Mär

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Der Bauvertrag in der Insolvenz

9766 21.03.25   09:00 - 13:00 Uhr  Dresden

Die Veranstaltung wird durch die Architektenkammer Sachsen und die Ingenieurkammer Sachsen als Weiterbildung anerkannt.

Zielstellung

Gerät ein Unternehmen in Schieflage und kommt es zur Insolvenz, gelten andere als die üblichen Bauvertragsregeln für noch offene Leistungen und die Bezahlung erbrachter Leistungen, die Rückforderung von Überzahlungen und noch nicht fest eingebauter Materialien. Es stehen sich zwei absolut unterschiedliche Rechtspositionen gegenüber: „Retten, was zu retten ist“.

Inhalt

Gründzüge des Bauinsolvenzrechts

  • Die Insolvenzgründe
  • Der Insolvenzantrag – wer kann ihn stellen?
  • Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • Unterschiede zwischen vorläufigem und endgültigem Insolvenzverwalter
  • Unterschied Masseverbindlichkeiten und Insolvenzforderungen

Die Insolvenz des Auftragnehmers

  • Das Wahlrecht der Vertragsfortsetzung gem. § 103 InsO
  • Das Sonderkündigungsrecht des Auftraggebers gem. § 8 Abs. 2 VOB/B
  • Insolvenz als wichtiger Kündigungsgrund gem. § 648a BGB
  • Vertragliche Kündigungsklauseln in Bauverträgen
  • Zahlungseinstellung wegen Insolvenzantrag des Auftragnehmers?
  • Aufrechnungsverbot
  • Vereinbarungen mit dem Insolvenzverwalter zur Abwicklung
  • Mängelrechte in der Insolvenz
  • Der ewige Streit mit dem Insolvenzverwalter über die Fertigstellungsmehrkosten
  • Alternativ:Vertragsfortführung statt Kündigung?
  • Verwertung von Vertragserfüllungsbürgschaften

Die Insolvenz des Auftraggebers (Bauherr, Generalunternehmer)

  • Das Anfechtungsrecht des Insolvenzverwalters von Zahlungen und Willenserklärungen (Vergleichsvereinbarungen) in der Krise und nach Insolvenzantrag und Verfahrenseröffnung
  • Die Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle

Teilnehmerkreis

Geschäftsführer, Niederlassungsleiter, Oberbauleiter, Projektsteuerer, Bauüberwacher sowie Bau- und Projektleiter aus Bauunternehmen, Architektur- und Ingenieurbüros, Bauträgergesellschaften, Bauverwaltungen und Betrieben des Bauhandwerks