Nov
04
9085
<p><strong>Modul 1: Grundlagen des Baurechts und Vertragsarten</strong><br />
04.11.2024, 13.00 – 14.30 Uhr + 15.00 – 16.30 Uhr<br />
<strong>Prozessuale Grundlagen</strong></p>
<ul>
<li>Darstellung der Beweispflichten der Vertragspartner</li>
</ul>
<p><strong>Rechtsgrundlagen des Baurechts</strong></p>
<ul>
<li>BGB, VOB, HOAI</li>
<li>anerkannte Regeln der Technik</li>
<li>Allgemeine Geschäftsbedingungen</li>
<li>Technische Normen und sonstige Vorschriften</li>
</ul>
<p><strong>Baubeteiligte</strong></p>
<ul>
<li>Vertragspartner</li>
<li>Erfüllungsgehilfen des Bauherren</li>
<li>Weisungsbefugnis</li>
<li>Zuständigkeiten</li>
</ul>
<p><strong>Vertragsarten</strong></p>
<ul>
<li>Einheitspreisvertrag</li>
<li>Pauschalvertrag
<ul>
<li>Detailpauschalvertrag</li>
<li>Globalpauschalvertrag</li>
</ul>
</li>
<li>Stundenlohnvertrag</li>
</ul>
<p><strong>Der Bauvertrag nach VOB/B versus BGB</strong></p>
<ul>
<li>Vor- und Nachteile für AG und AN</li>
<li>Vergleich Nachtragsmanagement</li>
</ul>
<p><strong>Vertragspflichten/Vertragsinhalt</strong></p>
<ul>
<li>Abgrenzung geschuldete Leistung und Nachtragsleistung</li>
<li>Vergütungserfolg versus funktionstaugliche Bauleistung</li>
</ul>
<p><strong>Kündigung</strong></p>
<ul>
<li>Kündigungsarten</li>
<li>Formerfordernisse</li>
</ul>
<p><b>Modul 2: Abrechnung und Nachtragsmanagement</b><br />
11.11.2024, 13.00 – 14.30 Uhr + 15.00 – 16.30 Uhr<br />
<strong>Abrechnung</strong></p>
<ul>
<li>Abschlags- und Schlussrechnung</li>
<li>Fälligkeit und Verzug</li>
</ul>
<p><strong>Nachtragswesen im BGB- und VOB-Vertrag</strong></p>
<ul>
<li>Mehr- und Mindermengen</li>
<li>geänderte und zusätzliche Leistungen</li>
</ul>
<p><strong>Modul 3: Bedenkenanmeldung, Abnahme, Mängel und Gewährleistung</strong><br />
25.11.2024, 13.00 – 14.30 Uhr + 15.00 – 16.30 Uhr<br />
<strong>Bedenkenanmeldung</strong></p>
<ul>
<li>Inhalt</li>
<li>Formerfordernis</li>
<li>Fristen</li>
<li>Auswirkungen</li>
</ul>
<p><strong>Abnahme</strong></p>
<ul>
<li>Voraussetzungen für die Abnahme</li>
<li>Teilabnahme</li>
<li>technische Abnahme</li>
<li>Gesamtabnahme</li>
<li>Abnahmearten</li>
<li>Verweigerung der Abnahme
<ul>
<li>Konsequenzen</li>
</ul>
</li>
</ul>
<p><strong>Mängel</strong></p>
<ul>
<li>Definition Mangel</li>
<li>Mängelrechte vor und nach der Abnahme</li>
<li>Laut VOB/B und BGB</li>
<li>Mangelanzeige</li>
</ul>
<p><strong>Gewährleistung</strong></p>
<ul>
<li>Fristen/Dauer</li>
<li>Einbehalte/Sicherheitsleistungen</li>
<li>Beweislast</li>
</ul>
<p> </p>
<p><strong>Hinweis: </strong>Sollte Ihnen ein Termin ungelegen sein, können Sie die Aufzeichnung des jeweiligen Moduls in einem begrenzten Zeitfenster auch zu einem späteren Zeitpunkt anschauen.</p>
<p>Kenntnisse im Baurecht sind eine Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Abwicklung von Bauverträgen. Oft wird dessen Bedeutung erst an leidvollen Erfahrungen in der Praxis erkannt. Dabei können bereits Grundkenntnisse helfen, grobe Fehler zu vermeiden. Zudem ist ein Überblick über die zahlreichen, rechtlich relevanten Vorschriften und Regelwerke und deren Zusammenwirken hilfreich, um Sachverhalte richtig einordnen und Abhängigkeiten und deren Konsequenzen beurteilen zu können.</p>
<p> </p>
<p>Die Online-Seminarreihe "Basiswissen Baurecht" widmet sich diesem Anliegen und möchte einen Überblick über das Baurecht, die Vertragsgestaltung und die vertragskonforme Abwicklung von Bauvorhaben geben. Dabei werden Fragen der Geltendmachung von Ansprüchen in Form von Nachträgen durch geänderte und zusätzliche Leistungen ebenso behandelt wie durch Leistungsänderungen. Zudem widmet sich der Lehrgang der Abnahme, Abrechnung und Gewährleistung von Bauvorhaben und dem Thema Mängel.</p>
