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Boden, Baugrund, Abfall – Einführung in die Ersatzbaustoffverordnung

7939 26.04.23   09:00 - 16:00 Uhr  Chemnitz / alternativ Online

ausgebucht, derzeit nur noch Teilnahme am Videostream (Online) möglich

Die Veranstaltung wird durch die Architektenkammer Sachsen und die Ingenieurkammer Sachsen als Weiterbildung anerkannt.

Zielstellung

Bundestag und Bundesrat haben die sogenannte Mantelverordnung (Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung des Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung) verabschiedet, welche am 01. August 2023 in Kraft getreten ist.

Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) enthält erstmalig bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Anforderungen an die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe. Darunter fallen auch Recycling-Baustoffe aus Bau- und Abbruchabfällen, Bodenaushub, Baggergut, Gleisschotter u.s.w. Sie gibt zum einen für die jeweiligen Ersatzbaustoffe beziehungsweise für deren Materialklassen Grenzwerte in Bezug auf bestimmte Schadstoffe vor, deren Einhaltung durch den Hersteller im Rahmen einer Güteüberwachung zu gewährleisten ist. Zum anderen sieht sie an diese Materialklassen angepasste Einbauweisen vor, die vom Verwender beim Einbau in das technische Bauwerk entsprechend den örtlichen Gegebenheiten zu beachten sind.

Mit der Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) soll die seit dem Jahr 1999 im Wesentlichen unveränderte Verordnung an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und die im Vollzug gewonnenen Erfahrungen angepasst werden. Darüber hinaus wird ihr Regelungsbereich auf das Auf- oder Einbringen von Materialien unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht ausgedehnt. Damit werden die Anforderungen an die Verwertung von Materialien in Verfüllungen von Abgrabungen und Tagebauen erstmalig bundeseinheitlich und rechtsverbindlich festgelegt.

Die Deponieverordnung (DepV) wird dahingehend ergänzt, dass bestimmte nach Ersatzbaustoffverordnung güteüberwachte Ersatzbaustoffe ohne zusätzliche Untersuchungen deponiert werden dürfen.

Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) enthält lediglich eine Folgeänderung aufgrund der neu eingeführten Ersatzbaustoffverordnung. Die Vorgaben und Verpflichtungen der GewAbfV gelten damit ebenso für Ersatzbaustoffe als auch für Gemische aus Ersatzbaustoffen und natürlichen Baustoffen.

Das Seminar gibt einen strukturierten Überblick über die aktuell gültigen Vorschriften und widmet sich insbesondere den für mineralische Abfälle relevanten Reglungen. Dabei werden alle bei der Entsorgung mineralischer Abfälle zu berücksichtigenden, aktuellen abfallrechtlichen Bestimmungen erläutert, Querverbindungen dargestellt sowie die Haftungsrisiken aber auch Chancen für den Abfallerzeuger aufgezeigt. Damit richtet sich das Seminar insbesondere an alle im Erd- und Tiefbau tätigen Bauherren, Planer, Bauüberwacher und verantwortlichen Mitarbeiter aus ausführenden Unternehmen sowie der Tiefbauämter bzw. Behörden.

Inhalt

Strukturierter Überblick über die aktuell gültigen Vorschriften

Mineralische Abfälle

  • Relevante Reglungen und zu berücksichtigende, aktuelle, abfallrechtliche Bestimmungen
  • Querverbindungen
  • Haftungsrisiken
  • Chancen für den Abfallerzeuger

Teilnehmerkreis

Bauüberwacher, Bauunternehmer, Bautechniker, Bausachverständige, Bau- und Projektleiter, Planer sowie verantwortliche Mitarbeiter im Erd- und Tiefbau aus Ingenieurbüros, Bauunternehmen und Bauverwaltungen sowie dem GALA-Bau