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Haftungsfragen bei Planungs-, Überwachungs- und Baumängeln

9757 15.11.24   09:00 - 12:15 Uhr  Online

Die Veranstaltung wird durch die Architektenkammer Sachsen und die Ingenieurkammer Sachsen als Weiterbildung anerkannt.

Zielstellung

An einem Bauvorhaben sind nicht nur Auftraggeber und Auftragnehmer beteiligt, sondern regelmäßig Planer, Sonderfachleute, Gutachter, Nachunternehmer etc. Tritt ein Baumangel vor oder nach der Abnahme auf, stellt sich die Frage, wer der Beteiligten wem worauf und zu welcher Quote haftet? Wenn der Falsche in Anspruch genommen wird, drohen Kosten und Verjährung gegenüber dem richtigen Verantwortlichen. Wenn der Auftragnehmer nicht weiß, dass er wegen eines Planungsmangels nicht voll haftet, verliert er Geld. Gefährlich ist auch die Verjährung zwischen Planer und Auftragnehmer, wenn beide für den Mangel gegenüber dem Auftraggeber einzustehen haben. Schlussendlich existieren gesetzliche Regeln, wer wann vom Auftraggeber zuerst in Anspruch zu nehmen ist. Ziel des Seminars ist es, hier Fehler zu vermeiden und „Geld liegen zu lassen“ aus Unkenntnis der Rechtslage, von Regressmöglichkeiten und Einwänden des Mitverschuldens Dritter. Unberechtigte Ansprüche lernen die Teilnehmer abzuwehren und berechtigte richtig durchzuetzen.

Inhalt

Grundzüge des Haftungsrechts für Baumängel

  • Wann liegt ein Mangel vor?
  • Verschuldensunabhängige Haftung
  • Der Planungsmangel
  • Der Ausführungsmangel
  • Der Bauüberwachungsmangel
  • Die Bedenkenanmeldungspflicht (trifft alle (!) außer den Auftraggeber)

Die Haftung des Auftraggebers

  • Verschulden des Erfüllungsgehilfen (Planer? Bauüberwacher?)
  • Falsche Vorgaben
  • Falsche Planung – nur quotale Haftung des Bauauftragnehmers
  • Bauen ohne Bodengutachten
  • Genehmigungsprobleme
  • Primäre Aufforderung zur Mangelbeseitigung an den Bauauftragnehmer, erst danach haftet der Planer/Bauüberwacher!

Die gesamtschuldnerische Haftung Bauauftragnehmer - Planer

  • Verschulden des Erfüllungsgehilfen (Planer? Bauüberwacher?) zulasten des Auftraggebers (quotal)
  • Das Gesamtschuldverhältnis Bauauftragnehmer – Planer
  • Achtung Verjährung!
  • Die Bürgschaftsinanspruchnahme

Teilnehmerkreis

Alle mit Haftungsfragen am Bau beschäftigte Mitarbeitenden bei Auftraggebern und Auftragnehmern, Projektsteuerer, Bauüberwacher, Architektur- und Ingenieurbüros, Bauträgergesellschaften, Bauverwaltungen und Betriebe des Bauhandwerks