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Baumaßnahmen zu Zeiten von Preisexplosionen, Lieferengpässen und des Ukraine-Kriegs: Wie ist die Rechtslage für Preisanpassung, Preisgleitklauseln, Bautermine und die rechtssichere Durchsetzung von Mehrvergütungsansprüchen?

8484 27.10.23   10:00 - 11:30 Uhr  Online

Die Veranstaltung wird durch die Architektenkammer Sachsen und die Ingenieurkammer Sachsen als Weiterbildung anerkannt.

Zielstellung

Ziel des Webinars ist die Vermittlung der rechtlichen Möglichkeiten, Chancen, Risiken und auch der Grenzen der Handlungsmöglichkeiten von Auftraggebern, Auftragnehmern und Planern bei Bauaufträgen (einschließlich NU- und Transportverträgen) in Bezug auf Lieferengpässe und Preisexplosionen wegen der Folgen der Corona-Pandemie und des Angriffskriegs gegen die Ukraine.

Inhalt

Bestehende Bauverträge

  1. Preisrisiko: Das Beschaffungs- und Preisrisiko trägt der Auftragnehmer 
  2. Gesetzlicher Rettungsanker: Störung der Geschäftsgrundlage gem. § 313 Abs. 1 BGB
    • Preisanpassung
    • Beendigung des Vertrages gem. § 313 Abs. 3 BGB
  3. Nachträgliche Vereinbarung einer Preisgleitklausel
    • bei öffentlichen Bauaufträgen
    • bei privaten Bauaufträgen
  4. Lieferengpässe wegen des Ukrainekrieges
    • Leistungseinstellung wegen Unmöglichkeit der Leistung?
    • Behinderung aufgrund höherer Gewalt (§ 6 Abs. 2 Nr. 1 c) VOB/B)
    • Verlängerung der Ausführungsfrist
    • Entfall Vertragsstrafe
    • Problem: Wie gut war/ist das Bestellmanagement?
  5. Neue „explodierte“ Preise bei Mehrmengen > 10%, Nachträge wegen geänderter/zusätzlicher Leistungen
  6. Lösungsansätze
    • Vorauszahlungen
    • Abschlagszahlungen für eigens gefertigte oder gelieferte Bauteile und -stoffe (§ 16 Abs. 2 VOB/B)
    • gemeinsames Liefermanagement

Laufende Vergabeverfahren

  • Anspruch auf Preisgleitklausel (kosten- oder indexbasiert)?
  • Berechnungsbeispiele /Selbstbehalt/Quote AN – AG (insb. Formblatt 225 des VHB)

Teilnehmerkreis

Geschäftsführer, Oberbauleiter, Bau- und Projektleiter aus Bauunternehmen, Architekten, Ingenieure und Bauüberwacher aus Architektur- und Ingenieurbüros sowie öffentliche und private Auftraggeber/Bauherren, Lieferanten und Dienstleister