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20 Tipps und Tricks für Auftragnehmer

8491 18.04.24   09:00 - 16:00 Uhr  Leipzig

Die Veranstaltung wird durch die Architektenkammer Sachsen und die Ingenieurkammer Sachsen als Weiterbildung anerkannt.

Zielstellung

Viele Auftragnehmer verschenken aufgrund bloßer Unkenntnis noch immer bares Geld. Der Auftragnehmer nimmt wichtige Rechte nicht wahr, weil sie ihm schlichtweg unbekannt sind.

Im Rahmen des Seminars werden wir den Teilnehmern 20 Möglichkeiten aufzeigen, ihre Position gegenüber dem Auftraggeber maßgeblich zu stärken. Es handelt sich um ganz legale Tipps und Tricks, die sich für den Auftragnehmer lohnen und die er sofort umsetzen kann.

Natürlich bilden Tipps zu Nachträgen einen Schwerpunkt des Seminars. So hat etwa der BGH Auftragnehmern im Urteil vom 08.08.2019 Wege aufgezeigt, sich von einer nachteiligen Urkalkulation zu lösen. Der Dozent wird zudem darlegen, welche Chancen die Reform des Bauvertragsrechts 2018 den Auftragnehmern bietet.

Häufig versuchen Auftraggeber, Nachträge mit dem Argument abzuwehren, dass der Auftragnehmer auf das Problem schon bei Angebotsabgabe hätte hinweisen müssen. Der Dozent wird zeigen, wie sich dieses Argument entkräften lässt.

Schließlich wissen viele Auftragnehmer nicht, dass die VOB/B ihnen das Werkzeug zur Verfügung stellt, den mühsamen Streit über Stundenlohnarbeiten von Anfang an aus dem Weg zu gehen. Die hier sehr auftragnehmerfreundlichen Regelungen der VOB/B sind auch den meisten Auftraggebern unbekannt.

Inhalt

  • das Angebotsbegleitschreiben
  • das kaufmännische Bestätigungsschreiben
  • Zugangsbeweis bei wichtigem Schriftverkehr
  • Keine Hinweispflicht bei Ausschreibungsfehlern!?
  • Nachträge nach der Baurechtsreform 2018
  • das Ende der Urkalkulation (BGH-Urteil vom 08.08.2019)
  • Leistungsverweigerung bei streitigen Nachträgen
  • Was schuldet der Auftragnehmer bei der Pauschalpreisabrede wirklich?
  • Komplettheitsklauseln abwehren
  • Wie kann die Verlängerung der Gewährleistungsfrist bei Nacharbeiten verhindert werden?
  • Anerkenntniswirkung bei Stundenlohnzetteln (§ 15 Nr. 3 Satz 5 VOB/B)
  • Aufmaßstreitigkeiten vermeiden!
  • Wie kann man die Schlusszahlungserklärung umgehen?
  • die Bauhandwerkersicherheit
  • Wie kann der Auftragnehmer lange Werklohnprozesse vermeiden bzw. verkürzen?

Teilnehmerkreis

Oberbauleiter, Bau- und Projektleiter, Baustellenführungspersonal, techn. und kfm. Führungskräfte