<p> </p>
<p>Die Teilnehmer erlangen ein Grundverständnis für Formerfordernisse und die rechtskonforme Gestaltung von Schriftverkehr und in kompakter Weise einen Überblick über alle wesentlichen baurechtlichen Ansätze zur vertragskonformen Abwicklung von Bauvorhaben.</p>
<p> </p>
<p>Damit wendet sich der Lehrgang sowohl an jene, die Bauleitungsaufgaben in einem ausführenden Bauunternehmen oder Bauhandwerksbetrieb wahrnehmen wollen als auch an jene, die als Bauüberwacher für Ingenieurbüros und Bauherren tätig sind und Grundlagenwissen im Baurecht erwerben möchten.</p>
<p> </p>
<p>Die Module können auch einzeln belegt werden.</p>
Feb
13
9065
<ul>
<li>Allgemeine Grundlagen und Herkunft der Bedarfsplanung </li>
<li>DIN 18205 – Bedarfsplanung im Bauwesen, weitere Regelwerke</li>
<li>Am Projekt Beteiligte und Bedarfsplanung</li>
<li>Gegenstand der Bedarfsplanung und Durchführung</li>
<li>Gegenstand der Planungsgrundlagen und Bereitstellung</li>
<li>Anhang: Arbeitshilfe: Bedarfsplanung – Definitionen, Strukturen und Ergebnisse</li>
</ul>
<p>Wenn es beim Bauen Probleme gibt, liegt das oft an einer ungenügenden Bedarfsplanung. Das heißt, die Bauaufgabe ist ungenügend definiert, die Bedürfnisse von Bauherren und Nutzern werden nicht ausreichend ermittelt und vermittelt. Nun werden Planen und Bauen immer komplexer, die Anzahl der Beteiligten wie die der technischen Möglichkeiten steigt. Das macht es erforderlich, zu Beginn einer Planung die Bauaufgabe umfassend zu definieren.</p>
<p> </p>
<p>Bedarfsplanung im Bauwesen bedeutet</p>
<ul>
<li>methodische Ermittlung der Bedürfnisse von Bauherren und Nutzern;</li>
<li>zielgerichtete Aufbereitung als „Bedarf“ und</li>
<li>Umsetzung in bauliche Anforderungen.</li>
</ul>
<p> </p>
<p>Für den festgestellten Bedarf kommen in vielen Fällen mehrere Varianten der Bedarfsdeckung in Betracht. Eine davon kann ein Neubau sein. Auch die Umnutzung, die Erweiterung, die Anmietung oder der Ankauf/Mietkauf eines bestehenden Gebäudes kann als Lösung in Betracht kommen. In jedem Fall sollen über einen Bedarfsplan hinaus als Planungsgrundlagen ein Raumprogramm, ein Funktionsprogramm, ein Ausstattungsprogramm, eine Standardbeschreibung, Angaben zu Standort und Grundstück, ein Kostenrahmen sowie ein Terminrahmen aufgestellt werden. Wenn ein vorhandenes Gebäude für die Nutzung in Betracht gezogen wird, sind vor Beginn der Objekt- und Fachplanung eine umfassende Bestandsaufnahme des Objekts sowie gegebenenfalls weitere Untersuchungen erforderlich. </p>
<ul>
</ul>
Mär
13
9075
<p><strong>Mindestbeitrag Berufsbildung</strong></p>
<p><strong>Die Tarifrente Bau seit 01.01.2016</strong></p>
<ul>
<li>Für wen gilt die Tarifrente Bau?</li>
</ul>
<p><strong>Sozialkassenbeiträge</strong></p>
<ul>
<li>Wer ist beitragspflichtig und wie sind die Daten zu melden?</li>
<li>Mindestlohn in der Bauwirtschaft</li>
</ul>
<p><strong>Urlaub für gewerbliche Arbeitnehmer im Baugewerbe </strong> </p>
<ul>
<li>spezielle, auf die besondere Situation von Arbeitnehmern der Bauwirtschaft abgestimmte Regelung</li>
<li>Mindesturlaubsvergütung für Zeiten von Arbeitsausfällen ohne Lohnanspruch bei Krankheit und Bezug von Saison-Kug</li>
</ul>
<p><strong>Berufsbildung</strong></p>
<ul>
