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Rechtssichere Vertragsgestaltung für Architekten und Ingenieure

9836 07.03.25   09:00 - 12:15 Uhr  Online

Die Veranstaltung wird durch die Architektenkammer Sachsen und die Ingenieurkammer Sachsen als Weiterbildung anerkannt.

Zielstellung

Grundlage der Pflichten und Rechte der Vertragspartner ist der Vertrag und die gesetzlichen Regelungen. Architekten- und Ingenieurverträge sind einem ständigen Wandel durch Rechtsprechung und Gesetzesänderungen unterworfen. Mit veralteten Vertragsmustern zu arbeiten, birgt daher ein hohes Risiko, vermeintliche Rechte nicht durchsetzen und Pflichten nicht einfordern zu können. Ziel des Seminares ist es, die Teilnehmer für die regelungsbedürftigen Sachverhalte zu sensibilisieren und ihnen vom Vertragspartner vorgelegte Vertragsmuster kritisch zu prüfen.

Inhalt

Vertragsgrundlagen

  • Der Architekten-/Ingenieurvertrag als Werkvertrag
  • Konkrete Umstände des Projektes definieren
  • Definition des Vertragsgegenstandes
  • Welche Vertragsgrundlagen sind sinnvoll?
  • Vertragsziele definieren als Werkerfolge

Leistungspflichten und Nebenpflichten

  • Leistungsbilder definieren (nicht bloß Verweis auf HOAI)
  • Leistungspflichten des Auftragnehmers (Hol- oder Bringpflichten)
  • Leistungspflichten des Auftraggebers
  • Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (AHO Schriftenreihe 9)
  • Definition von ansonsten unbestimmten Rechtsbegriffen (mitwirken, entscheiden, vorbereiten, unterstützen, stichprobenhafte oder tiefe Prüfung etc.)
  • Dauerbrenner geänderte und zusätzliche Planungsleistungen und deren Honorierung

Die Projektlaufzeit und Folgen von Verlängerungen

  • Keine interessengerechte Regelung im Gesetz oder der HOAI
  • Notwendigkeit von Vertragsklauseln für die Projektverlängerung und deren Honorierung (untauglich: RBBau-Klausel)

Zahlungen und Teilleistungsbewertung

  • bei Projektunterbrechung
  • bei vorzeitiger Beendigung

Urheberrecht

Teilnehmerkreis

Geschäftsführer, Niederlassungsleiter, Oberbauleiter, Projektsteuerer, Bauüberwacher sowie Bau- und Projektleiter aus Bauunternehmen, Architektur- und Ingenieurbüros, Bauträgergesellschaften, Bauverwaltungen und Betrieben des Bauhandwerks