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Rechtssichere Vertragsgestaltung für Architekten und Ingenieure
11400Recht 24.02.27 10:00 - 13:15 Uhr Online
Die Veranstaltung wird durch die Architektenkammer Sachsen und die Ingenieurkammer Sachsen als Weiterbildung anerkannt.
Zielstellung
Architekten- und Ingenieurverträge werden häufig immer noch auf der Basis von (oft veralteten) Formularverträgen mit Leistungsbildern „nach der HOAI“ geschlossen. Dabei hat der Gesetzgeber in den §§ 650p ff. BGB gesetzliche Vorgaben gemacht (Formerfordernisse, Zielfindungsphase, Abgrenzung Akquise – Vertragsleistung, Sonderkündigungsrechte, Teilabnahmen, Haftung mit Bauunternehmer bei Mängeln). Der Architekten- und Ingenieurvertrag ist ein erfolgsorientierter Werkvertrag, das Honorar ist nicht mehr zwingend von der HOAI vorgegeben und kann mehr oder weniger frei vereinbart werden.
Daher ist es besonders wichtig, in dem Vertrag genau zu regeln, welche Leistungen wann der Architekt/Ingenieur schuldet, welche Mitwirkungspflichten er hat, welches Honorar für welche (Teil-)Leistung vereinbart wird, ob nur eine Kostenobergrenze oder eine Bausummengarantie vereinbart wird, wie mit Planungnachträgen umzugehen ist, welche Erfolge der Architekt/Ingenieur in Bezug auf Qualität, Kosten, Termine schuldet. Ausgeräumt wird der Irrtum der meisten Architekten/Ingenieure, dass die Überschreitung der ursprünglich geplanten Bauzeit automatisch zu einer Mehrvergütung bei der Bauüberwachung führt.
Ziel des Seminares ist es, die Teilnehmer für die regelungsbedürftigen Sachverhalte zu sensibilisieren, die Chancen und Risiken der Vertragsgestaltung zu erkennen und zu nutzen und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beherrschen.
Inhalt
Vertragsgrundlagen
- Der Architekten-/Ingenieurvertrag als Werkvertrag
- Konkrete Umstände des Projektes definieren
- Definition des Vertragsgegenstandes
- Welche Vertragsgrundlagen sind sinnvoll?
- Vertragsziele definieren als Werkerfolge
Leistungspflichten und Nebenpflichten
- Leistungsbilder definieren (nicht bloß Verweis auf HOAI)
- Leistungspflichten des Auftragnehmers (Hol- oder Bringpflichten)
- Leistungspflichten des Auftraggebers
- Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Planungsnachträge
- Geänderte und zusätzliche Planungsleistungen
Die Projektlaufzeit und Folgen von Verlängerungen
- Keine interessengerechte Regelung im Gesetz oder der HOAI
- Notwendigkeit von Vertragsklauseln für die Projektverlängerung und deren Honorierung (untauglich: RBBau-Klausel)
Teilnehmerkreis
Informationen
Als Weiterbildung anerkannt durch
- Architektenkammer Sachsen
- Ingenieurkammer Sachsen
Anmeldeschluss
- 06.02.2027
Dokumente
Dauer
- 0.5 Tag/e
- 4 USt.
Gebühren je Teilnehmer
inkl. Seminarunterlagen
- 185,00 €
- 140,00 € *
Referent/en
Veranstaltungsort
Online
Ansprechpartner

Ulrich Werner
0351 7957497-13
geschaeftsstelle@bauakademie-sachsen.de
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