<li>die Förderung der betrieblichen sowie überbetrieblichen Ausbildung und die Urlaubsregelung gewerblicher Arbeitnehmer im Auslernjahr</li>
</ul>
<p><strong>Online Anwendung</strong></p>
<ul>
<li>das Bau-Portal: SOK@-BAU Online</li>
</ul>
<p><strong>Sicherungskonten</strong></p>
<ul>
<li>kostengünstige Absicherung von Guthaben aus Arbeitszeitkonten</li>
</ul>
<p>Das Seminar vermittelt Informationen zum Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft und erläutert dessen Aufgaben und Leistungen durch Mitarbeiter von SOKA-BAU. Dazu gehört auch die Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft durch Leistungen der Agentur für Arbeit.</p>
<p> </p>
<p>Sie haben die Möglichkeit, Ihre individuellen Fragen im Seminar vorzutragen, können diese aber auch gern bereits vorab per E-Mail unter info@bauakademie-sachsen.de einreichen. Ihre Fragen werden dann im Seminar diskutiert und beantwortet.</p>
Mär
13
9114
<p><strong>Mindestbeitrag Berufsbildung</strong></p>
<p><strong>Die Tarifrente Bau seit 01.01.2016</strong></p>
<ul>
<li>Für wen gilt die Tarifrente Bau?</li>
</ul>
<p><strong>Sozialkassenbeiträge</strong></p>
<ul>
<li>Wer ist beitragspflichtig und wie sind die Daten zu melden?</li>
<li>Mindestlohn in der Bauwirtschaft</li>
</ul>
<p><strong>Urlaub für gewerbliche Arbeitnehmer im Baugewerbe </strong> </p>
<ul>
<li>spezielle, auf die besondere Situation von Arbeitnehmern der Bauwirtschaft abgestimmte Regelung</li>
<li>Mindesturlaubsvergütung für Zeiten von Arbeitsausfällen ohne Lohnanspruch bei Krankheit und Bezug von Saison-Kug</li>
</ul>
<p><strong>Berufsbildung</strong></p>
<ul>
<li>die Förderung der betrieblichen sowie überbetrieblichen Ausbildung und die Urlaubsregelung gewerblicher Arbeitnehmer im Auslernjahr</li>
</ul>
<p><strong>Online Anwendung</strong></p>
<ul>
<li>das Bau-Portal: SOK@-BAU Online</li>
</ul>
<p><strong>Sicherungskonten</strong></p>
<ul>
<li>kostengünstige Absicherung von Guthaben aus Arbeitszeitkonten</li>
</ul>
<p>Das Seminar vermittelt Informationen zum Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft und erläutert dessen Aufgaben und Leistungen durch Mitarbeiter von SOKA-BAU. Dazu gehört auch die Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft durch Leistungen der Agentur für Arbeit.</p>
<p> </p>
<p>Sie haben die Möglichkeit, Ihre individuellen Fragen im Seminar vorzutragen, können diese aber auch gern bereits vorab per E-Mail unter info@bauakademie-sachsen.de einreichen. Ihre Fragen werden dann im Seminar diskutiert und beantwortet.</p>
Mär
14
9021
<p>Die einzelnen Module finden jeweils an folgenden Terminen in Blöcken a 120 Minuten statt:</p>
<ul>
<li><a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/der-fachgerechte-soll-bauzeitenplan-modul-1-des-online-crashkurses-das-handwerkzeug-fuer-eine-erfolgreiche-bauleitung-8050">Der fachgerechte Soll-Bauzeitenplan - Modul 1 der Online-Seminarreihe "Das Handwerkszeug für eine erfolgreiche Bauleitung" - 08.03.2024, Online</a></li>
<li><a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/die-bedeutung-der-abhilfeaufforderung-5-abs-3-vob-b-und-der-behinderungsanzeige-6-abs-1-vob-b-modul-2-des-online-crashkurses-das-handwerkzeug-fuer-eine-erfolgreiche-bauleitung-8057">Die Bedeutung der Abhilfeaufforderung (§ 5 Abs. 3 VOB/ B) und der Behinderungsanzeige (§ 6 Abs. 1 VOB/ B) - Modul 2 der Online-Seminarreihe "Das Handwerkszeug für eine erfolgreiche Bauleitung" – 15.03.2024, Online</a></li>
