Mai
06
Nachtragsmanagement gemäß § 2 VOB/B und § 650c BGB n.F. aus baubetrieblicher Sicht
9769 06.05.25 09:00 - 16:00 Uhr Dresden
Die Veranstaltung wird durch die Architektenkammer Sachsen und die Ingenieurkammer Sachsen als Weiterbildung anerkannt.
Zielstellung
Nahezu jeder Bauablauf ist gestört – darüber herrscht Einigkeit. Diese Einigkeit fehlt allerdings regelmäßig bei der Beurteilung, wer Störungen im Bauablauf zu vertreten hat und wie sich diese konkret ausgewirkt haben. Die Analyse gestörter Bauabläufe ist deshalb normalerweise dem baubetrieblichen Gutachter vorbehalten.
In diesem Seminar sollen die Grundlagen für die Beurteilung von Störungen im Bauablauf vorgestellt werden. Dazu wird auf die Definition des vereinbarten Bausolls, auf verschiedenste Ursachen für dessen Störung und deren Auswirkungen (Behinderungen) eingegangen. Darauf aufbauend wird gezeigt, welche bauzeitlichen Ansprüche der Auftragnehmer hinsichtlich der Verschiebung der Vertragstermine, vor allem aber welche monetären Ansprüche er für die durch die Behinderung entstehenden Mehraufwendungen hat. Im Einzelnen wird dabei auf die Ansprüche gemäß § 2 Abs. 5 VOB/B / 650b BGB, § 6 Abs. 6 VOB/B und § 642 BGB eingegangen. Besonderes Augenmerk wird auf die Dokumentation von Bauablaufstörungen gelegt, da diese stets Voraussetzung für die Durchsetzung von rechtmäßigen Ansprüchen sind. Maßstab hierfür sind Vorgaben der aktuellen Rechtsprechung, vor allem die Grundsatzurteile des BGH.
Das Seminar soll das strategische Fachwissen vermitteln, wie ein Bauablauf zu dokumentieren ist und wie auf Störungen reagiert werden kann. Für Auftragnehmer ist es besonders wichtig, die rechtlichen Anforderungen an die Nachweisführung erfüllen zu können, Auftraggeber müssen solche Forderungen sachlich prüfen können. Konkrete Beispiele zeigen die praktische Anwendung zur Ermittlung der zeitlichen und monetären Ansprüche des AN. Ziel des Seminares soll es sein, den am Bau Beteiligten ein Verständnis für die Bewertung von Bauablaufstörungen und die Berechnung der sich daraus ergebende Ansprüche zu vermitteln.
Inhalt
- Einführung und Begriffe
- Vertraglich vereinbarter Bauablauf “Bausoll 0”
- Bauablaufstörungen
- Mehrmengen gemäß § 2 (3) VOB/B
- geänderte/zusätzliche Leistungen gemäß §§ 2 (5 f.) VOB/B
- geänderte Randbedingungen der Leistungserbringung
- „Schlechtwetter“
- Baustopp
- Behinderungen und deren Folgen
- Dokumentation von Störungen, Behinderungen und deren Folgen
- Bauablaufplan „Bausoll 0“
- Behinderungsanzeige gemäß § 6 (1) VOB/B
- Bautagesberichte
- störungsmodifizierter Bauablaufplan
- zeitliche Folgen gestörter Bauabläufe
- monetäre Folgen gestörter Bauabläufe
- Vergütung gemäß §§ 2 (5 f.) VOB/B bzw. § 650b BGB
- Schadenersatz gemäß § 6 (6) VOB/B
- Entschädigung gemäß § 642 BGB
Teilnehmerkreis
Informationen
Als Weiterbildung anerkannt durch
- Architektenkammer Sachsen
- Ingenieurkammer Sachsen
Anmeldeschluss
- 22.04.2025
Dokumente
Dauer
- 1 Tag/e
- 8 USt.
Gebühren je Teilnehmer
inkl. Seminarunterlagen, Mittagessen u. Getränke
- 420,00 €
- 315,00 € *
Referent/en
Veranstaltungsort
Standort Dresden
Neuländer Straße 29
01129 Dresden
Anfahrt (Google Maps)
Ansprechpartner
Ulrich Werner
0351 7957497-13
geschaeftsstelle@bauakademie-sachsen.de
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