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Update Abnahme, Gewährleistung, Mangelmanagement nach VOB/B und BGB

11585Recht 04.02.27   09:00 - 12:15 Uhr  Online

Die Veranstaltung wird durch die Architektenkammer Sachsen und die Ingenieurkammer Sachsen als Weiterbildung anerkannt.

Zielstellung

Die rechtsgeschäftliche Abnahme ist Dreh- und Angelpunkt des Bauvertrages mit weitreichenden Folgen (Gefahrübergang, Beweislastumkehr, Verjährungsbeginn für Mängelrechte, Fälligkeit der Schlussrechnung etc.). Wichtige Fragen drehen sich um die Abnahme: Wann liegt nur eine technische Abnahme vor? Welche Ansprüche hat der Auftraggeber vor der Abnahme, welche nachher? Muss der Auftragnehmer das Abnahmeprotokoll unterschreiben und liegt darin ein Anerkenntnis aufgeführter Mängel? Ist die Mangelbeseitigungsfrist im Abnahmeprotokoll bindend? Welche Rechte hat der Auftragnehmer bei verweigerter Abnahme (Stichwort Zustandsfeststellung, leider weitestgehend unbekannt)? Welche Abnahmeformen gibt es? Was gilt, wenn nur die förmliche Abnahme vereinbart ist etc….?

In dem Seminar werden diese und weitere Fragen beantwortet und den Teilnehmern anhand von Praxisbeispielen aus der Rechtsprechung aufgezeigt, wie sie sich richtig – auch in Konfliktsituationen – bei der Abnahme verhalten und Fehler vermeiden.

Es werden außerdem die Mängelrechte aus dem BGB und der VOB/B vor und nach der Abnahme im Seminar ausführlich behandelt. Hier ist das Ziel die sichere Durchsetzung bzw. mögliche Abwehr von Mängelrechten vor und nach der Abnahme.

Inhalt

Begriffe mit Bezug zur Abnahme

  • Teilabnahme, Technische Abnahme, Zustandsfeststellung, Gesamtabnahme

Arten der Abnahme nach § 12 VOB/B und § 640 BGB

  • Wörtliche Abnahme
  • Förmliche Abnahme
  • Konkludente Abnahme
  • Fiktive Abnahme

Abnahmeregelungen im Verhältnis Bauherr – Auftragnehmer - Nachunternehmer

Das Abnahmeprotokoll

  • Inhalt und Form
  • Mängelvorbehalte
  • Vertragsstrafenvorbehalt
  • Fristen zur Mangelbeseitigung
  • Fehlerquelle Gewährleistungsfristen
  • Unterschriftsverweigerung des Auftragnehmers - Folgen?
  • Unterschrift des Auftragnehmers als Anerkenntnis der Mängel?

Verweigerung der Abnahme und Folgen unberechtigter Abnahmeverweigerung

  • Handlungsmöglichkeiten bei einer Abnahmeverweigerung beim Bauvertrag gem. § 650g BGB

Der Umgang mit Mängeln vor der Abnahme

  • Mangelanzeige, Fristsetzung, Kündigung

Die Mängelrechte nach der Abnahme

  • Mangelbeseitigung
  • Schadensersatz
  • Minderung
  • Rücktritt vom Vertrag

Die Verjährung der Mängelansprüche

Teilnehmerkreis

Geschäftsführer, Niederlassungsleiter, Bauleiter, Projektsteuerer, Bauüberwacher sowie Bau- und Projektleiter aus Bauunternehmen, Architektur- und Ingenieurbüros, Bauträgergesellschaften, Bauverwaltungen und Betrieben des Bauhandwerks