<li><a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/mengenaenderungen-und-verguetungsanpassungen-2-abs-3-vob-b-modul-3-des-online-crashkurses-das-handwerkzeug-fuer-eine-erfolgreiche-bauleitung-8061">Mengenänderungen und Vergütungsanpassungen (§ 2 Abs. 3 VOB/ B) - Modul 3 der Online-Seminarreihe "Das Handwerkszeug für eine erfolgreiche Bauleitung" - 22.03.2024, Online</a></li>
<li><a href="https://bauakademie-sachsen.de/veranstaltung/preisfortschreibung-im-wandel-oder-tatsaechliche-kosten-tatsaechlich-alles-anders-modul-4-des-online-crashkurses-das-handwerkzeug-fuer-eine-erfolgreiche-bauleitung-8099">Preisfortschreibung im Wandel oder tatsächliche Kosten = Tatsächlich alles anders? - Modul 4 der Online-Seminarreihe "Das Handwerkszeug für eine erfolgreiche Bauleitung" – 12.04.2024, Online</a></li>
</ul>
<p>Bauleiter und bauleitendes Personal nehmen eine zentrale Rolle auf Baustellen ein und sind für die Organisation und Abläufe auf dieser verantwortlich. Dafür ist es von enormer Bedeutung sich für einen reibungslosen Ablauf mit dem fachgerechten Soll-Bauzeitenplan, Abhilfeaufforderungen und Behinderungsanzeigen, Mengenänderungen und Vergütungsanpassungen sowie Preisfortschreibungen als das grundlegende Handwerkzeug einer erfolgreichen Bauleitung auszukennen.</p>
<p> </p>
<p>Die Online-Seminarreihe "Das Handwerkszeug für eine erfolgreiche Bauleitung“ widmet sich diesen Schwerpunktthemen und vermittelt durch das systematische Bearbeiten und Beantworten grundlegender Fragestellungen praxisnah und sofort einsetzbar das notwendige Handwerkszeug.</p>
<p> </p>
<p>Der Lehrgang gliedert sich in 4 Module, die Online durchgeführt werden und wendet sich insbesondere an jene, die sich Grundlagen der Bauleitung aneignen und dabei von den Berufserfahrungen eines Planungsingenieurs profitieren möchten.</p>
<p> </p>
<p>Die Module können einzeln belegt werden.</p>
Mär
14
9022
<ul>
<li>Bauzeit-und Bauablaufplanung im Bau-SOLL</li>
<li>Ausführungsfristen / Berechnung von Fristen</li>
<li>Bauzeit im Angebotsstadium</li>
<li>Entscheidende Elemente für eine erfolgreiche Angebotskalkulation</li>
<li>Checkliste Bau-SOLL</li>
<li>Die Erstellung des SOLL-Bauzeitenplan</li>
<li>Struktur eines Bauzeitenplans als Balkenplan</li>
<li>Fortschreibung von Bauzeitenplänen/baubetriebliche Darstellung von Bauablaufänderungen</li>
</ul>
<p>Bauabläufe basieren selbstverständlich auf dem Erfahrungsschatz von Bauleiter und Arbeitsvorbereiter. Allerdings gilt es die Vorgaben und Eckpfeiler der Verdingungsunterlagen in den Soll-Bauzeitenplan einzupflegen.</p>
<p> </p>
<p>Die Struktur und Geschwindigkeiten der Teilleistungen des Vertrages sind bei einem baubetrieblich fachgerechten Soll-Bauzeitenplan jedoch nicht auf Grundlage einer Einschätzung vorzunehmen. Der Soll-Bauzeitenplan ist ein Spiegelbild der Auftragskalkulation. Denn bereits hier sind die auf Erfahrung basierenden zeitlichen Bewertungen erfolgt.</p>
Mär
21
9023
<ul>
<li>Verzögerungen bei der Bauausführung</li>
<li>Dokumentation des Bauablaufes</li>
<li>Anzeigewesen und Baustellendokumentation</li>
<li>§5 Abs. 3 VOB/ B Abhilfeaufforderung</li>
<li>§6 VOB/ B Behinderung und Unterbrechung der Ausführung</li>
<li>§4 Abs. 3 VOB/ B Bedenken der Ausführung</li>
</ul>
<p>Oftmals schrecken Auftragnehmer vor einer Behinderungsanzeige zurück, da man sich mit dem Auftraggeber nicht “auf Kriegsfuß” stellen wolle. Dabei hat die Behinderungsanzeige unterschiedliche Bedeutung. Sie entwickelt nicht nur eine Schutzfunktion für den Auftragnehmer, sie hat auch eine Informations- und Warnfunktion für den Auftraggeber und entspricht somit dem Grundgedanken des Kooperationsvertrages.</p>
