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Mengenänderungen und Vergütungsanpassungen (§ 2 Abs. 3 VOB/ B) – Modul 3 des Online-Crashkurses "Das Handwerkszeug für eine erfolgreiche Bauleitung"

9024 28.03.25 - 28.03.25   09:00 - 11:00 Uhr  Online

Die Veranstaltung wird durch die Architektenkammer Sachsen und die Ingenieurkammer Sachsen als Weiterbildung anerkannt.

Zielstellung

Grundlage eines Einheitspreises sind im Zuge der Angebotserstellung die ausgeschriebenen Vordermengen je Leistungsposition. Auf Basis der geforderten Vertragsleistung erfolgt die Kalkulation, welche sich in Form von Einheitspreisen darstellt.

Die Vergütung erfolgt auf Basis dieser Einheitspreise in Verbindung zu den Abrechnungsmengen je Leistungsposition. Erfolgen im Zuge der Abrechnung jedoch hohe Schwankungen zwischen Vordermenge und Abrechnungsmenge kann dieses teilweise weitreichende Auswirkungen auf die wirtschaftliche Abrechnung haben. Dieses gilt für beide Vertragspartner. Die VOB/ B gibt den Vertragspartnern im § 2 Abs. 3 die Möglichkeit der Einheitspreisanpassung und unterstreicht somit die Grundlage des Kooperationsvertrages.

Neben der Einheitspreisanpassung besteht zudem auch die Möglichkeit einer Ausgleichsberechnung auf Grundlage der Schlussrechnungsmengen über alles (Vertragspositionen und Nachträge).

Inhalt

  • Mengenänderungen und Vergütungsanpassungen
  • Vertragstypen
  • Die durchdachte Kalkulation und deren Dokumentation
  • Mengenänderungen im Hauptvertag § 2 Abs. 3 VOB/B
  • Ausgleichsberechnung

Teilnehmerkreis

Bauleiter und bauleitendes Personal, Baustellenführungspersonal und Poliere aus Bauverwaltungen und Bauunternehmen