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Nachträge und gestörte Bauabläufe kompakt

8743 07.11.23   09:00 - 16:00 Uhr  Dresden

Die Veranstaltung wird durch die Architektenkammer Sachsen und die Ingenieurkammer Sachsen als Weiterbildung anerkannt.

Zielstellung

Die wichtigsten Themen am Bau sind gleichzeitig die schwierigsten. Deshalb behandeln wir sie in einem Intensivseminar an einem Tag. Im ersten Teil werden die Nachtragsvorschriften der VOB/B und die seit dem 01.01.2018 geltenden BGB-Regelungen zu Nachträgen vorgestellt und herausgearbeitet, welche Bestimmungen im konkreten Einzelfall gelten. Ein Schwerpunkt liegt in der Abkehr des BGH von der vorkalkulatorischen Preisfortschreibung durch sein Grundsatzurteil aus dem Jahr 2019 zu Mehrmengen nach § 2 Abs. 3 VOB/Bund die nachfolgende Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zu VOB/B-Verträgen.

Im zweiten Seminarteil geht es um die Ansprüche der Vertragsparteien bei verzögerter Leistungserbringung durch den Auftragnehmer einerseits sowie um Behinderungen durch den Auftraggeber andererseits. Der Schwerpunkt liegt auf den Dokumentationspflichten des Auftragnehmers (Behinderungsanzeige sowie aussagekräftige Bautagesberichte) und der aktuellen Rechtsprechung des BGH zum Entschädigungsanspruch nach § 642 BGB. Am Ende des Seminars behandeln wir das Thema Lieferengpässe und Materialpreiserhöhungen aufgrund des Ukraine-Kriegs.

Das Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmer in kompakter Form auf den aktuellen Wissensstand zu bringen und ihnen praxisrelevante Hinweise für den richtigen Schriftverkehr und die zeitnahe Dokumentation der Geschehnisse auf der Baustelle zu geben.

Inhalt

Teil 1: Nachträge und Preisanpassung

Nachtragssystematik der VOB/B

  • Einseitige Anordnungsrechte des Auftraggebers nach § 1 Abs. 3 und 4 VOB/B
  • Die Nachtragsvorschriften der VOB/B in § 2 Abs. 5 und 6
  • Die Auswirkung der BGH-Entscheidung vom 08.08.2019 auf die Höhe der Nachtragsvergütung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zu VOB/B-Nachträgen

Die Nachtragsvorschriften im BGB für ab dem 01.01.2018 abgeschlossene Bauverträge

  • Das "Änderungsbegehren" des AG/Verpflichtung des AN zur Erstellung eines Nachtragsangebotes (§ 650b BGB)
  • Herbeiführung des Einvernehmens über die Änderung und die Vergütungsanpassung
  • Anderenfalls: Anordnungsrecht erst nach 30 Tagen
  • Vergütungsanpassung nach § 650c BGB entweder nach tatsächlich erforderlichen Kosten oder einer hinterlegten Auftragskalkulation
  • Die 80 %-Regelung in § 650c Abs. 3 BGB
  • Das einstweilige Verfügungsverfahren nach § 650d BGB

Bedeutung der BGB Nachtragsvorschriften für VOB/B-Bauverträge / Wann gelten welche Regelungen?

Preisanpassung bei Mengenabweichungen ohne auftraggeberseitige Anordnung

  • Nach § 2 Abs. 3 beim Einheitspreisvertrag
  • Die Grundsatzentscheidung des BGH vom 08.08.2019
  • Mengenermittlungsrisiko beim Pauschalvertrag nach § 2 Abs. 7 VOB/B

Teil 2: Gestörte Bauabläufe

Verzug und Behinderung/Begriffsdefinitionen/Fallkonstellationen · Voraussetzungen für den Verzug des Auftragnehmers

  • Ansprüche des Auftraggebers bei Verzug Behinderungen und unterlassene Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers
  • Hauptursachen für Behinderungen
  • Unterscheidung zwischen "verlangsamten" Bauabläufen (schleichende Behinderung) und Unterbrechungen

Ansprüche des Auftragnehmers bei Behinderungen

  • Anspruch auf Ausführungsfristverlängerung (§ 6 Abs. 2 VOB/B)
  • Entschädigungsanspruch (§ 642 BGB) oder Schadensersatzanspruch (§ 6 Abs. 6 VOB/B) nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH

Dokumentationspflichten des Auftragnehmers bei Behinderungen

  • Inhaltliche und formelle Voraussetzungen der Behinderungsanzeige nach § 6 Abs. 1 VOB/B
  • Bauablaufbezogene Darstellung der Behinderung und ihrer Auswirkungen durch zeitnahe und aussagekräftige Bautagesberichte

Höhere Gewalt und unabwendbare Umstände

  • Fallkonstellationen/Ansprüche der Parteien/Dokumentationspflichten
  • Normales Wetter oder "statistische Ausreißer" nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B

Lieferengpässe und Materialpreiserhöhungen aufgrund des Ukraine-Kriegs

Teilnehmerkreis

Bau- und Projektleiter, Architekten, Bauingenieure, Bauüberwacher, techn. und kfm. Mitarbeiter sowohl von Auftraggebern als auch Auftragnehmern