<p> </p>
<p>Weiterhin hat der Auftraggeber das Recht, Abhilfe zu verlangen, sofern dieser der Ansicht ist, dass die zeitliche Entwicklung der Bauleistung Verzug erwarten lässt.</p>
Mär
27
9078
<ul>
<li>Die Aufgaben der Terminplanung der an Planung und Ausführung Beteiligten (Bauherr, Architekten und Ingenieure, ausführende Firmen) im Überblick</li>
<li>Techniken und Darstellungsformen der Terminplanung (Terminliste, Weg-Zeit-Diagramm, Balkenplan und Netzplan)</li>
<li>Ebenen der Terminplanung (Terminrahmen und Generalablaufplan, Grobablaufpläne sowie Detailablauf- und Steuerungspläne)</li>
<li>Die Aufgaben der Terminplanung in der HOAI 2013 im Vergleich der HOAI alter Fassung; Auslegung der Teilleistungen und deren Bedeutung hinsichtlich Aufwand und Vergütung</li>
<li>Terminplanung als Regelkreis (Terminermittlung, Terminkontrolle und Terminsteuerung)</li>
<li>Sondergebiete der Terminplanung: Gestörter Bauablauf und Maßnahmen sowie Winterbau</li>
</ul>
<p>Die Terminplanung gehört zu den Berufsaufgaben des Architekten. Nicht in allen Fällen werden Bauvorhaben termingerecht erstellt. Dafür gibt es zahlreiche Gründe, die der Architekt nicht zu vertreten hat. Häufig sind Architekten für die Terminplanung nicht ausreichend vorbereitet.<br />
<br />
Bislang wurde der Terminplanung in der HOAI nicht die notwendige Bedeutung beigemessen. In der HOAI 2013 sind nun in mehreren Leistungsphasen Teilleistungen der Terminplanung enthalten. Diese werden benannt, aber nicht erläutert, so dass Unsicherheit entstehen kann, wie diese Leistungen erbracht werden sollen.<br />
<br />
Im Rahmen des Seminars werden die Grundzüge der Terminplanung behandelt. Weiterhin werden die bisherigen und die neuen Teilleistungen der Terminplanung entsprechend der HOAI 2013 interpretiert und es werden Hinweise zur praktischen Anwendung gegeben.</p>
<ul>
</ul>
Mär
28
9024
<ul>
<li>Mengenänderungen und Vergütungsanpassungen</li>
<li>Vertragstypen</li>
<li>Die durchdachte Kalkulation und deren Dokumentation</li>
<li>Mengenänderungen im Hauptvertag § 2 Abs. 3 VOB/B</li>
<li>Ausgleichsberechnung</li>
</ul>
<p>Grundlage eines Einheitspreises sind im Zuge der Angebotserstellung die ausgeschriebenen Vordermengen je Leistungsposition. Auf Basis der geforderten Vertragsleistung erfolgt die Kalkulation, welche sich in Form von Einheitspreisen darstellt.</p>
<p> </p>
<p>Die Vergütung erfolgt auf Basis dieser Einheitspreise in Verbindung zu den Abrechnungsmengen je Leistungsposition. Erfolgen im Zuge der Abrechnung jedoch hohe Schwankungen zwischen Vordermenge und Abrechnungsmenge kann dieses teilweise weitreichende Auswirkungen auf die wirtschaftliche Abrechnung haben. Dieses gilt für beide Vertragspartner. Die VOB/ B gibt den Vertragspartnern im § 2 Abs. 3 die Möglichkeit der Einheitspreisanpassung und unterstreicht somit die Grundlage des Kooperationsvertrages.</p>
<p> </p>
<p>Neben der Einheitspreisanpassung besteht zudem auch die Möglichkeit einer Ausgleichsberechnung auf Grundlage der Schlussrechnungsmengen über alles (Vertragspositionen und Nachträge).</p>
Apr
04
9025
<ul>
<li>Preisfortschreibung im Wandel</li>
<li>VOB/A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen</li>
<li>VOB/B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen</li>
<li>VOB/C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen</li>
<li>Zusammenstellung der Verdingungsunterlagen</li>
