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Die Bedeutung der Abhilfeaufforderung (§ 5 Abs. 3 VOB/ B) und der Behinderungsanzeige (§ 6 Abs. 1 VOB/ B) – Modul 2 des Online-Crashkurses "Das Handwerkszeug für eine erfolgreiche Bauleitung"

9023 21.03.25 - 21.03.25   09:00 - 11:00 Uhr  Online

Die Veranstaltung wird durch die Architektenkammer Sachsen und die Ingenieurkammer Sachsen als Weiterbildung anerkannt.

Zielstellung

Oftmals schrecken Auftragnehmer vor einer Behinderungsanzeige zurück, da man sich mit dem Auftraggeber nicht “auf Kriegsfuß” stellen wolle. Dabei hat die Behinderungsanzeige unterschiedliche Bedeutung. Sie entwickelt nicht nur eine Schutzfunktion für den Auftragnehmer, sie hat auch eine Informations- und Warnfunktion für den Auftraggeber und entspricht somit dem Grundgedanken des Kooperationsvertrages.

Weiterhin hat der Auftraggeber das Recht, Abhilfe zu verlangen, sofern dieser der Ansicht ist, dass die zeitliche Entwicklung der Bauleistung Verzug erwarten lässt.

Inhalt

  • Verzögerungen bei der Bauausführung
  • Dokumentation des Bauablaufes
  • Anzeigewesen und Baustellendokumentation
  • §5 Abs. 3 VOB/ B Abhilfeaufforderung
  • §6 VOB/ B Behinderung und Unterbrechung der Ausführung
  • §4 Abs. 3 VOB/ B Bedenken der Ausführung

Teilnehmerkreis

Bauleiter und bauleitendes Personal, Baustellenführungspersonal und Poliere aus Bauverwaltungen und Bauunternehmen