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Bauzeitnachträge rechtssicher aufstellen

9761 21.01.25   09:00 - 16:00 Uhr  Dresden

Die Veranstaltung wird durch die Architektenkammer Sachsen und die Ingenieurkammer Sachsen als Weiterbildung anerkannt.

Zielstellung

(Bau-)Zeit ist Geld! Es gibt kaum ein Bauvorhaben, das pünktlich beendet wird. Aber: Keine Chance hat der „Bauzeitnachtrag 1 pauschal“! Bauzeitansprüche sind je nach Anspruchsgrundlage und deren Voraussetzungen aufzustellen und zu dokumentieren. Kommt die Störung aus dem Bereich des Auftraggebers, sind je nach Fallgestaltung Mehrvergütungs-, Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche möglich, ebenfalls eine etwaige Bauzeitverlängerung und der Entfall von Vertragsstrafenvereinbarungen. Um diese unterschiedlichen Ansprüche, die auch kumulativ bei einem Bauvorhaben auftreten können, durchzusetzen, bedarf es der vertieften Kenntnis von den entsprechenden Anspruchsgrundlagen und den Dokumentationsanforderungen und dem notwendigen Schriftwechsel, bspw. Behinderungsanzeige, Nachtragsstellung, Inverzugsetzung, Anerbieten der eigenen Leistung etc.

Das lernen die Teilnehmer in dem Seminar anhand der aktuellen Rechtsprechung. Systematisch wird das notwendige Wissen vermittelt von der ersten Bauablaufstörung (was bereits eine verzögerte Vergabe sein kann) über die baubegleitende Dokumentation bis zur gerichtsfesten Aufbereitung und Durchsetzung der Nachtragsforderung. Auf die aktuelle Rechtsprechung wird praxisgerecht eingegangen.

Inhalt

Rechtsgrundlagen

  • Behinderungen nach § 6 Abs. 1 VOB/B – Anmeldung und Abmeldung
  • Schadensersatz nach § 6 Abs. 6 VOB/B
  • Annahmeverzug des Auftraggebers nach § 642 BGB
  • Dokumentation der eigenen Leistungsbereitschaft
  • Anordnungen zur Bauzeit nach §§ 1 Abs. 3 und 4 VOB/B
  • Mehrmengen und Mindermengen
  • Winter/Wetter/Naturkatastrophen
  • Corona, Ukrainekrieg und sonstige „Höhere Gewalt“
  • Umfang der Pflicht des Auftragnehmers zu Kompensation und Beschleunigungsmaßnahmen
  • Geänderte oder zusätzliche Leistungen, §§ 2 Abs. 5 und 6 VOB/B – Mehrkostenanzeige mit Hinweis auf Bauzeitverlängerung – so konkret wie möglich, so ausführlich wie nötig
  • Dokumentationsmittel auf der Baustelle (Bautagesberichte, Fotos, Videos, Lieferscheine etc.)

Dokumentation („bauablaufbezogene Darstellung“)

  • Wann ist sie notwendig?
  • Darstellung der Störung und der Störungsauswirkungen auf Folgeleistungen
  • Berücksichtigung von eigenem Bauverzug?
  • Darstellung der Bauzeitauswirkungen von Nachtragsleistungen, Mehr- oder Mindermengen
  • Berechnung der Bauzeitverlängerung und Fortschreibung des Terminplans (verschiedene Methoden)

Ermittlung der Entschädigungshöhe nach § 642 BGB

  • Für welchen Zeitraum besteht ein Anspruch auf Entschädigung?
  • Umfasst die Entschädigung auch die Allgemeinen Geschäftskosten und den Gewinn?
  • Kalkulierte oder tatsächliche Kosten, was gilt?

Teilnehmerkreis

Geschäftsführer, Niederlassungsleiter, Oberbauleiter, Bau- und Projektleiter, Bauüberwacher, Architekten und Ingenieure aus Bauunternehmen sowie Architektur- und Ingenieurbüros