möchten.</p>
<p> </p>
<p>Die Module können einzeln belegt werden.</p>
Mär
13
9982
<ul>
<li>Bauzeit-und Bauablaufplanung im Bau-SOLL</li>
<li>Ausführungsfristen / Berechnung von Fristen</li>
<li>Bauzeit im Angebotsstadium</li>
<li>Entscheidende Elemente für eine erfolgreiche Angebotskalkulation</li>
<li>Checkliste Bau-SOLL</li>
<li>Die Erstellung des SOLL-Bauzeitenplan</li>
<li>Struktur eines Bauzeitenplans als Balkenplan</li>
<li>Fortschreibung von Bauzeitenplänen/baubetriebliche Darstellung von Bauablaufänderungen</li>
</ul>
<p>Bauabläufe basieren selbstverständlich auf dem Erfahrungsschatz von Bauleiter und Arbeitsvorbereiter. Allerdings gilt es die Vorgaben und Eckpfeiler der Verdingungsunterlagen in den Soll-Bauzeitenplan einzupflegen.</p>
<p> </p>
<p>Die Struktur und Geschwindigkeiten der Teilleistungen des Vertrages sind bei einem baubetrieblich fachgerechten Soll-Bauzeitenplan jedoch nicht auf Grundlage einer Einschätzung vorzunehmen. Der Soll-Bauzeitenplan ist ein Spiegelbild der Auftragskalkulation. Denn bereits hier sind die auf Erfahrung basierenden zeitlichen Bewertungen erfolgt.</p>
Mär
20
9983
<ul>
<li>Verzögerungen bei der Bauausführung</li>
<li>Dokumentation des Bauablaufes</li>
<li>Anzeigewesen und Baustellendokumentation</li>
<li>§5 Abs. 3 VOB/ B Abhilfeaufforderung</li>
<li>§6 VOB/ B Behinderung und Unterbrechung der Ausführung</li>
<li>§4 Abs. 3 VOB/ B Bedenken der Ausführung</li>
</ul>
<p>Oftmals schrecken Auftragnehmer vor einer Behinderungsanzeige zurück, da man sich mit dem Auftraggeber nicht “auf Kriegsfuß” stellen wolle. Dabei hat die Behinderungsanzeige unterschiedliche Bedeutung. Sie entwickelt nicht nur eine Schutzfunktion für den Auftragnehmer, sie hat auch eine Informations- und Warnfunktion für den Auftraggeber und entspricht somit dem Grundgedanken des Kooperationsvertrages.</p>
<p> </p>
<p>Weiterhin hat der Auftraggeber das Recht, Abhilfe zu verlangen, sofern dieser der Ansicht ist, dass die zeitliche Entwicklung der Bauleistung Verzug erwarten lässt.</p>
Mär
25
9994
<ul>
<li>Die Aufgaben der Terminplanung der an Planung und Ausführung Beteiligten (Bauherr, Architekten und Ingenieure, ausführende Firmen) im Überblick</li>
<li>Techniken und Darstellungsformen der Terminplanung (Terminliste, Weg-Zeit-Diagramm, Balkenplan und Netzplan)</li>
<li>Ebenen der Terminplanung (Terminrahmen und Generalablaufplan, Grobablaufpläne sowie Detailablauf- und Steuerungspläne)</li>
<li>Die Aufgaben der Terminplanung in der HOAI 2013 im Vergleich der HOAI alter Fassung; Auslegung der Teilleistungen und deren Bedeutung hinsichtlich Aufwand und Vergütung</li>
<li>Terminplanung als Regelkreis (Terminermittlung, Terminkontrolle und Terminsteuerung)</li>
<li>Sondergebiete der Terminplanung: Gestörter Bauablauf und Maßnahmen sowie Winterbau</li>
</ul>
<p>Die Terminplanung gehört zu den Berufsaufgaben des Architekten. Nicht in allen Fällen werden Bauvorhaben termingerecht erstellt. Dafür gibt es zahlreiche Gründe, die der Architekt nicht zu vertreten hat. Häufig sind Architekten für die Terminplanung nicht ausreichend vorbereitet.<br />
<br />
Bislang wurde der Terminplanung in der HOAI nicht die notwendige Bedeutung beigemessen. In der HOAI 2013 sind nun in mehreren Leistungsphasen Teilleistungen der Terminplanung enthalten. Diese werden benannt, aber nicht erläutert, so dass Unsicherheit entstehen kann, wie diese Leistungen erbracht werden sollen.<br />
<br />
Im Rahmen des Seminars werden die Grundzüge der Terminplanung behandelt. Weiterhin werden die bisherigen und die neuen Teilleistungen der Terminplanung entsprechend der HOAI 2013 interpretiert und es werden Hinweise zur praktischen Anwendung gegeben.</p>
<ul>
</ul>
Mär
27
9989
<ul>
<li>Mengenänderungen und Vergütungsanpassungen</li>
<li>Vertragstypen</li>
<li>Die durchdachte Kalkulation und deren Dokumentation</li>
<li>Mengenänderungen im Hauptvertag § 2 Abs. 3 VOB/B</li>
<li>Ausgleichsberechnung</li>
</ul>
<p>Grundlage eines Einheitspreises sind im Zuge der Angebotserstellung die ausgeschriebenen Vordermengen je Leistungsposition. Auf Basis der geforderten Vertragsleistung erfolgt die Kalkulation, welche sich in Form von Einheitspreisen darstellt.</p>
<p> </p>
