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Vergütung, Nachträge und Preisanpassung nach VOB/B und BGB

9771 08.04.25   09:00 - 16:00 Uhr  Leipzig

Die Veranstaltung wird durch die Architektenkammer Sachsen und die Ingenieurkammer Sachsen als Weiterbildung anerkannt.

Zielstellung

Es gibt kaum ein Thema, über das so viel gestritten wird wie über Nachträge am Bau. Eine Hauptursache dafür ist, dass Bauvorhaben nicht vor ihrem Beginn zu Ende geplant, sondern endgültige Planungsentscheidungen erst im Bauverlauf getroffen werden. Häufig beruhen Leistungsbeschreibungen auf Standardtexten oder sind unklar bzw. widersprüchlich. Auch das führt zu Streit über die Frage, welche Leistungen bereits nach dem Vertrag zu erbringen sind und wofür eine Nachtragsvergütung geschuldet ist.

Unternehmer erkennen Nachträge oft zu spät bzw. verkennen die rechtlichen Voraussetzungen für Nachtragsansprüche. Deshalb behandeln wir die Frage, wie mit widersprüchlichen bzw. unklaren Leistungsbeschreibungen umzugehen ist. Dabei geht es um die Auslegung des Bauvertrags und in welchen Fällen Hinweispflichten des Bieters bereits in der Angebotsphase bestehen. Die Teilnehmer werden anhand praktischer Beispiele durch alle Nachtragsvorschriften der VOB/B und des BGB geführt. Dabei werden die Unterschiede herausgearbeitet und erläutert, wann welche Vorschriften gelten. Das ist enorm praxisrelevant, weil die BGB-Nachtragsvorschriften, jedenfalls aber Teile der gesetzlichen Regelungen, auch bei VOB-Verträgen anwendbar sind. 

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Mengenänderungen wegen falscher Mengenangaben bei Einheits- und Pauschalverträgen sowie der Abkehr von der vorkalkulatorischen Preisfortschreibung durch den BGH im August 2019. Schließlich erfolgen Hinweise für den erforderlichen Schriftverkehr und die Dokumentation. Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmern fundierte Kenntnisse über alle relevanten Vergütungs- und Nachtragsfragen zu vermitteln.

Inhalt

Nachtragssystematik der VOB/B

  • Einseitige Anordnungsrechte des Auftraggebers nach § 1 Abs. 3 und 4 VOB/B
  • Die Nachtragsvorschriften der VOB/B in § 2 Abs. 5 und 6
  • Die Auswirkung der BGH-Entscheidung vom 08.08.2019 auf die Höhe der Nachtragsvergütung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Kammergerichts und weiterer Oberlandesgerichte

Die Nachtragsvorschriften im BGB für ab dem 01.01.2018 abgeschlossene Bauverträge

  • Das "Änderungsbegehren" des AG/Verpflichtung des AN zur Erstellung eines Nachtragsangebotes (§ 650b BGB)
  • Herbeiführung des Einvernehmens über die Änderung und die Vergütungsanpassung
  • Anordnungsrecht erst nach 30 Tagen
  • Vergütungsanpassung nach § 650c BGB entweder nach tatsächlich erforderlichen Kosten oder einer hinterlegten Auftragskalkulation
  • Die 80 %-Regelung in § 650c Abs. 3 BGB
  • Das einstweilige Verfügungsverfahren nach § 650d BGB
  • Welche Regelungen gelten auch bei VOB-Verträgen?

Bedeutung der BGB Nachtragsvorschriften für VOB-Bauverträge / Wann gelten welche Regelungen?

  • Bedeutung des AGB-Rechts
  • AGB-rechtlich unwirksame VOB/B-Vorschriften

Die Bedeutung der Auslegung des Bauvertrages / zentrale Auslegungsgrundsätze

  • Auslegung des Vertrages als sinnvolles Ganzes nach dem objektiven Empfängerhorizont
  • Grundsatz des Vorrangs der spezielleren Regelung nach dem Sprachverständnis der einschlägigen Verkehrskreise
  • Bedeutung und Wirksamkeit von Rangfolgeregelungen
  • Umgang mit Widersprüchen zwischen Text und Plan
  • Die Bedeutung der Abschnitte 4 der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (VOB/C), DIN 18299 ff.
  • Hat der Bieter Prüfungs- und Bedenkenhinweispflichten in der Angebotsphase?
  • Praktischer Umgang mit erkannten Unklarheiten, Fehlern und Widersprüchen 

Mengenabweichungen beim Einheitspreisvertrag nach § 2 Abs. 3 VOB/B

  • Mengenabweichungen um mehr als 10 % ohne auftraggeberseitige Anordnung
  • Grundsatzentscheidung des BGH vom 08.08.2019

Mengenabweichungen bei Pauschalverträgen nach § 2 Abs. 7 VOB/B

  • Unterschiedliche Pauschalvertragstypen; Detail- oder Global-Pauschalvertrag
  • Die 20 %-Grenze bei Mengenabweichungen im Detail-Pauschalvertrag

Teilnehmerkreis

Geschäftsführer, Bau- und Projektleiter, Architekten, Bauingenieure, kaufmännisches Personal von Auftraggebern und Mitarbeiter aus dem Bereich Angebotsbearbeitung und Kalkulation