<li>Nachtragsleistungen</li>
<li>Tatsächlich erforderliche Kosten</li>
</ul>
<p>Seit der Neueinführung des Bauvertragsrechts im Jahr 2018 ist ein großer Aufschrei in der Bauwelt in Bezug auf Leistungsänderungen beziehungsweise Zusatzleistungen umhergegangen. Plötzlich soll alles anders sein, denn nun wären Preisfortschreibungen nicht mehr auf Basis einer UrKalkulation sondern nach den tatsächlich erforderlichen Kosten umzusetzen.</p>
<p> </p>
<p>Eine große Panik macht(e) sich breit, denn mittlerweile sind die ersten Urteile am BGH gefällt, welche diese Begrifflichkeit in die Urteilsbegründung einbezieht.</p>
<p> </p>
<p>Es stellt sich jedoch die Frage, ob “tatsächlich” alles anders geworden ist oder lediglich die Angst einer vermeintlich neuen Begrifflichkeit für Unruhe sorgt… Getreu nach dem Motto “Was der Bauer nicht kennt, frisst er nicht.”</p>
Apr
10
9063
<p>Das Online-Seminar ist wie folgt gegliedert:</p>
<ul>
<li>Grundlagen des Projektmanagements (und Fragebogen)</li>
<li>Bauherrenorganisation</li>
<li>Projektleitung</li>
<li>Projektsteuerung</li>
</ul>
<p>Eine wesentliche Grundlage des Online-Seminars sind die Grundleistungen der Leistungsbilder in</p>
<ul>
<li>AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“: Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft – Standards für Leistungen und Vergütung, Heft 9 der Schriftenreihe des AHO, Berlin im März 2020 und</li>
<li>Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI Änderungsverordnung - Fassung: Januar 2021)</li>
</ul>
<p>Nicht nur die Bauaufgaben, auch die Organisation der Zusammenarbeit einer größeren Zahl von Projektbeteiligten haben sich im Laufe der Zeit grundlegend verändert. Bauvorhaben müssen in möglichst kurzer Zeit erstellt werden. Alle am Projekt Beteiligten bringen ihre unterschiedlichen Interessen ein. An die Stelle des Bauherrn ist die Bauherrenorganisation getreten. Das Planen und Bauen zeichnen sich inzwischen durch die Zusammenarbeit von vielen Spezialisten aus. So fallen mehr Koordinations- und Führungsaufgaben als früher an.</p>
<p> </p>
<p>Es müssen bei möglichst kurzer Bauzeit und begrenzten finanziellen Mitteln unter Einsatz zahlreicher Projektbeteiligter komplexe Aufgaben unter Vorgabe hoher Qualität gemeistert werden. Erfahrungen in der Planung und Ausführung von Bauprojekten reichen allein nicht mehr aus. Vielmehr sind Kenntnisse im Projektmanagement und bestimmte persönliche Eigenschaften notwendig, um die Führungs- und Koordinationsaufgaben übernehmen zu können, die für das Gelingen eines Projekts unverzichtbar sind.</p>
<p> </p>
<p>Projektmanagement umfasst die „Gesamtheit von Führungsaufgaben, -organisation, -techniken und -mitteln für die Initiierung, Definition, Planung, Steuerung und den Abschluss von Projekten.“ Ein Projekt ist ein „Vorhaben, das im Wesentlichen durch Einmaligkeit der Bedingungen in ihrer Gesamtheit gekennzeichnet ist. Beispiel: Zielvorgabe, zeitliche, finanzielle, personelle oder andere Begrenzungen, projektspezifische Organisation.“ (DIN 69901-5:2009-01)</p>
<p>Folgerichtig haben sich in der Bau- und Immobilienwirtschaft Aufgabenfelder und Leistungsbilder entwickelt, die den veränderten Anforderungen Rechnung tragen.</p>
<p> </p>
<p>Die Teilnehmer des Online-Seminars werden gebeten, vorab einen Fragebogen zu den Bauherrenaufgaben und den baufachlichen Aufgaben zu bearbeiten. Die Ergebnisse werden im Seminar gemeinsam besprochen. Alle damit verbundenen Fragen werden vom Referenten ausführlich erläutert.</p>