Feb

25

Haftungsfragen bei Planungs-, Überwachungs- und Baumängeln

10648 25.02.26   09:00 - 12:15 Uhr  Online

Die Veranstaltung wird durch die Architektenkammer Sachsen und die Ingenieurkammer Sachsen als Weiterbildung anerkannt.

Zielstellung

Häufig führen Planungs-, Bauüberwachungs- und Ausführungsfehler gemeinsam zu Mängeln am Bauwerk.

Dann ist zu klären, wer wem gegenüber haftet. Trifft den Auftraggeber ein Mitverschulden? Kann der Bauunternehmer sich darauf berufen, nicht ordentlich überwacht worden zu sein? Haftet der Ausführungsplaner für Fehler des Sonderfachmanns (bspw. Tragwerksplaner)? Wer haftet gemeinschuldnerisch mit anderen Beteiligten? Muss der Auftraggeber zunächst des Bauunternehmer in Anspruch nehmen, bevor der Planer haftet? Ganz wichtig: Wann verjähren die unterschiedlichen Ansprüche? Wann ist die Haftpflichtversicherung zu informieren?

Ziel des Seminars ist es, Fehler bei Haftungsfragen zu vermeiden und „kein Geld liegen zu lassen“ aus Unkenntnis der Rechtslage und der Regressmöglichkeiten.

Inhalt

Grundzüge des Haftungsrechts für Baumängel

  • Wann liegt ein Mangel vor?
  • Verschuldensunabhängige Haftung
  • Der Planungsmangel
  • Der Ausführungsmangel
  • Der Bauüberwachungsmangel
  • Die Bedenkenanmeldungspflicht (trifft alle (!) außer den Auftraggeber)

Die Haftung des Auftraggebers

  • Verschulden des Erfüllungsgehilfen (Planer? Bauüberwacher?)
  • Falsche Vorgaben
  • Falsche Planung – nur quotale Haftung des Bauauftragnehmers
  • Bauen ohne Bodengutachten
  • Genehmigungsprobleme
  • Primäre Aufforderung zur Mangelbeseitigung an den Bauauftragnehmer, erst danach haftet der Planer/Bauüberwacher!

Die gesamtschuldnerische Haftung Bauauftragnehmer - Planer

  • Verschulden des Erfüllungsgehilfen (Planer? Bauüberwacher?) zulasten des Auftraggebers (quotal)
  • Das Gesamtschuldverhältnis Bauauftragnehmer – Planer
  • Achtung Verjährung!
  • Die Bürgschaftsinanspruchnahme

Teilnehmerkreis

Alle mit Haftungsfragen am Bau beschäftigte Mitarbeitenden bei Auftraggebern und Auftragnehmern, Projektsteuerer, Bauüberwacher, Architektur- und Ingenieurbüros, Bauträgergesellschaften, Bauverwaltungen und Betriebe des Bauhandwerks