<p>Die Vergütung erfolgt auf Basis dieser Einheitspreise in Verbindung zu den Abrechnungsmengen je Leistungsposition. Erfolgen im Zuge der Abrechnung jedoch hohe Schwankungen zwischen Vordermenge und Abrechnungsmenge kann dieses teilweise weitreichende Auswirkungen auf die wirtschaftliche Abrechnung haben. Dieses gilt für beide Vertragspartner. Die VOB/ B gibt den Vertragspartnern im § 2 Abs. 3 die Möglichkeit der Einheitspreisanpassung und unterstreicht somit die Grundlage des Kooperationsvertrages.</p>
<p> </p>
<p>Neben der Einheitspreisanpassung besteht zudem auch die Möglichkeit einer Ausgleichsberechnung auf Grundlage der Schlussrechnungsmengen über alles (Vertragspositionen und Nachträge).</p>
Apr
17
9990
<ul>
<li>Preisfortschreibung im Wandel</li>
<li>VOB/A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen</li>
<li>VOB/B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen</li>
<li>VOB/C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen</li>
<li>Zusammenstellung der Verdingungsunterlagen</li>
<li>Nachtragsleistungen</li>
<li>Tatsächlich erforderliche Kosten</li>
</ul>
<p>Seit der Neueinführung des Bauvertragsrechts im Jahr 2018 ist ein großer Aufschrei in der Bauwelt in Bezug auf Leistungsänderungen beziehungsweise Zusatzleistungen umhergegangen. Plötzlich soll alles anders sein, denn nun wären Preisfortschreibungen nicht mehr auf Basis einer UrKalkulation sondern nach den tatsächlich erforderlichen Kosten umzusetzen.</p>
<p> </p>
<p>Eine große Panik macht(e) sich breit, denn mittlerweile sind die ersten Urteile am BGH gefällt, welche diese Begrifflichkeit in die Urteilsbegründung einbezieht.</p>
<p> </p>
<p>Es stellt sich jedoch die Frage, ob “tatsächlich” alles anders geworden ist oder lediglich die Angst einer vermeintlich neuen Begrifflichkeit für Unruhe sorgt… Getreu nach dem Motto “Was der Bauer nicht kennt, frisst er nicht.”</p>
Apr
20
9991
<p>Das Online-Seminar ist wie folgt gegliedert:</p>
<ul>
<li>Grundlagen des Projektmanagements (und Fragebogen)</li>
<li>Bauherrenorganisation</li>
<li>Projektleitung</li>
<li>Projektsteuerung</li>
</ul>
<p>Eine wesentliche Grundlage des Online-Seminars sind die Grundleistungen der Leistungsbilder in</p>
<ul>
<li>AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“: Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft – Standards für Leistungen und Vergütung, Heft 9 der Schriftenreihe des AHO, Berlin im März 2020 und</li>
<li>Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI Änderungsverordnung - Fassung: Januar 2021)</li>
</ul>
<p>Nicht nur die Bauaufgaben, auch die Organisation der Zusammenarbeit einer größeren Zahl von Projektbeteiligten haben sich im Laufe der Zeit grundlegend verändert. Bauvorhaben müssen in möglichst kurzer Zeit erstellt werden. Alle am Projekt Beteiligten bringen ihre unterschiedlichen Interessen ein. An die Stelle des Bauherrn ist die Bauherrenorganisation getreten. Das Planen und Bauen zeichnen sich inzwischen durch die Zusammenarbeit von vielen Spezialisten aus. So fallen mehr Koordinations- und Führungsaufgaben als früher an.</p>
<p> </p>
<p>Es müssen bei möglichst kurzer Bauzeit und begrenzten finanziellen Mitteln unter Einsatz zahlreicher Projektbeteiligter komplexe Aufgaben unter Vorgabe hoher Qualität gemeistert werden. Erfahrungen in der Planung und Ausführung von Bauprojekten reichen allein nicht mehr aus. Vielmehr sind Kenntnisse im Projektmanagement und bestimmte persönliche Eigenschaften notwendig, um die Führungs- und Koordinationsaufgaben übernehmen zu können, die für das Gelingen eines Projekts unverzichtbar sind.</p>
<p> </p>
<p>Projektmanagement umfasst die „Gesamtheit von Führungsaufgaben, -organisation, -techniken und -mitteln für die Initiierung, Definition, Planung, Steuerung und den Abschluss von Projekten.“ Ein Projekt ist ein „Vorhaben, das im Wesentlichen durch Einmaligkeit der Bedingungen in ihrer Gesamtheit gekennzeichnet ist. Beispiel: Zielvorgabe, zeitliche, finanzielle, personelle oder andere Begrenzungen, projektspezifische Organisation.“ (DIN 69901-5:2009-01)</p>
<p>Folgerichtig haben sich in der Bau- und Immobilienwirtschaft Aufgabenfelder und Leistungsbilder entwickelt, die den veränderten Anforderungen Rechnung tragen.</p>
<p> </p>
<p>Die Teilnehmer des Online-Seminars werden gebeten, vorab einen Fragebogen zu den Bauherrenaufgaben und den baufachlichen Aufgaben zu bearbeiten. Die Ergebnisse werden im Seminar gemeinsam besprochen. Alle damit verbundenen Fragen werden vom Referenten ausführlich erläutert.</p>