Mär
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Abnahme, Gewährleistung und Abrechnung der Bauleistung (einschließlich Sicherheiten)
8489 21.03.24 09:00 - 16:00 Uhr Chemnitz
Die Veranstaltung wird durch die Architektenkammer Sachsen und die Ingenieurkammer Sachsen als Weiterbildung anerkannt.
Zielstellung
Ab dem Vertragsabschluss ist die (Teil-)Abnahme die wichtigste rechtsgeschäftliche Erklärung, die weitreichende Folgen hat. Die Gefahr für zufälligen Untergang und Beschädigung geht auf den Auftraggeber über, die Gewährleistungsfrist beginnt, die Beweislast für die Mangelhaftigkeit liegt ab dann beim Auftraggeber und sie ist Voraussetzung für die Fälligkeit der Schlussrechnung. Ziel des Seminares ist es, dass die Teilnehmer die unterschiedlichen Abnahmeformen nach BGB und VOB/B sicher beherrschen, sich richtig – auch in Konfliktsituationen – bei der Abnahme verhalten, die Rechte im Abnahmeprotokoll sichern und Fehler vermeiden. Seit 2018 hat der Auftragnehmer auch bei gescheiterter Abnahme Anspruch auf eine für ihn vorteilhafte Zustandsfeststelung, von der viel zu selten Gebrauch gemacht wird.
Es werden außerdem die Mängelrechte aus dem BGB und der VOB/B vor und nach der Abnahme im Seminar ausführlich behandelt. Hier ist das Ziel die sichere Anwendung der Mängelrechte vor und nach der Abnahme und die Durchsetzung bzw. Abwehr von Mängelansprüchen. Ein weiteres Ziel des Seminares ist die richtige Aufstellung und Durchsetzung von Abschlags- und Schlussrechnungen und der Umgang mit Sicherheiten.
Inhalt
Begriffe mit Bezug zur Abnahme
- Teilabnahme, Technische Abnahme, Zustandsfeststellung, Gesamtabnahme
Arten der Abnahme nach § 12 VOB/B und § 640 BGB
- Wörtliche Abnahme
- Förmliche Abnahme
- Konkludente Abnahme
- Fiktive Abnahme
Abnahmeregelungen im Verhältnis Bauherr – Auftragnehmer - Nachunternehmer
Das Abnahmeprotokoll
- Inhalt und Form
- Mängelvorbehalte
- Vertragsstrafenvorbehalt
- Fristen zur Mangelbeseitigung
- Fehlerquelle Gewährleistungsfristen
- Unterschriftsverweigerung des Auftragnehmers - Folgen?
- Unterschrift des Auftragnehmers als Anerkenntnis der Mängel?
Verweigerung der Abnahme und Folgen unberechtigter Abnahmeverweigerung
- Handlungsmöglichkeiten bei einer Abnahmeverweigerung beim Bauvertrag gem. § 650g BGB
Der Umgang mit Mängeln vor der Abnahme
- Mangelanzeige, Fristsetzung, Kündigung
Die Mängelrechte nach der Abnahme
- Mangelbeseitigung
- Schadensersatz
- Minderung
- Rücktritt vom Vertrag
Die Verjährung der Mängelansprüche
Die Abrechnung des Bauvertrages
- Begrifflichkeiten: Abschlagsrechnung, Schlussrechnung
- Fälligkeit, Mahnung, Verzug
- Schlusszahlungserklärung
Sicherheiten
- Vertragserfüllungssicherheit
- Mängelsicherheit
- Höhe der Sicherheit
- Rückgabe der Sicherheit
Teilnehmerkreis
Informationen
Als Weiterbildung anerkannt durch
- Architektenkammer Sachsen
- Ingenieurkammer Sachsen
Anmeldeschluss
- 07.03.2024
Dokumente
Dauer
- 1 Tag/e
- 8 USt.
Gebühren
- 400,00 €
- 300,00 € *
Referent/en
Veranstaltungsort
AMBER Hotel Chemnitz Park
Wildparkstraße 6
09247 Chemnitz
Anfahrt (Google Maps)
Ansprechpartner

Ulrich Werner
0351 7957497-13
geschaeftsstelle@bauakademie-sachsen.de
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